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Die Osterfestrechnung 21<br />
Februar 1700 auf 11 Tage anwuchs 4 .<br />
Leider konnte Weigel den Erfolg seines Engagements nicht mehr selbst miterleben.<br />
Auf seiner Rückreise vom Immerwährenden Reichstag in Regensburg,<br />
wo er Ende Februar 1699 in Sachen Kalenderreform zu tun hatte, erkrankte<br />
er so ernst, dass er nach kurzer Krankheit am 21. März 1699 in Jena<br />
verstarb, vgl. dazu auch den ersten Brief Hambergers vom 25. März 1699 ab<br />
Seite 43. Was aber mögen seine Beweggründe für diesen beeindruckenden<br />
persönlichen Einsatz für die Kalenderreform gewesen sein? Lassen wir ihn<br />
dazu selbst zu Wort kommen: ” Denn die Professores Academici sind von<br />
dem Publico . . . dazu bestellt, daß jeder das, was seiner function gemäß,<br />
zu des gemeinen Wesens Nutz anbringen, und, wann irgendwo ein Fehler<br />
eingeschlichen, solchen unmaßgeblich anzudeuten sich bemühen soll“ [184,<br />
Seite 9].<br />
Die Osterfestrechnung<br />
Grundsätzlich besteht ein Kalender aus zweierlei Komponenten. Zum einen<br />
finden wir hierin als formale Struktur die Einteilung eines Sonnenjahrs in<br />
Monate, Wochen und Tage. Auf diese Weise wird jedem Tag eine eindeutig<br />
bestimmte Datumsangabe gemäß Tag, Monat und Jahr zugeordnet. Zum<br />
anderen ist die Platzierung der Feiertage im Gefüge der Tageseinteilung<br />
ein erforderlicher Bestandteil jedes Kalenders. Dabei wird zwischen unbeweglichen<br />
Feiertagen, die in jedem Jahr auf das gleiche Datum fallen, und<br />
beweglichen Feiertagen, die von Jahr zu Jahr auf unterschiedliche Kalendertage<br />
fallen können, unterschieden. Unbewegliche gesetzliche Feiertage in<br />
Deutschland gemäß Gregorianischem Kalender, der offizielle Grundlage unserer<br />
Zeitrechnung ist, sind beispielsweise Neujahr, der 1. Mai oder Weihnachten.<br />
Beispiele für bewegliche Feiertage sind Ostern, Christi Himmelfahrt,<br />
Pfingsten oder der Buß- und Bettag. Dabei sind bis auf den Buß- und<br />
4 Da 1700 im Julianischen Kalender ein Schaltjahr im Gregorianischen Kalender jedoch<br />
ein Gemeinjahr ist, entsprach der 18. Febrauar 1700 im Julianischen Kalender dem 28.<br />
Februar Gregorianisch, der 19. Febrauar aber dem 1. März. Bis zum 18. Febrauar 1700<br />
nach Julianischem Kalender betrug die Differenz zwischen dem Julianischen und dem<br />
Gregorianischen Kalender 10 Tage, am darauffolgenden Tag erhöhte sie sich auf 11 Tage.