SchAttenboxen um ein neues Dienstrecht - GÖD
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Dr. Manfred Mögele<br />
Leiter der <strong>GÖD</strong>-<br />
Rechtsabteilung.<br />
Personalvertretungsgespräche<br />
erlaubt?<br />
Foto: tomasz trojanowski - Fotolia.com<br />
Grenzen der „IMMUNITÄT“ des<br />
PERSONALVERTRETERS<br />
Personalvertretungs-Aufsichtskommission (PVAK) beurteilt Nebenbeschäftigung<br />
<strong>ein</strong>es Personalvertreters – Betreiben <strong>ein</strong>es Würstelstandes –<br />
auch nicht im weitesten Sinne als Personalvertretungstätigkeit<br />
(Entscheidung vom 15. 4. 2008, A27-PVAK/07).<br />
Text: Dr. Manfred MÖGELE<br />
Der § 28 Bundes-Personalvertretungsgesetz<br />
(PVG) normiert<br />
<strong>ein</strong>en Schutz vor disziplinärer<br />
Verfolgung wegen Äußerungen<br />
oder Handlungen in Ausübung<br />
der Funktion als Personalvertreter.<br />
Dem Mitglied <strong>ein</strong>es Personalvertretungsorganes<br />
wurde vorgeworfen, Dienstpflichtverletzungen<br />
begangen zu haben. Unter anderem<br />
wurde gegen ihn vorgebracht, er habe bei<br />
der zuständigen Bezirkshauptmannschaft das<br />
Gastgewerbe „Würstelstand“ zwar nach der<br />
Gewerbeordnung ordnungsgemäß angemeldet,<br />
diese aber als erwerbsmäßig anzusehende<br />
Nebenbeschäftigung der Dienstbehörde nicht<br />
gemeldet.<br />
Weiters hielt man ihm vor, dass er diese Nebenbeschäftigung<br />
über drei Jahre unzulässigerweise<br />
ausgeübt habe und innerhalb s<strong>ein</strong>es dienstlichen<br />
Zuständigkeitsbereiches der Verdacht <strong>ein</strong>er<br />
Befangenheit hervorgerufen werde.<br />
Vorausgeschickt werden muss, dass die Disziplinarbehörde<br />
– wie das § 28 Abs. 1 PVG<br />
vorschreibt – bei dem Personalvertretungsausschuss,<br />
dessen Mitglied der Bedienstete war, die<br />
Erteilung der Zustimmung für die disziplinäre<br />
30 <strong>GÖD</strong>_Ausgabe 5_2008