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Scoping-Termin

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Regierungspräsidium Darmstadt – Projektgruppe Flughafen<br />

<strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> am 10.04.2003 Seite 16<br />

RA Baumann:<br />

Sie sagten, dass das toxikologische Gutachten ergeben wird, welche Sekundärschad-<br />

stoffe – –<br />

Frau Schreiber (Vorhabensträgerin):<br />

Da habe ich Sie wohl falsch verstanden. Ich hatte das auf die Wechselwirkungen zwischen<br />

Schadstoffen bezogen.<br />

RA Baumann:<br />

Die Wechselwirkung beim Menschen, sozusagen beim Adressaten der Immission, ist nicht<br />

das Thema. Das Thema ist, dass es in der Atmosphäre durch Wechselwirkungen Schad-<br />

stoffentwicklungen gibt. Die müssten berücksichtigt werden. Ich kann das als Nichtfachmann<br />

nur so formulieren. Wenn ich jetzt einen Sachverständigen dabei hätte, könnte er es Ihnen<br />

vielleicht deutlicher sagen.<br />

Frau Schreiber (Vorhabensträgerin):<br />

Es wäre etwas leichter für uns, wenn Sie eine Komponente angeben würden, auf die Sie<br />

abzielen.<br />

RA Baumann:<br />

Sekundärschadstoffe gehören zu Ihrem Untersuchungsbereich. Es ist eine Forderung, die<br />

ich hier aufwerfen möchte, dass zunächst einmal toxikologisch untersucht wird, welche<br />

Reaktionen da entstehen. Es ist beim Ozon bei Ihnen im Raumordnungsverfahren auch nicht<br />

berücksichtigt worden. Ich spreche das an, weil es bei Ihren Untersuchungen immer ein<br />

wunder Punkt ist. Damals war es kein Thema. Sie sagten, das können wir gar nicht berück-<br />

sichtigen, weil diese Stoffe erst entstehen; wo sie entstehen, wissen Sie nicht. Sie haben<br />

damals mit Nichtwissen reagiert. Das habe ich noch sehr gut in Erinnerung. Deswegen wollte<br />

ich das jetzt angesprochen haben. Es ist keine Forderung, die weit hergeholt ist, weil sie ja<br />

im Gesetz steht.<br />

Gessenich (Offenbach):<br />

Ich möchte noch einmal auf die 600 m zurückkommen. Das scheint das alles entscheidende<br />

Kriterium, sprich: der Untersuchungsraum, zu sein. Sie sagen, darüber passiert nichts mehr<br />

– nur für den Flugbereich. Dann würde ich auf eine Darstellung hoffen, die zeigt, wo die<br />

realen Flughöhen sind. Man sollte diesen Raum also einmal abgrenzen und mit realen<br />

Schadstoffmessungen am Boden abgleichen, ob das hinkommt.<br />

Wenn ich einmal hinnehme, dass die 600 m stimmen, frage ich Sie: Wo landet denn ein<br />

Schadstoff, welcher Art auch immer, der auf der Höhe von 600 m abgeblasen wird? Gehen<br />

Sie davon aus, dass er in Basel herunterkommt, für uns also nicht mehr ermittelbar ist, wo er

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