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IFAS: Eine Geschichte
post-sowjetischer Kooperation
Während der letzten 20 Jahre haben die zentralasiatischen Staaten zahlreiche Abkommen
und Erklärungen über grenzüberschreitendes Wassermanagement unterzeichnet.
Sie haben eine organisatorische Struktur für regionales Wassermanagement und die
Bewältigung der Aralseekrise etabliert. Die wichtigste Plattform für regionale Wasserkooperation
ist der IFAS – der Internationale Fonds zur Rettung des Aralsees, in dem
alle fünf ehemaligen zentralasiatischen Sowjetrepubliken Mitglied sind. 1
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Wem gehört das Wasser?
Internationales Recht und grenzüberschreitende Gewässer
Weltweit gibt es 263 grenzüberschreitende Flussbecken, doch in vielen von ihnen gibt es zwischen
den Anrainerstaaten kein Abkommen, das regelt wie sie die Wasserressourcen aufteilen
oder gemeinsam verwalten. Auch auf globaler Ebene ist kein rechtsverbindliches internationales
Abkommen zu grenzüberschreitenden Gewässern in Kraft. Jedoch hat sich im
Laufe des vergangenen Jahrhunderts ein starkes Gewohnheitsrecht entwickelt. Bereits 1911
hat das Institut für Internationales Recht die Madrider Erklärung zur internationalen Regulierung
betreffend der Nutzung internationaler Gewässer für andere Zwecke als Navigation
verabschiedet. Sie empfahl, keine unilateralen Veränderungen des Abflusses vorzunehmen
und gemeinsame Wasserkommissionen zu gründen. 1966 hat die Vereinigung für Internationales
Recht die Helsinki-Richtlinien für die Nutzung des Wassers internationaler Flüsse
entwickelt. Deren Kernprinzipien sind die gerechte Nutzung der geteilten Wasserressourcen
und die Verpflichtung, den anderen Anrainern keinen bedeutenden Schaden zuzufügen.
Diese Prinzipien sind auch der Kern des UN-Übereinkommens über die Nutzung internationaler
Fließgewässer zu anderen Zwecken als zur Navigation (UN-Gewässer-Konvention),
das 1997 nach 25 Jahren Vorbereitung und Verhandlung von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen angenommen wurde. Neben der Bestätigung der Prinzipien der gerechten
und vernünftigen Nutzung und der Verpflichtung, keinen erheblichen Schaden zuzufügen,
enthält die Konvention Bestimmungen zum Austausch von Daten und Information,
zum Gewässerschutz, zur Bildung von gemeinsamen Managementmechanismen und der
Beilegung von Konflikten. Allerdings ist die Konvention nicht in Kraft, da die notwendige
Mindestzahl von 35 Ratifizierungen bisher nicht erreicht wurde. 2
1 Das folgende Kapitel basiert auf ec-ifas.org, icwc-aral.uz, Dukhovny and Sokolov 2003, IFAS 2003, Le Moigne
2003, Libert et al. 2008, Sehring 2002, Sehring 2007, Shalpykova 2002, Weinthal 2001.
2 http://untreaty.un.org/cod/avl/ha/clnuiw/clnuiw.html
IFAS: Eine Geschichte post-sowjetischer Kooperation
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