26.04.2021 Aufrufe

Beschaffung aktuell 05.2021

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bilder: di/stock.adobe.com; N. Theiss/stock.adobe.com<br />

Praktischer Ansatz zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes<br />

Sorgfaltspflichtengesetz – was<br />

Einkäufer jetzt wissen müssen<br />

Für Einkäufer betroffener Unternehmen wird es jetzt spannend: Nach zähen<br />

Verhandlungen über die Ausgestaltung zentraler Anforderungen hat die<br />

Bundesregierung den <strong>aktuell</strong>en Entwurf für das neue „Gesetz über die unternehmerischen<br />

Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ am 3. März 2021 beschlossen –<br />

die Verabschiedung im Bundestag gilt als Formsache.<br />

REDAKTIONS-<br />

TIPP<br />

Fakten, Hintergründe<br />

und Meinungen zum<br />

Lieferkettengesetz auf<br />

beschaffung-<strong>aktuell</strong>.de<br />

Betroffene Unternehmen sollten sich intensiv mit<br />

den Kernelementen des neuen, in der Umgangssprache<br />

Lieferkettengesetz genannten Gesetzes auseinandersetzen.<br />

In der Regel ist es der Einkauf, der<br />

sich um die Erfüllung der zahlreichen Pflichten kümmern<br />

und entsprechende Maßnahmen auf den Weg<br />

bringen muss. Hier ein kurzer Überblick, was das<br />

neue Sorgfaltspflichtengesetz fordert, für wen<br />

es relevant ist und welche praktischen Folgen<br />

sich daraus ergeben (können).<br />

Worauf bezieht sich das<br />

Sorgfaltspflichtengesetz ?<br />

Das kurz Sorgfaltspflichtengesetz oder<br />

Lieferkettengesetz genannte Werk verpflichtet<br />

deutsche Unternehmen ab einer<br />

bestimmten Größe, Verantwortung für die<br />

Einhaltung international vereinbarter Menschenrechte<br />

zu übernehmen, indem sie ihrer Sorgfaltspflicht<br />

mit Blick auf ihre Lieferkette nachkommen.<br />

Die Pflicht, Umweltvorgaben einzuhalten, soll<br />

vor allem schädliche Auswirkungen auf den Menschen<br />

verhindern. Eine Anmerkung: Damit ist der<br />

Einkauf aber nicht aus der Pflicht genommen, in der<br />

Lieferkette auf vollumfängliche, zertifizierte Umweltmanagementsysteme<br />

nach ISO 14001 zu achten.<br />

Welche Unternehmen sind von<br />

dem Gesetz betroffen?<br />

Das Gesetz kommt in zwei Stufen: Ab 2023 gelten<br />

die Regelungen zunächst für ca. 600 deutsche Unternehmen<br />

mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 erhöht<br />

sich mit der Senkung der Untergrenze auf 1000<br />

Mitarbeiter die Zahl der betroffenen Unternehmen<br />

auf etwa 2900. Die ursprünglich vorgesehene Untergrenze<br />

von 500 Mitarbeitern hatte das Wirtschaftsministerium<br />

wegen der befürchteten negativen Folgen<br />

für die deutsche Wirtschaft abgelehnt.<br />

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl werden auch<br />

Leiharbeiter ab sechs Monaten Beschäftigung<br />

28 <strong>Beschaffung</strong> <strong>aktuell</strong> » 05|2021

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!