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der gemeinderat September 2020

Unsere Themen in der September-Ausgabe: Digitalisierung in den Kommunen, Rathaus 4.0, Energieversorgung, Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz.

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Umwelt & Verkehr<br />

Lärmschutz<br />

Umwelt & Verkehr<br />

Schallschutz<br />

Gesundheitsrisiko Lärm<br />

Wird ein wirksamer und zielorientierter Schallschutz bereits in <strong>der</strong><br />

Bauleitplanung implementiert, kann einem Konflikt verschiedener<br />

Interessensgruppen vorgebeugt werden.<br />

Was ist Lärm, ist er schädlich und<br />

was hat er mit <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

zu tun? Schall ist physikalisch<br />

gesehen eine Schwingung o<strong>der</strong><br />

Welle in einem elastischen Medium.<br />

Schallreize werden im Gehörsystem des<br />

Menschen in elektrische Impulse umgewandelt<br />

und vom Gehirn verwertet. Das<br />

Gehör nimmt verschiedene Geräusche auf,<br />

auch solche, die störend wirken. Sie werden<br />

als Lärm bezeichnet. Die Aufgabe des<br />

Schallschutzes in <strong>der</strong> Bauleitplanung ist<br />

es, die Umgebung vor Lärm zu schützen.<br />

Lärm kann schädlich sein und wird je<br />

nach Person subjektiv wahrgenommen.<br />

Neben einer irreversiblen Schädigung des<br />

Gehörsystems sind Nervosität, Müdigkeit<br />

o<strong>der</strong> Bluthochdruck Gesundheitsauswirkungen,<br />

die durch Lärm verursacht werden<br />

können. Die Einwirkdauer eines Geräusches,<br />

<strong>der</strong> Frequenzbereich eines Tons<br />

o<strong>der</strong> auch die Stärke des Schalldrucks eines<br />

kurzen Impulses kann dabei ausschlaggebend<br />

sein. Wird Schall zu Lärm,<br />

handelt es sich um eine schädliche Umwelteinwirkung,<br />

welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

als „Immissionen,<br />

die nach Art, Ausmaß o<strong>der</strong> Dauer geeignet<br />

sind, Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong>der</strong><br />

erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit<br />

o<strong>der</strong> die Nachbarschaft herbeiführen“<br />

definiert sind.<br />

Welche Regelwerke sind dem Schallschutz<br />

in <strong>der</strong> Bauleitplanung zugrunde<br />

gelegt? Die Bauleitplanung ist so umzusetzen,<br />

dass ein Schaden <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

durch schädliche Immissionen verhin<strong>der</strong>t<br />

wird. Obwohl jede Person individuell<br />

reagiert, kann in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

keine spezifische Regelung für einzelne<br />

Personen getroffen werden. Der Schallschutz<br />

in <strong>der</strong> Bauleitplanung wurde dadurch<br />

gebietsabhängig definiert. Entsprechende<br />

Regelungen finden sich in <strong>der</strong><br />

„DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau<br />

– Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die<br />

Planung“ sowie den dazugehörigen Orientierungswerten<br />

im Beiblatt 1. Im Anwendungsfall<br />

werden häufig die emissionsspezifischen<br />

Regelwerke für die Prognose,<br />

Beurteilung und Bewertung herangezogen.<br />

Hierfür wird beispielsweise die 16.<br />

BImSchV (Verkehrslärmverordnung) für<br />

den Verkehrslärm und die TA Lärm für<br />

Gewerbe angewendet. Die Regelwerke beinhalten<br />

Grenz-, Richt- und Orientierungswerte,<br />

welche sich teilweise unterscheiden<br />

und gebiets- und zum Teil auch gebäudespezifisch<br />

festgelegt sind.<br />

festgehalten wurden. Fehlende Festsetzungen<br />

zum Lärmschutz können zu Konflikten<br />

führen und weitere geplante Gewerbegebiets-<br />

und Industriegebietsflächen drastisch<br />

einschränken o<strong>der</strong> sogar verhin<strong>der</strong>n.<br />

Wie wird in einem Schallgutachten für<br />

die Bauleitplanung vorgegangen? Anhand<br />

von Schallprognosen werden in <strong>der</strong> städtebaulichen<br />

Entwicklung Emissionskontingente<br />

für Gewerbe- und Industriegebiete<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> schalltechnischen<br />

Vorbelastung festgelegt.<br />

KOLLISSION DER INTERESSEN?<br />

Durch die Festlegung von Emissionskontingenten<br />

wird die Verträglichkeit zwischen<br />

schutzbedürftigen Gebieten sichergestellt.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausweisung von Wohngebieten<br />

sind die Immissionen auf das<br />

Plangebiet aus Verkehr, Gewerbe, Sportanlagen<br />

zu ermitteln und mit den Orientierungswerten<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 zu vergleichen.<br />

Um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen,<br />

sind gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen<br />

vorzusehen.<br />

KOHLHAUER<br />

LÄRMSCHUTZSYSTEME<br />

Welche Unterschiede gibt es bei <strong>der</strong><br />

schalltechnischen Betrachtung zwischen<br />

einem allgemeinen Wohngebiet und einem<br />

Gewerbegebiet? Die Betrachtung unterscheidet<br />

sich in <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Emittenten<br />

und <strong>der</strong> Immissionspunkte sowie<br />

einer für das Gewerbegebiet erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Kontingentierung. Im Schallgutachten für<br />

ein geplantes Wohngebiet werden im Regelfall<br />

nur die auf das Plangebiet eingehenden<br />

Schallimmissionen betrachtet. Bei<br />

einem Gewerbegebiet werden zudem ausgehende<br />

Schallemissionen untersucht.<br />

Im Zuge einer geplanten Wohnnutzung<br />

kann es zu Immissionspunkten im Plangebiet<br />

kommen, zudem wird eine Kontingentierung<br />

nach DIN 45691 durchgeführt.<br />

Dabei erhalten bestimmte Teilflächen<br />

Emissionskontingente. Die Größe <strong>der</strong> Kontingente<br />

variiert und ist so ausgelegt, dass<br />

an allen Flächen die Orientierungswerte<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 nicht überschritten werden.<br />

Jedes Projekt muss aufgrund <strong>der</strong> variierenden<br />

standortspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

individuell betrachtet werden.<br />

Was kann gegen Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Orientierungs- und Immissionsrichtwerte<br />

sowie <strong>der</strong> Grenzwerte beispielsweise an<br />

einem allgemeinen Wohngebiet getan werden?<br />

Kommt es bei einer immissionstechnischen<br />

Prognoserechnung zu einer Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Werte an <strong>der</strong> schutzbedürftigen<br />

Bebauung, so sind verschiedene<br />

Szenarien möglich. Es können passende<br />

aktive o<strong>der</strong> passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

ausgelegt werden. Alternativ kann<br />

durch die Gemeinde eine Abwägung erfolgen,<br />

welche eine Überschreitung <strong>der</strong> Orientierungswerte<br />

in bestimmten Fällen<br />

rechtfertigt.<br />

Florian Holzinger und Alfons Geltinger<br />

DIE AUTOREN<br />

Florian Holzinger (Dipl.-Ing. FH) ist Leiter des<br />

Fachbereichs Immission, Alfons Geltinger (M.<br />

Eng.) verantwortlicher Bearbeiter für Lärm und<br />

Erschütterung bei IFB Eigenschenk.<br />

GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Das Bild zeigt eine Prognose <strong>der</strong> zu erwartenden Lärmbelastung bei Nacht mit farbiger Abstufung<br />

<strong>der</strong> Lärmbereiche. Die roten Bereiche weisen Schalldruckpegel von > 65 – 70 dB(A) auf. Zum Vergleich:<br />

Die Lautstärke eines Rasenmähers in zehn Meter Entfernung liegt bei etwa 60 dB(A).<br />

Foto: IFB Eigenschenk GmbH<br />

Gibt es Einflüsse, welche den Schallschutz<br />

in Bauleitplanverfahren vereinfachen?<br />

Grundlage ist ein durchdachter Flächennutzungsplan,<br />

<strong>der</strong> relevante Schallemittenten<br />

(Gewerbe- und Industriegebiete)<br />

weitestgehend von schutzbedürftiger<br />

Wohnbebauung trennt. Zudem ist es hilfreich,<br />

wenn bereits die schalltechnische<br />

Vorbelastung in Form von Emissionskontingenten<br />

in rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

vorhanden ist o<strong>der</strong> für bestehende<br />

Gewerbebetriebe schalltechnische Festsetzungen<br />

getroffen worden sind und im Genehmigungsbescheid<br />

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