Scoping-Termin
Scoping-Termin
Scoping-Termin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Regierungspräsidium Darmstadt – Projektgruppe Flughafen<br />
<strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> am 10.04.2003 Seite 34<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Für Wertstufen brauchen die Unterlagen nichts herzugeben. Die Wertung ist eine hoheitliche<br />
Aufgabe. Ich kann einen Gutachter nicht beauftragen, eine Wertung vorzunehmen. Ich kann<br />
die hoheitliche Aufgabe nicht delegieren; das ist unmöglich. Wenn da Wertstufen vorgege-<br />
ben würden und wir darauf eingehen würden, würde es heißen, wir hätten die Wertstufen<br />
parteiisch übernommen. Das ist ein sehr schwieriger Acker. Je nachdem, wie man es macht,<br />
ist es dann falsch. Ich will auch keine Wertung vornehmen, warum und in welchem Umfang<br />
Wertstufenvorschläge gemacht oder nicht gemacht werden. Wenn sie nicht gefordert werden<br />
können, ist die Diskussion über die Frage, warum sie nicht vorgelegt worden sind, damit<br />
beendet.<br />
RA’in Philipp-Gerlach:<br />
Ich stimme Ihnen insoweit zu, als dass es nicht gefordert werden kann. Aber wir haben die<br />
ganze Zeit gehört, dass eine Bewertung in der UVS ja stattfindet, was auch diversen Tabel-<br />
len und Ausführungen der Unterlagen zu entnehmen ist. Eine Frage an Fraport: Soll diese<br />
Bewertung anhand von Wertstufen stattfinden? Wenn ja, warum sind sie dann nicht hier<br />
vorgestellt worden?<br />
Balla (Vorhabensträgerin):<br />
Wir werden einen Bewertungsvorschlag in der UVS vornehmen, und wir werden die Metho-<br />
dik der Bewertung mit der Humantoxikologin abstimmen. Wir haben extra das humantoxiko-<br />
logische Gutachten mit dem Untersuchungsprogramm, um eine fachlich fundierte Bewertung<br />
abzuliefern. Aber zum jetzigen Zeitpunkt können wir zu den konkreten Wertstufen oder zu<br />
der Frage, ob Wertstufen differenziert werden, noch keine Aussage treffen.<br />
RA Schmitz:<br />
Bezüglich der angesprochenen Frage verweise ich zunächst auf unsere Stellungnahme im<br />
Raumordnungsverfahren. Dort sind über zehn Seiten Bewertungsvorschläge gemacht<br />
worden. Aus unserer Sicht stellt sich die Frage, warum nicht die Bewertungsansätze aus<br />
dem Mediationsverfahren – Gutachten 9, humantoxikologische Bewertung der Emissionen,<br />
Prof. Dr. Kruse – von der Vorhabensträgerin herangezogen werden.<br />
Wir haben zu verschiedenen Werten Ausführungen gemacht. Ich möchte die einzelnen<br />
Werte jetzt nicht nennen; ich verweise diesbezüglich auf unsere Stellungnahme im Raum-<br />
ordnungsverfahren.<br />
Der Vergleich der Emissionen im Basisjahr des Mediationsverfahrens 1998 hat bereits<br />
ergeben, dass Benzol und NO2 die größte Rolle spielen und die Belastungen auf dem<br />
Flughafen und in der Umgebung schon damals höher waren als die formulierten Umwelt-<br />
standards.