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BS 11-2022

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SCHIFFFAHRT<br />

den können. Ohne in eine Glaskugel zu<br />

schauen: Der ab 1. Januar 2023 auf 10,00 €<br />

je 1.000 Liter Kraftstoff angehobene Betrag<br />

sollte für mehr als zwei Jahre ausreichen.<br />

Der Umstieg auf ein neues Bezahlverfahren<br />

hat verschiedene Gründe. Nur einer<br />

davon ist die Beobachtung, dass in<br />

immer mehr Lebensbereichen vielfältig<br />

nutzbare Smartphones Möglichkeiten für<br />

Verfahrensvereinfachungen bieten. Dabei<br />

wird zumeist Papier auf irgendeine<br />

Weise durch Elektronik ersetzt. So soll es<br />

auch im Rahmen des CDNI bei der Entrichtung<br />

der Entsorgungsgebühren und<br />

kurze Zeit später bei der Erfassung der<br />

abgegebenen Abfallmengen geschehen.<br />

Im Rahmen des neuen Bezahlsystems<br />

bleibt die bekannte Struktur erhalten: Es<br />

wird weiterhin ECO-Konten geben. Die<br />

Verfahren zum Auffüllen der Konten<br />

bleiben die gleichen. Zum Stichtag – voraussichtlich<br />

1. August 2023 – werden die<br />

Salden aus dem »alten« Systems auf das<br />

neue System übertragen. Zum Kontrollieren<br />

auf korrekte Verbuchungen<br />

und sonstige Fragen der Zusammenarbeit<br />

mit dem BEV ist schon heute pro<br />

ECO-Konto eine Person als Ansprechpartner(-in)<br />

benannt worden. Auf diese<br />

Personen kommen im künftigen Bezahlsystem<br />

neue Aufgaben zu.<br />

An der Bunkerstation wird sich etwas<br />

Wesentliches ändern. Künftig soll die Erfassung<br />

der gebunkerten Menge über das<br />

Smartphone des Kraftstofflieferanten erfolgen.<br />

Über das Smartphone des Schiffs<br />

erfolgt die Identifikation des Schiffes und<br />

die Bestätigung, dass die Bunkermenge<br />

korrekt eingegeben wurde. Statt eines Papierausdrucks<br />

aus den bisher genutzten<br />

Terminals wird es eine elektronische<br />

Quittung über den abgebuchten Betrag<br />

auf das Handy geben – neben der üblichen<br />

Verbuchung auf dem ECO-Konto.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass es<br />

sowohl auf jedem Bunkerboot als auch<br />

»An der Bunkerstation wird sich<br />

etwas Wesentliches ändern«<br />

Erwin Spitzer<br />

auf jedem Tankwagen ein fest diesem<br />

Fahrzeug zugeordnetes Smartphone gibt.<br />

Gleiches gilt auch für alle Binnenschiffe,<br />

die die Entsorgungsgebühr entrichten<br />

müssen: Von jedem gebührenpflichtigen<br />

Fahrzeug wird angenommen, dass es<br />

über ein genau diesem Schiff fest zugeordnetes<br />

Smartphone verfügt.<br />

Hier liegen künftig zusätzliche Aufgaben<br />

für die Personen, die dem BEV als<br />

Verantwortliche für das ECO-Konto benannt<br />

worden sind. Diese Personen – sagen<br />

wir die künftigen ECO-Identifikations-<br />

Manager – müssen im Datenbanksystem<br />

jedem Schiff einmalig die Rufnummer des<br />

entsprechenden Smartphones sowie den<br />

Benutzernamen für das Schiff und ein<br />

Passwort zuordnen.<br />

Die Rufnummer des Smartphones ist<br />

wichtig, damit über diese Nummer und<br />

über die noch zu entwickelnde App genau<br />

die Daten aufgerufen werden können,<br />

die dieses Schiff betreffen: Quittungen<br />

über die in den letzten zwölf Monaten<br />

gezahlten Entsorgungsbeiträge und<br />

später die Mengen an abgegebenen Abfällen.<br />

Selbstverständlich sind diese Informationen<br />

auch über andere »elektronische<br />

Devices« (Tablets, Laptops, Arbeitsplatzrechner)<br />

abrufbar. Das testweise<br />

Aufrufen der App ist erst ab dem<br />

Frühjahr 2023 möglich.<br />

Natürlich können vom Normalfall abweichende<br />

Sondersituationen auftreten.<br />

Etwa, dass einzelnen Schiffen kein<br />

Smartphone fest zugeordnet ist, dass die<br />

Besatzung gar kein Smartphone zur Verfügung<br />

hat oder dass auf vorhandenen<br />

Smartphones keine zusätzlichen Apps installiert<br />

werden können. Derartige Fälle<br />

müssen im Einzelfall geprüft und gelöst<br />

werden.<br />

Nach erfolgter Modernisierung des Bezahlsystems<br />

– also erst im Laufe des Jahres<br />

2024, sollen die Daten bei der Abgabe<br />

der Abfälle an Bilgenentölungsboote und<br />

andere Annahmestellen elektronisch erfasst<br />

werden. Damit soll auch ein erster<br />

Schritt im Hinblick auf die Umstellung<br />

von den heute manuell auf Papier geführten<br />

Ölkontrollbüchern hin zu digitalen<br />

Ölkontrollbüchern getan werden. Ein<br />

weiterer Schritt zur Modernisierung des<br />

Verkehrsträgers »Binnenschifffahrt«.<br />

Autor: Erwin Spitzer, Geschäftsführer<br />

Bilgenentwässerungsverband<br />

Duisburg<br />

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Binnenschifffahrt <strong>11</strong> | <strong>2022</strong><br />

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