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SCHIFFFAHRT<br />
den können. Ohne in eine Glaskugel zu<br />
schauen: Der ab 1. Januar 2023 auf 10,00 €<br />
je 1.000 Liter Kraftstoff angehobene Betrag<br />
sollte für mehr als zwei Jahre ausreichen.<br />
Der Umstieg auf ein neues Bezahlverfahren<br />
hat verschiedene Gründe. Nur einer<br />
davon ist die Beobachtung, dass in<br />
immer mehr Lebensbereichen vielfältig<br />
nutzbare Smartphones Möglichkeiten für<br />
Verfahrensvereinfachungen bieten. Dabei<br />
wird zumeist Papier auf irgendeine<br />
Weise durch Elektronik ersetzt. So soll es<br />
auch im Rahmen des CDNI bei der Entrichtung<br />
der Entsorgungsgebühren und<br />
kurze Zeit später bei der Erfassung der<br />
abgegebenen Abfallmengen geschehen.<br />
Im Rahmen des neuen Bezahlsystems<br />
bleibt die bekannte Struktur erhalten: Es<br />
wird weiterhin ECO-Konten geben. Die<br />
Verfahren zum Auffüllen der Konten<br />
bleiben die gleichen. Zum Stichtag – voraussichtlich<br />
1. August 2023 – werden die<br />
Salden aus dem »alten« Systems auf das<br />
neue System übertragen. Zum Kontrollieren<br />
auf korrekte Verbuchungen<br />
und sonstige Fragen der Zusammenarbeit<br />
mit dem BEV ist schon heute pro<br />
ECO-Konto eine Person als Ansprechpartner(-in)<br />
benannt worden. Auf diese<br />
Personen kommen im künftigen Bezahlsystem<br />
neue Aufgaben zu.<br />
An der Bunkerstation wird sich etwas<br />
Wesentliches ändern. Künftig soll die Erfassung<br />
der gebunkerten Menge über das<br />
Smartphone des Kraftstofflieferanten erfolgen.<br />
Über das Smartphone des Schiffs<br />
erfolgt die Identifikation des Schiffes und<br />
die Bestätigung, dass die Bunkermenge<br />
korrekt eingegeben wurde. Statt eines Papierausdrucks<br />
aus den bisher genutzten<br />
Terminals wird es eine elektronische<br />
Quittung über den abgebuchten Betrag<br />
auf das Handy geben – neben der üblichen<br />
Verbuchung auf dem ECO-Konto.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass es<br />
sowohl auf jedem Bunkerboot als auch<br />
»An der Bunkerstation wird sich<br />
etwas Wesentliches ändern«<br />
Erwin Spitzer<br />
auf jedem Tankwagen ein fest diesem<br />
Fahrzeug zugeordnetes Smartphone gibt.<br />
Gleiches gilt auch für alle Binnenschiffe,<br />
die die Entsorgungsgebühr entrichten<br />
müssen: Von jedem gebührenpflichtigen<br />
Fahrzeug wird angenommen, dass es<br />
über ein genau diesem Schiff fest zugeordnetes<br />
Smartphone verfügt.<br />
Hier liegen künftig zusätzliche Aufgaben<br />
für die Personen, die dem BEV als<br />
Verantwortliche für das ECO-Konto benannt<br />
worden sind. Diese Personen – sagen<br />
wir die künftigen ECO-Identifikations-<br />
Manager – müssen im Datenbanksystem<br />
jedem Schiff einmalig die Rufnummer des<br />
entsprechenden Smartphones sowie den<br />
Benutzernamen für das Schiff und ein<br />
Passwort zuordnen.<br />
Die Rufnummer des Smartphones ist<br />
wichtig, damit über diese Nummer und<br />
über die noch zu entwickelnde App genau<br />
die Daten aufgerufen werden können,<br />
die dieses Schiff betreffen: Quittungen<br />
über die in den letzten zwölf Monaten<br />
gezahlten Entsorgungsbeiträge und<br />
später die Mengen an abgegebenen Abfällen.<br />
Selbstverständlich sind diese Informationen<br />
auch über andere »elektronische<br />
Devices« (Tablets, Laptops, Arbeitsplatzrechner)<br />
abrufbar. Das testweise<br />
Aufrufen der App ist erst ab dem<br />
Frühjahr 2023 möglich.<br />
Natürlich können vom Normalfall abweichende<br />
Sondersituationen auftreten.<br />
Etwa, dass einzelnen Schiffen kein<br />
Smartphone fest zugeordnet ist, dass die<br />
Besatzung gar kein Smartphone zur Verfügung<br />
hat oder dass auf vorhandenen<br />
Smartphones keine zusätzlichen Apps installiert<br />
werden können. Derartige Fälle<br />
müssen im Einzelfall geprüft und gelöst<br />
werden.<br />
Nach erfolgter Modernisierung des Bezahlsystems<br />
– also erst im Laufe des Jahres<br />
2024, sollen die Daten bei der Abgabe<br />
der Abfälle an Bilgenentölungsboote und<br />
andere Annahmestellen elektronisch erfasst<br />
werden. Damit soll auch ein erster<br />
Schritt im Hinblick auf die Umstellung<br />
von den heute manuell auf Papier geführten<br />
Ölkontrollbüchern hin zu digitalen<br />
Ölkontrollbüchern getan werden. Ein<br />
weiterer Schritt zur Modernisierung des<br />
Verkehrsträgers »Binnenschifffahrt«.<br />
Autor: Erwin Spitzer, Geschäftsführer<br />
Bilgenentwässerungsverband<br />
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Binnenschifffahrt <strong>11</strong> | <strong>2022</strong><br />
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