KölnerLeben Juni/Juli 2021
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: Schabbat Schalom – Zu Gast bei einer Familie √ Ratgeber: E-Bike – Rad auf der Überholspur √ Leben in Köln: Ratsschiff – Einsatz rettet Stadt Köln
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: Schabbat Schalom – Zu Gast bei einer Familie √ Ratgeber: E-Bike – Rad auf der Überholspur √ Leben in Köln: Ratsschiff – Einsatz rettet Stadt Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gesund leben 27<br />
Neuigkeiten<br />
rund um Corona<br />
Illustration: Freepik<br />
Für Geimpfte und Genesene<br />
Erleichterungen und Ausnahmen von den Corona-<br />
Schutzmaßnahmen gibt es für alle, die vollständig<br />
gegen Corona geimpft wurden oder von Corona genesen<br />
sind. Sie werden, sofern sie symptomfrei sind,<br />
negativ Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie<br />
dürfen – ohne Corona-Schnelltest – den Friseur,<br />
die Fußpflege, Behörden und Einzelhandelsgeschäfte<br />
besuchen – und auch die Gastronomie,<br />
wenn es so weit ist,<br />
werden bei den Kontaktbeschränkungen für<br />
private Zusammenkünfte oder Sportausübung<br />
nicht mitgezählt,<br />
können die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen<br />
ignorieren,<br />
brauchen nicht in Quarantäne, wenn sie aus<br />
Corona-Risikogebieten zurückkehren oder<br />
Kontakt mit Corona-Infizierten hatten.<br />
Ausnahme: Wer aus einem Virusvariantengebiet<br />
einreist, ist von den geltenden Bestimmungen<br />
nicht befreit.<br />
Aber: Für alle – und zwar ohne Ausnahme – gelten<br />
weiterhin die Maskenpflicht und die Hygiene- und<br />
Abstandsregeln.<br />
Als vollständig geimpft gilt, wer die zweite Impfung<br />
erhalten hat. Nur das Serum von Johnson und Johnson<br />
wird einmalig gespritzt. In beiden Fällen muss<br />
die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Als<br />
Nachweis gilt der Impfpass oder die entsprechende<br />
Bescheinigung des Impfzentrums.<br />
Als genesen gilt, wer eine überstandene Infektion<br />
mit einem im Infektionszeitraum positiven PCR-Test<br />
nachweisen kann. Dieser muss mindestens 28 Tage,<br />
<strong>KölnerLeben</strong> Heft 3 | 21<br />
aber höchstens sechs Monate alt sein. Ein Antikörpertest<br />
reicht nicht. Nach diesen sechs Monaten müssen<br />
sich die Genesenen einer einmaligen Impfung unterziehen,<br />
um weiterhin die Ausnahmeregelungen in<br />
Anspruch nehmen zu können.<br />
Für Ungeimpfte<br />
Wenn, wie angekündigt, die Priorisierung im <strong>Juni</strong> aufgehoben<br />
wird, können alle Menschen einen Impftermin<br />
machen. Dies geschieht entweder<br />
über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein<br />
(KVN) für das Impfzentrum unter der kostenlosen<br />
Hotline 0800 / 116 117 01 oder auf<br />
https://termin.corona-impfung.nrw oder<br />
direkt bei der Hausärztin oder dem Hausarzt<br />
oder auch bei Fachärzten.<br />
Sollte die Priorisierung weiterbestehen, können sich<br />
Menschen mit Vorerkrankungen, die sich nicht in<br />
der Liste der Corona-Impfverordnung wiederfinden,<br />
um einen früheren Termin bemühen.<br />
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden,<br />
können für zwei Personen einen Antrag auf<br />
Impfung stellen über das Formular auf www.mags.<br />
nrw/coronavirus-schutzimpfung > Informationen<br />
zum Herunterladen. In beiden Fällen meldet man sich<br />
über die KVN an.<br />
Wer an einer besonders seltenen oder schweren Vorerkrankung<br />
leidet, kann sich vom behandelnden Arzt<br />
ein Attest ausstellen lassen und dieses für die Einzelfallentscheidung<br />
an die Stadt Köln, Gesundheitsamt,<br />
Neumarkt 15–21, 50667 Köln oder per E-Mail an<br />
impfanmeldung@stadt-koeln.de schicken.<br />
Alle Corona-Teststellen und aktuelle Informationen auf<br />
www.koelnerleben.koeln<br />
Stand: 12.5.21