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procontra-Thema-Recht

Die Experten der Kanzlei Michaelis bringen auf den Punkt, was für Beratung und Vertrieb 2021 wichtig ist.

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<strong>Recht</strong><br />

Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang<br />

entsprechende Hinweise und Informationen<br />

aktiv zu geben. Diese sollte er<br />

auch über entsprechende Dokumentation<br />

nachweisen können.<br />

EMPFEHLUNG<br />

Um die betriebliche Altersversorgung<br />

rechtssicher zu gestalten und hierüber<br />

auch entsprechend informieren zu können,<br />

empfiehlt es sich für Arbeitgeber,<br />

die Regelungen für die Durchführung<br />

in einer Versorgungsordnung oder – wo<br />

vorhanden – unter Einbeziehung des Betriebsrates<br />

in einer Betriebsvereinbarung<br />

festzulegen. Diese beinhaltet auch alle hin-<br />

weis- und informationsbedürftigen Sachverhalte.<br />

Zudem sollten Arbeitgeber auch<br />

bei konkreten Anlässen (zum Beispiel bei<br />

Ausscheiden, Elternzeit, Altersteilzeit etc.)<br />

die Arbeitnehmer informieren (lassen) und<br />

dies auch entsprechend dokumentieren.<br />

Entsprechend hilfreich sind dabei standardisierte<br />

Formulare.<br />

Unternehmervollmacht – Warum brauche ich<br />

auch als Versicherungsmakler eine?<br />

– TEXT: RA DR. ROBERT BOELS, FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT –<br />

Der klassische Versicherungsmakler<br />

tritt häufig als Einzelkämpfer auf, sei<br />

es als Einzelkaufmann oder als alleiniger<br />

geschäftsführender Gesellschafter einer<br />

Kapital- oder Personengesellschaft. Ist der<br />

Makler vorübergehend oder dauerhaft<br />

nicht in der Lage, das Einzelunternehmen<br />

selbst zu leiten, Gesellschafterrechte<br />

wahrzunehmen oder seinen Aufgaben als<br />

Geschäftsführer nachzukommen – etwa<br />

durch einen Unfall oder eine Krankheit –,<br />

kann das eigene Unternehmen ganz<br />

schnell in existenzielle Not geraten. Was<br />

in jahrelanger Arbeit aufgebaut wurde,<br />

ist dann in Gefahr, und es droht eine<br />

Insolvenz.<br />

Welchen Plan haben Sie für diesen Fall?<br />

Geben Sie das Unternehmen auf, sollen<br />

die Bestände veräußert oder das Unternehmen<br />

fortgeführt werden? Und noch<br />

wichtiger: Wer kennt Ihren Plan und kann<br />

ihn auch für Sie umsetzen?<br />

Die laufende Bestandsbetreuung der Kunden<br />

kann der Makler zwar vorübergehend<br />

in die Hände eines Kollegen geben, soweit<br />

dies in den Maklerverträgen ver einbart<br />

ist. Zur Geschäftsführung oder Ausübung<br />

von Gesellschafterrechten ist der Kollege<br />

jedoch nicht befugt. Stimmt’s?<br />

Auch der Ehepartner ist nicht automatisch<br />

zur Vertretung berechtigt, selbst wenn er<br />

sachkundig sein sollte. Selbstverständliche<br />

Handlungen wie Überweisungen von<br />

Rechnungen und Gehältern oder Auftragserteilungen<br />

für den laufenden Betrieb<br />

können nicht mehr vorgenommen werden.<br />

Mangels Erteilung einer umfassenden<br />

Vollmacht wird das Gericht in diesen<br />

Fällen einen Berufsbetreuer bestellen,<br />

der keine besonderen unternehmerischen<br />

Kenntnisse oder Fähigkeiten nachweisen<br />

muss. Der Berufsbetreuer kann eine völlig<br />

fremde Person ohne einen Bezug zum Versicherungsmaklergewerbe<br />

sein. Fraglich<br />

ist, ob er ein Interesse an einer sorgfältigen<br />

Fortführung des Unternehmens hat. Zudem<br />

kann es lange dauern, bis überhaupt<br />

eine gerichtliche Bestellung erfolgt.<br />

Vor diesem Hintergrund ist doch jedem<br />

Unternehmer dringend zu empfehlen,<br />

einen eigenen individuellen Notfallplan zu<br />

verfassen und einzelne Personen des Vertrauens<br />

entsprechend zu instruieren und<br />

ihnen für den Fall einer solchen Notsituation<br />

eine notarielle Unternehmervollmacht<br />

zu erteilen. Mit der Vollmachtserteilung<br />

versetzt der Makler den Bevollmächtigten<br />

in die Lage, notwendige Handlungen zur<br />

Unternehmensfortführung oder Umsetzung<br />

seiner anderweitigen Pläne schnell<br />

und rechtsverbindlich vorzunehmen. Dazu<br />

wird es aus rein praktischer Sicht notwendig<br />

sein, dass der Bevollmächtigte einen<br />

Zugang zu Ihren Kennwörtern sowie<br />

einen Überblick über die Organisation,<br />

wesentliche Verträge und Finanzen erhält.<br />

Ist das Unternehmen im Handelsregister<br />

eingetragen, kann dem Bevollmächtigten<br />

auch Prokura erteilt werden. Verändert<br />

sich der Notfallplan, sollte die Vertrauensperson<br />

entsprechend instruiert und<br />

die Vollmacht gegebenenfalls aktualisiert<br />

werden.<br />

Bevollmächtigt der Makler eine Vertrauensperson<br />

aus dem familiären Umfeld, so<br />

können gewisse Aufgaben möglicherweise<br />

fachlich nicht bewältigt werden. Dann<br />

ist es sinnvoll, zusätzlich eine fachlich<br />

versierte Person damit zu beauftragen,<br />

die Aufgaben des Tagesgeschäfts für die<br />

Vertrauensperson vorzubereiten. Mit der<br />

Vollmacht sollte der Makler die Vertrauensperson<br />

zugleich zur Unterbevollmächtigung<br />

für alle Bereiche ermächtigen, die<br />

sie nicht erledigen kann. Auf diese Weise<br />

stellt der Makler sicher, dass die bevollmächtigte<br />

Vertrauensperson im Notfall<br />

beispielsweise auch Steuerberater, <strong>Recht</strong>sanwälte<br />

oder andere Sachkundige mit den<br />

erforderlichen Tätigkeiten beauftragen<br />

kann.<br />

Als Makler sind Sie es gewohnt, private<br />

und berufliche Risiken der Kunden<br />

abzusichern. Haben Sie schon an die<br />

Absicherung Ihrer eigenen beruflichen<br />

Risiken gedacht? Die Kanzlei Michaelis<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte unterstützt Sie gerne bei<br />

der Entwicklung und Umsetzung Ihrer<br />

Pläne, sowie bei der Erstellung Ihrer<br />

persönlichen und rechtssicheren Unternehmervollmacht.<br />

Sprechen Sie uns an.<br />

Wir bieten Ihnen auch eine dauerhafte<br />

Begleitung Ihres persönlichen Notfallplans<br />

an. Dieser Service ist für Dauerberatungsmandanten<br />

natürlich kostenfrei.<br />

Sonderausgabe<br />

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