SVR Gutachten 2018 Sektorenübergreifende Versorgung der Notfallversorgung
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Kapitel 14<br />
587<br />
987. Um die Patienten gezielt durch den vorgesehenen <strong>Versorgung</strong>sablauf steuern zu<br />
können, ist die örtliche Zusammenführung, ggf. auch durch bauliche Maßnahmen, wichtig.<br />
Hierfür müssen darüber hinaus die Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erweitert<br />
werden, damit dieser wie die Notaufnahmen durchgehend zur Verfügung steht.<br />
988. Die <strong>Versorgung</strong> muss dabei nicht nur örtlich, son<strong>der</strong>n auch technisch zusammengeführt<br />
werden. Für einen einheitlichen Blick auf die Patienten und eine effiziente und bedarfsgerechte<br />
<strong>Versorgung</strong> muss innerhalb des INZ, im Rettungsdienst sowie in <strong>der</strong> ILS eine<br />
einheitliche, IT‐gestützte Dokumentation für alle an <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> Beteiligten den<br />
sektorenübergreifenden Datenaustausch ermöglichen. Dies bedeutet auch, dass einheitliche<br />
Triagesysteme, ‐algorithmen und <strong>Versorgung</strong>spfade genutzt werden siehe auch Abschnitt<br />
14.4.6. Da die verschiedenen Triagesysteme unterschiedliche Stärken und Schwächen haben<br />
Christ et al. 2016, erscheint die Adaptierung und Weiterentwicklung bestehen<strong>der</strong> Systeme<br />
sinnvoll vgl. Herrmann et al. 2017. 277<br />
989. Die Triage zur Zuweisung in die geeignete weitere <strong>Versorgung</strong>sstruktur sollte<br />
möglichst durch erfahrene Ärzte, im Idealfall durch „Generalisten“, vorgenommen werden. Zur<br />
Unterstützung <strong>der</strong> ärztlich geleiteten Triage im INZ ist entsprechend qualifiziertes nichtärztliches<br />
Personal notwendig. Je nach Erfahrung und Situation ist hier – sofern ärztliche<br />
Expertise je<strong>der</strong>zeit und unmittelbar räumlich verbunden zur Verfügung steht – auch eine<br />
Delegation <strong>der</strong> Triage an qualifizierte nichtärztliche Angehörige <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe<br />
denkbar.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Triage <strong>der</strong> Notfallpatienten gibt es Hinweise, dass sich bei ärztlich geleiteter<br />
Triage an <strong>der</strong> zentralen Anlaufstelle Wartezeiten und Wie<strong>der</strong>vorstellungen in <strong>der</strong> Notaufnahme,<br />
stationäre Aufnahmeraten sowie Sterberaten verringern Burström et al. 2012; Burström et al.<br />
2016; Iacobucci 2017. Wird die initiale Dringlichkeitseinschätzung von einem Arzt durchgeführt,<br />
besteht zudem die Möglichkeit, Patienten mit nicht dringlichem Behandlungsbedarf<br />
ohne weitere Diagnostik und Therapie im INZ direkt an einen nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt weiterzuverweisen.<br />
Zusätzlich werden die Zuordnung zu <strong>Versorgung</strong>spfaden mittels standardisierter<br />
Abfragen und Algorithmen und die darauf aufsetzende arztunterstützte Entscheidung im INZ<br />
und in <strong>der</strong> ILS die Rechtssicherheit von Verweisen auf an<strong>der</strong>e <strong>Versorgung</strong>sebenen stärken. Dies<br />
erscheint notwendig, damit das INZ ausschließlich als Institution <strong>der</strong> <strong>Notfallversorgung</strong> und<br />
nicht als ein für die Patienten attraktives Zentrum einer schnellen und gut ausgestatteten Regelversorgung<br />
fungiert.<br />
990. Die Errichtung <strong>der</strong> INZs sollte dabei gestuft in ausgewählten Kliniken erfolgen, die je<br />
nach Stufe bestimmte an das G‐BA‐Konzept zu gestuften Notfallstrukturen angelehnte, noch zu<br />
definierende Mindestvoraussetzungen erfüllen. Je nach Bedarf und Dringlichkeit würden<br />
Patienten im INZ dann entwe<strong>der</strong> von dem räumlich dort integrierten ärztlichen Bereitschaftsdienst<br />
o<strong>der</strong> von Ärzten <strong>der</strong> zentralen Notaufnahme behandelt o<strong>der</strong> ggf. in eine geeignete Klinik<br />
einer höheren Stufe bzw. in ein spezialisiertes Zentrum transportiert.<br />
991. Anknüpfend an das Konzept des G‐BA könnte eine weitergehende Konzentration in <strong>der</strong><br />
ambulanten <strong>Notfallversorgung</strong> vor allem in Ballungszentren auf beson<strong>der</strong>s geeignete Kliniken<br />
vorzugsweise <strong>der</strong> erweiterten o<strong>der</strong> umfassenden <strong>Notfallversorgung</strong> mit INZ die Vorhaltung<br />
277 Entsprechende Verfahren werden z. B. im Rahmen des Innovationsfonds‐Projektes DEMAND erprobt G‐BA<br />
<strong>2018</strong>a.