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SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung

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Kapitel 14<br />

587<br />

987. Um die Patienten gezielt durch den vorgesehenen <strong>Versorgung</strong>sablauf steuern zu<br />

können, ist die örtliche Zusammenführung, ggf. auch durch bauliche Maßnahmen, wichtig.<br />

Hierfür müssen darüber hinaus die Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erweitert<br />

werden, damit dieser wie die Notaufnahmen durchgehend zur Verfügung steht.<br />

988. Die <strong>Versorgung</strong> muss dabei nicht nur örtlich, son<strong>der</strong>n auch technisch zusammengeführt<br />

werden. Für einen einheitlichen Blick auf die Patienten und eine effiziente und bedarfsgerechte<br />

<strong>Versorgung</strong> muss innerhalb des INZ, im Rettungsdienst sowie in <strong>der</strong> ILS eine<br />

einheitliche, IT‐gestützte Dokumentation für alle an <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> Beteiligten den<br />

sektorenübergreifenden Datenaustausch ermöglichen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche<br />

Triagesysteme, ‐algorithmen und <strong>Versorgung</strong>spfade genutzt werden siehe auch Abschnitt<br />

14.4.6. Da die verschiedenen Triagesysteme unterschiedliche Stärken und Schwächen haben<br />

Christ et al. 2016, erscheint die Adaptierung und Weiterentwicklung bestehen<strong>der</strong> Systeme<br />

sinnvoll vgl. Herrmann et al. 2017. 277<br />

989. Die Triage zur Zuweisung in die geeignete weitere <strong>Versorgung</strong>sstruktur sollte<br />

möglichst durch erfahrene Ärzte, im Idealfall durch „Generalisten“, vorgenommen werden. Zur<br />

Unterstützung <strong>der</strong> ärztlich geleiteten Triage im INZ ist entsprechend qualifiziertes nichtärztliches<br />

Personal notwendig. Je nach Erfahrung und Situation ist hier – sofern ärztliche<br />

Expertise je<strong>der</strong>zeit und unmittelbar räumlich verbunden zur Verfügung steht – auch eine<br />

Delegation <strong>der</strong> Triage an qualifizierte nichtärztliche Angehörige <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe<br />

denkbar.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Triage <strong>der</strong> Notfallpatienten gibt es Hinweise, dass sich bei ärztlich geleiteter<br />

Triage an <strong>der</strong> zentralen Anlaufstelle Wartezeiten und Wie<strong>der</strong>vorstellungen in <strong>der</strong> Notaufnahme,<br />

stationäre Aufnahmeraten sowie Sterberaten verringern Burström et al. 2012; Burström et al.<br />

2016; Iacobucci 2017. Wird die initiale Dringlichkeitseinschätzung von einem Arzt durchgeführt,<br />

besteht zudem die Möglichkeit, Patienten mit nicht dringlichem Behandlungsbedarf<br />

ohne weitere Diagnostik und Therapie im INZ direkt an einen nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt weiterzuverweisen.<br />

Zusätzlich werden die Zuordnung zu <strong>Versorgung</strong>spfaden mittels standardisierter<br />

Abfragen und Algorithmen und die darauf aufsetzende arztunterstützte Entscheidung im INZ<br />

und in <strong>der</strong> ILS die Rechtssicherheit von Verweisen auf an<strong>der</strong>e <strong>Versorgung</strong>sebenen stärken. Dies<br />

erscheint notwendig, damit das INZ ausschließlich als Institution <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> und<br />

nicht als ein für die Patienten attraktives Zentrum einer schnellen und gut ausgestatteten Regelversorgung<br />

fungiert.<br />

990. Die Errichtung <strong>der</strong> INZs sollte dabei gestuft in ausgewählten Kliniken erfolgen, die je<br />

nach Stufe bestimmte an das G‐BA‐Konzept zu gestuften Notfallstrukturen angelehnte, noch zu<br />

definierende Mindestvoraussetzungen erfüllen. Je nach Bedarf und Dringlichkeit würden<br />

Patienten im INZ dann entwe<strong>der</strong> von dem räumlich dort integrierten ärztlichen Bereitschaftsdienst<br />

o<strong>der</strong> von Ärzten <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme behandelt o<strong>der</strong> ggf. in eine geeignete Klinik<br />

einer höheren Stufe bzw. in ein spezialisiertes Zentrum transportiert.<br />

991. Anknüpfend an das Konzept des G‐BA könnte eine weitergehende Konzentration in <strong>der</strong><br />

ambulanten <strong>Notfallversorgung</strong> vor allem in Ballungszentren auf beson<strong>der</strong>s geeignete Kliniken<br />

vorzugsweise <strong>der</strong> erweiterten o<strong>der</strong> umfassenden <strong>Notfallversorgung</strong> mit INZ die Vorhaltung<br />

277 Entsprechende Verfahren werden z. B. im Rahmen des Innovationsfonds‐Projektes DEMAND erprobt G‐BA<br />

<strong>2018</strong>a.

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