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Scoping-Termin

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Regierungspräsidium Darmstadt – Projektgruppe Flughafen<br />

<strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> am 10.04.2003 Seite 34<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Für Wertstufen brauchen die Unterlagen nichts herzugeben. Die Wertung ist eine hoheitliche<br />

Aufgabe. Ich kann einen Gutachter nicht beauftragen, eine Wertung vorzunehmen. Ich kann<br />

die hoheitliche Aufgabe nicht delegieren; das ist unmöglich. Wenn da Wertstufen vorgege-<br />

ben würden und wir darauf eingehen würden, würde es heißen, wir hätten die Wertstufen<br />

parteiisch übernommen. Das ist ein sehr schwieriger Acker. Je nachdem, wie man es macht,<br />

ist es dann falsch. Ich will auch keine Wertung vornehmen, warum und in welchem Umfang<br />

Wertstufenvorschläge gemacht oder nicht gemacht werden. Wenn sie nicht gefordert werden<br />

können, ist die Diskussion über die Frage, warum sie nicht vorgelegt worden sind, damit<br />

beendet.<br />

RA’in Philipp-Gerlach:<br />

Ich stimme Ihnen insoweit zu, als dass es nicht gefordert werden kann. Aber wir haben die<br />

ganze Zeit gehört, dass eine Bewertung in der UVS ja stattfindet, was auch diversen Tabel-<br />

len und Ausführungen der Unterlagen zu entnehmen ist. Eine Frage an Fraport: Soll diese<br />

Bewertung anhand von Wertstufen stattfinden? Wenn ja, warum sind sie dann nicht hier<br />

vorgestellt worden?<br />

Balla (Vorhabensträgerin):<br />

Wir werden einen Bewertungsvorschlag in der UVS vornehmen, und wir werden die Metho-<br />

dik der Bewertung mit der Humantoxikologin abstimmen. Wir haben extra das humantoxiko-<br />

logische Gutachten mit dem Untersuchungsprogramm, um eine fachlich fundierte Bewertung<br />

abzuliefern. Aber zum jetzigen Zeitpunkt können wir zu den konkreten Wertstufen oder zu<br />

der Frage, ob Wertstufen differenziert werden, noch keine Aussage treffen.<br />

RA Schmitz:<br />

Bezüglich der angesprochenen Frage verweise ich zunächst auf unsere Stellungnahme im<br />

Raumordnungsverfahren. Dort sind über zehn Seiten Bewertungsvorschläge gemacht<br />

worden. Aus unserer Sicht stellt sich die Frage, warum nicht die Bewertungsansätze aus<br />

dem Mediationsverfahren – Gutachten 9, humantoxikologische Bewertung der Emissionen,<br />

Prof. Dr. Kruse – von der Vorhabensträgerin herangezogen werden.<br />

Wir haben zu verschiedenen Werten Ausführungen gemacht. Ich möchte die einzelnen<br />

Werte jetzt nicht nennen; ich verweise diesbezüglich auf unsere Stellungnahme im Raum-<br />

ordnungsverfahren.<br />

Der Vergleich der Emissionen im Basisjahr des Mediationsverfahrens 1998 hat bereits<br />

ergeben, dass Benzol und NO2 die größte Rolle spielen und die Belastungen auf dem<br />

Flughafen und in der Umgebung schon damals höher waren als die formulierten Umwelt-<br />

standards.

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