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"Info-DIREKT- Das Magazin für Patrioten!" Ausgabe 27

Mit Interviews und Beiträgen von: Philip Stein, Michael Scharfmüller, Christian Hafenecker, Matthias Hofer, Benedikt Kaiser, Georg Dornauer, Herbert Kickl, Martin Pfeiffer, Sebastian Kurz, Viktor Sigl, Roman Haider, Nicole Höchst, Julian Schernthaner, Thomas Tauer, Petr Bystron, John Hoewer, Roland Lang, Philipp Huemer, ... Mehr zu Info-DIREKT auf www.info-direkt.eu

Mit Interviews und Beiträgen von:
Philip Stein, Michael Scharfmüller, Christian Hafenecker, Matthias Hofer, Benedikt Kaiser, Georg Dornauer, Herbert Kickl, Martin Pfeiffer, Sebastian Kurz, Viktor Sigl, Roman Haider, Nicole Höchst, Julian Schernthaner, Thomas Tauer, Petr Bystron, John Hoewer, Roland Lang, Philipp Huemer, ...
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lassen und ohne weitere Rechtfertigung<br />

die Privatsphäre der Bürger ausforschen.<br />

Wenn man mitbekommt, dass eine<br />

Wohnung wegen Falschparker-Bußgeldern<br />

oder aufgrund<br />

fadenscheiniger Hinweise<br />

durchsucht wird, kann man<br />

kaum glauben, dass Polizei<br />

und Justiz so furchtbar überlastet<br />

sind. Manchmal hat man<br />

den Eindruck, da geht es noch<br />

um etwas anderes als um<br />

Strafverfolgung. Zum Beispiel<br />

um Einschüchterung und Disziplinierung.<br />

Dazu sind Hausdurchsuchungen<br />

im Rechtsstaat<br />

aber sicher nicht vorgesehen.<br />

Heimliche<br />

Online-Durchsuchungen<br />

Es gibt keinen Raum der Wohnung,<br />

der generell nicht durchsucht werden<br />

dürfte. Auch private Computer<br />

sind vor einer Beschlagnahme<br />

nicht besonders geschützt.<br />

<strong>Das</strong> Bundesverfassungsgericht<br />

hat aber die<br />

„Vertraulichkeit und Integrität<br />

informationstechnischer Systeme"<br />

zum Grundrecht erklärt. Darin<br />

dürfe nur zum Schutz kaufen überragend<br />

wichtiger Rechtsgüter eingegriffen<br />

werden. Gegen die Auswertung der<br />

bei Hausdurchsuchungen sichergestellten<br />

Datenträger kann nach einer<br />

Beschlagnahme Rechtsmittel einlegt<br />

und so versucht werden, eine Auswertung<br />

zu verhindern. Bei einer heimlichen<br />

Ausspähung ist dies freilich nicht<br />

möglich. Eine ausreichende Verschlüsselung<br />

der eigenen Datenträger kann<br />

aber in beiden Fällen sinnvoll sein.<br />

Verwertbarkeit vor Gericht<br />

In Deutschland sind die rechtsstaatlichen<br />

Anforderungen an Durchsuchungen<br />

deutlich höher als in vielen<br />

anderen Staaten. Auch wenn eine<br />

Durchsuchung rechtswidrig war, dürfen<br />

deren Ergebnisse vor Gericht verwertet<br />

werden. Im Gegensatz zu den<br />

USA, wo die Ergebnisse rechtswidriger<br />

Durchsuchungen nicht verwendet werden<br />

dürfen. In der BRD gilt diese „Fruitof-the-poisonous-Tree-Doktrin“<br />

nicht.<br />

Eine effektive Strafverfolgung ist ebenfalls<br />

ein wichtiger Verfassungswert. Nur<br />

wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung<br />

verletzt ist oder die Grundrechte<br />

der Bürger bei der Durchsuchung<br />

planmäßig und bewusst verletzt<br />

werden, gilt auch in Deutschland ein<br />

Verwertungsverbot. II<br />

Wie verhalte<br />

ich mich bei einer<br />

Hausdurchsuchung<br />

Rechtsanwalt Thomas Tauer rät von Hausdurchsuchungen<br />

betroffene Personen, folgende Punkte zu beachten:<br />

1. Bleiben Sie kontrolliert und ruhig!<br />

Die wohl wichtigste Grundregel ist, dass Sie keinen Widerstand während der<br />

Durchsuchung leisten dürfen. Dies stellt eine Straftat dar (Widerstand gegen<br />

Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB).<br />

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und bequem weiterlesen:<br />

<strong>Patrioten</strong>verfolgung<br />

2. Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen!<br />

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss <strong>für</strong> die Durchsuchung vorlegen<br />

und kopieren Sie diesen, falls Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen.<br />

Der Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige <strong>Info</strong>rmationen darüber, in<br />

welcher Sache die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche<br />

Beweise gesucht werden. Ebenfalls muss der Durchsuchungsbeschluss Ausführungen<br />

zur Verhältnismäßigkeit enthalten.<br />

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3. Bei der Durchsuchung: Keine Aussage machen!<br />

Dieser Punkt wird sehr oft unterschätzt. Der Beschuldigte fühlt sich in der<br />

Stresssituation der Durchsuchung oftmals dazu hingerissen, durch eine Aussage<br />

die Sache „bereinigen“ zu wollen oder zumindest Stellung zu beziehen.<br />

4. Rechtsbeistand anrufen und kommen lassen!<br />

Rufen Sie sofort zu Beginn der Hausdurchsuchung einen Strafverteidiger an.<br />

Ihnen steht nach §137 StPO in jeder Lage der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers<br />

zu.<br />

oder auf www.info-direkt.eu abonnieren<br />

5. Kein Einverständnis erklären – der Sicherstellung widersprechen!<br />

Wichtig ist in jedem Fall: Erklären Sie nicht einverstanden mit der Mitnahme<br />

von Gegenständen und Unterlagen.<br />

Nur durch Ihre Unterstützung ist uns<br />

unabhängiger Journalismus möglich!<br />

6. Rechtsmittel einlegen!<br />

Die Rechtsmittel gegen rechtswidrige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen<br />

sind vielfältig und überaus schwierig gestaltet. Sie richten sich zum<br />

einen danach, ob die Maßnahme von einem Richter angeordnet worden sind<br />

oder nicht. Die Rechtsmittel richten sich weiter danach, ob sie die Hausdurchsuchung<br />

als solche oder die Art und Weise der Durchführung der Hausdurchsuchung<br />

betreffen, und ob die Hausdurchsuchung beendet ist oder nicht. II<br />

Allgemeine Erklärung der<br />

Menschenrechte, Artikel 12:<br />

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben,<br />

seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr<br />

oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt<br />

werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz<br />

gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.<br />

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