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UMWELT UND ENTSORGUNG<br />
SORGLOS ENTSORGEN<br />
Die Entsorgung ist ein ungeliebtes Thema für Werkstattbetreiber.<br />
Doch wer sich nur halbherzig darum kümmert, kann schnell mit<br />
dem Gesetz in Konflikt kommen. Besser ist es, mit einem kompetenten<br />
Partner zusammenzuarbeiten.<br />
Entsorgungs-Dokumente<br />
sind drei Jahre im Betrieb<br />
aufzubewahren, um den<br />
Verbleib der Abfälle nachzuweisen.<br />
32 3-2011<br />
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
(KrW-/AbfG) ist jeder Erzeuger und<br />
Besitzer von Abfall verpflichtet, diesen ordnungsgemäß<br />
und schadlos zu verwerten oder<br />
gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Abfallerzeuger,<br />
die jährlich mehr als 2.000 Kilogramm<br />
gefährliche Abfälle „produzieren“, sind<br />
überdies nachweis- und registerpflichtig – und<br />
benötigen deshalb eine Erzeugernummer.<br />
„Anhand der Erzeugernummer lässt sich ein<br />
Abfallerzeuger eindeutig identifizieren, zudem<br />
ist diese Nummer auf Nachweisen und Begleitscheinen<br />
einzutragen“, erklärt Sebastian Tannhäuser,<br />
Entsorgungsspezialist und Projektleiter<br />
bei Partslife in Neu-Isenburg. Partslife ist eine<br />
Brancheninitiative des freien Kfz-Teilemarkts<br />
mit Systempartnern aus Industrie und Handel,<br />
die freie Werkstätten bei der Organisation<br />
eines rechtssicheren Entsorgungsmanagements<br />
unterstützt und die Entsorgungsverantwortung<br />
für die Produkte der an der Initiative beteiligten<br />
Unternehmen übernimmt. Mittlerweile<br />
nutzen in Deutschland mehr als 9.500 Werkstätten<br />
die Dienstleistungen der Neu-Isenburger<br />
Entsorgungsfachleute, zu der auch eine kostenlose<br />
Entsorgungsberatung gehört.<br />
Eindeutig Müll: Werkstätten, die ihre Abfälle<br />
ordnungsgemäß trennen, liegen immer auf<br />
der sicheren Seite und müssen das Gesetz nicht<br />
fürchten. Doch um zu wissen, was zu trennen ist<br />
und welche Abfälle zusammengemischt werden<br />
dürfen, ist umfangreiches „Entsorgungs-Knowhow“<br />
erforderlich. Die Entsorgungsexperten<br />
der Brancheninitiative Partslife beraten freie<br />
Kfz-Betriebe, wie ein gesetzeskonformes Entsorgungskonzept<br />
aussehen kann.<br />
(Fotos: Partslife)<br />
ERZEUGERNUMMER EINFACH BEANTRAGEN<br />
Allerdings werden Erzeugernummern laut<br />
Tannhäuser nicht mehr grundsätzlich von der<br />
Bezirksregierung vergeben. Zuständig sei üblicherweise<br />
jene Behörde, welche die Genehmigung<br />
für den betreffenden Betrieb erteilt hat.<br />
„In der Regel ist das die Kreisverwaltungsbehörde,<br />
genauer das Landratsamt oder die<br />
kreisfreie Stadt. Der Antrag lässt sich meist<br />
formlos stellen“, weiß Tannhäuser. Doch es gibt<br />
dem Experten zufolge noch viele andere Vorschriften<br />
zu beachten.<br />
VORSICHT MIT "VERKAUFTEM" MÜLL<br />
„Gerade in Zeiten permanent steigender Vergütungen<br />
für Abfälle wie Altöl und Altmetall<br />
häufen sich bei Kfz-Betrieben die Anrufe von<br />
Interessenten, welche die Abfälle abkaufen<br />
möchten. Doch als Abfallerzeuger ist der Betrieb<br />
dafür verantwortlich, was mit den Abfällen<br />
geschieht – auch nach der Abholung“,<br />
berichtet Tannhäuser. Schon bei „banalen Dingen“<br />
wie dem Entsorgen des Altöls gilt es dem<br />
Entsorgungsspezialisten zufolge eine Menge zu<br />
beachten.<br />
Per Definition sind im Sinne der Altölverordnung<br />
nur noch solche Öle Altöle, welche als<br />
Abfall anfallen, etwa beim Ölwechsel, und die