Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
82 2. Briefe und Schriften<br />
eine solche fiduciam von sich hat, daß Er auch die Tabulas Rudolfinas in einem<br />
u. andren zu corrigiren sucht, wie wohl nun etlich mal mit schlechtem<br />
success. Solche Leuthe könnten mit ins Collegium genommen werden. 6) weil<br />
auch das observiren mehr Leuth u. Augen erfordert, indem wir in unsern officiis<br />
ohne dem sehr occupirt sind. 7) damit auch endlich weniger Betrug u.<br />
Unterschleif von denen Verlegern könnte vorgenommen werden wann unsere<br />
Collegæ hier und dar zerstreit sind.<br />
Ad 9. ejus dem n. 1) der Calculus kan, zu Vermeidung vieler Irrthümer, so<br />
in observiren vorgehen, auf Kosten des Collegii zwar gedruckt, aber nicht<br />
divulgirt werden, (zu dem End man den Buchdrucker beeidigen könnte, daß<br />
Er oder seine Gesellen kein exemplar wolten weggeben) sondern ad n. 2) Jedweder<br />
Calenderverleger solte gehalten seyn, weil Er doch sonst bißhero den<br />
Calender einem Verfasser bezahlen müssen, so viel exemplar dieses Calculi<br />
von dem Collegio um billigen Preiß an sich zu kauffen als vielerley Gattung<br />
Calender Er zu drucken gedenkt. Diesen calculum mögte er denn ungeendert<br />
nachdrucken, nichts von prognosticis einmischen, (NB denn wir müssen hier<br />
auf die Ehre Gottes sehen, damit Seegen dabey sey)<br />
[93v] und bloß nützliche historien und andere erbauliche Dinge mit anhengen<br />
und damit diesem allen desto gewisser nach gelebet u. alle confusion vermieden<br />
werde, solte jedes Orts Obrigkeit dem Censoriordinario anbefehlen,<br />
keinen Calender zu censiren, wo der Verleger nicht ein exemplar des calculi<br />
vorzeigte, so von Mhghℓ. oder dem cassirer des Collegii mit Nahmen unterschrieben<br />
u. seinem Petschafft bezeichnet wäre, mit vermelden wenn, und<br />
zu was Gattung des Calenders solch exemplar gegeben worden. Man könnte<br />
auch nachmals ein oder anderm Calender Verleger die Nahmen derjenigen<br />
so vom Collegio ein exemplar des calculi ansich gelöset, communiciren, damit,<br />
wann sich auf Messen oder sonst einer zeigt der keinen Fug hat, sie selbigen<br />
die exemplar könnten lassen wegnehmen, so sie gern thun würden weil es ihr<br />
interesse ist. Damit aber das pretium davor die Verleger die exemplaria vom<br />
Collegio verkauffen erklecklich wäre, so viel Mühe u. Kosten als auf das calculiren,<br />
observiren, reisen, correspondiren pp gehen in etwas zu compensiren,<br />
könnte von dem Hochlöbℓ. Corpore Evangelico der Preiß eines Calenders um<br />
ein gewisses weniges erhöhet, und solchen Überschuß von denen Verlegern,<br />
über das honorarium so sie sonst denen Calenderaußschreibern zu geben gewohnt,<br />
dem Collegio bezahlt werden. deswegen sie allemal bey Erhandlung<br />
eines exemplars des calculi bey ihrem guten Gewissen u. bey Verlust ihres<br />
privilegii zu melden hetten wie viel exemplaria sie aufzulegen gesonnen als