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ServisaPOS
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Mit ServisaPOS sicher in die Zukunft
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Unter anderem müssen Kassen seit dem
1. Januar 2020 elektronisch bei den Finanzbehörden
registriert werden und
über eine Technische Sicherheitseinrichtung
(TSE) verfügen. Die TSE ist eine
zertifizierte technische Einrichtung,
die aus drei Bestandteilen besteht:
. em Sicherheitsmodul, welches die Eingaben
an der Kasse umfassend protokolliert
und so dafür sorgt, dass keine Veränderungen
an Kassentransaktionen nachträglich
vorgenommen werden können.
. em Speichermedium, auf welchem
die Einzelaufzeichnungen für die Dauer
der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert
werden.
3. Der einheitlichen digitalen Schnittstelle
SinV-K, welche die reibungslose atenübertragung
im Prüfungsfall gewährleisten
soll.
ie Vorgaben für die genaue msetzung
der TSE sind aktuell noch nicht endgültig
durch das BSI festgelegt.
Eine ertifizierung von Kassen ist daher
derzeit noch nicht abschließend möglich.
Es wurde hierzu am 6. November 2019
vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)
eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht.
Diese gilt bis zum 30. September
. Kassen, die vor dem . September
keine SE enthalten, werden
bis zu diesem Datum im Prüfungsfall nicht
beanstandet. Von einer elektronischen Registrierung
der Kasse, wie in der Kassen-
SichV gefordert, ist daher vorerst abzusehen.
Sofern es technische oder auch
bauliche Gründe gibt, die verhindern, dass
die oben genannten Anforderungen erfüllt
werden können, kann nach aktuellem
Stand die vorhandene Kasse noch bis Ende
genutzt werden, sofern diese zwischen
dem 25. November 2010 und dem
1. Januar 2020 gekauft wurde. Eine entsprechende
Überprüfung ist eigenverantwortlich
vorzunehmen.
Belegpflicht
Weiterhin ist die Ausgabe eines Beleges
an den Kunden bei jedem Kauf verpflich-
tend. ie Belegausgabepflicht unterliegt
nicht der Nichtbeanstandungsregelung.
Belege müssen also ab dem 01. Januar
2020 erstellt und ausgegeben werden.
Die Belegausgabe kann dabei in Papieroder
in elektronischer Form erfolgen. Es
ist möglich eine Befreiung der Belegausgabepflicht
zu erwirken. ierzu sind allerdings
bestimmte Auflagen erforderlich.
Ob der eigene Betrieb für eine Befreiung
in rage kommt, klärt man am
Besten mit dem eigenen Steuerberater.
Enfore wird allen ServisaPOS Kunden vor
dem Ende der Nichtbeanstandungsregelung
kostenlos eine rechtskonforme Lösung
zur SE zur Verfügung stellen.
Stand: Dezember 2019
Weitere Informationen zu
Servisa POS erhalten Sie unter
www.servisapos.com
Fotos: © stock.adobe.com - Andrey Popov
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