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Offene Kirche Elisabethen - Die Kirche für alle

Die Offene Kirche Elisabethen in Basel ist die Kirche für alle. Alle Menschen guten Glaubens, die Lebenssinn suchen, jede Lebensweise und Orientierung, dürfen ankommen und zuhause sein. Die ist ein Bericht über unsee Are im 2019.

Die Offene Kirche Elisabethen in Basel ist die Kirche für alle. Alle Menschen guten Glaubens, die Lebenssinn suchen, jede Lebensweise und Orientierung, dürfen ankommen und zuhause sein. Die ist ein Bericht über unsee Are im 2019.

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Ich stand zur Elisabethe

Ich stand zur Elisabethe

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der Dinge einer Fachkommission vorzutragen, die der

Partei dann eine Lösung für die Frage vorlegen kann,

wie man mit der Elisabethen im Besonderen, aber im

Wesentlichen mit den historischen Kirchenbauten in

Basel allgemein umzugehen gedenke. Eines der Ergebnisse

dieses SP-OKE-Gespräches war das folgende:

Das Gespräch über Kirchengebäude in Basel sollte an

einem runden Tisch zwischen Kirchen, Kantonen und

der Öffentlichkeit interdisziplinär, am besten sogar interkonfessionell,

geführt werden. Das könnte ein nächster

Schritt sein, um eine Gesamtschau, ein Kirchgebäudekonzept,

zu erreichen, um damit auch die Elisabethen zu

renovieren, also zu retten.

Einige Thesen für die Zukunft

von Kirchen(gebäuden)

Kirchengebäude und inhaltliche Kirchenarbeit in einer

westmitteleuropäischen, postmodernen, postaufklärerischen,

demokratischen Gesellschaft beziehungsweise

Tradition – im Unterschied zu evangelikalen oder nach

US-amerikanischer Manier geprägten Megachurches oder

Freikirchen – haben zwei oder höchstens drei Bedeutungen:

1. Eine museale, kunsthistorische beziehungsweise stadtbildprägende

Bedeutung

2. Eine zivilgesellschaftliche integrierende, insbesondere

mit Sozialarbeit in Verbindung gebrachte Bedeutung, die

am ehesten ihrer früheren inhaltlichen Bedeutung entspricht

3. Eine neue, noch offene, dritte Bedeutung, nämlich die

des Experimentierorts für eine künftige Religiosität, die

über die traditionellen und hergebrachten Religionen

und Konfessionen hinausgeht und am ehesten postkonfessionell

genannt werden kann

Bei Letzterem müsste gesprochen werden über eine neue,

anders und neu organisierte Religiosität und «Kirchlichkeit»,

wobei «Kirchlichkeit» in ihrer expliziten Bezugnahme

auf den christlichen Begriff eher nicht mehr passend ist.

1. Menschen in den Städten, die einstmals der jüdischchristlichen

Mehrheitsreligion angehörten, sind noch

immer ansprechbar auf Geistlichkeit und Spiritualität,

ja sogar auf die Kirche ansprechbar, wenn diese ihnen

einen expliziten, wahrnehmbaren und mit ihrem Alltag

verbindbaren Mehrwert vermitteln und generieren kann.

2. Kirchengebäude und sakrale Architektur haben einen

hohen städtebaulichen Wert. Bei der raumplanerischen

Gestaltung einer Stadt spielt die spirituelle Dimension

eine wesentliche Rolle. Spirituelle Orte wie Kirchen und

Kirchenvorplätze haben einen wesentlichen Einfluss auf

die Lebensqualität der Bewohner einer Stadt oder eines

Quartiers. Das muss bei Planung und Renovierung der

Städte berücksichtigt werden.

3. Nur jene bestehenden Kirchen werden baulich überleben,

die ihren geistlichen, zivilgesellschaftlichen und sozialen

Mehrwert den StadtnutzerInnen aufzeigen können.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

An den Grossen Rat 19.5513.02

FD/P195513

Basel, 4. Dezember 2019

Regierungsratsbeschluss vom 3. Dezember 2019

Interpellation Nr. 126 Catherine Alioth betreffend «Sanierung Elisabethenkirche»

(Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 13. November 2019)

„Den Medien war schon vor längerer Zeit zu entnehmen, dass die Elisabethenkirche baufällig ist.

Das Gebäude kann nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. Die Evangelisch-reformierte Kirche

als Eigentümerin nutzt die Kirche seit längerer Zeit nicht. Die Räumlichkeiten dienen der Organisation

"Offene Kirche Elisabethen" für ihr vielfältiges Angebot.

Offenbar besteht keine Einigkeit hinsichtlich der Renovationsarbeiten und insbesondere der Übernahme

der Kosten der dringenden Sanierung. Es scheint mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten

der Evangelisch-reformierten Kirche BaseI-Stadt nicht möglich, dass diese Institution einen wesentlichen

Beitrag zur Sanierung wird beisteuern können.

Es besteht Handlungsbedarf, auch weil vom Bauwerk eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen

könnte. Abreissen kann man dieses Bauwerk nicht. Die Eigentümerin ist nicht in der Lage, die Sanierung

zu finanzieren, auch nicht teilweise. Die Organisation, welche auf der Basis der letztwilligen

Verfügung des Bauherrn existiert, scheint sich nicht verantwortlich zu fühlen. Der Kanton fordert -

gemäss einem Zeitungsbericht – eine Summe von der Evangelisch-reformierten Kirche, welche deren

Möglichkeiten bei weitem übersteigt.

Der Kanton, welcher dieses Bauwerk unter Schutz gestellt hat, muss ein Interesse am Weiterbestand

haben. Die Christoph Merian Stiftung, deren Stifter das Bauwerk errichten liess und dessen Grab

sich in der Kirche befindet, steht in einer moralischen Verpflichtung, Mittel für den Unterhalt beizusteuern.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Erachtet es der Regierungsrat als notwendig, dass die Elisabethenkirche umfassend baulich

saniert wird?

2. Geht vom aktuellen Zustand des Bauwerks eine Gefahr für Besucherinnen und Besucher der

Kirche oder für Passantinnen und Passanten aus?

3. Besteht seitens des Regierungsrats Bereitschaft, das Bauwerk zu erhalten?

4. Kann der Regierungsrat nachempfinden, dass die Evangelisch-reformierte Kirche die spärlichen

ihr verbleibenden Mittel für soziale und seelsorgerische Aufgaben und nicht für den Erhalt

eines nicht benutzten Bauwerks einsetzen möchte?

5. Ist der Regierungsrat bereit, in Zusammenarbeit mit der Christoph Merlan Stiftung ein Gesamtkonzept

zur Sanierung auszuarbeiten?

6. Ist der Regierungsrat bereit, die Kosten für die Sanierungsarbeiten zusammen mit der Christoph

Merlan Stiftung vollumfänglich zu übernehmen?

7. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, falls die bisherige Eigentümerschaft mit Blick auf die

gegebene Situation ihr Eigentumsrecht aufgibt?

Catherine Alioth“

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 6. Dezember 2019. Seite 1/3

Offene Kirche Elisabethen – 2019 Offene Kirche Elisabethen – 2019

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