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"Info-DIREKT- Das Magazin für Patrioten!" Ausgabe 27

Mit Interviews und Beiträgen von: Philip Stein, Michael Scharfmüller, Christian Hafenecker, Matthias Hofer, Benedikt Kaiser, Georg Dornauer, Herbert Kickl, Martin Pfeiffer, Sebastian Kurz, Viktor Sigl, Roman Haider, Nicole Höchst, Julian Schernthaner, Thomas Tauer, Petr Bystron, John Hoewer, Roland Lang, Philipp Huemer, ... Mehr zu Info-DIREKT auf www.info-direkt.eu

Mit Interviews und Beiträgen von:
Philip Stein, Michael Scharfmüller, Christian Hafenecker, Matthias Hofer, Benedikt Kaiser, Georg Dornauer, Herbert Kickl, Martin Pfeiffer, Sebastian Kurz, Viktor Sigl, Roman Haider, Nicole Höchst, Julian Schernthaner, Thomas Tauer, Petr Bystron, John Hoewer, Roland Lang, Philipp Huemer, ...
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<strong>Patrioten</strong>verfolgung<br />

Viele<br />

Hausdurchsuchungen<br />

sind unverhältnismäßig<br />

Gastkommentar von Rechtsanwalt Thomas Tauer.<br />

Die grundsätzliche<br />

Unverletzlichkeit<br />

der Wohnung<br />

ist <strong>für</strong> den<br />

Schutz der<br />

Privatsphäre<br />

von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Wenn um 6.00 Uhr morgens<br />

plötzlich Polizisten in die Wohnung<br />

kommen, alle Schränke<br />

und Schubladen durchsuchen, sehen, wie<br />

man lebt, welche Interessen man hat und<br />

wie es im Schlafzimmer aussieht, kann man<br />

sich gut vorstellen, welch schwerwiegenden<br />

Grundrechtseingriff eine Hausdurchsuchung<br />

darstellt. Aus diesem Grund genießt<br />

die Wohnung auch einen sehr hohen verfassungsrechtlichen<br />

Schutz. Sie ist geschützt<br />

als Ort der Privatheit und die letzte Rückzugsmöglichkeit.<br />

Die grundsätzliche Unverletzlichkeit<br />

der Wohnung kaufen ist <strong>für</strong> den Schutz<br />

der Privatsphäre von zentraler Bedeutung.<br />

Thomas Tauer,<br />

44 Jahre, Rechtsanwalt und<br />

Strafverteidiger in der Kanzlei „TSR-Bayern<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“<br />

www.tsr-bayern.de<br />

Schwerer Eingriff in das Grundrecht<br />

Im Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes<br />

heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich".<br />

Durchsuchungen dürfen deshalb nur nach<br />

Anordnung eines Richters (Richtervorbehalt)<br />

durchgeführt werden - bei „Gefahr im Verzug"<br />

auch durch die Staatsanwaltschaft und<br />

die Polizei.<br />

In der Praxis steht es um den Schutz der Wohnung<br />

nicht so gut. Die Zahl rechtswidriger<br />

Durchsuchungen schätze ich auf mehrere<br />

tausend pro Jahr. Genau weiß man es leider<br />

nicht, da keine Statistik darüber geführt wird.<br />

Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird dabei<br />

immer mehr zur Farce.<br />

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Die häufigsten verfassungsrechtlichen<br />

Probleme bei Durchsuchungen<br />

Viele Durchsuchungen verstoßen gegen das<br />

Prinzip der Verhältnismäßigkeit. <strong>Das</strong> bedeutet,<br />

dass Anlass und Ermittlungsziel in keinem<br />

vertretbaren Verhältnis mehr zur Schwere<br />

des Grundrechtseingriffs stehen. Da wird<br />

beispielsweise nach Beweismitteln gesucht,<br />

die der Polizei schon vorliegen. Oder es wird<br />

angeblich nach Entlastungsbeweisen gesucht<br />

- dabei kann der Beschuldigte diese<br />

auch selbst ins Verfahren einbringen. Ebenso<br />

finden immer wieder Durchsuchungen<br />

statt, obwohl eine <strong>Info</strong>rmation auch auf andere<br />

Weise beschafft werden könnte. Anstatt<br />

einfache Anfragen zu stellen, werden ohne<br />

handfesten Verdacht und nur aufgrund vager<br />

Anhaltspunkte und Vermutungen immer wieder<br />

Wohnungen rechtswidrig durchsucht.<br />

österreichweit im Fachhandel bestellen<br />

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Als Maßnahme zur<br />

Disziplinierung unzulässig<br />

Eine Wohnungsdurchsuchung dürfte eigentlich<br />

nicht dazu dienen, einen Tatverdacht erst<br />

zu begründen. Wäre das nicht so, könnten<br />

die Behörden jede Wohnung durchsuchen<br />

Bild Zimmer: freepik.com, Bild Polizist: Fotolia.com,<br />

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