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Berliner Zeitung 29.05.2019

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<strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 123 · 2 9./30. Mai 2019 5· ·<br />

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Politik<br />

Nur in Ausnahmefällen<br />

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung, urteilt das Bundesverwaltungsgericht<br />

VonChristian Rath, Leipzig<br />

Wer sich das Leben nehmen<br />

will, hat keinen<br />

Anspruch auf den Erwerb<br />

eines entsprechenden<br />

Medikaments. Das entschied<br />

das Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) in Leipzig. Der Staat<br />

habe eine Schutzpflicht für das Leben.<br />

Die Kläger, Manfred und Irene<br />

von L., sind seit über 50 Jahren verheiratet.<br />

Er ist 82, sie 75 Jahrealt. Sie<br />

sind nicht krank, wollen aber nicht<br />

den eigenen körperlichen und geistigen<br />

Verfall miterleben. Stattdessen<br />

wollen sie gemeinsam das Leben beenden,<br />

solange sie es noch als„rundherum<br />

gelungen“ empfinden.<br />

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte<br />

(BfArM) beantragten sie bereits 2014<br />

die Genehmigung zum Erwerb von<br />

Die Kläger wollen nicht den eigenen körperlichen und geistigen Verfall miterleben.<br />

DPA<br />

Natriumpentobarbital, einem in der<br />

Schweiz gebräuchlichen schmerzlosen<br />

Suizid-Medikament. Doch das<br />

Amt lehnte die Genehmigung ab.<br />

DasBetäubungsmittelgesetz erlaube<br />

den Erwerb solcher Medikamente<br />

nur zu therapeutischen Zwecken,<br />

nicht zur Selbsttötung. Dagegen<br />

klagte das Ehepaar durch die Instanzen.<br />

In einem anderen Fall hatte das<br />

BVerwG 2017 schwer und unheilbar<br />

Kranken bei einer extremen Notlage<br />

Anspruch auf ein Suizid-Medikament<br />

gewährt.<br />

Detlef Koch, der Anwalt des Ehepaars,forderte<br />

in Leipzig eine Erweiterung<br />

dieser Rechtsprechung.<br />

„Auch wer nicht unheilbar krank ist,<br />

hat das Recht auf Selbstbestimmung“,<br />

sagte er. „Niemand will den<br />

Klägern das Recht auf ein selbstbestimmtes<br />

Lebensende nehmen“,<br />

sagte Markus Gottbehüt, der Vertreter<br />

des BfArM, „der Staat muss die<br />

Selbsttötung aber nicht unterstützen“.<br />

Der Staat dürfe auch kein Signal<br />

geben, dass Suizid und Weiterleben<br />

zwei gleichwertige Optionen<br />

seien. Vielmehr müsse der Staat gerade<br />

„vulnerable Personen“, davor<br />

schützen, dass Dritte auf sie Druck<br />

ausüben, bald aus dem Leben zu<br />

scheiden.<br />

Mehr als 100 Anträge<br />

Koch widersprach: „Den Klägern<br />

geht es nicht um staatliche Hilfe“,<br />

der Staat solle sie nur nicht an der<br />

Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts<br />

hindern. Es könne<br />

nicht sein, dass der Staat sie zwinge,<br />

in die Schweiz zu reisen oder sich vor<br />

einen Zug zuwerfen, um ihr Leben<br />

zu beenden. DerSchutz verletzlicher<br />

Personen könne im Rahmen des<br />

BfArM-Genehmigungsverfahrens<br />

durch eine gründliche Prüfung sichergestellt<br />

werden.<br />

Die Klage blieb aber auch beim<br />

Bundesverwaltungsgericht erfolglos.<br />

„Eine Genehmigung zum Erwerb<br />

von Natriumpentobarbital zum<br />

Zweck der Selbsttötung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen“, sagte die<br />

Vorsitzende Richterin Renate Philipp.<br />

Sie bekräftigte zwar die Ausnahme<br />

für schwer und unheilbar<br />

Kranke, doch liege eine solche extreme<br />

Notlage hier gerade nicht vor.<br />

Anwalt Koch will nun Verfassungsbeschwerde<br />

einlegen. (Az.: 3C6/17)<br />

Beim BfArM waren nach dem Urteil<br />

von2017 über 100 Anträge auf Erwerb<br />

des Suizid-Medikaments eingegangen.<br />

Bisher wurden alle abgelehnt.<br />

Laut Gottbehüt konnte das<br />

Amt keine „extreme Notlage“ feststellen.<br />

22 Antragsteller sind inzwischen<br />

gestorben.<br />

„Ich frage mich, ob sie<br />

dem Amt gewachsen ist“<br />

Kommunikationsforscher Schweiger über die CDU-Chefin<br />

Wolfgang Schweiger ist Professor<br />

an der Universität Stuttgart-<br />

Hohenheim, Fachgebiet: Kommunikationswissenschaft,<br />

insbesondere<br />

interaktive Medien- und Onlinekommunikation.<br />

Die Attacke von<br />

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer<br />

auf Rezo und andere You-<br />

Tuber kritisierterdeutlich.<br />

Herr Schweiger, die CDU-Chefin hat<br />

mit Blick auf Rezo vonmöglichen Regeln<br />

für derartige Meinungsäußerungen<br />

gesprochen. Halten Siesolche Regeln<br />

für machbar?<br />

Nein, da kann ich mich nur dem<br />

Grundtenor des Internets anschließen:<br />

Das ist wirklich Quatsch. Wir<br />

haben Meinungsfreiheit nach Artikel<br />

fünf des Grundgesetzes. Sie umfasst<br />

auch YouTuber.<br />

Sie hat YouTuber mit <strong>Zeitung</strong>sredaktionen<br />

verglichen.<br />

Tatsächlich sind es<br />

Privatpersonen –nur eben<br />

Privatpersonen mit einer<br />

sehr großen Reichweite.<br />

Wie erklären Sie sich den<br />

Vergleich?<br />

Ich glaube, sie ist auf<br />

diese merkwürdige Idee<br />

gekommen, weil es in<br />

deutschen Medien keine<br />

Wahlempfehlungen gibt. Die sind in<br />

der Regel unabhängig und überparteilich.<br />

In den USA und anderen Ländern<br />

ist es völlig normal, dass Medien<br />

Wahlempfehlungen abgeben.<br />

Und eswäre auch in Deutschland<br />

nicht verboten. Es wirdhalt nur nicht<br />

gemacht. Das heißt für mich: Frau<br />

Kramp-Karrenbauer versteht wenig<br />

von Medien und Journalismus, sie<br />

versteht wenig von unserer Meinungsfreiheit<br />

und noch weniger davon,<br />

wie das Internet funktioniert.<br />

Disqualifiziertsie das für dieses Amt?<br />

Ich persönlich würde sagen: ja –<br />

auch wenn sie das sofort zurückgenommen<br />

hat und ich ihr glaube,dass<br />

sie das nicht im Sinne einer Beschränkung<br />

der Meinungsfreiheit<br />

gemeint hat. Trotzdem frage ich<br />

mich, ob sie dem Amt gewachsen ist.<br />

Wolfgang<br />

Schweiger<br />

Offensichtlich ist die CDU mit der<br />

neuen Online-Dynamik zuletzt nicht<br />

klar gekommen. Sie wusste nicht, in<br />

welchem Format sie auf Rezo reagieren<br />

und ob sie angreifen oder den<br />

Dialog suchen sollte. Waswürden Sie<br />

ihr denn raten?<br />

DenHohn und die Häme,die jetzt<br />

über der CDU ausgegossen werden,<br />

finde ich total übertrieben. Denn das<br />

ist nun mal ein sehr ungleiches Duell.<br />

Da kommt ein einzelner You-<br />

Tuber,den vorher wenige Menschen<br />

kannten, und macht ein einstündiges<br />

Video, das viral zumindest den<br />

Nerv der jungen Leute trifft: Wassoll<br />

denn eine Partei dagegen tun? Das<br />

ist ein ungleicher Wettbewerb, bei<br />

dem man zwangsläufig schlecht aussieht.<br />

Wasman aber keinesfalls hätte<br />

tun dürfen, ist, das Ganzenicht ernst<br />

zu nehmen oder an einzelnen Fakten,<br />

die Rezo zusammengetragen<br />

hat, rumzumäkeln. Denn natürlich<br />

kann man immer über einzelne Fakten<br />

streiten. Diese Reaktion war völlig<br />

kontraproduktiv.Und was auf keinen<br />

Fall hätte passieren dürfen, ist,<br />

dass man sagt: Der ebenfalls 26-jährige<br />

Philipp Amthor bereitet ein Gegenvideo<br />

vor, weil er auch 26 ist, und<br />

dann wirdesaus ominösen Gründen<br />

nicht veröffentlicht.<br />

Washätten Siegeraten?<br />

Das Sinnvollste wäre gewesen,<br />

wenn die CDU-Vorsitzende<br />

reagiert hätte mit<br />

den Worten: „Wir verstehen,<br />

was junge Menschen<br />

umtreibt, und wir wollen<br />

verstärkt daran arbeiten.“<br />

AN WINKLER<br />

Tatsächlich tritt die Digitalisierung<br />

der Politik ja in<br />

eine neue Phase ein. Neue<br />

Player stoßen in den öffentlichen<br />

Diskurs vor. Unddas<br />

MaßanGeschwindigkeit, das vonpolitischen<br />

Akteuren erwartet wird,<br />

scheint noch einmal zuzunehmen.<br />

Ichweiß nicht, ob Rezo eine neue<br />

Qualität bringt. Denn wir sehen ja<br />

schon seit Jahren eine neue Qualität<br />

mit neuen Nachrichtenquellen und<br />

alternativen Medien, mit großen<br />

Mengen an halb wahren Nachrichten<br />

bis hin zu Fake News und Verschwörungstheorien.<br />

Wir sehen insgesamt<br />

eine veränderte Form der<br />

Meinungsbildung in der Bevölkerung,<br />

bei der auch der direkte Austausch<br />

mit anderen Online-Nutzern<br />

eine große Rolle spielt. Wir sind also<br />

in einer sehr großen und schnellen<br />

Veränderungs-Dynamik. Das Beispiel<br />

Rezo ist deshalb so überraschend,<br />

weil es mal von der linken<br />

Seite kam. Bisher haben wir diese<br />

Veränderungen eher vonder rechten<br />

Seite gesehen. Auch konnte das so<br />

kurz vor der Wahl eine enorme Wirkung<br />

entfalten. Andererseits muss<br />

man sagen: DieCDU hatte schon ein<br />

paar Tage Zeit, darauf angemessen<br />

zu reagieren.<br />

Sie sehen keine Überforderung von<br />

Politik?<br />

In diesem Fall schon, insgesamt<br />

eher nicht. Mit solchen Situationen<br />

sollten demokratische Parteien umgehen<br />

können.<br />

DasGespräch führte Markus Decker.<br />

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