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Die Osterfestrechnung 21<br />

Februar 1700 auf 11 Tage anwuchs 4 .<br />

Leider konnte Weigel den Erfolg seines Engagements nicht mehr selbst miterleben.<br />

Auf seiner Rückreise vom Immerwährenden Reichstag in Regensburg,<br />

wo er Ende Februar 1699 in Sachen Kalenderreform zu tun hatte, erkrankte<br />

er so ernst, dass er nach kurzer Krankheit am 21. März 1699 in Jena<br />

verstarb, vgl. dazu auch den ersten Brief Hambergers vom 25. März 1699 ab<br />

Seite 43. Was aber mögen seine Beweggründe für diesen beeindruckenden<br />

persönlichen Einsatz für die Kalenderreform gewesen sein? Lassen wir ihn<br />

dazu selbst zu Wort kommen: ” Denn die Professores Academici sind von<br />

dem Publico . . . dazu bestellt, daß jeder das, was seiner function gemäß,<br />

zu des gemeinen Wesens Nutz anbringen, und, wann irgendwo ein Fehler<br />

eingeschlichen, solchen unmaßgeblich anzudeuten sich bemühen soll“ [184,<br />

Seite 9].<br />

Die Osterfestrechnung<br />

Grundsätzlich besteht ein Kalender aus zweierlei Komponenten. Zum einen<br />

finden wir hierin als formale Struktur die Einteilung eines Sonnenjahrs in<br />

Monate, Wochen und Tage. Auf diese Weise wird jedem Tag eine eindeutig<br />

bestimmte Datumsangabe gemäß Tag, Monat und Jahr zugeordnet. Zum<br />

anderen ist die Platzierung der Feiertage im Gefüge der Tageseinteilung<br />

ein erforderlicher Bestandteil jedes Kalenders. Dabei wird zwischen unbeweglichen<br />

Feiertagen, die in jedem Jahr auf das gleiche Datum fallen, und<br />

beweglichen Feiertagen, die von Jahr zu Jahr auf unterschiedliche Kalendertage<br />

fallen können, unterschieden. Unbewegliche gesetzliche Feiertage in<br />

Deutschland gemäß Gregorianischem Kalender, der offizielle Grundlage unserer<br />

Zeitrechnung ist, sind beispielsweise Neujahr, der 1. Mai oder Weihnachten.<br />

Beispiele für bewegliche Feiertage sind Ostern, Christi Himmelfahrt,<br />

Pfingsten oder der Buß- und Bettag. Dabei sind bis auf den Buß- und<br />

4 Da 1700 im Julianischen Kalender ein Schaltjahr im Gregorianischen Kalender jedoch<br />

ein Gemeinjahr ist, entsprach der 18. Febrauar 1700 im Julianischen Kalender dem 28.<br />

Februar Gregorianisch, der 19. Febrauar aber dem 1. März. Bis zum 18. Febrauar 1700<br />

nach Julianischem Kalender betrug die Differenz zwischen dem Julianischen und dem<br />

Gregorianischen Kalender 10 Tage, am darauffolgenden Tag erhöhte sie sich auf 11 Tage.

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