Scoping-Termin
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Regierungspräsidium Darmstadt – Projektgruppe Flughafen<br />
<strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> am 10.04.2003 Seite 10<br />
Zusätzlich ist auch das Steigverhalten wichtig. Das ist ganz klar, auch für die Lärmberech-<br />
nung. Das sollte auf jeden Fall belastbar da sein. Auch die Wirbelschleppenproblematik ist<br />
wichtig. Reichen die 100 m, die hier bei der Prognose auf- und abgeschlagen werden, für<br />
diese Problematik auch für den A 380? Da müssen belastbare Daten her, oder man muss im<br />
Sinne der UVP-Vorsorge etwas darüber gehen, wenn wir es nicht wissen. Wenn es keine<br />
belastbaren Daten sind, bin ich immer ein Freund davon, auf die sichere Seite zu gehen.<br />
Frau Herold (RP Darmstadt):<br />
Ich denke, das Thema Datengrundlagen ist damit abgeschlossen, und wir können zum<br />
nächsten Thema übergehen. Das sind die Prognosemethoden. Da würde ich jetzt den<br />
Vertreter der Stadt Mörfelden-Walldorf bitten, Ihre Ausführungen, die Sie schriftlich vorgetra-<br />
gen haben, zu erläutern.<br />
RA Schmitz:<br />
Ich möchte mich nicht wiederholen. Wir hatten gestern – vielleicht waren Sie nicht dabei –<br />
insbesondere das Problem angesprochen, dass der Bezugszeitpunkt der Status-quo-<br />
Prognose das Jahr 2015 ist und dass, wenn das mit dem Planungsfall verglichen wird, ein<br />
Delta entsteht, das nicht mit dem identisch ist, wenn der Ist-Zustand mit dem Planungsfall<br />
verglichen wird. Das war die Kritik an der Prognosemethode, wie sie in den <strong>Scoping</strong>-<br />
Unterlagen vorgeschlagen wurde. Die Stellungnahme ist aber zu den Unterlagen geschrie-<br />
ben worden und nicht zum <strong>Termin</strong>. Da hat sich einiges geklärt.<br />
Gestern hatte ich noch gesagt, dass die Alternativenprognose fehlt; ich meine das, was man<br />
in den Lehrbüchern unter Alternativenprognose versteht. Herr Müller-Pfannenstiel kennt sich<br />
da besser aus – er ist wohl heute nicht da –; er hat das Lehrbuch ja mitgeschrieben. Ihn<br />
können Sie in der Frage zu Rate ziehen, was unter Alternativenprognose zu verstehen ist,<br />
weil er, wie gesagt, Mitautor des Buches ist.<br />
Ich hatte gestern angedeutet, dass für die wesentlichen Alternativen, die zu untersuchen<br />
sind, wie sie auch nach § 6 UVPG darzustellen sind, auch eine Prognose in der UVS<br />
gemacht werden muss, wie die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter wären. Das muss<br />
dann verglichen werden. Da wird man gegebenenfalls feststellen, dass eine Standortalterna-<br />
tive, die in Betracht kommt, weniger Umweltauswirkungen hat als das hier vorgeschlagene<br />
Vorhaben. Dann muss es in der Abwägung als Belang eingestellt werden und bei der<br />
Abwägung über die Alternativen auch entsprechend gewichtet werden usw. Zu einem noch<br />
engeren Flaschenhals, wenn man das Bild wieder verwenden will, kommt man bei der<br />
Alternativenprüfung im Naturschutzrecht.<br />
Darauf ist dieser Begriff „Prognosemethode“ allgemein zu beziehen. Das gilt natürlich<br />
insbesondere auch für den Bereich der Luftschadstoffe, dass das dort genauer betrachtet<br />
werden muss. In diesem hochgradig vorbelasteten Raum kann es zum Beispiel sein, dass