der gemeinderat September 2020
Unsere Themen in der September-Ausgabe: Digitalisierung in den Kommunen, Rathaus 4.0, Energieversorgung, Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz.
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Umwelt & Verkehr<br />
Lärmschutz<br />
Umwelt & Verkehr<br />
Schallschutz<br />
Gesundheitsrisiko Lärm<br />
Wird ein wirksamer und zielorientierter Schallschutz bereits in <strong>der</strong><br />
Bauleitplanung implementiert, kann einem Konflikt verschiedener<br />
Interessensgruppen vorgebeugt werden.<br />
Was ist Lärm, ist er schädlich und<br />
was hat er mit <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
zu tun? Schall ist physikalisch<br />
gesehen eine Schwingung o<strong>der</strong><br />
Welle in einem elastischen Medium.<br />
Schallreize werden im Gehörsystem des<br />
Menschen in elektrische Impulse umgewandelt<br />
und vom Gehirn verwertet. Das<br />
Gehör nimmt verschiedene Geräusche auf,<br />
auch solche, die störend wirken. Sie werden<br />
als Lärm bezeichnet. Die Aufgabe des<br />
Schallschutzes in <strong>der</strong> Bauleitplanung ist<br />
es, die Umgebung vor Lärm zu schützen.<br />
Lärm kann schädlich sein und wird je<br />
nach Person subjektiv wahrgenommen.<br />
Neben einer irreversiblen Schädigung des<br />
Gehörsystems sind Nervosität, Müdigkeit<br />
o<strong>der</strong> Bluthochdruck Gesundheitsauswirkungen,<br />
die durch Lärm verursacht werden<br />
können. Die Einwirkdauer eines Geräusches,<br />
<strong>der</strong> Frequenzbereich eines Tons<br />
o<strong>der</strong> auch die Stärke des Schalldrucks eines<br />
kurzen Impulses kann dabei ausschlaggebend<br />
sein. Wird Schall zu Lärm,<br />
handelt es sich um eine schädliche Umwelteinwirkung,<br />
welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
als „Immissionen,<br />
die nach Art, Ausmaß o<strong>der</strong> Dauer geeignet<br />
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong>der</strong><br />
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit<br />
o<strong>der</strong> die Nachbarschaft herbeiführen“<br />
definiert sind.<br />
Welche Regelwerke sind dem Schallschutz<br />
in <strong>der</strong> Bauleitplanung zugrunde<br />
gelegt? Die Bauleitplanung ist so umzusetzen,<br />
dass ein Schaden <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
durch schädliche Immissionen verhin<strong>der</strong>t<br />
wird. Obwohl jede Person individuell<br />
reagiert, kann in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
keine spezifische Regelung für einzelne<br />
Personen getroffen werden. Der Schallschutz<br />
in <strong>der</strong> Bauleitplanung wurde dadurch<br />
gebietsabhängig definiert. Entsprechende<br />
Regelungen finden sich in <strong>der</strong><br />
„DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau<br />
– Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die<br />
Planung“ sowie den dazugehörigen Orientierungswerten<br />
im Beiblatt 1. Im Anwendungsfall<br />
werden häufig die emissionsspezifischen<br />
Regelwerke für die Prognose,<br />
Beurteilung und Bewertung herangezogen.<br />
Hierfür wird beispielsweise die 16.<br />
BImSchV (Verkehrslärmverordnung) für<br />
den Verkehrslärm und die TA Lärm für<br />
Gewerbe angewendet. Die Regelwerke beinhalten<br />
Grenz-, Richt- und Orientierungswerte,<br />
welche sich teilweise unterscheiden<br />
und gebiets- und zum Teil auch gebäudespezifisch<br />
festgelegt sind.<br />
festgehalten wurden. Fehlende Festsetzungen<br />
zum Lärmschutz können zu Konflikten<br />
führen und weitere geplante Gewerbegebiets-<br />
und Industriegebietsflächen drastisch<br />
einschränken o<strong>der</strong> sogar verhin<strong>der</strong>n.<br />
Wie wird in einem Schallgutachten für<br />
die Bauleitplanung vorgegangen? Anhand<br />
von Schallprognosen werden in <strong>der</strong> städtebaulichen<br />
Entwicklung Emissionskontingente<br />
für Gewerbe- und Industriegebiete<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> schalltechnischen<br />
Vorbelastung festgelegt.<br />
KOLLISSION DER INTERESSEN?<br />
Durch die Festlegung von Emissionskontingenten<br />
wird die Verträglichkeit zwischen<br />
schutzbedürftigen Gebieten sichergestellt.<br />
Bei <strong>der</strong> Ausweisung von Wohngebieten<br />
sind die Immissionen auf das<br />
Plangebiet aus Verkehr, Gewerbe, Sportanlagen<br />
zu ermitteln und mit den Orientierungswerten<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 zu vergleichen.<br />
Um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen,<br />
sind gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen<br />
vorzusehen.<br />
KOHLHAUER<br />
LÄRMSCHUTZSYSTEME<br />
Welche Unterschiede gibt es bei <strong>der</strong><br />
schalltechnischen Betrachtung zwischen<br />
einem allgemeinen Wohngebiet und einem<br />
Gewerbegebiet? Die Betrachtung unterscheidet<br />
sich in <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Emittenten<br />
und <strong>der</strong> Immissionspunkte sowie<br />
einer für das Gewerbegebiet erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Kontingentierung. Im Schallgutachten für<br />
ein geplantes Wohngebiet werden im Regelfall<br />
nur die auf das Plangebiet eingehenden<br />
Schallimmissionen betrachtet. Bei<br />
einem Gewerbegebiet werden zudem ausgehende<br />
Schallemissionen untersucht.<br />
Im Zuge einer geplanten Wohnnutzung<br />
kann es zu Immissionspunkten im Plangebiet<br />
kommen, zudem wird eine Kontingentierung<br />
nach DIN 45691 durchgeführt.<br />
Dabei erhalten bestimmte Teilflächen<br />
Emissionskontingente. Die Größe <strong>der</strong> Kontingente<br />
variiert und ist so ausgelegt, dass<br />
an allen Flächen die Orientierungswerte<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 nicht überschritten werden.<br />
Jedes Projekt muss aufgrund <strong>der</strong> variierenden<br />
standortspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
individuell betrachtet werden.<br />
Was kann gegen Überschreitungen <strong>der</strong><br />
Orientierungs- und Immissionsrichtwerte<br />
sowie <strong>der</strong> Grenzwerte beispielsweise an<br />
einem allgemeinen Wohngebiet getan werden?<br />
Kommt es bei einer immissionstechnischen<br />
Prognoserechnung zu einer Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Werte an <strong>der</strong> schutzbedürftigen<br />
Bebauung, so sind verschiedene<br />
Szenarien möglich. Es können passende<br />
aktive o<strong>der</strong> passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
ausgelegt werden. Alternativ kann<br />
durch die Gemeinde eine Abwägung erfolgen,<br />
welche eine Überschreitung <strong>der</strong> Orientierungswerte<br />
in bestimmten Fällen<br />
rechtfertigt.<br />
Florian Holzinger und Alfons Geltinger<br />
DIE AUTOREN<br />
Florian Holzinger (Dipl.-Ing. FH) ist Leiter des<br />
Fachbereichs Immission, Alfons Geltinger (M.<br />
Eng.) verantwortlicher Bearbeiter für Lärm und<br />
Erschütterung bei IFB Eigenschenk.<br />
GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
Das Bild zeigt eine Prognose <strong>der</strong> zu erwartenden Lärmbelastung bei Nacht mit farbiger Abstufung<br />
<strong>der</strong> Lärmbereiche. Die roten Bereiche weisen Schalldruckpegel von > 65 – 70 dB(A) auf. Zum Vergleich:<br />
Die Lautstärke eines Rasenmähers in zehn Meter Entfernung liegt bei etwa 60 dB(A).<br />
Foto: IFB Eigenschenk GmbH<br />
Gibt es Einflüsse, welche den Schallschutz<br />
in Bauleitplanverfahren vereinfachen?<br />
Grundlage ist ein durchdachter Flächennutzungsplan,<br />
<strong>der</strong> relevante Schallemittenten<br />
(Gewerbe- und Industriegebiete)<br />
weitestgehend von schutzbedürftiger<br />
Wohnbebauung trennt. Zudem ist es hilfreich,<br />
wenn bereits die schalltechnische<br />
Vorbelastung in Form von Emissionskontingenten<br />
in rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />
vorhanden ist o<strong>der</strong> für bestehende<br />
Gewerbebetriebe schalltechnische Festsetzungen<br />
getroffen worden sind und im Genehmigungsbescheid<br />
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