24.12.2012 Aufrufe

Download - amz

Download - amz

Download - amz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

UMWELT UND ENTSORGUNG<br />

SORGLOS ENTSORGEN<br />

Die Entsorgung ist ein ungeliebtes Thema für Werkstattbetreiber.<br />

Doch wer sich nur halbherzig darum kümmert, kann schnell mit<br />

dem Gesetz in Konflikt kommen. Besser ist es, mit einem kompetenten<br />

Partner zusammenzuarbeiten.<br />

Entsorgungs-Dokumente<br />

sind drei Jahre im Betrieb<br />

aufzubewahren, um den<br />

Verbleib der Abfälle nachzuweisen.<br />

32 3-2011<br />

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

(KrW-/AbfG) ist jeder Erzeuger und<br />

Besitzer von Abfall verpflichtet, diesen ordnungsgemäß<br />

und schadlos zu verwerten oder<br />

gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Abfallerzeuger,<br />

die jährlich mehr als 2.000 Kilogramm<br />

gefährliche Abfälle „produzieren“, sind<br />

überdies nachweis- und registerpflichtig – und<br />

benötigen deshalb eine Erzeugernummer.<br />

„Anhand der Erzeugernummer lässt sich ein<br />

Abfallerzeuger eindeutig identifizieren, zudem<br />

ist diese Nummer auf Nachweisen und Begleitscheinen<br />

einzutragen“, erklärt Sebastian Tannhäuser,<br />

Entsorgungsspezialist und Projektleiter<br />

bei Partslife in Neu-Isenburg. Partslife ist eine<br />

Brancheninitiative des freien Kfz-Teilemarkts<br />

mit Systempartnern aus Industrie und Handel,<br />

die freie Werkstätten bei der Organisation<br />

eines rechtssicheren Entsorgungsmanagements<br />

unterstützt und die Entsorgungsverantwortung<br />

für die Produkte der an der Initiative beteiligten<br />

Unternehmen übernimmt. Mittlerweile<br />

nutzen in Deutschland mehr als 9.500 Werkstätten<br />

die Dienstleistungen der Neu-Isenburger<br />

Entsorgungsfachleute, zu der auch eine kostenlose<br />

Entsorgungsberatung gehört.<br />

Eindeutig Müll: Werkstätten, die ihre Abfälle<br />

ordnungsgemäß trennen, liegen immer auf<br />

der sicheren Seite und müssen das Gesetz nicht<br />

fürchten. Doch um zu wissen, was zu trennen ist<br />

und welche Abfälle zusammengemischt werden<br />

dürfen, ist umfangreiches „Entsorgungs-Knowhow“<br />

erforderlich. Die Entsorgungsexperten<br />

der Brancheninitiative Partslife beraten freie<br />

Kfz-Betriebe, wie ein gesetzeskonformes Entsorgungskonzept<br />

aussehen kann.<br />

(Fotos: Partslife)<br />

ERZEUGERNUMMER EINFACH BEANTRAGEN<br />

Allerdings werden Erzeugernummern laut<br />

Tannhäuser nicht mehr grundsätzlich von der<br />

Bezirksregierung vergeben. Zuständig sei üblicherweise<br />

jene Behörde, welche die Genehmigung<br />

für den betreffenden Betrieb erteilt hat.<br />

„In der Regel ist das die Kreisverwaltungsbehörde,<br />

genauer das Landratsamt oder die<br />

kreisfreie Stadt. Der Antrag lässt sich meist<br />

formlos stellen“, weiß Tannhäuser. Doch es gibt<br />

dem Experten zufolge noch viele andere Vorschriften<br />

zu beachten.<br />

VORSICHT MIT "VERKAUFTEM" MÜLL<br />

„Gerade in Zeiten permanent steigender Vergütungen<br />

für Abfälle wie Altöl und Altmetall<br />

häufen sich bei Kfz-Betrieben die Anrufe von<br />

Interessenten, welche die Abfälle abkaufen<br />

möchten. Doch als Abfallerzeuger ist der Betrieb<br />

dafür verantwortlich, was mit den Abfällen<br />

geschieht – auch nach der Abholung“,<br />

berichtet Tannhäuser. Schon bei „banalen Dingen“<br />

wie dem Entsorgen des Altöls gilt es dem<br />

Entsorgungsspezialisten zufolge eine Menge zu<br />

beachten.<br />

Per Definition sind im Sinne der Altölverordnung<br />

nur noch solche Öle Altöle, welche als<br />

Abfall anfallen, etwa beim Ölwechsel, und die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!