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SchAttenboxen um ein neues Dienstrecht - GÖD

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Mag. Martin Holzinger<br />

Der Autor ist Leiter<br />

der Abteilung<br />

Kollektivvertrags-<br />

und Arbeitsverfassungsrecht.<br />

§<br />

„Beamtengewerkschaft?“<br />

nIcht nUR !<br />

Unter <strong>ein</strong>er Ausgliederung versteht<br />

man die Übertragung wesentlicher<br />

Kompetenzen des bisherigen<br />

Rechtsträgers Bund bzw. Land auf<br />

<strong>ein</strong>en neu geschaffenen Rechtsträger. Gerade<br />

im Bereich ausgegliederter Einrichtungen werden<br />

die Vertreter der <strong>GÖD</strong> immer wieder mit<br />

jener Aussage konfrontiert, wonach die <strong>GÖD</strong><br />

zwar über Fachleute im Dienst- und Besoldungsrecht,<br />

nicht jedoch über das erforderliche<br />

„Know-how“ im Bereich des „privatwirtschaftlichen<br />

Arbeitsrechtes“ verfügt. Dieser Vorhalt ist<br />

leicht zu entkräften. Die <strong>GÖD</strong> hat insbesondere<br />

seit Mitte der 90er-Jahre aufgrund der Ausgliederung<br />

von Bundes- und Landesdienststellen<br />

<strong>ein</strong>en inhaltlichen Veränderungsprozess durchgemacht.<br />

Die „klassische <strong>GÖD</strong>-Klientel“ der<br />

öffentlich Bediensteten (Beamtinnen/Beamte<br />

und Vertragsbedienstete) wurde durch <strong>ein</strong>e<br />

Bedienstetengruppe erweitert, auf die andere<br />

Arbeitsrechte Anwendung finden. Die <strong>GÖD</strong> ist<br />

die zuständige Gewerkschaft nicht nur für alle<br />

bei Dienststellen des Bundes und der Länder<br />

beschäftigten Bediensteten, sondern auch für<br />

Beschäftigte jener Betriebe, wo die öffentliche<br />

Hand z<strong>um</strong>indest die finanzielle Hoheit besitzt.<br />

Dies wird auch in der Geschäftsordnung der<br />

<strong>GÖD</strong> deutlich z<strong>um</strong> Ausdruck gebracht, wo es<br />

im § 1 Abs. 3 heißt: „Die <strong>GÖD</strong> ist die zuständige<br />

Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes,<br />

der Länder, […] und deren ausgegliederten<br />

Betriebe, die entweder von Organen dieser Körperschaften<br />

verwaltet werden oder unter deren<br />

wirtschaftlichem Einfluss stehen […].“<br />

Verschiedene Gesetze gelten<br />

In diesen ausgegliederten Einrichtungen<br />

gilt nicht nur das „klassische <strong>Dienstrecht</strong>“ der<br />

Text: Mag. Martin Holzinger<br />

öffentlich Bediensteten (z<strong>um</strong> Beispiel Beamten-<br />

<strong>Dienstrecht</strong>sgesetz, Gehaltsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz<br />

und deren landesrechtlichen<br />

Pendants), sondern auch das Angestelltengesetz,<br />

Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz, Arbeitnehmerinnenschutzgesetz,<br />

betriebliche Mitarbeiter-<br />

und Selbstständigenvorsorgegesetz<br />

sowie weitere arbeitsrechtliche Nebengesetze.<br />

Weiters sind die primären Rechtsgrundlagen<br />

der Personalvertretung, das Bundes-Personalvertretungsgesetz<br />

sowie die entsprechenden<br />

Landespersonalvertretungsrechte nicht bzw.<br />

nicht mehr im vollen Umfang anwendbar. Hier<br />

gilt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG),<br />

welches unter anderem in dessen II. Hauptstück<br />

– „Betriebsverfassung“ 1 – die wesentlichen<br />

Rechte der Arbeitnehmerschaft 2 regelt.<br />

Anstelle <strong>ein</strong>er Personalvertretung, strukturiert<br />

in zwei bis drei Ebenen (Dienststellen-, Zentralausschuss<br />

bzw. auch Fachausschuss), gibt<br />

es <strong>ein</strong>en Betriebsrat als grundsätzlich <strong>ein</strong>zige<br />

Vertretungsebene. Nur dort, wo <strong>ein</strong>e Unternehmensstruktur<br />

<strong>ein</strong>gerichtet ist, welche mehrere<br />

Betriebe <strong>um</strong>fasst, die <strong>ein</strong>e wirtschaftliche<br />

Einheit bilden und vom Unternehmen zentral<br />

verwaltet werden, ist auch <strong>ein</strong> Zentralbetriebsrat<br />

zu bilden, welcher von den Betriebsräten der<br />

Betriebe aus deren Mandataren gewählt wird.<br />

Firmenspezifische Kollektivverträge<br />

Für über <strong>ein</strong> Dutzend Betriebe wurden bereits<br />

erfolgreich eigene, firmenspezifische Kollektivverträge<br />

durch die <strong>GÖD</strong> abgeschlossen bzw.<br />

befinden sich diese derzeit im Verhandlungsstadi<strong>um</strong><br />

(siehe http://www.goed.at/8681.html).<br />

Als Instr<strong>um</strong>ent kollektiver Rechtsgestaltung<br />

findet weiters <strong>ein</strong>e Vielzahl von Betriebsver<strong>ein</strong>barungen<br />

Anwendung. Je nachdem, ob Rechts-<br />

34 <strong>GÖD</strong>_Ausgabe 5_2008

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