rohstoffe 2009 - Advanced Mining
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terung gestundet ist. Die Gewinnung des hier anstehenden,<br />
mitteldevonischen Kalksteins erfolgt klassisch durch<br />
Bohr- und Sprengarbeit. Dabei werden sowohl Bohrloch-<br />
als auch Großbohrlochsprengungen durchgeführt.<br />
(Abb. 2).<br />
Abb. 2: Abbau im Steinbruch Voßbeck<br />
Versuche zu einer sprengstofflosen Gewinnung<br />
haben gezeigt, dass ein Lösen<br />
durch Reißen mittels eines Hydraulikbaggers<br />
oder mittels eines Hydraulikhammers<br />
nicht wirtschaftlich durchzuführen ist. Die<br />
jährliche Fördermenge beträgt rund 1,5<br />
Mill. tH. Es wird an sechs Tagen der Woche<br />
gearbeitet, wobei an Samstagen keine<br />
Sprengarbeiten stattfinden. An den übrigen<br />
Wochentagen wird täglich mindestens<br />
eine Gewinnungssprengung durchgeführt.<br />
Es werden vergleichsweise kleine Sprenganlagen<br />
von im Schnitt zwischen 5 bis 10<br />
000 t angelegt, die wiederum begründet<br />
sind durch qualitative Anforderungen an<br />
das Haufwerk und die Nähe zur Wohnbebauung.<br />
Geladen wird das Haufwerk mit<br />
Radladern der 6 bis 7 m³-Schaufelklasse.<br />
Mittels SKW der 50-t-Nutzlastklasse wird<br />
das Material zur zentralen Vorbrechanlage<br />
im ehemaligen Steinbruch Hanielsfeld<br />
transportiert.<br />
Lokale Rahmenbedingungen<br />
für Gewinnungssprengungen<br />
Die Rahmenbedingungen für Gewinnungssprengungen<br />
im Werk Dornap sind denkbar schlecht. Der Standort ist<br />
gekennzeichnet durch eine Reihe von Faktoren, welche<br />
die Sprengarbeiten sehr erschweren und teils nahezu unmöglich<br />
machen.<br />
Der Steinbruch Voßbeck ist auf drei Seiten von Wohnbebauung<br />
umgeben, westlich verläuft die Landstraße L 74,<br />
Ausgabe 02 | <strong>2009</strong><br />
TECHNOLOGIETRANSFER<br />
südlich die Bundesstraße B 7. Der Abstand der genehmigten<br />
Steinbruchgrenze zur nächsten Wohnbebauung beträgt<br />
teils nur 100 m Luftlinie (Abb. 3).<br />
Der Steinbruch Voßbeck ist mittels eines Planfeststellungsbeschlusses,<br />
der damals zuständigen Bezirksregierung<br />
Düsseldorf vom Dezember 1996, genehmigt worden.<br />
Darin sind die lateralen Abbaugrenzen und die maximale<br />
Abbauteufe von +60 m NN festgelegt worden. Ab etwa<br />
+145 m NN muss der hier anstehende Grundwasserspiegel<br />
unterschritten und der Steinbruch gesümpft werden.<br />
Bedingt durch die große Nähe der Wohnbebauung ist<br />
damals eine Erschütterungsprognose erstellt worden (1).<br />
Darin wurden gutachterlich Lademengenbegrenzungen<br />
festgelegt, die zunächst bei maximal 48 kg/Zündzeitstufe<br />
lagen. Mit dieser Begrenzung kam die Prognose damals zu<br />
Erschütterungswerten, welche die Anhaltswerte der DIN<br />
4150 (5) nicht überschritten. Dabei wurde in der Prognose<br />
Abb. 3: Luftbild Steinbruch Voßbeck<br />
eine konventionelle Zündung mit elektrischen Zeitzündern<br />
von 20 ms Verzögerung unterstellt. Eine Unterteilung der<br />
Ladesäule durch Zwischenbesatz und unterschiedliche<br />
Zündzeiten in den getrennten Ladesäulen war bereits vorgesehen.<br />
Es waren sowohl Bohrloch- als auch Großbohrlochsprengungen<br />
vorgesehen. Als Sprengmittel kamen lo-<br />
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