Scoping-Termin
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Regierungspräsidium Darmstadt – Projektgruppe Flughafen<br />
<strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> am 10.04.2003 Seite 16<br />
RA Baumann:<br />
Sie sagten, dass das toxikologische Gutachten ergeben wird, welche Sekundärschad-<br />
stoffe – –<br />
Frau Schreiber (Vorhabensträgerin):<br />
Da habe ich Sie wohl falsch verstanden. Ich hatte das auf die Wechselwirkungen zwischen<br />
Schadstoffen bezogen.<br />
RA Baumann:<br />
Die Wechselwirkung beim Menschen, sozusagen beim Adressaten der Immission, ist nicht<br />
das Thema. Das Thema ist, dass es in der Atmosphäre durch Wechselwirkungen Schad-<br />
stoffentwicklungen gibt. Die müssten berücksichtigt werden. Ich kann das als Nichtfachmann<br />
nur so formulieren. Wenn ich jetzt einen Sachverständigen dabei hätte, könnte er es Ihnen<br />
vielleicht deutlicher sagen.<br />
Frau Schreiber (Vorhabensträgerin):<br />
Es wäre etwas leichter für uns, wenn Sie eine Komponente angeben würden, auf die Sie<br />
abzielen.<br />
RA Baumann:<br />
Sekundärschadstoffe gehören zu Ihrem Untersuchungsbereich. Es ist eine Forderung, die<br />
ich hier aufwerfen möchte, dass zunächst einmal toxikologisch untersucht wird, welche<br />
Reaktionen da entstehen. Es ist beim Ozon bei Ihnen im Raumordnungsverfahren auch nicht<br />
berücksichtigt worden. Ich spreche das an, weil es bei Ihren Untersuchungen immer ein<br />
wunder Punkt ist. Damals war es kein Thema. Sie sagten, das können wir gar nicht berück-<br />
sichtigen, weil diese Stoffe erst entstehen; wo sie entstehen, wissen Sie nicht. Sie haben<br />
damals mit Nichtwissen reagiert. Das habe ich noch sehr gut in Erinnerung. Deswegen wollte<br />
ich das jetzt angesprochen haben. Es ist keine Forderung, die weit hergeholt ist, weil sie ja<br />
im Gesetz steht.<br />
Gessenich (Offenbach):<br />
Ich möchte noch einmal auf die 600 m zurückkommen. Das scheint das alles entscheidende<br />
Kriterium, sprich: der Untersuchungsraum, zu sein. Sie sagen, darüber passiert nichts mehr<br />
– nur für den Flugbereich. Dann würde ich auf eine Darstellung hoffen, die zeigt, wo die<br />
realen Flughöhen sind. Man sollte diesen Raum also einmal abgrenzen und mit realen<br />
Schadstoffmessungen am Boden abgleichen, ob das hinkommt.<br />
Wenn ich einmal hinnehme, dass die 600 m stimmen, frage ich Sie: Wo landet denn ein<br />
Schadstoff, welcher Art auch immer, der auf der Höhe von 600 m abgeblasen wird? Gehen<br />
Sie davon aus, dass er in Basel herunterkommt, für uns also nicht mehr ermittelbar ist, wo er