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82 2. Briefe und Schriften<br />

eine solche fiduciam von sich hat, daß Er auch die Tabulas Rudolfinas in einem<br />

u. andren zu corrigiren sucht, wie wohl nun etlich mal mit schlechtem<br />

success. Solche Leuthe könnten mit ins Collegium genommen werden. 6) weil<br />

auch das observiren mehr Leuth u. Augen erfordert, indem wir in unsern officiis<br />

ohne dem sehr occupirt sind. 7) damit auch endlich weniger Betrug u.<br />

Unterschleif von denen Verlegern könnte vorgenommen werden wann unsere<br />

Collegæ hier und dar zerstreit sind.<br />

Ad 9. ejus dem n. 1) der Calculus kan, zu Vermeidung vieler Irrthümer, so<br />

in observiren vorgehen, auf Kosten des Collegii zwar gedruckt, aber nicht<br />

divulgirt werden, (zu dem End man den Buchdrucker beeidigen könnte, daß<br />

Er oder seine Gesellen kein exemplar wolten weggeben) sondern ad n. 2) Jedweder<br />

Calenderverleger solte gehalten seyn, weil Er doch sonst bißhero den<br />

Calender einem Verfasser bezahlen müssen, so viel exemplar dieses Calculi<br />

von dem Collegio um billigen Preiß an sich zu kauffen als vielerley Gattung<br />

Calender Er zu drucken gedenkt. Diesen calculum mögte er denn ungeendert<br />

nachdrucken, nichts von prognosticis einmischen, (NB denn wir müssen hier<br />

auf die Ehre Gottes sehen, damit Seegen dabey sey)<br />

[93v] und bloß nützliche historien und andere erbauliche Dinge mit anhengen<br />

und damit diesem allen desto gewisser nach gelebet u. alle confusion vermieden<br />

werde, solte jedes Orts Obrigkeit dem Censoriordinario anbefehlen,<br />

keinen Calender zu censiren, wo der Verleger nicht ein exemplar des calculi<br />

vorzeigte, so von Mhghℓ. oder dem cassirer des Collegii mit Nahmen unterschrieben<br />

u. seinem Petschafft bezeichnet wäre, mit vermelden wenn, und<br />

zu was Gattung des Calenders solch exemplar gegeben worden. Man könnte<br />

auch nachmals ein oder anderm Calender Verleger die Nahmen derjenigen<br />

so vom Collegio ein exemplar des calculi ansich gelöset, communiciren, damit,<br />

wann sich auf Messen oder sonst einer zeigt der keinen Fug hat, sie selbigen<br />

die exemplar könnten lassen wegnehmen, so sie gern thun würden weil es ihr<br />

interesse ist. Damit aber das pretium davor die Verleger die exemplaria vom<br />

Collegio verkauffen erklecklich wäre, so viel Mühe u. Kosten als auf das calculiren,<br />

observiren, reisen, correspondiren pp gehen in etwas zu compensiren,<br />

könnte von dem Hochlöbℓ. Corpore Evangelico der Preiß eines Calenders um<br />

ein gewisses weniges erhöhet, und solchen Überschuß von denen Verlegern,<br />

über das honorarium so sie sonst denen Calenderaußschreibern zu geben gewohnt,<br />

dem Collegio bezahlt werden. deswegen sie allemal bey Erhandlung<br />

eines exemplars des calculi bey ihrem guten Gewissen u. bey Verlust ihres<br />

privilegii zu melden hetten wie viel exemplaria sie aufzulegen gesonnen als

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