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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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6/<strong>2020</strong><br />

ahn<br />

ärzte<br />

blatt<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Informationen<br />

» aus mit der Informationen Zahn-, M<strong>und</strong>- aus <strong>und</strong> der<br />

Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

9.2005<br />

Leitartikel<br />

Hierarchie <strong>und</strong><br />

LEITARTIKEL<br />

Beteiligung: Der<br />

Governance-Ansatz<br />

<strong>…</strong> <strong>und</strong> <strong>Standespolitik</strong> <strong>wirkt</strong><br />

<strong>doch</strong>, <strong>Kammerwahl</strong> <strong>2020</strong><br />

Titelthema<br />

Wählermeinung/<br />

Umfrageaktion TITELTHEMA zur<br />

B<strong>und</strong>estagswahl 2005<br />

Ein Berufsstand<br />

im Wandel<br />

Zahnärztekammer<br />

Außerordentliche VV: Eine<br />

neue liberale SONDERTHEMA<br />

Berufsordnung<br />

Zahnärzte praktizieren<br />

wieder uneingeschränkt<br />

Fortbildung<br />

Zahnerhaltung durch<br />

Wurzelspitzenresektion<br />

FORTBILDUNG<br />

Störungen der<br />

Sprachentwicklung


Home Stories<br />

100 Jahre, 20 visionäre Interieurs<br />

08.02.<strong>2020</strong> – 28.02.2021<br />

#VDMHomeStories<br />

#VitraDesignMuseum<br />

www.design-museum.de<br />

Hauptförderer<br />

Vitra<br />

Design<br />

Museum


Editorial 3<br />

über 65<br />

141<br />

Zahnärzteschaft Baden-Württemberg<br />

572<br />

61 – 65<br />

221<br />

598<br />

56 – 60<br />

394<br />

978<br />

46 – 55<br />

36 – 45<br />

bis 35<br />

734<br />

432<br />

905<br />

1256<br />

990<br />

850<br />

0 300 600 900 1200 1500<br />

Frauen Männer<br />

Abbildung: IZZ, Zahlen: KZV BW<br />

Foto: Dr. Riemekasten<br />

» Titelthema. In den kommenden Wochen<br />

wählen die berufsständischen „Kammerparlamente“<br />

auf Bezirks- <strong>und</strong> Landesebene ihre<br />

Repräsentant*innen, die antreten, um die berufliche<br />

Zukunft der baden-württembergischen Zahnärzteschaft<br />

für die nächsten vier Jahre zu gestalten.<br />

In seinem Leitartikel stellt der Präsident der<br />

Landeszahnärztekammer, Dr. Torsten Tomppert,<br />

die Frage, warum <strong>Standespolitik</strong> so wichtig ist <strong>und</strong><br />

bleibt. Die letzten Wochen haben mit ihren zahlreichen<br />

Verhandlungen mit der Landesregierung, den<br />

internen Diskussionen <strong>und</strong> Beratungen, der Organisation<br />

von medizinischen Schutzmasken <strong>und</strong> damit<br />

gezielten Hilfestellungen für die Zahnärzteschaft<br />

Baden-Württembergs deutliche Antworten darauf<br />

gegeben. Die Körperschaften sind das Sprachrohr<br />

für den zahnmedizinischen Berufsstand <strong>und</strong> dieser<br />

Anspruch wurde in den vergangenen Wochen der<br />

Krisenzeit mehr als erfüllt.<br />

Dem Titelthema „Standespolitischer Nachwuchs“,<br />

kann man sich leichter nähern, betrachtet<br />

man den Wandel des zahnärztlichen Berufsbildes.<br />

Benedikt Schweizer von der KZV sieht den Strukturwandel<br />

innerhalb der Zahnärzteschaft in vollem<br />

Gange. War die Zahnmedizin jahrzehntelang ein<br />

männlich dominiertes Feld, ergreifen heute deutlich<br />

mehr Frauen den Beruf. Zudem ist das Anstellungsverhältnis<br />

im Kommen, egal ob in einer Einzelpraxis,<br />

einer BAG oder in einem MVZ. Darüber<br />

hinaus sollen zum Wintersemester <strong>2020</strong>/21 auch<br />

Änderungen im Studiengang umgesetzt werden.<br />

Wohin führt der Weg? Lesen Sie es auf den Seiten<br />

8 <strong>und</strong> 9.<br />

» Sonderthema. Wie mit jeder Krise geht die<br />

Menschheit auch mit COVID-19 unterschiedlich um.<br />

Die Zukunft ist eben nicht die Verlängerung der<br />

Vergangenheit <strong>und</strong> damit gilt es, in veränderten<br />

Situationen, neue Wege zu finden. Macht dem<br />

einen das Virus Angst, empfindet der andere die<br />

Belastung als eher gering. Dennoch lässt sich mit<br />

Sicherheit sagen, dass sich der Ablauf in nahezu<br />

jeder Praxis seither beträchtlich verändert hat:<br />

Versorgungsengpässe, ausbleibende Patienten,<br />

drohende Insolvenzen. Und dennoch verweigert die<br />

Politik den Zahnarztpraxen die dringend benötigte<br />

Hilfe in der Corona-Krise: Statt des angekündigten<br />

Rettungsschirms gibt es nur eine Liquiditätshilfe,<br />

die zu 100 Prozent zurückgezahlt werden muss.<br />

Demzufolge ist die zahnärztliche Versorgung nicht<br />

sytemrelevant. Wäre es dann nicht aber relevant,<br />

das System zu ändern?<br />

Wie haben die Zahnärzte im Land die letzten<br />

Wochen gemeistert? Wie haben Sie <strong>und</strong> Ihr Praxisteam<br />

gearbeitet? Hatten Sie genügend Schutzausrüstung?<br />

Welche Auswirkungen hatte die Corona-<br />

Verordnung der Landesregierung <strong>und</strong> Paragraf<br />

6a, der den Praxen lediglich Notfallbehandlungen<br />

gestattete, bevor das Sozialministerium Auslegungshinweise<br />

nachschob <strong>und</strong> den Paragrafen<br />

aufgehoben hat? Lesen Sie hierzu unsere Berichte<br />

direkt aus den Praxen.<br />

» Störungen der Sprachentwicklung. Zu den<br />

Aufgaben eines Zahnarztes gehört die regelmäßige<br />

Kontrolle der Gebissentwicklung in den Phasen<br />

des Milch- <strong>und</strong> Wechselgebisses. Bei diesbezüglichen<br />

Auffälligkeiten sollte eine Überweisung zu einem<br />

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ausgestellt<br />

werden, der den rechtzeitigen Beginn einer erforderlichen<br />

kieferorthopädischen Therapie einleiten<br />

kann. Häufig sind Zahn- oder Kieferfehlstellungen<br />

mit anderen Störungen im orofazialen Bereich vergesellschaftet.<br />

Hierbei steht natürlich die<br />

Entwicklung der Sprache im Vordergr<strong>und</strong>, aber<br />

auch myofunktionelle Störungen, Stimme, Haltung<br />

<strong>und</strong> das Schluckmuster. In einem Übersichtsartikel<br />

werden Störungen der Entwicklung der Sprache,<br />

sogenannte Dyslalien oder Artikulationsstörungen,<br />

genauer beleuchtet. Dr. Sandra Riemekasten von<br />

der Poliklinik für Kieferorthopädie der Universität<br />

Leipzig hat das Thema für Sie ausgearbeitet.<br />

Cornelia Schwarz<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


4<br />

Inhalt<br />

Leitartikel<br />

Berufspolitik<br />

7<br />

Dr. Torsten Tomppert<br />

<strong>…</strong> <strong>und</strong> <strong>Standespolitik</strong> <strong>wirkt</strong> <strong>doch</strong>,<br />

<strong>Kammerwahl</strong> <strong>2020</strong><br />

14<br />

Zahn-Pflege goes Generalistik<br />

Alleine schafft es keiner!<br />

Titelthema<br />

15<br />

IDZ-Hygienekostenstudie<br />

Hygienekosten in Baden-Württemberg<br />

am höchsten<br />

8<br />

Hintergr<strong>und</strong>bericht<br />

Ein Berufsstand im Wandel<br />

Sonderthema<br />

10<br />

Aktionen der zahnärztlichen Körperschaften<br />

für den zahnärztlichen Nachwuchs<br />

Fit in die Zukunft<br />

16<br />

Corona-Pandemie<br />

Stimmungsbilder aus den Praxen in<br />

Baden-Württemberg<br />

11<br />

Initiativen der Bezirke für junge Zahnärzt*innen<br />

Netzwerken mit dem Nachwuchs<br />

21<br />

Standespolitische Arbeit erfolgreich –<br />

Aufhebung von Paragraf 6a<br />

Zahnärzte praktizieren wieder<br />

uneingeschränkt<br />

12<br />

Überlegungen zur Nachfolgeregelung<br />

Eine Praxis – zwei Generationen<br />

22<br />

Engagement der Standesvertretung<br />

Aktiv in der Krise<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Inhalt 5<br />

Sonderthema<br />

Praxis<br />

36<br />

Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert<br />

Zweierlei Maß<br />

24<br />

Dr. Stefan Brink<br />

BW-Datenschutzbeauftragter zu Corona-Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

„Ges<strong>und</strong>heitsdaten sind besonders geschützte<br />

Informationen“<br />

37<br />

Antworten, Orientierung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

MPG-Praxisbegehung:<br />

Neue FAQ <strong>und</strong> Leitfaden-Neuversion<br />

Kultur<br />

26<br />

Nachweis von COVID-19-Infektionen<br />

Welche Corona-Antikörpertests sind präzise?<br />

39<br />

Werke der Sammlungen Frieder, Hubert<br />

<strong>und</strong> Franz Burda<br />

Meisterwerke des Expressionismus<br />

Rubrik<br />

28<br />

30<br />

31<br />

In Praxen läuft der „Normalbetrieb“ wieder an<br />

Niedergelassene Ärzte dürfen wieder den<br />

früheren Versorgungsumfang aufnehmen<br />

Bericht aus einer Schwerpunktpraxis<br />

Verantwortung übernehmen, Versorgung<br />

aufrechterhalten<br />

Fortbildung<br />

Phonetische Funktion des orofazialen Systems<br />

Störungen der Sprachentwicklung<br />

3 Editorial<br />

40 Amtliche<br />

Mitteilungen<br />

45 Personalia<br />

Internet<br />

50 Namen <strong>und</strong><br />

Nachrichten<br />

51 Zu guter Letzt/<br />

Impressum<br />

Besuchen Sie auch die ZBW-Website<br />

» www.zahnaerzteblatt.de<br />

Neben der Online-Ausgabe des ZBW gibt es zusätzliche<br />

Informationen, Fotos, weiterführende Links<br />

sowie ein ZBW-Archiv.<br />

Praxis auf einen Blick<br />

» Die aktuelle Pinnwand mit<br />

neuen FAQ <strong>und</strong> einer Leitfaden-<br />

Neuversion der MPG-Praxisbegehung<br />

finden Sie hier. Einfach Code<br />

einscannen <strong>und</strong> lesen.<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


Landeszahnärztekammer BaWü Körperschaft des Öffentlichen Rechts<br />

AKADEMIE<br />

FORTBILDUNGSANGEBOT.<br />

Lorenzstraße 7, 76135 Karlsruhe, Fon 0721 9181-200, Fax 0721 9181-222, Email: fortbildung@za-karlsruhe.de<br />

Juni <strong>2020</strong><br />

Kurs Nr. 8961/8 Punkte<br />

Die Zunge – alles was der Zahnarzt über sie wissen muss<br />

Referent: Prof. Dr. Andreas Filippi, Basel<br />

Datum: 26.06.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 490 €<br />

Kurs Nr. 8971/8 Punkte<br />

Der spezielle Patient – wenn das Problem nicht nur der Zahn ist<br />

Referentin: PD Dr. Anne Wolowski, Münster<br />

Datum: 27.06.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 300 €<br />

Juli <strong>2020</strong><br />

Kurs Nr. 8987/13 Punkte<br />

Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD): pathophysiologische<br />

Gr<strong>und</strong>lagen, Diagnostik, Therapie<br />

Referenten: Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe<br />

PD Dr. Daniel Hellmann, Karlsruhe<br />

Datum: 17.-18.07.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 600 €<br />

Kurs Nr. 9077<br />

Röntgenkurs für die Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

Referent: Dr. Burkhard Maager, Denzlingen<br />

Datum: 30.07.-01.08.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 550 €<br />

September <strong>2020</strong><br />

Kurs Nr. 8982/8 Punkte<br />

Parodontitis- Organismus- Intervention<br />

Referenten: Prof. Dr. Christof Dörfer, Kiel,<br />

PD Dr. Christian Graetz, Kiel<br />

Datum: 11.09.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 550 €<br />

Kurs Nr. 8989/8 Punkte<br />

Die prothetische Versorgung des CMD-Patienten<br />

Referenten: Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe,<br />

Prof. Dr. Marc Schmitter, Würzburg<br />

Datum: 18.09.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 450 €<br />

Oktober <strong>2020</strong><br />

Kurs Nr. 9067/18 Punkte<br />

Ästhetische Frontzahnrestaurationen mit Komposit<br />

Referent: Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg<br />

Datum: 09.-10.10.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 700 €<br />

Kurs Nr. 9087<br />

Die Rezeption - das Herz der Praxis!<br />

Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing<br />

Datum: 16.10.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 180 €<br />

Kurs Nr. 9088<br />

Willkommen am Telefon - der erste Eindruck<br />

Referentin: Brigitte Kühn, ZMV, Tutzing<br />

Datum: 17.10.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 180 €<br />

Kurs Nr. 8990/14 Punkte<br />

Praxisgerechte individuelle CMD-Therapie mit der modularen<br />

Rehabilitationsschiene: Arbeitskurs mit neuem Schienenkonzept<br />

Referenten: Prof. Dr. Hans-Jürgen Schindler, Karlsruhe<br />

PD Dr. Daniel Hellmann, Karlsruhe<br />

Datum: 23.-24.10.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 750 €<br />

Kurs Nr. 9075/9 Punkte<br />

Die hohe Schule des mechanischen Scaling - Erfolg durch eine<br />

systematische Arbeitsweise<br />

Referent: PD Dr. Christian Graetz, Kiel<br />

Datum: 24.10.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 350 €<br />

Save the Date<br />

Karlsruher Konferenz<br />

„100 Jahre Zahnmedizin – Visionen <strong>und</strong> Wege“<br />

Woher wir kommen, worauf es jetzt ankommt.<br />

Datum: 05.-07.11.<strong>2020</strong><br />

Kurs Nr. 9091/16<br />

Minimalinvasive Frontzahnästhetik mit Veneers & Co. – ein<br />

Arbeitskonzept für Zahnarzt <strong>und</strong> Zahntechniker<br />

Referent: PD Dr. Sven Rinke, M.Sc., Hanau<br />

Datum: 25.-26.09.<strong>2020</strong> Kurshonorar: 750 €


Leitartikel 7<br />

<strong>…</strong> <strong>und</strong> <strong>Standespolitik</strong> <strong>wirkt</strong> <strong>doch</strong>,<br />

<strong>Kammerwahl</strong> <strong>2020</strong><br />

Dieses Jahr ist <strong>Kammerwahl</strong>. Die 17. Kammerperiode wird am 1. Januar 2021 beginnen. In<br />

den kommenden Wochen wählen die berufsständischen „Kammerparlamente“ auf Bezirks- <strong>und</strong><br />

Landesebene ihre Repräsentant*innen, die antreten, um die berufliche Zukunft der badenwürttembergischen<br />

Zahnärzteschaft für die nächsten vier Jahre zu gestalten. Warum ist <strong>und</strong><br />

bleibt <strong>Standespolitik</strong> so wichtig? Kann <strong>Standespolitik</strong> in Corona-Zeiten <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

überhaupt etwas bewirken? Eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung dazu ist: Wählen <strong>und</strong> entscheiden Sie<br />

aktiv mit Ihrer Stimme – für eine starke berufliche Selbstverwaltung!<br />

In diesen schweren Wochen der Corona-Pandemie erreichen<br />

die Kammer <strong>und</strong> auch mich täglich Mails <strong>und</strong> Briefe<br />

aus der verunsicherten <strong>und</strong> besorgten Kollegenschaft<br />

mit vielen offenen, teils existenziellen Fragen. Auch verärgerte<br />

bis hin zu teils wütenden Kommentaren, die der<br />

<strong>Standespolitik</strong> eine „unerträgliche Ohnmacht <strong>und</strong> Sprachlosigkeit“<br />

gegenüber der aktuellen politischen Situation<br />

attestieren, fanden unsere Aufmerksamkeit.<br />

Die letzten Wochen waren standespolitisch betrachtet<br />

außergewöhnlich nervenzehrend <strong>und</strong> aufreibend. Im gemeinsamen<br />

Schulterschluss haben die verantwortlichen<br />

Ehrenamtsträger*innen <strong>und</strong> Vorstände von Kammer <strong>und</strong><br />

KZV in persönlichen Gesprächen <strong>und</strong> mittels zahlreicher<br />

Briefe an die ministerielle Ebene in B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land alles<br />

getan, um die Politik auf die prekäre berufliche Situation<br />

der Kollegenschaft gezielt hinzuweisen <strong>und</strong> zügige Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der unbefriedigenden Situation<br />

einzufordern.<br />

Die Zuspitzung der beruflichen Situation erfolgte am<br />

Gründonnerstag um 22 Uhr. Die Landesregierung erließ den<br />

§ 6a der vierten Corona-Verordnung unabgesprochen über<br />

Nacht (!), welche de facto einem Berufsverbot gleichkam.<br />

Durch die schnelle Reaktion der standespolitischen Entscheidungsträger<br />

wurden aber die über Ostern auf den Weg<br />

gebrachten Auslegungshinweise zur medizinisch notwendigen<br />

Behandlung ermöglicht. Mit der stringenten Forderung<br />

an die Landesregierung, diesen Paragrafen zurückzuziehen,<br />

trug die standespolitische Arbeit der zahnärztlichen Körperschaften<br />

nach mehreren Interventionen Früchte: Die Landesregierung<br />

nahm zum 4. Mai <strong>2020</strong> den umstrittenen § 6a<br />

aus der neuen Corona-Verordnung heraus.<br />

Zudem haben wir die aus unserer Sicht legitime, aber<br />

aus Landessicht nicht vorhandene Zugehörigkeit zur sogenannten<br />

systemrelevanten „kritischen Infrastruktur“<br />

gefordert <strong>und</strong> eine finanzielle Unterstützung angemahnt.<br />

Parallel dazu wurde die dringende Auslieferung von medizinischen<br />

Schutzmasken in Krisensitzungen mit der<br />

Landesregierung immer wieder ins Gespräch gebracht,<br />

welche von dieser je<strong>doch</strong> nicht in ausreichender Menge<br />

zur Verfügung gestellt werden konnten, sodass Masken<br />

durch die LZK <strong>und</strong> die KZV für die Kollegenschaft selbst<br />

organisiert <strong>und</strong> finanziert worden sind!<br />

Diese Beispiele zeigen, wie bedeutsam <strong>Standespolitik</strong><br />

gerade in der aktuellen Corona-Krise ist, um der Kollegenschaft<br />

gezielte Hilfestellungen <strong>und</strong> Orientierung zu<br />

geben. Die zahnärztlichen Körperschaften dienen somit<br />

als wirkungsvolles Sprachrohr für die zahlenmäßig relativ<br />

kleine Berufsgruppe mit r<strong>und</strong> 12.000 Kammermitgliedern<br />

im Land. Der Berufsstand sendet damit nach außen<br />

ein starkes Signal an die Gesellschaft. Die Zahnärzt*innen<br />

erfüllen flächendeckend ihren gesellschaftlichen Auftrag,<br />

für die Patienten*innen auch in Krisensituationen verantwortungsvoll<br />

da zu sein.<br />

Besonders in der Post-Corona-Phase werden zahlreiche<br />

standespolitische Herausforderungen auf die Kammer<br />

zukommen. Die Nachwehen der Krise werden Themen<br />

wie zum Beispiel steigende Hygienekosten, geringere<br />

Einnahmen oder die delirierenden Informationen des<br />

RKI aufbringen. Des Weiteren werden für die Zukunft<br />

der zahnärztlichen Profession <strong>und</strong> die Arbeit der berufspolitischen<br />

Selbstverwaltung gesellschaftliche Entwicklungen<br />

wie die fortschreitende Kommerzialisierung der<br />

Medizin, die Chancen <strong>und</strong> Risiken der Digitalisierung<br />

oder der steigende Einfluss Europas eine zunehmend bedeutende<br />

Rolle spielen. Für eine starke Selbstverwaltung<br />

ist ebenso eine hohe Wahlbeteiligung unabdingbar, weil<br />

dadurch eine hohe Legitimationsbasis für die späteren<br />

Entscheidungen in den zu wählenden Kammerorganen<br />

<strong>und</strong> Gremien erreicht wird. Gleichzeitig wird nach außen<br />

signalisiert, dass die Kammer eine gut funktionierende<br />

berufsständische Selbstverwaltung darstellt, die nicht nur<br />

den gesamten Berufsstand vertritt, sondern auch wichtige<br />

hoheitliche Aufgaben für den Staat <strong>und</strong> die Bevölkerung<br />

übernimmt. Damit zeigt sich, dass gelebte Freiberuflichkeit<br />

auch einen hohen Nutzen für die Gesellschaft hat.<br />

Deshalb rufe ich alle auf, von ihrem Wahlrecht aktiv<br />

Gebrauch zu machen <strong>und</strong> damit ihrer Verantwortung für<br />

einen selbst zu gestaltenden Berufsstand gerecht zu werden.<br />

Denken Sie daran: Es geht auch um Ihre berufliche<br />

Zukunft!<br />

Dr. Torsten Tomppert,<br />

Präsident der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


8<br />

Titelthema<br />

Hintergr<strong>und</strong>bericht<br />

Ein Berufsstand im Wandel<br />

Der Strukturwandel in der Zahnärzteschaft ist in vollem Gange:<br />

War die Zahnmedizin jahrzehntelang ein männlich dominiertes Feld,<br />

ergreifen heute deutlich mehr Frauen den Beruf als Männer. Das<br />

Anstellungsverhältnis ist im Kommen, egal ob in einer Einzelpraxis, einer<br />

BAG oder in einem MVZ. Darüber hinaus sollen zum Wintersemester<br />

<strong>2020</strong>/21 auch Änderungen im Studiengang umgesetzt werden. Wohin<br />

führt der Weg? Eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen.<br />

Herausforderndes Studium. Wer<br />

in Deutschland Zahnärztin oder<br />

Zahnarzt werden möchte, muss<br />

studieren. In Baden-Württemberg<br />

ist dies an den Standorten Freiburg,<br />

Heidelberg, Tübingen <strong>und</strong><br />

Ulm möglich. Dabei werden die<br />

Weichenstellungen der zahnmedizinischen<br />

Ausbildung an den Universitäten<br />

entschieden. Seit 1955<br />

galt unverändert dieselbe zahnärztliche<br />

Approbationsordnung, erst<br />

2019 verabschiedete der B<strong>und</strong>esrat<br />

eine Verordnung zur Neuregelung<br />

der zahnärztlichen Ausbildung,<br />

deren Umsetzung in zwei Schritten<br />

beginnend mit dem Wintersemester<br />

im Herbst <strong>2020</strong> erfolgen<br />

soll. Was ändert sich nun mit der<br />

Einführung? Ursprünglich war geplant<br />

gewesen, dass Studierende<br />

der Zahnmedizin <strong>und</strong> der Humanmedizin<br />

die Vorklinik gemeinsam<br />

absolvieren. Diese Reform wird<br />

über 65<br />

61 – 65<br />

56 – 60<br />

46 – 55<br />

36 – 45<br />

bis 35<br />

141<br />

221<br />

394<br />

432<br />

572<br />

598<br />

0 300 600 900 1200 1500<br />

Frauen<br />

734<br />

Männer<br />

Zahnärzteschaft Baden-Württemberg. Verteilung Männer <strong>und</strong> Frauen in Altersgruppen.<br />

850<br />

905<br />

978<br />

990<br />

1256<br />

aber vorerst verschoben. Dafür<br />

ist geplant, dass sich das Zahlenverhältnis<br />

von Lehrenden zu Studierenden<br />

in den Praxisteilen verbessert,<br />

Ausbildungsinhalte neu<br />

gewichtet werden – beispielsweise<br />

soll der Strahlenschutz <strong>und</strong> die<br />

wissenschaftliche Kompetenz im<br />

Studium verstärkt werden – sowie<br />

mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen<br />

Platz finden. Fest<br />

steht: Das Studium wird herausfordernd<br />

bleiben.<br />

In einer Befragung der Uni Konstanz<br />

lagen Zahnmediziner gar auf<br />

Platz 2 der zeitintensivsten Studiengänge.<br />

Die Anforderungen an<br />

Studierende sind vielfältig: Eine<br />

Befragung unter der Professorenschaft<br />

vom Centrum für Hochschulentwicklung<br />

(CHE) ergab,<br />

dass neben einer Affinität zu Naturwissenschaften<br />

<strong>und</strong> Technik<br />

auch Sozialkompetenz, Lernbereitschaft<br />

<strong>und</strong> Belastbarkeit hilfreiche<br />

Eigenschaften sind.<br />

Der zeitliche Rahmen des Studiums<br />

bleibt in Zukunft gleich.<br />

Drei staatliche Prüfungen sind<br />

über einen Zeitraum von mindestens<br />

fünf Jahren beziehungsweise<br />

zehn Semestern angesetzt. Für die<br />

Anerkennung von Prüfungen soll<br />

zukünftig gelten, dass Absolventen<br />

einer deutschen Universität <strong>und</strong><br />

ausländische Antragsteller auf Erteilung<br />

einer Berufserlaubnis gleich<br />

behandelt werden.<br />

Steigender Frauenanteil. Beim<br />

Blick auf die Studierendenzahlen<br />

der Zahnmedizin fällt auf, dass seit<br />

den 2000er-Jahren der Anteil der<br />

Studienanfängerinnen stark angestiegen<br />

ist. Mitte der 1990er Jahre<br />

lag ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis<br />

vor, nach neuesten<br />

Zahlen beträgt der Frauenanteil bei<br />

Studienanfängern in Baden-Württemberg<br />

r<strong>und</strong> 75 Prozent. Während<br />

aktuell mit 58 Prozent noch mehr<br />

Männer in dem Beruf arbeiten, werden<br />

in wenigen Jahren die Zahnärztinnen<br />

in der Mehrheit sein. Anders<br />

formuliert: Der Zahnarzt der Zukunft<br />

ist meistens eine Zahnärztin.<br />

Und im Gegensatz zur anfänglichen<br />

Diskussion haben inzwischen viele<br />

verstanden, dass damit auch positive<br />

Veränderungen zusammenhängen<br />

<strong>und</strong> im Wandel auch Chancen<br />

liegen.<br />

Vielfalt der Berufsausübung.<br />

So wurden z. B. durch den wachsenden<br />

Frauenanteil im Beruf dringend<br />

erforderliche Änderungen<br />

bezüglich der Rahmenbedingungen<br />

bei der Berufsausübung angestoßen.<br />

Hiervon profitiert der gesamte<br />

Berufsstand. Arbeit in Teilzeit <strong>und</strong><br />

mehr Vielfalt bei den Praxisstrukturen<br />

– junge Zahnärztinnen <strong>und</strong><br />

Zahnärzte bringen neue Zielvorstellungen<br />

mit, <strong>und</strong> neben die niedergelassene<br />

Zahnärztin bzw. den niedergelassenen<br />

Zahnarzt in der selbstständigen<br />

Einzelpraxis treten in<br />

immer mehr Fällen andere Formen<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Titelthema 9<br />

der Berufsausübung, etwa in größeren<br />

Praxis-Kooperationen. Hinzu<br />

kommen Teilzulassungen, häufigere<br />

Ortswechsel anstelle jahrzehntelanger<br />

Arbeit in ein <strong>und</strong> derselben<br />

Praxis oder auch Pausen aufgr<strong>und</strong><br />

von Mutterschutz <strong>und</strong> Elternzeit für<br />

Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte.<br />

In der Niederlassung scheint insbesondere<br />

die Form der BAG oder<br />

ÜBAG attraktiv zu sein. Dies ergab<br />

auch eine von der KZV Baden-<br />

Württemberg in Auftrag gegebene<br />

forsa-Studie aus dem Vorjahr<br />

unter angestellten Zahnärztinnen<br />

<strong>und</strong> Zahnärzten: Eine überwiegende<br />

Mehrheit sprach sich hier für<br />

eine Niederlassung in einer BAG/<br />

ÜBAG gegenüber einer Einzelpraxis<br />

aus.<br />

Anstellung im Kommen. Darüber<br />

hinaus setzt sich der Trend zur<br />

Anstellung fort. Die Zahl derer, die<br />

zumindest nicht sofort eine eigene<br />

Niederlassung anstreben, steigt mit<br />

jedem Jahr. Der aktuellsten Erhebung<br />

der KZV Baden-Württemberg<br />

nach, ist im Jahr <strong>2020</strong> bereits r<strong>und</strong><br />

ein Viertel der Zahnärztinnen <strong>und</strong><br />

Zahnärzte in Anstellung tätig. Die<br />

Gründe, weswegen nach Studium<br />

<strong>und</strong> Assistenzzeit die Entscheidung<br />

für eine Arbeit in Anstellung anstatt<br />

der Selbstständigkeit fällt, sind<br />

vielfältig. Sowohl die persönliche<br />

Lebensplanung als auch die eigenen<br />

Vorstellungen <strong>und</strong> Ziele im Beruf<br />

sind damit unmittelbar verknüpft.<br />

Betrachtet man das Geschlechterverhältnis<br />

der angestellten Zahnärztinnen<br />

<strong>und</strong> Zahnärzte, wird deutlich,<br />

dass Frauen überdurchschnittlich<br />

oft in Anstellung arbeiten: Lediglich<br />

35 Prozent der angestellten<br />

Zahnärzte sind männlich, 65 Prozent<br />

sind weiblich. Die forsa-Studie<br />

unter angestellten Zahnärztinnen<br />

<strong>und</strong> Zahnärzten (2019) ergab, dass<br />

für die männlichen Befragten vor<br />

allem die Arbeit im Team <strong>und</strong> mehr<br />

Zeit für persönliche Interessen ausschlaggebend<br />

für die Anstellung<br />

sind, bei den weiblichen Befragten<br />

überwiegt der Wunsch nach Vereinbarkeit<br />

von Beruf <strong>und</strong> Familie.<br />

Zukunftsreferenten. Was bedeutet<br />

dieser Wandel für die Zahnmedizin<br />

der Zukunft? Die KZV<br />

Baden-Württemberg widmet sich<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

<strong>2020</strong><br />

MVZ<br />

Praxisstrukturen in Baden-Württemberg. Neben die niedergelassene Zahnärztin<br />

bzw. den niedergelassenen Zahnarzt in der selbstständigen Einzelpraxis treten in immer<br />

mehr Fällen andere Formen der Berufsausübung, etwa in größeren Praxis-Kooperationen.<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

19<br />

55<br />

80<br />

133<br />

165<br />

982<br />

955<br />

925<br />

903<br />

891<br />

0 1000 2000 3000 4000 5000<br />

Berufsausübungsgemeinschaften (BAG + ÜBAG)<br />

1214<br />

771<br />

443<br />

1352<br />

874<br />

478<br />

Einzelpraxen (EP)<br />

dem Thema Zukunftsmanagement<br />

intensiv: So wurden Denkwerkstätten<br />

gegründet <strong>und</strong> mit Dr. Florentine<br />

Carow-Lippenberger eine<br />

Vorstandsreferentin für Frauen <strong>und</strong><br />

Angestellte in der Selbstverwaltung<br />

sowie mit Dr. Christian Engel ein<br />

Zukunftsreferent ernannt, um gezielt<br />

die Perspektive junger Vertreterinnen<br />

<strong>und</strong> Vertreter der Zahnärzteschaft<br />

einzubringen. „Mein Ziel<br />

ist es, Impulse zu geben, wie die<br />

Zahnheilk<strong>und</strong>e auch für die kommenden<br />

Zahnärztegenerationen attraktiv<br />

bleiben kann“, so Dr. Carow-<br />

Lippenberger. Für Dr. Engel ist es<br />

insbesondere wichtig, „eine Brücke<br />

zwischen dem Altbewährten <strong>und</strong><br />

den neuen Trends zu schlagen.“ Für<br />

die KZV Baden-Württemberg ist<br />

dabei klar, dass trotz der vielfältigen<br />

strukturellen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Veränderungen die hohe Qualität<br />

der flächendeckenden, wohnortnahen<br />

zahnärztlichen Versorgung im<br />

Land nie infrage stehen darf.<br />

Benedikt Schweizer<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong><br />

weiblich<br />

1530<br />

984<br />

546<br />

männlich<br />

gesamt<br />

Entwicklung angestellte Zahnärzt*innen. Betrachtet man das Geschlechterverhältnis<br />

der angestellten Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte, wird deutlich, dass Frauen überdurchschnittlich<br />

oft in Anstellung arbeiten.<br />

1687<br />

1077<br />

610<br />

1866<br />

1188<br />

678<br />

4152<br />

4090<br />

4061<br />

4250<br />

4208<br />

1971 2066<br />

1247<br />

724<br />

1345<br />

721<br />

Abbildung: IZZ, Zahlen: KZV BW<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


10<br />

Titelthema<br />

Aktionen der zahnärztlichen Körperschaften für den zahnärztlichen Nachwuchs<br />

Fit in die Zukunft<br />

Foto: Beck<br />

Mit „FutureNow – Junge Zahnärzte in Baden-Württemberg“ hat die<br />

Landeszahnärztekammer (LZK) im Jahr 2014 ein umfangreiches<br />

Projekt ins Leben gerufen. Es richtet sich vor allem an junge Zahnärztinnen<br />

<strong>und</strong> Zahnärzte beim Übergang vom Studium ins Berufsleben,<br />

während ihrer Assistenzzeit <strong>und</strong> zu Beginn ihrer Berufsausübung. Ziel<br />

des Projekts ist es, diesen Personenkreis auf ihre Existenzgründung<br />

<strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Herausforderungen vorzubereiten <strong>und</strong> den<br />

fachlichen Austausch untereinander zu fördern. Seit dem Jahr 2015<br />

wird der Arbeitskreis als gemeinsamer Arbeitskreis – von Landeszahnärztekammer<br />

<strong>und</strong> Kassenzahnärztlicher Vereinigung – fortgeführt.<br />

Voller Einsatz. Fachschaftsvertreter der Uni Freiburg mit Vorstandsmitgliedern der<br />

BZK Freiburg.<br />

Mit verschiedenen Aktivitäten <strong>und</strong><br />

Maßnahmen werden den jungen<br />

Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzten Orientierungshilfen<br />

im Rahmen der<br />

zahnärztlichen Berufsausübung gegeben,<br />

sodass nach Möglichkeit eine<br />

optimale Unterstützung in den ersten<br />

Berufsjahren erfolgen kann.<br />

LZK-Internetangebot. Auf der<br />

Webseite der LZK finden sich unter<br />

der Rubrik „Zahnärzte Neuapprobierte<br />

<strong>und</strong> junge Zahnärzte“ verschiedene<br />

Informationsflyer, die in den unterschiedlichen<br />

Phasen der Berufsausübung<br />

als verlässliche Informationsquelle<br />

genutzt werden können. Auch<br />

stehen hier Ansprechpartner*innen<br />

mit den Kontaktdaten in den Zahnärztehäusern<br />

Freiburg, Karlsruhe,<br />

Stuttgart <strong>und</strong> Tübingen für jedwede<br />

Frage bereit. Darüber hinaus finden<br />

sich weitere Inhalte, die wichtige<br />

Themenbereiche r<strong>und</strong> um das Thema<br />

Existenzgründung beleuchten.<br />

So werden Informationen über die<br />

Formen zahnärztlicher Berufsausübung<br />

zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> zusätzlich<br />

Infobriefe von den Themen<br />

„Erste Schritte nach dem Examen“<br />

über „Versicherungen“ bis hin zu<br />

den „Weiterbildungsmöglichkeiten“<br />

für die jungen Kammermitglieder detailliert<br />

beleuchtet. Ergänzend finden<br />

sich Checklisten für mögliche Praxisübernahmen<br />

<strong>und</strong> andere Themenbereiche,<br />

die im Rahmen der weiteren<br />

Berufsorientierung Sicherheit <strong>und</strong><br />

Verlässlichkeit geben sollen <strong>und</strong> somit<br />

bei anstehenden Entscheidungen<br />

unterstützen können.<br />

Netzwerken. Im Rahmen von<br />

dreitägigen Existenzgründer-Workshops<br />

werden gemeinsam mit jungen<br />

Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzten verschiedene<br />

Themen <strong>und</strong> unterschiedliche<br />

Wege in eine mögliche Selbstständigkeit<br />

beleuchtet. Netzwerken,<br />

Fortbildung <strong>und</strong> ein attraktives Freizeitprogramm<br />

sind der Garant für<br />

dieses Erfolgsmodell. Insbesondere<br />

Themen wie:<br />

• Vorstellung der zahnärztlichen<br />

Körperschaften,<br />

• Erste Schritte in das zahnärztliche<br />

Berufsleben,<br />

• Wandel im Bereich der zahnärztlichen<br />

Werbung,<br />

• Optimierung von Patientengesprächen<br />

<strong>und</strong><br />

• Berechnung nach BEMA <strong>und</strong><br />

GOZ, wurden in den letzten Jahren<br />

ausführlich behandelt <strong>und</strong> konnten<br />

so Impulse für die tägliche Arbeit<br />

im zahnärztlichen Berufsleben setzen.<br />

Zudem finden bereits seit einigen<br />

Jahren an den baden-württembergischen<br />

Universitäten in Freiburg <strong>und</strong><br />

Tübingen SummerDentivals bzw.<br />

Zahnikicke/Sommerfeste statt. Hier<br />

soll bereits der junge, noch studentische<br />

zahnärztliche Nachwuchs<br />

abgeholt <strong>und</strong> dabei in Erfahrung gebracht<br />

werden, welche Themen die<br />

Studierenden interessieren <strong>und</strong> wo<br />

die zahnärztlichen Körperschaften<br />

unterstützen können. Gemeinsam mit<br />

den Fachschaften <strong>und</strong> Studierenden<br />

findet somit ein regelmäßiges Netzwerken<br />

statt. Das Netzwerken wird<br />

insofern konsequent fortgeführt, als<br />

die Fachschaftsvertreter*innen auch<br />

regelmäßig bei den Sitzungen des<br />

Arbeitskreises FutureNow anwesend<br />

sind <strong>und</strong> direkt bestimmte Themen<br />

platzieren können.<br />

Regionale Aktivitäten. Verschiedene<br />

regionale Aktionen in den Bereichen<br />

Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart<br />

<strong>und</strong> Tübingen r<strong>und</strong>en das Angebot<br />

für die jungen Zahnärztinnen <strong>und</strong><br />

Zahnärzte ab. Somit wird der Kontakt<br />

an verschiedenen Orten <strong>und</strong> zu<br />

unterschiedlichen Zeiten der Berufsausübung<br />

gepflegt <strong>und</strong> weiter ausgebaut.<br />

Daran gilt es anzuknüpfen <strong>und</strong><br />

weitere Maßnahmen sowie Hilfsmittel<br />

zu entwickeln, um den zahnärztlichen<br />

Nachwuchs zielführend zu<br />

unterstützen. Thorsten Beck<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Titelthema 11<br />

Initiativen der Bezirke für junge Zahnärzt*innen<br />

Netzwerken mit dem Nachwuchs<br />

Auf Bezirksebene gibt es vonseiten der zahnärztlichen Körperschaften<br />

schon seit vielen Jahren die Bemühungen, jungen Zahnärztinnen<br />

<strong>und</strong> Zahnärzten den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern <strong>und</strong> ihnen<br />

aufzuzeigen, welche Hilfestellungen ihnen von Kammer <strong>und</strong> KZV entgegen<br />

gebracht werden. Auf Landesebene fließen sämtliche Aktionen<br />

inzwischen im Arbeitskreis FutureNow zusammen. Die Angebote der<br />

zahnärztlichen Selbstverwaltungen in den Bezirken sind vielfältig <strong>und</strong><br />

dienen gleichzeitig der Kontaktaufnahme, um den zahnärztlichen Nachwuchs<br />

zu motivieren, sich an der standespolitischen Arbeit zu beteiligen.<br />

Beliebte Veranstaltung. Die Young Dentist Lounge erfreut sich als Netzwerkveranstaltung<br />

in Karlsruhe großer Beliebtheit.<br />

Bereits während des Studiums stehen<br />

den Studierenden in den vier Bezirkszahnärztekammern<br />

Freiburg, Karlsruhe,<br />

Stuttgart <strong>und</strong> Tübingen spezielle<br />

Ansprechpartner zur Verfügung,<br />

die als Bindeglied zwischen Universität<br />

<strong>und</strong> Körperschaft auftreten <strong>und</strong><br />

sich auch nach dem Studium für die<br />

Berufseinsteiger einsetzen. Als Unibeauftragte/Ansprechpartner<br />

für junge<br />

Zahnärzt*innen stehen folgende<br />

Personen bereit:<br />

• Bezirk Freiburg: Dr. Helen Schulz<br />

• Bezirk Karlsruhe: Dr. Florian Mannl<br />

• Bezirk Stuttgart: Dr. Sarah Bühler<br />

• Bezirk Tübingen: Dr. Dr. Heiner<br />

Schneider, Dr. Elmar Ludwig<br />

Sie treten regelmäßig zum Gedankenaustausch<br />

in Kontakt mit den<br />

Fachschaften <strong>und</strong> beantworten Fragen.<br />

Sie sind auch die Schnittstelle<br />

zum Arbeitskreis „FutureNow“ <strong>und</strong><br />

liefern dort Informationen für weitere<br />

zielgruppengerechte Angebote.<br />

Bezirk Freiburg. Im Zahnärztehaus<br />

Freiburg hat der Infoabend<br />

für Studierende inzwischen einen<br />

festen Platz im Kalender. Die BZK<br />

Freiburg <strong>und</strong> die KZV BW Bezirksdirektion<br />

Freiburg laden regelmäßig<br />

Studierende der Zahnmedizin im<br />

neunten Semester ein, um den Abschluss<br />

der Berufsk<strong>und</strong>evorlesungen<br />

feierlich zu begehen. Neben einem<br />

vielfältigen Informationsangebot<br />

zur Orientierung nach dem Examen<br />

bietet anschließend das gesellige<br />

Beisammensein die Möglichkeit, in<br />

einen intensiven Austausch zu treten<br />

<strong>und</strong> vom Erfahrungsschatz der Referenten<br />

der Berufsk<strong>und</strong>evorlesungen<br />

zu profitieren.<br />

Bezirk Karlsruhe. Bei den jungen<br />

Zahnärzt*innen im Bezirk Karlsruhe<br />

hat sich die „Young Dentist Lounge“<br />

in den Räumen der Akademie Karlsruhe<br />

als Netzwerkveranstaltung etabliert.<br />

Zweimal im Jahr treffen hier<br />

die Kreisvorsitzenden aus allen acht<br />

Kreisen des Bezirks mit dem zahnärztlichen<br />

Nachwuchs zusammen,<br />

um sich auszutauschen <strong>und</strong> wichtige<br />

Foto: Akademie Karlsruhe<br />

Kontakte aufzubauen. In Heidelberg<br />

hat außerdem das Get-together im<br />

Bootshaus Heidelberg mit Studierenden<br />

bzw. Absolventen der Berufsfachk<strong>und</strong>evorlesung<br />

inzwischen<br />

Tradition. Auch hier wird von allen<br />

Beteiligten ein intensives Netzwerken<br />

betrieben.<br />

Bezirk Stuttgart. Die BZK<br />

Stuttgart ist im Sommer 2019 mit<br />

einem neuen Veranstaltungsformat<br />

auf die neuen <strong>und</strong> jungen Kammermitglieder<br />

zugegangen. Im Rahmen<br />

der Sommerakademie in Ludwigsburg<br />

gab es einen „Welcome<br />

Day“, bei dem die berufspolitischen<br />

Vertreter*innen in legerer <strong>und</strong> ungezwungener<br />

Atmosphäre mit den<br />

neuen Kammermitgliedern zusammentrafen,<br />

um ihre Aufgabengebiete<br />

vorzustellen <strong>und</strong> sich anschließend<br />

kennenzulernen <strong>und</strong> auszutauschen.<br />

Bezirk Tübingen. Die standespolitische<br />

Nachwuchstagung, die<br />

die BZK Tübingen zusammen mit<br />

der KZV BW Bezirksdirektion Tübingen<br />

durchführt, gibt es schon<br />

seit mehr als 15 Jahren. Zu dieser<br />

zweitägigen Veranstaltung werden<br />

junge Zahnärzt*innen eingeladen,<br />

die sich in den ersten Jahren ihrer<br />

Praxistätigkeit befinden. Sie sollen<br />

dabei gezielt an standespolitische<br />

Themen herangeführt werden.<br />

Im Herbst 2019 verbrachten die<br />

Teilnehmer*innen die Nachwuchstagung<br />

im Biosphärengebiet Schwäbische<br />

Alb, um sich über die Aufgaben<br />

der BZK <strong>und</strong> KZV zu informieren<br />

<strong>und</strong> zu diskutieren.<br />

Sämtliche Veranstaltungen auf Bezirksebene<br />

zeigen: Sie sind wichtig,<br />

um den Berufsanfängern aufzuzeigen,<br />

welche Aufgaben die zahnärztlichen<br />

Körperschaften wahrnehmen<br />

<strong>und</strong> dass sie den Zahnärztinnen <strong>und</strong><br />

Zahnärzten in Baden-Württemberg<br />

mit Rat <strong>und</strong> Tat zur Seite stehen. Die<br />

zahnärztliche Berufsvertretung ist<br />

keine Selbstverständlichkeit, sondern<br />

lebt davon, dass sich möglichst<br />

viele daran beteiligen, gerade auch<br />

junge Menschen. Claudia Richter<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


12<br />

Titelthema<br />

Überlegungen zur Nachfolgeregelung<br />

Eine Praxis – zwei Generationen<br />

Es kann ein großes Glück sein, wenn die nächste Generation heranwächst<br />

<strong>und</strong> sich nicht nur für die privaten Neigungen der Eltern interessiert,<br />

sondern auch die berufliche Leidenschaft teilt. Es kann – aber oft müssen<br />

auch erst einmal Reibungen durchstanden werden, bevor die beiden<br />

Generationen konfliktfrei miteinander arbeiten können. Wie verhält es sich<br />

in der Praxis? Wir haben in Endingen-Königschaffhausen nachgefragt.<br />

ZBW: Die Übergabe eines Betriebs<br />

von der einen an die nächste Generation<br />

ist oft mit unterschiedlichen<br />

Emotionen verb<strong>und</strong>en.<br />

Manche Väter oder Mütter raten<br />

gar davon ab, andere wiederum<br />

sind zu begeistert <strong>und</strong> übersehen,<br />

dass Kinder gerne eigene Wege<br />

gehen würden. Wie war dies im<br />

Haus Heckle?<br />

Dr. Roland Heckle: Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

kam Abraten nie infrage, denn in<br />

dem Moment, als klar war, dass<br />

meine Töchter auch Zahnmedizin<br />

studieren, war für mich klar, dass<br />

es sicherlich die erste Option ist,<br />

die Praxis an die Töchter zu übergeben.<br />

Ich habe sehr lange als selbstständiger<br />

Praxisinhaber gearbeitet<br />

<strong>und</strong> möchte die Möglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Chancen, die diese Praxisform<br />

bietet, auch meinen Töchtern<br />

ermöglichen.<br />

Sophia <strong>und</strong> Victoria waren die<br />

Assistenzzahnärztinnen Nummer<br />

13 <strong>und</strong> 14 in meiner Praxis, alle<br />

vorherigen haben sich erfolgreich<br />

selbstständig gemacht. Deshalb<br />

bin ich fest davon überzeugt,<br />

dass meine Töchter dies auch<br />

schaffen.<br />

Dr. Sophia Heckle: Ich habe<br />

meine Assistenzzeit gleich nach<br />

dem Studium in unserer Praxis<br />

sehr genossen <strong>und</strong> bin gerne<br />

geblieben. Natürlich wurden einige,<br />

in der Familie auch teils<br />

emotionale Konflikte ausgetragen,<br />

bis jeder seine Position gef<strong>und</strong>en<br />

hatte.<br />

Dr. Victoria Heckle: Ich hingegen<br />

habe meine Assistenzzeit in München,<br />

wo meine Schwester <strong>und</strong> ich<br />

auch studiert haben, verbracht.<br />

Mir ist es nicht ganz leicht gefallen,<br />

mich direkt danach für den Schritt<br />

in die väterliche Praxis einzusteigen,<br />

zu entscheiden. Am Ende hat<br />

die Verb<strong>und</strong>enheit zur Heimat <strong>und</strong><br />

zur Familie überwogen.<br />

Können Sie mir den Moment beschreiben,<br />

als klar war, dass die<br />

berufliche Zukunft in der väterlichen<br />

Zahnarztpraxis ablaufen<br />

würde?<br />

Dr. Sophia Heckle: Das war bei<br />

uns beiden weniger ein Moment,<br />

eher eine Entwicklung mit Höhen<br />

<strong>und</strong> Tiefen.<br />

Dr. Victoria Heckle: Man wächst<br />

quasi rein <strong>und</strong> irgendwann kann<br />

man es sich nicht mehr anders<br />

vorstellen.<br />

Eine oftmals Emotionen berührende<br />

Schnittstelle im Berufsleben<br />

ist die Praxisübergabe –<br />

hätten Sie sich Herr Dr. Heckle<br />

gedacht, dass Sie Ihre Praxis<br />

einmal mit Ihren Töchtern teilen?<br />

Was war das für ein Gefühl, den<br />

Behandlungsstuhl mit dem Nachwuchs<br />

zu teilen?<br />

Dr. Roland Heckle: Ja, das<br />

habe ich mir so vorgestellt.<br />

Dadurch, dass mir die Zusammenarbeit<br />

sehr viel Freude<br />

macht <strong>und</strong> meine Töchter bei<br />

unseren Patienten*innen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter*innen sehr beliebt<br />

sind, teile ich den Behandlungsstuhl<br />

sehr gerne <strong>und</strong> gehe eigentlich<br />

nur noch ungern in die Praxis,<br />

wenn sie nicht da sind.<br />

Gab es Wechsel-Gefühle – bei<br />

beiden Parteien?<br />

Dr. Roland Heckle: Spannend <strong>und</strong><br />

herausfordernd war <strong>und</strong> ist die<br />

Übergabephase jeden Tag.<br />

Dr. Sophia Heckle: Wie bei jeder<br />

Übergabe gab <strong>und</strong> gibt es gute<br />

<strong>und</strong> weniger befriedigende Tage,<br />

letztere haben uns je<strong>doch</strong> nicht<br />

an unserer Entscheidung zweifeln<br />

lassen.<br />

Sophia <strong>und</strong> Victoria Heckle, empfanden<br />

Sie es eher als Vorteil,<br />

Tochter des Praxisinhabers zu<br />

sein? War es eher ein Einsteigen<br />

ohne Risiko? Oder ein Einsteigen<br />

mit Vorbelastungen? Oder keines<br />

von beidem?<br />

Dr. Victoria Heckle: Eigentlich<br />

eher beides. Auf der einen Seite<br />

ist es sicherlich ein Vorteil, in eine<br />

gut geführte Praxis einsteigen zu<br />

können. Auch bei unseren Patienten<br />

herrschte wahrscheinlich<br />

von Beginn an eine Art „Gr<strong>und</strong>vertrauen“.<br />

Dr. Sophia Heckle: Auf der anderen<br />

Seite muss der Weg von<br />

„Töchtern des Chefs“ bis hin zur<br />

eigenständigen Führungsposition<br />

relativ hart erarbeitet werden,<br />

bei Mitarbeiter*innen <strong>und</strong> bei<br />

Patienten*innen. („Isch dr Chef<br />

nid do?“)<br />

Wie empfanden Sie es als Vater,<br />

Herr Dr. Heckle? Wären Sie froh<br />

gewesen, die Praxis einfach irgendwann<br />

abgeben zu können<br />

oder empfinden Sie es schön, das<br />

Erbe in dieser Form weiterzureichen?<br />

Ist auch Wehmut dabei?<br />

Dr. Roland Heckle: Es macht mich<br />

glücklich, die Praxis weiterhin in<br />

guten Händen zu wissen <strong>und</strong> hoffe<br />

auf eine Anstellung in Altersteilzeit.<br />

Wie häufig wird fachlich diskutiert?<br />

Fallen diese Diskussionen<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Titelthema 13<br />

Team. Dr. Roland Heckle, Dr. Sophia Heckle, Dr. Victoria Heckle (v. l.) – eine Familie – eine Praxis – eine Berufung.<br />

Foto: privat<br />

eher einvernehmlich aus, oder<br />

sind sie mitunter auch kontrovers?<br />

Dr. Roland Heckle: Ich habe bisher<br />

mit all meinen zahnärztlichen<br />

Mitarbeitern abends die Patientenfälle<br />

besprochen <strong>und</strong> gemeinsam<br />

Fortbildungen besucht.<br />

Dadurch ist eine fachliche Nähe<br />

gewährleistet. Was auch von den<br />

Vorgängern als bereichernd empf<strong>und</strong>en<br />

wurde.<br />

Dr. Victoria Heckle: Natürlich gibt<br />

es auch Bereiche, in welchen wir<br />

zum Beispiel durch die Lehre an<br />

der Universität modernere Ansätze<br />

mitgebracht haben. Wir empfinden<br />

die Diskussionen dabei<br />

als eher positiv, denn unser Vater<br />

ist immer offen für fachliche Neuerungen.<br />

Wie gelingt die Trennung<br />

zwischen Privat <strong>und</strong> Beruflichem?<br />

Wird bei privaten Treffen<br />

häufig über Frontzahnrestaurationen<br />

oder Punktwerte diskutiert?<br />

Dr. Roland Heckle: Zu Hause werden<br />

eher Fragen der Praxisführung<br />

erörtert, hier ist der räumliche<br />

Abstand zur Praxis ganz klar<br />

von Vorteil.<br />

Zahlreiche Unternehmen, die mit<br />

mehreren Generationen zusammenarbeiten,<br />

lassen sich von Mediatoren<br />

begleiten, die beispielsweise<br />

von Anfang an hinsichtlich<br />

Zuständigkeiten etc. beraten. Halten<br />

Sie dies für zielführend?<br />

Dr. Roland Heckle: In der weiteren<br />

Phase meiner Praxisübergabe halte<br />

ich es sicherlich für zielführend,<br />

professionell beraten zu werden.<br />

Dr. Sophia Heckle: Wir denken, es<br />

ist sinnvoll, eine externe Person<br />

mit einzubeziehen, die den vorherrschenden<br />

familiären Beziehungen<br />

neutral gegenübersteht.<br />

Die Übernahmeleidenschaft im<br />

Bereich Zahnarztpraxen hat sich<br />

leider gelegt. Waren vor r<strong>und</strong><br />

zehn Jahren bei einer validen,<br />

wirtschaftlich <strong>und</strong> perspektivisch<br />

interessanten Praxis etwa<br />

sechs bis acht Zahnärzte an<br />

einer Übernahme interessiert,<br />

ergeben sich heutzutage – je<br />

nach Region – nicht selten drei<br />

oder weniger Interessenten. Die<br />

Tendenz ist zudem weiter abnehmend.<br />

Wie betrachten Sie diese<br />

Entwicklung?<br />

Dr. Roland Heckle: Ich empfinde<br />

das als problematisch.<br />

Sicherlich ist die Niederlassungsfrage<br />

auch eine Geschlechterfrage<br />

zum Beispiel<br />

aufgr<strong>und</strong> der Familienplanung.<br />

Dr. Sophia Heckle: Uns liegt<br />

die Versorgung im ländlichen<br />

Raum, wo sich nicht unbedingt<br />

große Gemeinschaftspraxen<br />

oder MVZs ansiedeln würden,<br />

am Herzen. Uns ist klar, dass<br />

wir sicherlich entgegen dem aktuellen<br />

Trend handeln, indem<br />

wir uns als Frau auf dem Land<br />

niederlassen. Aber zum Glück<br />

sind wir ja zu zweit, was vieles<br />

erleichtert.<br />

Wagen wir einen gemeinsamen<br />

Blick in die Zukunft? Sehen Sie<br />

ihre berufliche Zukunft in Endingen<br />

oder sieht es Ihr privater<br />

Entwurf vor, irgendwann eine eigene<br />

Praxis an anderer Stelle zu<br />

führen?<br />

Dr. Victoria Heckle: Wir denken,<br />

dass wir unsere beruflichen Ziele<br />

in Endingen erreichen können<br />

<strong>und</strong> die Praxis zu unserer<br />

eigenen machen können – auch<br />

ohne einen Ortswechsel.<br />

Das Gespräch führte<br />

Cornelia Schwarz<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


14<br />

Berufspolitik<br />

Zahn-Pflege goes Generalistik<br />

Alleine schafft es keiner!<br />

Foto: A. Mader<br />

„Alleine schafft es keiner!“ – mit diesen Worten zitierte LZK-Präsident<br />

Dr. Torsten Tomppert seinen Referenten für Alterszahnheilk<strong>und</strong>e,<br />

Dr. Elmar Ludwig, als er Lehrkräfte der Pflegeschulen in Baden-<br />

Württemberg am 11. Februar <strong>2020</strong> begrüßte. Im Rahmen einer<br />

Informationsveranstaltung stellte die Kammer ihre neuen Lehr- <strong>und</strong><br />

Lernmittel für die Pflege in Stuttgart erstmals vor.<br />

Übung. Auch viele Senioren- <strong>und</strong> Behindertenbeauftragte nahmen im Februar an der<br />

Veranstaltung teil <strong>und</strong> übten mit den Pflegepädagogen am Phantomkopf das Aus- <strong>und</strong><br />

Eingliedern von Zahnersatz.<br />

Ältere <strong>und</strong> Gebrechliche sowie<br />

Menschen mit Behinderungen haben<br />

heute mehr eigene Zähne, Implantate<br />

oder technisch aufwändigen Zahnersatz<br />

im M<strong>und</strong>. In Bezug auf Karies,<br />

Parodontitis oder Komplikationen<br />

bei Zahnersatz ist die M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit<br />

dieser Menschen allerdings bis<br />

heute nachweislich schlechter als in<br />

der Gesamtbevölkerung.<br />

Dazu erklärte Dr. Ludwig: „Natürlich<br />

müssen wir Zahnärzte uns<br />

fragen, ob wir schon genug tun <strong>und</strong><br />

ja, da ist noch Luft nach oben. Aber<br />

alle unsere Bemühungen setzen eine<br />

gute häusliche Zahn- <strong>und</strong> M<strong>und</strong>pflege<br />

voraus – sonst ist alles, was wir<br />

tun, wenig nachhaltig. Dazu müssen<br />

die heute notwendigen Kenntnisse<br />

<strong>und</strong> Kompetenzen vermittelt werden<br />

<strong>und</strong> da gibt es in der Ausbildung<br />

wie in der Weiterbildung der Pflege<br />

große Defizite. M<strong>und</strong>pflege kann<br />

sich heute nicht mehr auf Soor- <strong>und</strong><br />

Parotitisprophylaxe beschränken!<br />

Und wir müssen die Pflegekräfte<br />

vor Ort gut unterstützen: Aspiration<br />

vermeiden <strong>und</strong> ergonomisch arbeiten<br />

– das muss uns gemeinsam<br />

gelingen, denn das sind wichtige<br />

Schlüssel zum Erfolg!“<br />

Bewährt <strong>und</strong> prämiert. Baden-<br />

Württemberg hat bereits seit Jahren<br />

ein voll ausgearbeitetes Konzept<br />

mit Lehr- <strong>und</strong> Lernmitteln für die<br />

M<strong>und</strong>hygiene in der Pflegeausbildung<br />

sowie für die Weiterbildung<br />

in der Pflege entwickelt – damals in<br />

Kooperation mit der Konferenz der<br />

Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg.<br />

Das Konzept wurde 2012<br />

im Rahmen einer Studie validiert<br />

<strong>und</strong> mit dem Wrigley-Prophylaxe-<br />

Preis prämiert. Seitdem werden die<br />

Materialien <strong>und</strong> das Konzept stetig<br />

überarbeitet <strong>und</strong> weiterentwickelt.<br />

Was ist neu? Krankenpflege,<br />

Kinderkrankenpflege <strong>und</strong> Altenpflege<br />

– diese drei Berufe gehen<br />

nach dem Pflegeberufegesetz ab<br />

diesem Jahr in der Ausbildung gemeinsame<br />

Wege. Die sogenannte<br />

generalistische Ausbildung soll einerseits<br />

den Wechsel zwischen den<br />

Berufen erleichtern. Andererseits<br />

brauchen Altenpflegekräfte heute<br />

mehr medizinisches Wissen <strong>und</strong><br />

umgekehrt brauchen Krankenpflegekräfte<br />

mehr Wissen z. B. über den<br />

Umgang mit multimorbiden bzw.<br />

demenziell erkrankten Patienten.<br />

Die Generalistik zielt zudem darauf<br />

ab, das Wissen <strong>und</strong> die Kompetenzen<br />

anhand konkreter Handlungsanlässe<br />

bzw. Lernsituationen selbstständig<br />

zu erarbeiten.<br />

Neu strukturiert. Die bisherigen<br />

Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel für die<br />

Pflegeausbildung wurden aktuell<br />

erweitert, komplett neu strukturiert<br />

sowie Handlungsanlässe <strong>und</strong><br />

Lernsituationen formuliert. Für die<br />

Heilerziehungspflege – also in der<br />

Betreuung von Menschen mit Behinderung<br />

– hat Dr. Guido Elsäßer<br />

als Referent für Behindertenzahnheilk<strong>und</strong>e<br />

für die Kammer bereits<br />

vor Jahren ebenfalls ein Konzept<br />

erarbeitet <strong>und</strong> dafür im Jahr 2016<br />

den Gaba-Präventionspreis erhalten.<br />

Dr. Elsäßer hat seine Materialien<br />

zwischenzeitlich ebenfalls an die<br />

Ideen der Generalistik angepasst.<br />

Im Rahmen der Informationsveranstaltung<br />

stellten Dr. Ludwig<br />

<strong>und</strong> Dr. Elsäßer alle bisherigen<br />

Entwicklungen vor. Fragen <strong>und</strong><br />

konstruktive Diskussionen aus<br />

dem Auditorium am 11. Februar<br />

<strong>und</strong> im Nachgang förderten gute<br />

Ideen <strong>und</strong> Anregungen zutage, sodass<br />

die Materialien weiter verbessert<br />

werden konnten.<br />

Andrea Mader<br />

Online verfügbar<br />

Seit April <strong>2020</strong> stehen die Lehr<strong>und</strong><br />

Lernmittel nun auf einer<br />

eigenen Internet-Plattform der<br />

LZK für den Einsatz vor Ort zur<br />

Verfügung. Anfragen richten Sie<br />

bitte an Andrea Mader unter:<br />

mader@lzk-bw.de.<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Berufspolitik 15<br />

IDZ-Hygienekostenstudie<br />

Hygienekosten in Baden-Württemberg<br />

am höchsten<br />

Die baden-württembergischen Delegierten hatten bei der B<strong>und</strong>esversammlung<br />

der BZÄK 2015 die Durchführung einer Hygienekostenstudie<br />

gefordert. Am 14. April hat das mit der Durchführung der<br />

Studie beauftragte IDZ die Studie „Hygienekosten in der Zahnarztpraxis“<br />

veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die Hygienekosten in den badenwürttembergischen<br />

Praxen b<strong>und</strong>esweit die höchsten sind. „Das muss<br />

auch bei Honorarverhandlungen Berücksichtigung finden“, fordert<br />

LZK-Vize Dr. Norbert Struß. Das ZBW hat mit dem LZK-Referenten für<br />

Praxisführung über die Ergebnisse der Studie gesprochen.<br />

ZBW: Wie würden Sie als einer<br />

der Anstoßgeber zur Durchführung<br />

einer Hygienekostenstudie<br />

die jetzt vorliegende IDZ-Studie<br />

kurz beschreiben?<br />

Dr. Struß: Die baden-württembergischen<br />

Delegierten hatten<br />

bei der B<strong>und</strong>esversammlung der<br />

BZÄK im Jahre 2015 die Durchführung<br />

einer aktuellen Hygienekostenstudie<br />

gefordert. Wir hatten<br />

seinerzeit gehofft, dass die Ergebnisse<br />

schneller vorliegen würden.<br />

Aber jetzt hat das IDZ am 14. April<br />

die Studie „Hygienekosten in der<br />

Zahnarztpraxis“ (Nicolas Frenzel<br />

Baudisch) veröffentlicht <strong>und</strong> wie<br />

sich zeigt, ist die Gesamtkostenermittlung<br />

unter Berücksichtigung<br />

regionaler Aspekte auch<br />

durchaus komplex. Hygiene ist<br />

ein zentrales Element der zahnärztlichen<br />

Berufsausübung. Viele<br />

alltägliche Praxisabläufe bergen<br />

Hygienekosten. Diese Allgegenwart<br />

macht sie zugleich zu einem<br />

schwer fassbaren <strong>und</strong> zugleich<br />

erheblichen Kostenfaktor. In dieser<br />

Untersuchung wurde versucht,<br />

die umfangreichen Hygienemaßnahmen<br />

der Zahnärzteschaft so<br />

umfassend wie möglich zu erfassen.<br />

Dazu wurden drei gesonderte<br />

Datenquellen verwendet. Zum<br />

einen wurden die hygienebedingten<br />

Tätigkeiten in Zahnarztpraxen<br />

beobachtet <strong>und</strong> im Rahmen von<br />

Zeitmessungen erfasst. Dann<br />

wurden die Geräte- <strong>und</strong> Materialkosten<br />

mittels Fragebogen in<br />

zufällig ausgewählten Zahnarztpraxen<br />

aus jedem B<strong>und</strong>esland<br />

erfasst. Und schließlich wurden<br />

Sek<strong>und</strong>ärdaten aus Quellen wie<br />

dem Statistischen B<strong>und</strong>esamt<br />

mit einbezogen. Die Einbindung<br />

dieser Daten ermöglicht auch zukünftig<br />

mit vertretbarem Aufwand<br />

die Aktualisierung der Ergebnisse.<br />

Welche Schlüsse ziehen Sie aus<br />

den vorgelegten Ergebnissen?<br />

Auch wenn die vorliegende Studie<br />

aus methodischen Gründen nicht<br />

direkt mit früheren Untersuchungen<br />

vergleichbar ist, ist dennoch<br />

deutlich geworden, dass die Hygienekosten<br />

in den Zahnarztpraxen<br />

stark gestiegen sind. Laut IDZ<br />

übersteigen sie die entsprechenden<br />

Kosten einer Hausarztpraxis<br />

um etwa das Zehnfache.<br />

Obwohl heute viele Schritte der<br />

Medizinprodukteaufbereitung maschinell<br />

durchgeführt werden, fällt<br />

der Faktor „Mensch“ mit einem<br />

Anteil der Personalkosten von ca.<br />

zwei Dritteln an den Gesamthygienekosten<br />

besonders ins Gewicht.<br />

Das ist ein Beleg für gelebte Hygiene<br />

in den Zahnarztpraxen, insbesondere,<br />

wenn man bedenkt,<br />

dass viele Untersuchungen aus<br />

dem Kranken- <strong>und</strong> Pflegebereich<br />

einen immanenten Zeitmangel<br />

<strong>und</strong> -druck belegen.<br />

Neben individuellen Praxisstrukturen<br />

haben die Standortfaktoren<br />

einen signifikanten Einfluss<br />

auf die Hygienekosten. Die Studie<br />

zeigt, dass die Hygienekosten in<br />

den baden-württembergischen<br />

Praxen b<strong>und</strong>esweit die höchsten<br />

sind. Sie betragen 95.000 Euro<br />

jährlich <strong>und</strong> liegen damit 35,7<br />

Prozent über dem B<strong>und</strong>esdurchschnitt.<br />

Das ist meines Erachtens<br />

Ausdruck für ein hohes Hygieneniveau<br />

<strong>und</strong> muss auch bei Honorarverhandlungen<br />

Berücksichtigung<br />

finden. Andrea Mader<br />

Kernaussagen der IDZ-Studie<br />

• Die Kosten für Infektionsprävention<br />

in der Zahnarztpraxis sind<br />

erheblich. Sie übersteigen die<br />

entsprechenden Kosten einer<br />

Hausarztpraxis um etwa das<br />

Zehnfache (sie erreichen das<br />

Niveau ambulant operierender<br />

Arztpraxen).<br />

• Die Hygienekosten setzen sich<br />

aus 34,5 Prozent Sachkosten<br />

<strong>und</strong> 65,5 Prozent Personalkosten<br />

zusammen.<br />

• Aus methodischen Gründen ist<br />

die Studie nicht vergleichbar mit<br />

den IDZ-Studien von 1996 <strong>und</strong><br />

2006.<br />

• B<strong>und</strong>esweit betrugen die Gesamthygienekosten<br />

je Praxis<br />

70.000 Euro (Datenerhebung<br />

2016), Einzelpraxen 65.000<br />

Euro, andere Praxisformen<br />

87.000 Euro.<br />

• In Baden-Württemberg betrugen<br />

die gemittelten Gesamthygienekosten<br />

95.000 Euro (Spanne<br />

77.000 bis 115.000) <strong>und</strong> liegen<br />

somit um 35,7 Prozent über dem<br />

B<strong>und</strong>esdurchschnitt.<br />

• Es gibt deutliche regionale Unterschiede,<br />

insbesondere ein<br />

Kostengefälle zwischen alten<br />

<strong>und</strong> neuen B<strong>und</strong>esländern.<br />

• Neben den Standortfaktoren fallen<br />

Größen- <strong>und</strong> Mengenindikatoren<br />

ins Gewicht.<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


16<br />

Sonderthema<br />

Corona-Pandemie<br />

Stimmungsbilder aus den Praxen in<br />

Baden-Württemberg<br />

Seit einigen Wochen beherrscht die Corona-Pandemie unseren Alltag. Auch auf den Praxisbetrieb hat<br />

die Coronakrise gewaltige Auswirkungen. Die ZBW-Redaktion möchte gerne die Auswirkungen der<br />

Krise auf den zahnärztlichen Praxisbetrieb beleuchten <strong>und</strong> hat einige Praxen gebeten, aus ihrem Alltag<br />

in den letzten Wochen zu berichten: Wie haben Sie die letzten Wochen gemeistert? Wie haben Sie<br />

<strong>und</strong> Ihr Praxisteam gearbeitet? Hatten Sie genügend Schutzausrüstung? Welche Auswirkungen hatte<br />

die Corona-Verordnung der Landesregierung <strong>und</strong> der unsägliche § 6a, der den Praxen lediglich<br />

Notfallbehandlungen gestattete, bevor das Sozialministerium Auslegungshinweise nachschob <strong>und</strong> den<br />

Paragrafen jetzt endlich aufgehoben hat?<br />

Dr. Yvonne Rydlewski-Feller aus Freiburg hat uns<br />

folgenden Bericht übermittelt:<br />

Die COVID-19-Pandemie hat unsere Praxis in ihrer<br />

Struktur mit Sicherheit ziemlich durchgewirbelt.<br />

Aber es gab zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Panik.<br />

Als die ersten Maßnahmen der B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesregierung<br />

bekannt wurden, haben wir zuerst unter<br />

uns Behandlern entschieden, wie jede Einzelne<br />

von uns (meine angestellte Zahnärztin, meine Ü70-<br />

Teilzeit-ZÄ <strong>und</strong> ich als hochschwangere Chefin) damit<br />

umgehen werden <strong>und</strong> sind zu dem Entschluss gekommen,<br />

dass wir weiterarbeiten möchten (mit Ausnahme<br />

der Ü70-ZÄ, die ich als risikogefährdet nicht<br />

zur Behandlung zugelassen habe). In einer Teamsitzung<br />

haben wir dann unser Team über die COVID-<br />

19-Situation <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen praxisinternen<br />

Maßnahmen informiert. Das Team hat sich<br />

daraufhin einstimmig dafür entschieden, mit uns<br />

weiterzuarbeiten. Es bestand zu keinem Zeitpunkt<br />

Unsicherheit oder Angst im Team. Alle Mitarbeiterinnen<br />

haben sich <strong>und</strong> ihren Beruf als Teil des medizinischen<br />

Systems gesehen <strong>und</strong> die sowieso sehr hohen<br />

Hygieneanforderungen in einer Zahnarztpraxis als<br />

Schutzschild vor COVID-19 empf<strong>und</strong>en.<br />

So wurden in den unterschiedlichen Bereichen<br />

unserer Praxis daraufhin auch unterschiedliche<br />

Vorkehrungen getroffen. Die Praxisverwaltung hat<br />

die von der LZK empfohlenen Hinweise umgesetzt<br />

<strong>und</strong> einen Türaushang sowie eine spezielle COVID-<br />

19-Anamnese eingeführt. Die Patienten, die zur Risikogruppe<br />

gehörten, wurden umterminiert, Telefonate<br />

mit verunsicherten Patienten geführt <strong>und</strong> die Entscheidung<br />

von Patienten, aus Angst die Behandlung<br />

nicht durchführen zu wollen, stets unterstützt <strong>und</strong><br />

diese Termine dann verschoben. Die Prophylaxeassistentinnen<br />

haben medizinisch nicht indizierte<br />

Behandlungen abgesagt <strong>und</strong> in der zahnärztlichen<br />

Behandlung haben wir antiseptische M<strong>und</strong>spülungen<br />

zur Keimreduktion, Gesichtsvisiere als Behand-<br />

Foto: privat<br />

Am Montag, dem 16.3.<strong>2020</strong> rief<br />

eine meiner Patientinnen an, dass<br />

sie positiv auf COVID-19 getestet<br />

wurde. Sie erfuhr ihr Testergebnis<br />

Samstagabend, welches ihr durch<br />

die Polizei überbracht wurde.<br />

Sofort haben wir nachgeschaut,<br />

wann die Patientin zur Behandlung da war: am Donnerstag,<br />

dem 12.03.<strong>2020</strong>. Es folgten mehrere Telefonate<br />

an den darauffolgenden Tagen. Die Patientin<br />

wohnt in einem anderen Landkreis. Das war schon<br />

problematisch: verschiedene Ges<strong>und</strong>heitsämter,<br />

verschiedene Aussagen.<br />

Schließlich „durfte“ ich meine Praxis zwei Wochen<br />

auf behördliche Anordnung schließen <strong>und</strong> ich hatte<br />

unverhofft zwei Wochen „Corona-Zwangsurlaub“.<br />

Diesen nutzte ich, um mich über COVID-19 zu inforlerschutz<br />

<strong>und</strong> vermehrte Behandlungspausen zur<br />

erhöhten Durchlüftung eingeführt. Die Patienten<br />

wurden nicht so engmaschig einbestellt, damit sich<br />

keine Wartezeiten im Wartezimmer ergaben <strong>und</strong> sich<br />

auch nicht so viele Patienten gleichzeitig in der Praxis<br />

befanden.<br />

Die Praxis lief somit ziemlich unbeeindruckt weiter,<br />

wobei sich die Patientenzahlen <strong>und</strong> auch die Praxiseinnahmen<br />

selbstverständlich von denen außerhalb<br />

der Pandemie deutlich unterschieden haben, aber an<br />

Arbeit hat es nie wirklich gemangelt. Von den Patienten<br />

haben wir ausschließlich positives Feedback<br />

bekommen. Sie waren sehr dankbar, dass wir für sie<br />

da waren <strong>und</strong> ihnen eine gewisse Struktur in dieser<br />

verunsichernden COVID-19-Situation geben konnten.<br />

Nach dieser aufregenden Zeit bin ich unheimlich<br />

stolz auf mein Team, dass wir es so unaufgeregt geschafft<br />

haben, die Praxis so gut weiter am Laufen zu<br />

halten.<br />

Aus Remseck erreichte uns der Bericht von<br />

Dr. Heike Bächler:<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Sonderthema 17<br />

Foto: privat<br />

Zu Beginn dieser Krise waren alle<br />

unsere Patienten verunsichert, es<br />

gab die Verschwörungs-Theoretiker,<br />

die entspannten Aufgeklärten <strong>und</strong><br />

die Verweigerer. Wir hatten alle davon.<br />

Von einer Woche auf die andere<br />

hatten wir plötzlich nichts mehr<br />

zu tun. Das Telefon klingelte nicht mehr, die Patienten<br />

kamen nicht zum vereinbarten Termin. Lediglich<br />

unsere begonnenen Behandlungen wurden zu Ende<br />

geführt. Meine PZR-Mitarbeiterinnen hatten nichts<br />

mehr zu tun <strong>und</strong> die Auszubildenden im 3. Lehrjahr<br />

keine Schule mehr. Es herrschte Stillstand, Ratlosigkeit<br />

<strong>und</strong> auch Angst. Da es zu diesem Zeitpunkt,<br />

Mitte März, noch keine haltbaren Verhaltensregeln<br />

seitens der KZV gab, waren wir auf uns alleine gestellt.<br />

Wir beschlossen auf Notfallbehandlung in der<br />

Praxis umzustellen <strong>und</strong> darüber hinaus telefonische<br />

Erreichbarkeit den ganzen Tag. Unsere Praxiskapazität<br />

wurde von 100 Prozent auf 5 Prozent zwangsweimieren<br />

<strong>und</strong> privat nutzte ich die Zeit, um z. B. meine<br />

im Keller über 25 Jahre schlummernde Trompete<br />

zum Leben zu erwecken <strong>und</strong> die Nachbarn zu „erfreuen“.<br />

Auch hatte ich endlich einmal Zeit, mit den<br />

Nachbarn Gespräche zu führen.<br />

Seit Januar ist das Zentrallager meines Dentaldepots<br />

überfordert. Es war wie Weihnachten <strong>und</strong><br />

Geburtstag zusammen, als ich im April eine große<br />

Lieferung Handschuhe bekam. Leider wurde mir im<br />

April meine im Januar erfolgte Bestellung von M<strong>und</strong>-<br />

Nasen-Schutz ersatzlos gestrichen.<br />

Inzwischen habe ich über einen Chinahandel FFP2-<br />

Masken bekommen. Die bei einem Supermarkt Ende<br />

März bestellten FFP3-Masken hängen noch an der<br />

holländischen Grenze (oder wo auch immer) fest.<br />

Meine Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> ich behandeln inzwischen<br />

mit FFP2-Masken <strong>und</strong> tragen zusätzlich über<br />

Schutzbrillen ein Schutzschild.<br />

Das Wartezimmer war zwischenzeitlich einige Wochen<br />

das „Spiel- <strong>und</strong> Lernzimmer“ für die Kinder einer<br />

Mitarbeiterin, welche jetzt in der „Notbetreuung“<br />

sind.<br />

Die Patienten lesen die Krankenversichertenkarte<br />

selbständig ein <strong>und</strong> desinfizieren nach Eintreten <strong>und</strong><br />

vor dem Verlassen der Praxis die Hände. Sie werden,<br />

wenn möglich, direkt ins Behandlungszimmer<br />

gesetzt. Im Wartezimmer wartet, wenn überhaupt,<br />

nur ein Patient oder eine Familie.<br />

Da wir in unserer Zahnarztpraxis schon immer einen<br />

hohen Hygienestandard vorweisen, bzw. bisher<br />

schon alle Patienten so behandelt haben, als wären<br />

sie „hochinfektiös“, hat sich nicht so viel für uns verändert.<br />

Der Gesprächsstoff mit den Patienten hat<br />

sich verändert.<br />

Wir hoffen sehr, dass es bald Schutzausrüstung zu<br />

„vor Coronazeit“-vernünftigen Preisen gibt.<br />

Praxismanagerin Jutta Barsch berichtet aus der Praxis<br />

Dr. Ulf Barsch in Bietigheim-Bissingen:<br />

se zurückgefahren. Alle geplanten Termine haben wir<br />

bis Anfang Mai verschoben. Manche Patienten, die<br />

zu uns kamen, da sie Beschwerden oder dergleichen<br />

hatten, behandelten uns als wären wir giftig, totale<br />

Ablehnung, als wenn wir die Krankheitsüberbringer<br />

wären.<br />

Wir hatten jeden Montag Krisen-Teambesprechung<br />

<strong>und</strong> planten dann die Arbeitstage durch. Unsere Azubis<br />

durften bei uns im Büro lernen, da sie zuhause<br />

keine Ruhe hatten, da beide jüngere Geschwister<br />

haben. Wir lernten zusammen <strong>und</strong> versuchten auch<br />

diese Aufgabe zu meistern.<br />

Unsere Materialbestände sind meistens gut gefüllt,<br />

sodass wir nicht in die Notlage kamen, keine<br />

Schutzausrüstung mehr zu haben. Lediglich die<br />

FFP2-Masken waren nicht zu bekommen, was aber<br />

nicht besonders schlimm war, denn es kamen ja eh<br />

keine Patienten. Wir bestellten 100 FFP2-Masken zu<br />

900 Euro bei unserem Großhändler <strong>und</strong> bekamen<br />

diese auch recht zügig geliefert. Wir bestellten kontinuierlich<br />

unsere Schutzausrüstung nach, da sich die<br />

Lieferzeiten auf ungewisse Zeit hinauszögerten. Es<br />

gibt Material u. a. Händedesinfektion, das bis heute<br />

im Rückstand ist. Wir hatten aber immer genügend<br />

Toilettenpapier zu Verfügung.<br />

Wir bekamen tägliche Mails von der Kammer <strong>und</strong><br />

der KZV, wie wir uns verhalten sollen, was nicht<br />

immer beruhigend oder gar aussagefähig war. Der<br />

Höhepunkt war dann Ostern mit dem Hinweis des<br />

Berufsverbotes. Ich denke, dies ist auch der Gr<strong>und</strong>,<br />

warum die Patienten so verunsichert sind. Unsere<br />

Termin-Patienten werden alle angerufen <strong>und</strong> persönlich<br />

aufgeklärt, über die Notwendigkeit <strong>und</strong> ob die<br />

Behandlung stattfinden soll.<br />

Unsere Praxis wurde Corona-tauglich umfunktioniert,<br />

die Patienten müssen zuerst Hände waschen<br />

<strong>und</strong> desinfizieren, bevor sie im Wartezimmer mit ihrem<br />

M<strong>und</strong>schutz Platz nehmen. Des Weiteren müssen<br />

sie uns einen Fragebogen ausfüllen, damit wir<br />

ihren Ges<strong>und</strong>heitszustand einschätzen können. Die<br />

Rezeption wurde mit einer Plexiglasscheibe abgetrennt.<br />

Händeschütteln zur Begrüßung <strong>und</strong> Verabschiedung<br />

wurde gleich abgeschafft. Das Tragen des<br />

M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz für die Mitarbeiter ist mittlerweile<br />

auch im Rezeptionsbereich Pflicht, im Behandlungszimmer<br />

wurde dies schon vor einigen Wochen<br />

eingeführt. Mittlerweile kommen die ersten Patienten<br />

in die Praxis, die eine COVID-19 Erkrankung<br />

überstanden haben, negativ getestet sind <strong>und</strong> eine<br />

Behandlung brauchen.<br />

Nach jeder überstandenen Woche bin ich sehr<br />

froh, dass wir alle ges<strong>und</strong> geblieben sind <strong>und</strong> dass<br />

wir die Woche geschafft haben. Die große Unsicherheit<br />

wie alles weitergeht, bestimmt unseren Alltag<br />

<strong>und</strong> die Sorgen darüber. Dies wird sicherlich ein<br />

schwieriges Jahr <strong>und</strong> ich hoffe wir werden es ges<strong>und</strong><br />

überstehen.<br />

Ich werde ein Corona-Tagebuch schreiben, um alle<br />

Ereignisse <strong>und</strong> Eindrücke festzuhalten, die mich in<br />

diesen Wochen umgeben. Es ist wie eine Irrfahrt, die<br />

keinen Ausstieg hat <strong>und</strong> kein Ende in Sicht. Eine un-<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


18<br />

Sonderthema<br />

Foto: privat<br />

beschreibliche Situation, die alles von einem fordert<br />

<strong>und</strong> einen nicht zur Ruhe kommen lässt. Ich hoffe<br />

sehr, dass unsere Patienten diesen Einsatz schätzen<br />

<strong>und</strong> wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.<br />

Und einen sehr ausführlichen Bericht übermittelte uns<br />

Dr. Peter Fuchs aus Neckarsulm:<br />

Als wir am 27. Januar dieses Jahres<br />

erfuhren, dass ein Mann aus Bayern<br />

sich als erster bekannter Fall in<br />

Deutschland infiziert hat, war das<br />

Coronavirus noch immer ziemlich<br />

weit weg. Wir waren alle ges<strong>und</strong>,<br />

niemand von uns aus der Praxis oder<br />

Angehörige waren in China <strong>und</strong> „die Gefahr für die<br />

Ges<strong>und</strong>heit der Menschen in Deutschland durch die<br />

neue Atemwegserkrankung aus China bleibt nach Einschätzung<br />

des RKI weiterhin gering“, so unser B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsminister<br />

Jens Spahn in diesen Tagen.<br />

Wir sind eine Praxis mit einem Hauptstandort mit<br />

fünf Behandlungszimmern <strong>und</strong> einer Zweigpraxis mit<br />

zwei Behandlungszimmern. Außer KFO bieten wir alle<br />

zahnärztlichen Leistungen in unserer Praxis an. Zum<br />

Team gehören 25 Mitarbeiterinnen.<br />

Der Praxisbetrieb lief ganz normal weiter, auch als<br />

im Februar klar war, dass das Coronavirus weltweite<br />

Auswirkungen hat. Die bisherigen Maßnahmen betrafen<br />

nur den internationalen Reiseverkehr. Vonseiten<br />

unserer Patienten war das Virus in Bezug auf zahnärztliche<br />

Behandlungen zu dieser Zeit kein Thema.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsminister Jens Spahn erklärte am 26.<br />

Februar: „Wir befinden uns am Beginn einer Epidemie<br />

in Deutschland“. In diesen Tagen wird klar, dass<br />

es weltweit <strong>und</strong> natürlich auch in Deutschland einen<br />

Mangel an persönlicher Schutzausrüstung gibt.<br />

Der inzwischen eingerichtete Corona-Krisenstab<br />

beschließt eine zentrale Beschaffung durch das B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsministerium.<br />

Nun haben wir in unserem<br />

Warenwirtschaftssystem nachgesehen, wie lange<br />

unser Vorrat wohl reichen wird. Sicher hatten wir auch<br />

Glück, dass wir bei Bestellungen von länger haltbaren<br />

Dingen immer ein paar Monate im Voraus planen. Von<br />

dieser Seite gab es bei uns keine Probleme. Bei normalem<br />

Praxisbetrieb sollte unser Vorrat vier bis fünf<br />

Monate reichen. Corona hat uns, zumindest in dieser<br />

Hinsicht, zeitlich nicht auf dem falschen Fuß erwischt.<br />

Wir hatten am Wochenende vom 7./8. März Notdienst<br />

<strong>und</strong> versorgten 50 Patienten. Das ist für unsere<br />

Praxis ein normaler Notdienst. Trotz der Empfehlungen<br />

aus der Politik, größere Veranstaltungen abzusagen,<br />

fanden bis einschließlich 13. März alle von uns<br />

angebotenen Behandlungen statt.<br />

Als am 13. März von allen B<strong>und</strong>esländern die Schließung<br />

der Schulen <strong>und</strong> Kitas beschlossen wurde, ging<br />

es ziemlich schnell. Am Montag, den 16. März standen<br />

bei uns die Telefone nicht mehr still. Sehr viele<br />

Patienten sagten ihre Termine für die kommende Woche<br />

ab. Auf einen Schlag hatten wir in dieser Woche<br />

nur noch ein Patientenaufkommen von ca. 50 Prozent<br />

des sonst üblichen Umfangs. In dieser Woche haben<br />

wir von uns aus einige geplante aber aufschiebbare<br />

Behandlungen bei besonders gefährdeten Menschen<br />

abgesagt.<br />

Bei unserer bisher letzten Teambesprechung, bei<br />

der noch alle Teammitglieder anwesend waren, am<br />

17. März, haben wir das Vorgehen <strong>und</strong> unsere Maßnahmen<br />

für die kommenden Wochen beschlossen.<br />

Wie viele Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen auch, haben wir<br />

das Team in Gruppen aufgeteilt, die sich nicht mehr<br />

begegnen. Zu den 25 Mitarbeiterinnen zählen drei angestellte<br />

Zahnärztinnen sowie zwei Vorbereitungsassistentinnen.<br />

Wir haben drei Behandlungsteams (1x<br />

ZÄ/ZA, 2x ZFA, 1x Rezeption/Verwaltung) gebildet.<br />

In unserer Hauptpraxis haben wir seither eine Pufferzeit<br />

in der Mittagspause. Durch die stark gesunkenen<br />

Patientenzahlen <strong>und</strong> unser Ziel, so wenige Personen,<br />

wie möglich, gleichzeitig in der Praxis zu haben,<br />

waren wir gezwungen, Mitarbeiterinnen „nach Hause<br />

zu schicken“. Dies gelang im März durch Überst<strong>und</strong>enabbau<br />

<strong>und</strong> Urlaub. Teilweise konnten wir die „freie<br />

Zeit“ für aufgeschobene Dinge nutzen: Arbeitsanweisungen<br />

aktualisieren, Inventur der Verbrauchsmaterialien.<br />

„Teilweise“ deshalb, weil wir die Größe der<br />

Teams klein halten wollen <strong>und</strong> die in der Praxis Anwesenden<br />

mit der Betreuung der Patienten ausgelastet<br />

waren. Wo es ging, zum Beispiel im QM, konnten wir<br />

einige Aufgaben ins Homeoffice auslagern. Trotzdem<br />

mussten wir ab dem 1. April Kurzarbeit beantragen.<br />

Als Praxisinhaber war ich sehr froh, dass alle getroffenen<br />

Maßnahmen, die letztendlich in Lohneinbußen<br />

münden, vom gesamten Team getragen wurden. Ich<br />

konnte <strong>und</strong> kann bis heute auf die Loyalität des Teams<br />

bauen.<br />

Da wir aktuell keine Präsenz-Praxis-Teambesprechungen<br />

durchführen können, gibt es neben den<br />

Teambriefings bei uns im sehr kleinen Kreis, analog<br />

zu Kammer KOMPAKT, eine Praxis-R<strong>und</strong>mail. So halten<br />

wir die Mitarbeiterinnen, die zu Hause sind, auf<br />

dem Laufenden. Kurz vor der Coronakrise wollten wir<br />

die Schichtpläne über eine Smartphone-App organisieren.<br />

Die Krise hat uns jetzt einen Strich durch die<br />

Rechnung gemacht. Jetzt müssen die Schichtpläne<br />

eben noch über Telefon oder SMS verteilt werden.<br />

Die Arbeitsbelastung für unser Verwaltungsteam ist<br />

seither immens: Zuerst mussten die durchzuführenden<br />

Behandlungen terminlich koordiniert <strong>und</strong> parallel<br />

dazu die Behandlungsteams zusammengestellt werden.<br />

Das bedeutete von da an: Alle Patienten müssen<br />

angerufen werden. Üblicherweise erinnern wir seit einigen<br />

Monaten unsere Patienten per SMS oder E-Mail<br />

an ihre Termine.<br />

In dieser Situation war unserer Meinung nach die<br />

Kommunikation am Telefon erforderlicher denn je.<br />

Vonseiten der Patienten gab es sehr viel Verständnis<br />

<strong>und</strong> positive Rückmeldungen für die durchgeführten<br />

Änderungen.<br />

Unsere Patientenzahlen nahmen nach dem Verhängen<br />

der Ausgangs- oder Kontaktsperren natürlich weiter<br />

ab. Wir erhielten auch sehr kurzfristige Absagen.<br />

Auffallend war, dass unsere Patienten offensichtlich<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Sonderthema 19<br />

häufig das Wochenende abgewartet haben <strong>und</strong> dann<br />

entschieden, ob sie Termine wahrnehmen. Wir haben<br />

versucht, uns auf dieses Verhalten möglichst gut einzustellen,<br />

was vom gesamten Team eine unheimliche<br />

Flexibilität verlangte.<br />

Im Gegensatz zu manchen anderen Praxen waren<br />

wir der Meinung, dass sämtliche notwendigen zahnärztlichen<br />

Behandlungen bei vermutet ges<strong>und</strong>en Patienten<br />

durchgeführt werden können. Dazu gehört bei<br />

uns auch die Professionelle Zahnreinigung als notwendige<br />

Behandlung. Diese Auffassung habe ich in enger<br />

Abstimmung mit Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen geteilt.<br />

Für an COVID-19 erkrankte Patienten wurden von<br />

der Kammer <strong>und</strong> der KZV Notfallzentren eingerichtet.<br />

Schon immer legen wir großen Wert darauf, dass wir<br />

„Fachärzte“ für Zahnheilk<strong>und</strong>e sind. Unser Beruf birgt<br />

wie auch viele andere Berufe, gewisse Risiken bei seiner<br />

Ausübung. Das war schon immer so. Vor Corona<br />

gab es HIV, Hepatitis, Grippe <strong>und</strong> viele andere Erreger.<br />

Ich bin sicher, dass die Zahnärzteschaft in den vergangenen<br />

Jahrzehnten ordentliche Hygienestrukturen<br />

in den Praxen aufgebaut hat. Diese Strukturen haben<br />

meiner Ansicht nach erfolgreich dafür gesorgt, dass<br />

unter zahnärztlichem Praxispersonal keine erhöhten<br />

Infektionszahlen, nicht nur bei Corona, vorlagen bzw.<br />

vorliegen. Aktuell fühle ich mich in unserer Praxis <strong>und</strong><br />

zu Hause am wohlsten. An diesen Orten weiß ich sehr<br />

genau, wie Hygiene betrieben wird.<br />

Den Ansatz, zum Beispiel die PZR während der<br />

Coronakrise als nicht notwendig <strong>und</strong> aufschiebbar<br />

zu bewerten oder gar deren Durchführung zu untersagen,<br />

halte ich im medizinischen Sinne als auch berufsethisch<br />

für sehr fragwürdig. Ich meine, auch die<br />

PZR gehört zu unserem Sicherstellungsauftrag, um die<br />

Entstehung parodontaler Erkrankungen zu verhindern<br />

oder bei bestehender bzw. bereits behandelter PAR<br />

eine Verschlechterung zu vermeiden.<br />

Wir haben gegenüber Politik <strong>und</strong> Kostenträgern jahrelang<br />

dafür gekämpft <strong>und</strong> werden das auch weiter tun<br />

müssen, dass die PZR eine medizinisch notwendige,<br />

wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte Leistung ist.<br />

Die im Bereich von Social Media vielleicht etwas<br />

vorschnell geposteten Forderungen nach behördlich<br />

verordneten Praxisschließungen wegen fehlender<br />

Schutzausrüstung, höchster Infektionsgefahr <strong>und</strong> fehlender<br />

Unterstützung durch wen auch immer, waren<br />

im Sinne der Zahnheilk<strong>und</strong>e sicher etwas kontraproduktiv.<br />

Wir werden diesen Posts in den kommenden<br />

Jahren, so glaube ich, immer mal wieder unangenehm<br />

begegnen, sei es in Vertragsverhandlungen oder bei<br />

der Positionierung der Zahnheilk<strong>und</strong>e als Fachdisziplin<br />

der Medizin.<br />

Ich glaube, dass diese Meinungsäußerungen ihren<br />

Beitrag zum unsäglichen § 6a der Corona-Verordnung<br />

der Landesregierung geleistet haben. Schlimm, dass<br />

die Politik vor dem Erlass dieser Verordnung keinen<br />

„zahnärztlichen Rat“ eingeholt hat. Schlimm auch,<br />

aber zu erwarten war, dass Sozialminister Manfred<br />

Lucha trotz intensiver Verhandlungen mit Dr. Ute Maier<br />

<strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert über die Osterfeiertage<br />

den § 6a nicht gestrichen hat.<br />

Die nachgeschobene gemeinsame Presseerklärung<br />

hat von unseren Patienten niemand gelesen.<br />

Nach dem Osterwochenende gab es unter den Patienten<br />

eine große Unsicherheit. Wir bekamen Anfragen,<br />

ob es denn strafbar sei, zur Behandlung z. B.<br />

dem Legen einer Füllung, in der Praxis zu erscheinen.<br />

Glücklicherweise hat sich diese Situation mit Wirkung<br />

vom 4. Mai durch Streichung des § 6a wieder geklärt.<br />

Wie die meisten Menschen <strong>und</strong> Branchen trifft auch<br />

uns die Coronakrise in jeglicher Hinsicht sehr hart.<br />

Ohne finanzielle Einbußen geht das natürlich nicht.<br />

Umsätze gingen verloren. Teilweise werden wir diese<br />

sicher nachholen können. Die notwendige prothetische<br />

Versorgung, die Erneuerung der insuffizienten<br />

Füllung oder die Entfernung des teilretinierten 8ers<br />

müssen „abgearbeitet“ werden. Vermutlich werden<br />

wir unsere Urlaubspläne für dieses Jahr – nicht nur<br />

wegen Corona – ändern müssen. Schön, wenn man<br />

besonders in bisher ungekannten Krisenzeiten, ein<br />

motiviertes <strong>und</strong> loyales Team hat!<br />

Vonseiten unserer Standesvertretung auf Landes<strong>und</strong><br />

Bezirksebene, der Landeszahnärztekammer <strong>und</strong><br />

dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Baden-Württemberg, haben sich mein Team <strong>und</strong> ich<br />

jederzeit gut informiert <strong>und</strong> unterstützt gefühlt. Es<br />

ist mir vollkommen klar, dass auch eine Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg keine Möglichkeiten<br />

hat, auf dem leergefegten Weltmarkt Schutzausrüstungen<br />

zu bekommen. Das Päckchen mit 20<br />

M<strong>und</strong>schutzen war sicher eine symbolische Geste<br />

der Unterstützung. Aber nachdem wir unser „Schulchinesisch“<br />

aufgefrischt haben, konnten wir auch die<br />

Gebrauchsanweisung lesen. – Das soll aber ein Witz<br />

sein.<br />

In solchen Zeiten ist auch Kollegialität gefragt. Ein<br />

schönes Beispiel hierfür ist eine Heilbronner kieferorthopädische<br />

Praxis, die ganz spontan ihre 3D-Drucker<br />

zur Produktion von einfachen Gesichtsvisieren verwendet.<br />

Eine kostenlose Gr<strong>und</strong>ausstattung wurde an<br />

die Kollegenschaft versandt. Auf Nachfrage gibt es<br />

weitere Exemplare auf Spendenbasis.<br />

Der Informationsfluss über Kammer KOMPAKT<br />

klappt sehr gut. Die Website gibt einen schnellen<br />

Überblick über die Lage. Informationen zu Verordnungen,<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> mögliche Unterstützungen<br />

können sehr einfach <strong>und</strong> schnell abgerufen werden.<br />

Ich finde, unsere Standesvertretung macht einen sehr<br />

guten Job! Ich bin sehr gespannt, welche (finanzielle)<br />

Unterstützungen tatsächlich zum Tragen kommen.<br />

Am Montag, den 4. Mai, nach Streichung des § 6a,<br />

wurde in vielen Medien berichtet, dass nun auch<br />

Zahnärzte wieder alle Leistungen anbieten dürfen.<br />

Das war meiner Ansicht eine etwas unglückliche Formulierung,<br />

erweckte sie <strong>doch</strong> den Anschein, dass alle<br />

Praxen, die während der Gültigkeit von § 6a geöffnet<br />

hatten, sich im Bereich einer Grauzone bewegten.<br />

Sei´s drum. Unter veränderten Bedingungen geht<br />

es, so glaube ich, hin zu einer neuen „Normalität“ in<br />

der Gesellschaft <strong>und</strong> auch in unseren Praxen.<br />

Ich habe aber keine Zweifel, daran, dass die Zahnärzteschaft<br />

gut aufgestellt ist.<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


20<br />

Sonderthema<br />

Foto: privat<br />

Mit herzlichen Grüßen übermittelten Katja <strong>und</strong> Dr. Harald<br />

Remsch aus Langenau mit dem gesamten Praxisteam ihren<br />

Stimmungsbericht:<br />

Auch uns hat die Coronakrise,<br />

wie alle Menschen<br />

auf der Welt, überrollt. Wir<br />

waren in Sorge um die Ges<strong>und</strong>heit<br />

unserer Angehörigen,<br />

waren aber auch in<br />

Sorge um unsere Praxis.<br />

Wie geht es <strong>und</strong> geht es überhaupt weiter in der Coronakrise<br />

für uns?<br />

An dieser Stelle möchten wir ein herzliches Dankeschön<br />

an die LZK BW sagen, für den unermüdlichen Einsatz<br />

<strong>und</strong> die sehr interessanten <strong>und</strong> informativen R<strong>und</strong>briefe,<br />

die wir so zuverlässig <strong>und</strong> immer sehr zeitnah zu<br />

den aktuellen Themen bekommen haben. Auch an Sonn<strong>und</strong><br />

Feiertagen haben wir die R<strong>und</strong>briefe von der LZK BW<br />

bekommen.<br />

Als ich noch in Panik im Kreis gelaufen bin durch die<br />

Wohnung, war mein Mann im Büro verschw<strong>und</strong>en. Nach<br />

einiger Zeit kam er <strong>und</strong> zeigte mir die R<strong>und</strong>briefe der LZK,<br />

aus welchen wir herauslesen konnten, wie der Arbeitstag<br />

am Montag für uns weitergeht nach dem Aufkommen der<br />

Coronakrise.<br />

Wir erstellten am Wochenende einen Chat in Whats-<br />

App mit unserem Team <strong>und</strong> haben all diese R<strong>und</strong>briefe<br />

mit zusätzlichen Informationen zur Umsetzung in unserer<br />

Praxis an unser Team geschickt. So konnten wir uns<br />

austauschen <strong>und</strong> auch unser Team wusste, dass wir auf<br />

f<strong>und</strong>iertes Wissen der LZK zugreifen, die sich bei allen<br />

wichtigen Institutionen informierte, was in der Krise von<br />

uns als Zahnarztpraxis erwartet wird. Die R<strong>und</strong>briefe<br />

haben wir jedes Mal in den Chat geschickt, so wussten<br />

auch unsere Mitarbeiterinnen, was jeweils am nächsten<br />

Tag auf uns zu kommt.<br />

Durch diese R<strong>und</strong>briefe hatten wir immer einen Rückhalt<br />

<strong>und</strong> konnten durchatmen, trotz aller Umstände, die<br />

so eine Pandemie mit sich bringt, so fühlten wir uns getragen<br />

von unserer LZK BW, der wir zugehörig sind.<br />

Wir wurden auch informiert, wie Kurzarbeit vor sich<br />

geht, wo wir unsere finanziellen Hilfen beantragen können,<br />

wo wir Schutzausrüstung beziehen können, wenn es<br />

knapp wird.<br />

Wenn man die R<strong>und</strong>briefe aufmerksam gelesen hatte,<br />

blieb keine Frage mehr offen. Mein Mann <strong>und</strong> ich fragten<br />

uns, wo <strong>und</strong> wie die LZK das nur in so kurzer Zeit<br />

<strong>und</strong> wie schon erwähnt, auch am Wochenende auf die<br />

Beine gestellt hat. Wir fühlten uns keine Sek<strong>und</strong>e alleine<br />

gelassen.<br />

Die Pressemitteilung traf uns auch nicht wie ein Schlag<br />

ins Gesicht, denn schon am Karfreitag <strong>und</strong> Ostermontag<br />

kam das schriftliche Dementi im R<strong>und</strong>brief sowie die<br />

Information, dass gegen den § 6a Einspruch eingelegt<br />

wurde. So konnte ich am Dienstag den Patienten, die angerufen<br />

haben, fachlich kompetent antworten, was wir<br />

im Moment behandeln dürfen <strong>und</strong> was nicht.<br />

Ein Vorteil unserer Praxis war für mich, dass wir die<br />

Begehung des Regierungspräsidiums im Juli 2019 hatten,<br />

denn so haben wir uns als Praxis nochmals bestärkt gesehen,<br />

alles richtig zu machen im Hygiene- <strong>und</strong> Aufbereitungsbereich.<br />

Ebenso war ich als Hygienebeauftragte<br />

der Praxis im Oktober 2019 bei einem einwöchigen<br />

Hygienelehrgang, der mir <strong>und</strong> unserer Praxis das Hintergr<strong>und</strong>wissen<br />

nochmals sehr tiefgründig <strong>und</strong> intensiv<br />

vermittelt hat, wie die Viren, Bakterien <strong>und</strong> Sporen in unserem<br />

Aufbereitungsvorgang abgetötet werden, was wir<br />

immer, auch unabhängig von COVID-19, aufgr<strong>und</strong> des<br />

Aerosolnebels zu beachten haben.<br />

Die Validierung der Hygienekette, die wir regelmäßig<br />

durchführen, gibt auch in einer solchen Zeit die Sicherheit,<br />

dass wir das Bestmöglichste zum Schutze unserer<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> unserer Patienten umsetzen.<br />

Wenn man bei der Validierung einmal zuschaut (was<br />

ich persönlich immer mache <strong>und</strong> dem Validierer Löcher<br />

in den Bauch frage) <strong>und</strong> dann sieht, was der Validierer<br />

da an mitgebrachten kontaminierten Instrumenten mit<br />

eingetrocknetem Blut etc. mitbringt <strong>und</strong> in den Thermo<br />

packt, dann kann man sich auch sicher sein in seiner Hygienekette<br />

als Praxisbetreiber, wenn die Validierung erfolgreich<br />

ist. So kann man den Patienten auch mit gutem<br />

Gewissen mitteilen, dass man auch in einer Pandemie<br />

die Viren <strong>und</strong> sonstigen Erreger mit unserem Aufbereitungssystem<br />

erfolgreich <strong>und</strong> nachweislich abgetötet hat,<br />

da eine nicht erfolgreiche Charge vom Programm gar<br />

nicht freigegeben wird <strong>und</strong> somit nicht in Umlauf kommt.<br />

Ich informierte die Patienten in der Pandemie bei Anrufen<br />

bezüglich eines Termins auch über unsere Aufbereitungsprogramme,<br />

die wir in der Zahnarztpraxis haben,<br />

die jeden Aufbereitungsschritt im Thermo <strong>und</strong> Melag aufzeichnen,<br />

dokumentieren <strong>und</strong> grafisch darstellen, damit<br />

sichergestellt ist, dass die Zyklen <strong>und</strong> Haltezeiten korrekt<br />

ablaufen. Das sind Dinge, die die Patienten gerade in der<br />

Zeit interessieren <strong>und</strong> über diese Informationen gibt man<br />

den Patienten die Sicherheit auch in dieser Zeit gut aufgehoben<br />

zu sein in einer Zahnarztpraxis.<br />

Das bedurfte in der Anfangszeit sehr viel Aufklärung<br />

<strong>und</strong> ich war ca. die ersten fünf Wochen damit beschäftigt,<br />

die Patienten aufzuklären, wie wir in dieser Zeit arbeiten<br />

<strong>und</strong> uns als Team <strong>und</strong> die Patienten schützen <strong>und</strong><br />

was der aktuelle Stand der Anforderungen an eine Zahnarztpraxis<br />

in der Pandemie ist, die wir ja immer aktuell<br />

aus den R<strong>und</strong>briefen der LZK entnehmen konnten.<br />

Abschließend möchte ich nochmals sagen, dass mein<br />

Mann <strong>und</strong> ich sowie das gesamte Team uns in den für alle<br />

Menschen turbulenten Zeiten extrem gut unterstützt <strong>und</strong><br />

aufgefangen gefühlt haben <strong>und</strong> fühlen von der LZK BW.<br />

Man hat in jedem R<strong>und</strong>brief gespürt, wie sich die LZK für<br />

die Interessen, Ängste <strong>und</strong> Fragen der Zahnärzte/innen<br />

eingesetzt hat.<br />

Wahrscheinlich benötigen alle Mitarbeiter der LZK jetzt<br />

erst einmal etwas Erholung, denn so strukturiert <strong>und</strong> informativ<br />

wie dort in den letzten Wochen gearbeitet wurde<br />

in einer nicht alltäglichen Situation, war da wohl nicht<br />

mehr viel Freizeit übrig.<br />

Wir bedanken uns bei den Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzten<br />

für ihre authentischen Berichte <strong>und</strong> dass sie ihre<br />

Sorgen <strong>und</strong> Einschätzungen mit uns geteilt haben!<br />

Die Stimmungsbilder holte Andrea Mader ein<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Sonderthema 21<br />

Standespolitische Arbeit erfolgreich – Aufhebung von Paragraf 6a<br />

Zahnärzte praktizieren wieder uneingeschränkt<br />

Kurz vor Ostern wurde das Behandlungsspektrum der Zahnärzteschaft<br />

durch Paragraf 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung<br />

Baden-Württemberg auf akute <strong>und</strong> Notfallbehandlungen reduziert.<br />

Nach wochenlangen Bemühungen <strong>und</strong> Interventionen seitens der<br />

Kammer <strong>und</strong> der KZV wurden die Vorgaben schließlich drei Wochen<br />

nach ihrem Erscheinen am 4. Mai <strong>2020</strong> vollständig aufgehoben.<br />

Eigentlich sollten die Vorgaben, die<br />

während der Osterfeiertage im Sozialministerium<br />

in Paragraf 6a Niederschlag<br />

fanden, bis 15. Juni <strong>2020</strong><br />

gelten – soweit sie nicht aufgr<strong>und</strong> der<br />

Entwicklungen hätten vorher aufgehoben<br />

werden können oder gegebenenfalls<br />

sogar noch verlängert werden<br />

müssen. Da KZV <strong>und</strong> Kammer aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Verordnung unabsehbare<br />

Folgen auf die Zahnärzteschaft zukommen<br />

sahen, fanden seit Karfreitag<br />

regelmäßige Gespräche zwischen<br />

den Körperschaften <strong>und</strong> dem Ges<strong>und</strong>heitsministerium<br />

statt. Noch vor<br />

Ende der Osterfeiertage erfolgte ein<br />

erstes Einlenken, indem das Ministerium<br />

„Auslegungshinweise“ zur Einschränkung<br />

zahnärztlicher Behandlungen<br />

erarbeitete, wie die Regierung<br />

am 13. April mitteilte.<br />

Nur akute Notfälle. Diese besagten,<br />

dass „bei der zahnärztlichen Versorgung<br />

von Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

in den Fachgebieten Oralchirurgie,<br />

Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Kieferorthopädie [...] nur akute<br />

Erkrankungen oder Schmerzzustände<br />

[Notfälle] behandelt werden [dürfen].<br />

Andere als Notfallbehandlungen sind<br />

auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten<br />

dieser Verordnung zu verschieben“,<br />

so die Corona-Verordnung.<br />

Zwar wurde damit das absolute<br />

Berufsverbot wieder aufgehoben,<br />

<strong>doch</strong> für zahlreiche Praxen im Land<br />

bedeuteten diese Einschränkungen<br />

eine Flut an Terminabsagen <strong>und</strong> eine<br />

große Verunsicherung sowohl bei<br />

den Patient*innen, als auch bei den<br />

Zahnärzt*innen selbst. Beide Körperschaften<br />

betrachteten diese Regelung<br />

von Beginn an als unverhältnismäßigen<br />

Eingriff in die gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />

geschützte Berufsausübungsfreiheit<br />

der Zahnärzteschaft <strong>und</strong> forderten<br />

deshalb ihre Streichung. Den mündlichen<br />

Verhandlungen folgte ein gemeinsames<br />

Schreiben an Ministerpräsident<br />

Kretschmann <strong>und</strong> Sozialminister<br />

Lucha. Darin bekräftigten Dr.<br />

Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />

erneut, dass die Zahnärzt*innen in<br />

Baden-Württemberg zu den systemrelevanten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsberufen zählen.<br />

Gerade in Zahnarztpraxen werden<br />

schon immer strenge Hygienevorschriften<br />

angewandt, die zu einem<br />

entsprechend hohen Schutzniveau bei<br />

der zahnärztlichen Behandlung beitragen,<br />

<strong>und</strong> zwar unabhängig von der<br />

derzeitigen Situation.<br />

Erfolgreiche <strong>Standespolitik</strong>. Bemühungen,<br />

die Erfolg zeigten: Sechs<br />

Wochen vor der geplanten Aufhebung<br />

des Paragrafen 6a änderte die Landesregierung<br />

ihre Rechtsverordnung über<br />

infektionsschützende Maßnahmen<br />

gegen die Ausbreitung des Coronavirus<br />

erneut, <strong>und</strong> hob die Bestimmungen,<br />

die zahnärztliche Behandlungen<br />

bis dato eingeschränkt hatten, auf.<br />

Damit bestehen seitdem keine Behandlungsbeschränkungen<br />

mehr.<br />

Gewisse Sorgen bleiben. Die<br />

Sorgen der zahnmedizinischen Familie<br />

sind damit je<strong>doch</strong> nicht vom Tisch,<br />

denn die Versorgungsstrukturen-<br />

Schutzverordnung, die das ursprüngliche<br />

Sozialschutzpaket für Zahnarztpraxen<br />

auf einen reinen Kredit reduziert,<br />

wird sich unmittelbar auf die<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätze auswirken.<br />

Die Gesamtvergütungen für<br />

Zahnärzte in diesem Jahr sollen auf 90<br />

Prozent der 2019 erfolgten Zahlungen<br />

festgeschrieben werden. Einzelleistungen<br />

werden weiterhin nach den für<br />

<strong>2020</strong> bereits vereinbarten Kriterien<br />

vergütet. Sollte es aufgr<strong>und</strong> von Nachholeffekten<br />

bei aufgeschobenen Leistungen<br />

wie etwa Zahnersatz kommen,<br />

müssen die Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen die von den Krankenkassen<br />

zu viel gezahlte Vergütung in<br />

den Jahren 2021 <strong>und</strong> 2022 vollständig<br />

ausgleichen. Der Referentenentwurf<br />

hingegen sah vor, dass die Zahnärzte<br />

30 Prozent möglicher Überzahlungen<br />

behalten dürfen. Aufgenommen wurde<br />

auch ein Passus, nachdem alle Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen „im<br />

Benehmen mit den Landesverbänden<br />

der Krankenkassen <strong>und</strong> den Ersatzkassen“<br />

im Honorarverteilungsmaßstab<br />

abweichende Regelungen in den<br />

Jahren <strong>2020</strong> bis 2022 vorsehen können.<br />

Schwerpunktpraxen. Bereits in<br />

der Anfangsphase der Pandemie wurden<br />

durch Bemühungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung mehrere<br />

Schwerpunktpraxen eingerichtet. Patienten,<br />

die an COVID-19 erkrankt<br />

sind oder sich in Quarantäne befinden,<br />

werden dort behandelt. Die Liste<br />

der infrage kommenden Universitätskliniken,<br />

Kliniken <strong>und</strong> Praxen wird<br />

regelmäßig aktualisiert <strong>und</strong> findet sich<br />

auf den Internetseiten der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Baden-<br />

Württemberg <strong>und</strong> der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg.<br />

Oberstes Gebot: M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit.<br />

Nicht zuletzt in Zeiten der Corona-<br />

Pandemie gilt, dass eine gute M<strong>und</strong>hygiene<br />

zum Schutz vor Krankheiten<br />

beitragen kann. Darauf wies<br />

auch die Deutsche Gesellschaft für<br />

Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

(DGZMK) hin. „Prävention stärkt die<br />

Immunkompetenz am Entstehungsort<br />

der Virusinfektion <strong>und</strong> hilft über diese<br />

Fitmacherfunktion, sie zu vermeiden<br />

oder ihren Verlauf abzumildern“, betont<br />

der Präsident der DGZMK, Prof.<br />

Dr. Roland Frankenberger. Für die Patienten<br />

sei es wichtig, sich immunologisch<br />

bestmöglich gegen COVID-19<br />

zu wappnen. Dies schließe eine konsequente<br />

M<strong>und</strong>hygiene mit ein.<br />

Cornelia Schwarz<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


22<br />

Sonderthema<br />

Engagement der Standesvertretung<br />

Aktiv in der Krise<br />

Foto: A. Mader<br />

Die Corona-Pandemie bestimmt seit Wochen unseren Alltag. Auch<br />

für die Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte im Land brachte sie erhebliche<br />

Einschnitte. Neben dem völlig überraschenden <strong>und</strong> unnötigen „Ostergeschenk“<br />

der Landesregierung, der Corona-Verordnung, mussten die<br />

Zahnärzteschaft <strong>und</strong> die beiden zahnärztlichen Körperschaften noch<br />

viele andere Herausforderungen bewältigen. Stetes Ziel von KZV BW<br />

<strong>und</strong> LZK BW: Die Interessen des Berufsstandes in der Politik zu vertreten,<br />

aber auch die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen zu entlasten <strong>und</strong> in der<br />

gegenwärtigen Krise zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen. Dazu gehört<br />

auch die permanente Kommunikation nach innen <strong>und</strong> nach außen. Wie<br />

sieht das Engagement der Körperschaften im Detail aus?<br />

Atemschutzmasken. Landeszahnärztekammer <strong>und</strong> Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

haben ein weiteres <strong>und</strong> letztes Kontingent an FFP2/KN95 Atemschutzmasken<br />

auf dem freien Markt beschafft.<br />

Kämpfen für Berufsfreiheit. Der<br />

Gründonnerstag dieses Jahres war<br />

für die Berufsfreiheit der Zahnärzteschaft<br />

in Baden-Württemberg ein<br />

schwarzer Tag: Die völlig überraschende<br />

Einführung des § 6a der<br />

vierten Corona-Verordnung reduzierte<br />

die zahnärztliche Versorgung<br />

auf akute Erkrankungen <strong>und</strong> Notfälle.<br />

In konsensualen Gesprächen<br />

mit Sozialminister Lucha über die<br />

Osterfeiertage konnten Dr. Ute<br />

Maier, Vorsitzende des Vorstandes<br />

der KZV BW, <strong>und</strong> Dr. Torsten<br />

Tomppert, Präsident der LZK BW,<br />

erreichen, dass durch ministerielle<br />

Auslegungshinweise medizinisch<br />

notwendige zahnärztliche Behandlungen<br />

weiter durchgeführt werden<br />

konnten. In einem zweiten Schritt<br />

wurde dann das standespolitische<br />

Ziel – die Aufhebung von § 6a –<br />

erreicht. „Nachdem auch die ausreichende<br />

Ausstattung der Zahnarztpraxen<br />

mit der in der Corona-<br />

Krise unverzichtbaren persönlichen<br />

Schutzausrüstung mittlerweile sichergestellt<br />

ist, können wir die Einschränkungen<br />

für zahnärztliche Behandlungen<br />

wieder aufheben. Ich<br />

bedanke mich bei allen Akteuren<br />

für die konstruktive <strong>und</strong> vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit in schwierigen<br />

Zeiten“, sagte Ges<strong>und</strong>heitsminister<br />

Lucha. Seit dem 4. Mai sind<br />

zahnärztliche Behandlungen daher<br />

wieder ohne Einschränkung möglich.<br />

Unterstützung für Praxisalltag.<br />

Große Unsicherheit herrschte auch<br />

in den Praxen: Wie komme ich an<br />

die dringend benötigte Schutzausrüstung?<br />

Wer liefert Atemschutzmasken?<br />

Können Zahnarztpraxen<br />

die Soforthilfe des Landes beantragen?<br />

Kann ich für meine Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />

der Praxis Kurzarbeit beantragen?<br />

Wer kann bei Liquiditätsengpässen<br />

aushelfen? Zur Beantwortung von<br />

Fragen wie diesen stehen in der<br />

LZK-Geschäftsstelle die Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter aus den<br />

Abteilungen Praxisführung, Recht<br />

<strong>und</strong> Finanzbuchhaltung telefonisch<br />

<strong>und</strong> für E-Mail-Anfragen zur Verfügung.<br />

Bei der KZV BW wurde<br />

eine Hotline eingerichtet, über<br />

die Mitarbeiter der KZV BW <strong>und</strong><br />

der Landesbeirat den Praxen, aber<br />

auch an COVID-19 erkrankten Patienten,<br />

beratend zur Seite standen<br />

<strong>und</strong> weiterhin stehen. Vielfältige<br />

Informationen wurden zudem auf<br />

den jeweiligen Webseiten beider<br />

Körperschaften zur Verfügung gestellt,<br />

u. a. auch eine FAQ-Liste auf<br />

der Website der KZV BW <strong>und</strong> eine<br />

Übersicht über die Schwerpunktpraxen<br />

<strong>und</strong> Corona-Ambulanzen<br />

für die Behandlung von COVID-<br />

19-Erkrankten. Die LZK BW hat<br />

auf ihrer Webseite einen neuen Bereich<br />

unter Zahnärzte – Praxisführung<br />

– Coronavirus eingerichtet <strong>und</strong><br />

sukzessive Informationen zum Umgang<br />

mit COVID-19 in der Praxis,<br />

zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen,<br />

behördlichen Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Hilfen erarbeitet.<br />

Beide Webseiten werden regelmäßig<br />

aktualisiert <strong>und</strong> überarbeitet.<br />

Interessen vertreten. Regelmäßig<br />

werden aktuelle Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> neue Informationen an die Kollegenschaft,<br />

aber auch an Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten in Baden-Württemberg<br />

kommuniziert <strong>und</strong> dabei<br />

verschiedene Kanäle wie R<strong>und</strong>-<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Sonderthema 23<br />

schreiben, Ges<strong>und</strong>heitstelegramm<br />

<strong>und</strong> KammerKOMPAKT genutzt.<br />

Über die Social-Media-Kanäle<br />

kommunizierten die Körperschaften<br />

das Angebot der Schwerpunktpraxen<br />

ebenso wie den politischen<br />

Erfolg der Abschaffung des § 6a<br />

der Corona-Verordnung. Um der<br />

durch die Corona-Verordnung<br />

<strong>und</strong> den damit zusammenhängenden<br />

Presseveröffentlichungen<br />

entstandenen Verunsicherung bei<br />

den Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

entgegenzuwirken, schaltete das<br />

Informationszentrum Zahn- <strong>und</strong><br />

M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit (IZZ) nahezu flächendeckend<br />

in den Gemeindeblättern<br />

Baden-Württembergs eine Anzeige,<br />

die deutlich zum Ausdruck<br />

brachte, dass alle medizinisch<br />

notwendigen zahnärztlichen Behandlungen<br />

auch trotz Corona-Verordnung<br />

erbracht werden dürfen.<br />

Verschiedene Presseinformationen<br />

wurden von der LZK BW <strong>und</strong> der<br />

KZV BW gemeinsam herausgegeben,<br />

so beispielsweise auch die<br />

Meldung zur vollständigen Streichung<br />

von § 6a der Corona-Verordnung,<br />

die an sämtliche Medien<br />

des Landes versendet <strong>und</strong> vielfach<br />

abgedruckt wurde. Auch Ministerpräsident<br />

Winfried Kretschmann<br />

war Adressat mehrerer Briefe der<br />

Körperschaften. So forderten Dr.<br />

Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />

unter anderem die Aufhebung<br />

des § 6a der Corona-Verordnung,<br />

die Notbetreuung von Kindern für<br />

Angehörige zahnmedizinischer Berufe<br />

<strong>und</strong> einen Schutzschirm für<br />

die Zahnärzteschaft.<br />

Schwerpunktpraxen. Auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer Abfrage der KZV<br />

BW konnte Mitte April ein Netz mit<br />

Schwerpunktpraxen eingerichtet<br />

werden. Zuvor hatten sich LZK BW<br />

<strong>und</strong> KZV BW bereits für die Einrichtung<br />

von Klinikambulanzen für<br />

COVID-19-Erkrankte eingesetzt.<br />

Für Corona-Patienten wird so eine<br />

zahnmedizinische Versorgung im<br />

Notfall gewährleistet <strong>und</strong> die Zahnarztpraxen<br />

gleichzeitig entlastet,<br />

da Patienten, die positiv auf CO-<br />

VID-19 getestet oder in Quarantäne<br />

sind, so ausschließlich in speziellen<br />

Zentren behandelt <strong>und</strong> an diese<br />

weiterverwiesen werden können.<br />

24 Standorte in Baden-Württemberg<br />

sind Teil des Netzwerks, darunter<br />

mit den Universitätskliniken<br />

Freiburg <strong>und</strong> Tübingen wie auch<br />

dem Katharinenhospital Stuttgart<br />

<strong>und</strong> dem Städtischen Klinikum<br />

Karlsruhe vier Klinikambulanzen.<br />

„Wir können somit für COVID-<br />

19-Erkrankte flächendeckend eine<br />

zahnmedizinische Notfallversorgung<br />

gewährleisten, die den besonderen<br />

Anforderungen dieser Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten gerecht wird“,<br />

so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende<br />

der KZV BW. Die Übersicht<br />

der teilnehmenden Praxen ist unter<br />

https://bit.ly/2WszzY9 einsehbar.<br />

Atemschutzmasken beschafft.<br />

Die Schutzausrüstung war seit Beginn<br />

der Pandemie ein knappes Gut<br />

<strong>und</strong> die Versorgungslage durch die<br />

weltweite Nachfrage extrem angespannt.<br />

Um die Versorgung in den<br />

baden-württembergischen Praxen<br />

zu gewährleisten, haben sich die<br />

Körperschaften entschlossen, FFP<br />

2/KN95-Atemschutzmasken auf<br />

dem freien Markt zu beschaffen <strong>und</strong><br />

an die Praxen zu verteilen. Ebenso<br />

wurden Gesichtsvisiere <strong>und</strong> FFP2-<br />

Masken an notdiensthabende Praxen<br />

<strong>und</strong> Desinfektionsmittel an die<br />

Sicherstellungspraxen versendet.<br />

Einsatz für die Existenz. Eine<br />

Blitz-Umfrage durch die KZV BW<br />

ergab, dass im April <strong>2020</strong> die KCH-<br />

Honorarumsätze im Vergleich zum<br />

Vorjahresmonat um durchschnittlich<br />

43,2 Prozent zurückgegangen sind.<br />

Am häufigsten wurde ein Rückgang<br />

zwischen 50 <strong>und</strong> 60 Prozent<br />

angegeben. Umso ernüchternder ist<br />

der Umstand, dass trotz intensiver<br />

Bemühungen auf den unterschiedlichen<br />

politischen Ebenen die Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />

(COVID-19-VSt-SchutzV)<br />

schlussendlich – im Gegensatz zum<br />

ursprünglichen Entwurf – lediglich<br />

Kredite für die Zahnarztpraxen<br />

statt echter Hilfen vorsieht. Dr. Ute<br />

Maier stellte hierzu klar: „Unter<br />

sehr widrigen Umständen stehen<br />

wir wie alle im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

seit dem ersten Tag der Pandemie<br />

in unseren Praxen <strong>und</strong> sorgen für<br />

eine bestmögliche Versorgung der<br />

Patientinnen <strong>und</strong> Patienten. Der<br />

Umstand, dass viele Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen existenzgefährdende<br />

Umsatzeinbußen haben, wird vonseiten<br />

der Politik einfach vom Tisch<br />

gefegt“. Im gleichen Schritt kündigte<br />

die KZV BW eine Taskforce an,<br />

die Lösungen beschreiben soll, wie<br />

mit diesen Beschlüssen umzugehen<br />

ist. „Die Politik würdigt in keinster<br />

Weise unsere Systemrelevanz <strong>und</strong><br />

unsere wirtschaftliche Bedeutung.<br />

Wir stellen knapp eine halbe Million<br />

Arbeitsplätze in Deutschland.“<br />

Mit diesen Worten drückt LZK-<br />

Präsident Dr. Torsten Tomppert sein<br />

Missfallen über die am 4. Mai <strong>2020</strong><br />

vom B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />

erlassene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />

aus.<br />

Andrea Mader &<br />

Benedikt Schweizer<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


24<br />

Sonderthema<br />

BW-Datenschutzbeauftragter Dr. Stefan Brink zu Corona-Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

„Ges<strong>und</strong>heitsdaten sind besonders<br />

geschützte Informationen“<br />

In vielen Debatten über die Bewältigung der gegenwärtigen<br />

Krise spielt auch Datenschutz eine Rolle. Nicht nur bei der Frage nach<br />

einer geeigneten App zur Kontaktverfolgung, auch bei alltäglichen<br />

Fragen der Praxisführung taucht das Thema immer wieder auf.<br />

Welche Daten dürfen erhoben, gespeichert oder an Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

weitergegeben werden? Die KZV Baden-Württemberg wandte<br />

sich mit diesen Fragen an Dr. Stefan Brink, der seit 2017<br />

Landesbeauftragter für Datenschutz <strong>und</strong> Informationsfreiheit (LFDI)<br />

in Baden-Württemberg ist.<br />

ZBW: Herr Dr. Brink, eine<br />

Verarbeitung von Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur restriktiv möglich.<br />

Zur Eindämmung der<br />

Corona-Pandemie können<br />

aber datenschutzkonform<br />

Daten erhoben <strong>und</strong> verwendet<br />

werden. Dabei<br />

ist der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit<br />

<strong>und</strong> der<br />

gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage<br />

stets zu beachten. Was<br />

bedeutet das in der Zahnarztpraxis<br />

im Hinblick auf<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdaten der Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter?<br />

Dr. Stefan Brink: Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

sind besonders<br />

sensible <strong>und</strong> daher<br />

Foto: LfDI BW/Jan Potente<br />

besonders geschützte<br />

Informationen. Es bedarf<br />

stets einer besonderen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für ihre<br />

Verarbeitung, insbesondere<br />

also für ihre Erhebung<br />

<strong>und</strong> Übermittlung. Bei einem begründeten<br />

Verdacht auf Infektion<br />

von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

einer Zahnarztpraxis mit<br />

einer ansteckenden Krankheit –<br />

also auch mit dem neuartigen<br />

Coronavirus – kann es zum<br />

Schutz von weiteren Mitarbeitenden,<br />

aber auch zum Schutz der<br />

Patienten erforderlich sein, diesen<br />

Verdacht abzuklären, um –<br />

darauf aufbauend – reagieren zu<br />

Gr<strong>und</strong>lage. „Im Mittelpunkt vieler Datenverarbeitungen<br />

seitens der Arbeitgeber allgemein <strong>und</strong> im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

im Besonderen steht derzeit das Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG).“<br />

können. Hierzu kann der Arbeitgeber<br />

den infektionsverdächtigen<br />

Mitarbeitenden vorübergehend<br />

freistellen <strong>und</strong> auch das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt einschalten,<br />

wenn er Infektionen in der Praxis<br />

befürchtet. Im Mittelpunkt vieler<br />

Datenverarbeitungen seitens der<br />

Arbeitgeber allgemein <strong>und</strong> im<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbereich im Besonderen<br />

steht derzeit das Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG). Hinsichtlich<br />

sämtlicher dieser Datenverarbeitungen<br />

muss aber auch in technischer<br />

Hinsicht ein hohes Schutzniveau<br />

gewährleistet sein.<br />

Und in Bezug auf Patienten? Wie<br />

ist es datenschutzrechtlich zu bewerten,<br />

wenn Patient*innen zur<br />

Klärung des Infektionsrisikos, anders<br />

als sonst üblich, um erweiterte<br />

Angaben <strong>und</strong> Informationen<br />

gebeten werden?<br />

In Bezug auf Patienten gilt<br />

dasselbe: Auch deren Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

– ebenso<br />

wie die aller sonstigen<br />

Betroffenen – sind besonders<br />

geschützt <strong>und</strong> dürfen<br />

nur auf einer tragfähigen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> in<br />

sonstiger Weise verarbeitet<br />

werden. Soweit es<br />

Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzten,<br />

etwa aus (zahn‐)<br />

medizinischen oder epidemiologischen<br />

Gründen<br />

sachgerecht oder angezeigt<br />

scheint, von ihren Patienten<br />

„erweiterte Angaben<br />

<strong>und</strong> Informationen als<br />

üblich“ zu erbitten, müssen<br />

sie in datenschutzrechtlicher<br />

Hinsicht u. a.<br />

prüfen, ob sie eine entsprechende<br />

Erhebungsbefugnis<br />

haben. Falls keine<br />

der Voraussetzungen einer<br />

„einwilligungslosen“ Erhebungsbefugnis<br />

vorliegt,<br />

kann der Zahnarzt seine Patienten<br />

um eine datenschutzrechtliche<br />

Einwilligung bitten. Diese<br />

bedarf nicht der Schriftform <strong>und</strong><br />

kann beispielsweise auch mündlich<br />

erteilt werden. Der Zahnarzt<br />

muss die Einwilligung allerdings<br />

nachweisen können, etwa gegenüber<br />

einem Gericht oder einer Datenschutzaufsichtsbehörde.<br />

Der<br />

Nachweis kann nicht nur durch<br />

die Vorlage einer schriftlichen Ein‐<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Sonderthema 25<br />

willigung, sondern beispielsweise<br />

auch durch einen entsprechenden<br />

aussagekräftigen Vermerk<br />

in der Patientenakte geführt werden.<br />

Was ist einer Praxis angeraten,<br />

die den konkreten Verdacht hat,<br />

dass ein Patient mit Corona infiziert<br />

ist? Darf ich hier Meldungen<br />

an dritte, beispielsweise das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt, weitergeben?<br />

Wie verhält es sich mit einem Datenaustausch<br />

beispielsweise zwischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />

Polizeibehörden?<br />

Einer Praxis ist mit Blick auf datenschutzrechtliche<br />

Aspekte u. a.<br />

anzuraten, insbesondere auch die<br />

einschlägigen Vorschriften des<br />

Infektionsschutzgesetzes (IfSG)<br />

zu beachten. Danach besteht bei<br />

Verdacht einer solchen Erkrankung<br />

für Meldungen an Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

nicht nur eine Meldebefugnis,<br />

sondern sogar eine<br />

Meldepflicht. Welche Daten dabei<br />

gemeldet werden müssen ergibt<br />

sich aus § 9 IfSG. Danach müssen<br />

Zahnärzte <strong>und</strong> andere Meldepflichtige<br />

diese Daten allerdings<br />

nur melden „soweit vorliegend“;<br />

sie sind somit nach diesen infektionsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

also nicht verpflichtet, vor<br />

Erstattung ihrer (in der Regel wohl<br />

eilbedürftigen) Meldung bei ihnen<br />

nicht vorliegende Daten erst noch<br />

aufwändig zu erheben.<br />

Auch der Datenaustausch zwischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />

Polizeibehörden darf nur im datenschutzrechtlich<br />

zulässigen<br />

Rahmen stattfinden. Das Innen<strong>und</strong><br />

das Sozialministerium haben<br />

zur näheren Ausgestaltung der<br />

Datenverarbeitung in diesen Fällen<br />

eine Rechtsverordnung (ab<br />

dem 4. Mai <strong>2020</strong> in Kraft) zur<br />

Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten zwischen Ges<strong>und</strong>heitsbehörden,<br />

Ortspolizeibehörden <strong>und</strong><br />

Polizeivollzugsdienst aus Gründen<br />

des Infektionsschutzes (Corona-<br />

Verordnung Datenverarbeitung)<br />

erlassen.<br />

Was ist Ihre Haltung zur Diskussion<br />

um die Corona Tracking-App?<br />

Ist der nun eingeschlagene Weg<br />

der dezentralen Speicherung<br />

ein guter Kompromiss zwischen<br />

Datenschutz <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz?<br />

Aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />

ist der dezentrale Abgleich, ob<br />

man mit jemandem, der erkrankt<br />

ist, im Inkubationszeitraum Kontakt<br />

hatte, sicherlich einer zentralen<br />

Zusammenführung der Daten<br />

vorzuziehen. Kritisch an der dezentralen<br />

Variante wird gesehen,<br />

dass er mehr „Einsatz“ von der<br />

Bevölkerung verlangt. Nicht nur<br />

der Neu-Infizierte muss seine Erkrankung<br />

aktiv melden, auch alle<br />

anderen Nutzer*innen der App<br />

müssen regelmäßig selbst abgleichen,<br />

ob die in ihrem Smartphone<br />

hinterlegten Codes mit einem<br />

der als infiziert gemeldeten Codes<br />

übereinstimmt. Aus unserer Sicht<br />

sollte man in erster Linie auf das<br />

Verantwortungsbewusstsein der<br />

Bürger*innen setzen, welche die<br />

App ja ganz bewusst nutzen möchten,<br />

um sich selbst <strong>und</strong> andere zu<br />

schützen. Aus unserer Sicht problematisch<br />

sind die immer wieder<br />

neu aufkommenden Vorstöße,<br />

die freiwillige Nutzung der App<br />

auszuhebeln, indem man an deren<br />

Nutzung bestimmte Vorteile<br />

knüpft, wie beispielsweise Restaurantbesuch<br />

oder Reisefreiheit.<br />

Freiheit darf nicht als Privileg oder<br />

als Belohnung für Wohlverhalten<br />

verstanden werden, Freiwilligkeit<br />

muss freiwillig bleiben. Das gilt<br />

besonders für die Corona-App.<br />

Vielen Dank für dieses Gespräch!<br />

Info<br />

Die Fragen stellte<br />

Benedikt Schweizer<br />

Fragen r<strong>und</strong> um das Thema<br />

Datenschutz <strong>und</strong> Infektionsschutzgesetz<br />

werden auch in<br />

den FAQ des LFDI Baden-Württemberg<br />

beantwortet:<br />

www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/<br />

faq-corona/.<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


26<br />

Sonderthema<br />

Nachweis von COVID-19-Infektionen<br />

Welche Corona-Antikörpertests sind präzise?<br />

Foto: Roche<br />

Je länger die Corona-Pandemie andauert, desto wichtiger sind Erkenntnisse<br />

darüber, wie weit das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) in<br />

Deutschland tatsächlich verbreitet ist bzw. wie viele Menschen schon<br />

eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben. Während man sich<br />

bei akuten Coronavirus-Infektionen auf den direkten Nachweis des<br />

Virus in Rachenabstrichen konzentriert, sollen Antikörpertests<br />

herausfinden, ob das Immunsystem bereits mit dem Erreger fertig<br />

geworden ist. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Antikörpertests<br />

auf dem Markt, <strong>doch</strong> nicht alle Testverfahren sind tatsächlich aussagekräftig.<br />

Ein Überblick.<br />

Nachweis. Im Verlauf der Corona-Pandemie gewinnt die Testung von Antikörpern<br />

gegen SARS-CoV-2 zunehmend an Bedeutung, um Aussagen über den Immunstatus<br />

der Bevölkerung treffen zu können.<br />

Da die Symptome einer COVID-<br />

19-Infektion vielfältig sind <strong>und</strong><br />

manche Infektionen sogar symptomlos<br />

verlaufen können, ist es<br />

möglich, dass viele Menschen<br />

diese Infektion schon hinter sich<br />

haben, ohne es zu wissen. Um<br />

besser einschätzen zu können,<br />

wie groß die Durchseuchung der<br />

Bevölkerung mit dem neuartigen<br />

Coronavirus tatsächlich ist, können<br />

Antikörpertests dabei eine<br />

gute Hilfe sein. Insbesondere für<br />

Ärzte, Zahnärzte <strong>und</strong> Pflegepersonal<br />

wäre es im Hinblick auf<br />

ihre Berufsausübung beruhigend<br />

zu wissen, ob bei ihnen eine Immunität<br />

besteht.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen. Virologen gehen<br />

davon aus, dass die Corona-Pandemie<br />

erst dann zu Ende ist, wenn<br />

60 bis 70 Prozent der Bevölkerung<br />

eine Infektion durchgemacht haben.<br />

Erste Studien haben gezeigt,<br />

dass Menschen nach durchlaufener<br />

SARS-CoV-2-Infektion spezifische<br />

Antikörper entwickeln, die<br />

man aber erst nach einer gewissen<br />

Zeit im Blut nachweisen kann.<br />

Bei den Tests liegt das Augenmerk<br />

auf drei Klassen von Antikörpern:<br />

Das Immunglobulin A<br />

(IgA) zeigt ca. zwei Wochen nach<br />

Beginn der Erkrankung, ob die<br />

Person Antikörper gebildet hat.<br />

Das Immunglobulin G (IgG) kann<br />

erst nach etwa drei Wochen im Blut<br />

nachgewiesen werden. Bei den<br />

Corona-Antikörper-Schnelltests<br />

konzentriert man sich auch auf das<br />

Immunglobulin M (IgM). Dieses<br />

Immunglobulin ist die früheste<br />

Immunantwort des Immunsystems<br />

<strong>und</strong> zeigt die akute Infektionsphase<br />

einer Krankheit an.<br />

Der Corona-Antikörpertest,<br />

auch Serologietest genannt, funktioniert<br />

folgendermaßen: Auf eine<br />

Testplatte, die mit Bruchstücken<br />

des neuen Coronavirus präpariert<br />

ist, wird das zu untersuchende<br />

Blut aufgetragen. Enthält das Blut<br />

Antikörper, so verbinden sie sich<br />

mit den Virus-Bruchstücken. Die<br />

Verbindung kann anschließend<br />

mit einem Farbmarker dargestellt<br />

werden. Diese Art von Testverfahren<br />

nennt man ELISA (Enzyme-<br />

Linked Immunosorbent Assay).<br />

Sicherheit. Besonders wichtig<br />

ist, dass der Corona-Antikörpertest<br />

zuverlässig funktioniert. Er sollte<br />

im Idealfall nur auf Antikörper<br />

gegen SARS-CoV-2 anschlagen,<br />

aber keine Kreuzreaktion mit anderen<br />

ähnlichen, aber harmlosen<br />

Coronaviren-Antikörpern zeigen.<br />

Diese sogenannten falsch-positiven<br />

Bef<strong>und</strong>e würden dazu führen,<br />

dass sich die untersuchten Personen<br />

fälschlicherweise für immun<br />

halten, sich durch unvorsichtiges<br />

Verhalten anstecken <strong>und</strong> das Virus<br />

weiterverbreiten. Somit sind zwei<br />

Kriterien bei einem Antikörpertest<br />

entscheidend: die Spezifität <strong>und</strong><br />

die Sensitivität. Die Spezifität gibt<br />

an, wie viel Prozent ges<strong>und</strong>e Personen<br />

der Test auch tatsächlich als<br />

ges<strong>und</strong> erkennt. Die Sensitivität<br />

gibt schließlich an, wie viel Prozent<br />

der Antikörperträger tatsächlich erkannt<br />

werden. Je höher beide Werte<br />

sind, desto sicherer ist das Testergebnis.<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Sonderthema 27<br />

Bandbreite. In Apotheken <strong>und</strong> im<br />

Internet gibt es bereits seit einigen<br />

Wochen verschiedene Corona-Antikörper-Schnelltests.<br />

Sie eignen sich<br />

je<strong>doch</strong> nur bedingt zum Nachweis einer<br />

COVID-19-Infektion, da sie oft<br />

eine hohe Fehlerquote haben <strong>und</strong> sowohl<br />

falsch-positive als auch falschnegative<br />

Ergebnisse liefern können.<br />

Problematisch ist außerdem, dass die<br />

Hersteller ihre Tests selbst zertifizieren<br />

dürfen, weil sie als Medizinprodukte<br />

niedrigen Risikos eingestuft<br />

sind. Somit gilt eine Validierung der<br />

Tests als nicht gesichert. Zunehmend<br />

werden auch Fälschungen verkauft,<br />

vor denen bereits die WHO warnte.<br />

Auch das Robert Koch-Institut<br />

(RKI) lehnt eine alleinige Corona-<br />

Diagnostik mithilfe von Antikörper-<br />

Schnelltests ab. Bei einem Verdacht<br />

auf eine COVID-19-Infektion sollen<br />

die amtlich empfohlenen Testverfahren<br />

zum Nachweis von SARS-CoV-2<br />

durchgeführt werden.<br />

Durchbruch. Anfang Mai <strong>2020</strong><br />

verkündete der Pharmakonzern<br />

Roche, dass der eigens entwickelte<br />

„Elecsys-Anti-SARS-CoV-<br />

2-Antikörpertest“ von der USamerikanischen<br />

Food and Drug<br />

Administration (FDA) eine Genehmigung<br />

zur Verwendung in<br />

Notfallsituationen (Emergency<br />

Use Authorization EUA) erhalten<br />

habe. Damit kann der Test in Ländern,<br />

in denen die CE-Kennzeichnung<br />

anerkannt wird, also auch in<br />

allen EU-Ländern, zum Einsatz<br />

kommen. Laut Pressemitteilung<br />

von Roche hat dieser Corona-<br />

Antikörpertest 14 Tage nach einer<br />

bestätigten Infektion mittels PCR<br />

eine Spezifität von mehr als 99,8<br />

Prozent <strong>und</strong> eine Sensitivität von<br />

100 Prozent. Das wäre die bislang<br />

niedrigste Fehlerquote unter allen<br />

auf dem Markt angebotenen Tests.<br />

In Deutschland wird der Test ab<br />

Mitte Mai verfügbar sein <strong>und</strong> auf<br />

speziellen immunologischen Analysegeräten<br />

von Roche durchgeführt.<br />

Diese Roche-Geräte sind<br />

weltweit nahezu flächendeckend<br />

installiert, somit kann die Testung<br />

fast überall durchgeführt werden.<br />

B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsminister Jens<br />

Spahn betrachtet diesen Corona-<br />

Antikörpertest als „eine wichtige<br />

neue Wegmarke im Kampf gegen<br />

Unterstützung. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder unterstützt die<br />

Investitionen der Firma Roche am Standort Penzberg, um besser gegen Corona gewappnet<br />

zu sein.<br />

das Virus“. Er hat mit Roche bereits<br />

die Lieferung von drei Millionen<br />

Corona-Antikörpertests<br />

alleine im Monat Mai vereinbart.<br />

Für die kommenden Monate sind<br />

je fünf Millionen Tests zur Auslieferung<br />

nach Deutschland bestellt.<br />

Auch wenn sich laut Spahn<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich jeder testen lassen<br />

kann, wird noch beraten, welchen<br />

Personen der Test primär<br />

zur Verfügung stehen soll. Zu den<br />

Kosten des Tests hat sich Roche<br />

noch nicht konkret ausgedrückt<br />

<strong>und</strong> sie mit „weniger als mehrere<br />

h<strong>und</strong>ert Euro“ beziffert. Es muss<br />

außerdem festgelegt werden, für<br />

welche Menschen die gesetzliche<br />

Krankenversicherung die Kosten<br />

übernimmt.<br />

Um die Tests in großen Chargen<br />

produzieren zu können, wird<br />

die Firma Roche im bayerischen<br />

Penzberg die Produktionskapazität<br />

der biochemischen Anlagen<br />

ausbauen <strong>und</strong> zudem in ein neues<br />

Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungszentrum<br />

investieren. Ministerpräsident<br />

Markus Söder hat bereits<br />

zugesagt, dass sich Bayern mit 40<br />

Millionen Euro an den Baumaßnahmen<br />

in Penzberg beteiligen<br />

wird.<br />

Immunität. Noch ist unklar, wie<br />

robust <strong>und</strong> dauerhaft der Immunstatus<br />

gegen Corona ist <strong>und</strong> ob es<br />

von Mensch zu Mensch möglicherweise<br />

Unterschiede gibt. Laut<br />

RKI deuten die Erfahrungen mit<br />

anderen Coronavirus-Erkrankungen<br />

wie SARS oder MERS darauf<br />

hin, dass die Immunität gegen das<br />

neuartige Coronavirus bis zu drei<br />

Jahre anhalten könne.<br />

Mithilfe der Corona-Antikörpertests<br />

können Aussagen über<br />

den Immunstatus der Bevölkerung<br />

getroffen <strong>und</strong> daraus abgeleitet<br />

werden, wann die Pandemie allmählich<br />

abflaut. Die Ergebnisse<br />

könnten wichtige Entscheidungen<br />

über Eindämmungsmaßnahmen<br />

gegen Corona oder die Lockerung<br />

beeinflussen. Durch Testung des<br />

Personals könnten Kliniken gezielt<br />

Ärzte <strong>und</strong> Pflegende mit positivem<br />

Antikörper-Test für die Betreuung<br />

von Patienten mit COVID-19 abstellen.<br />

Mit einem Antikörper-Test<br />

können aber auch rekonvaleszente<br />

Personen ermittelt werden, deren<br />

Serum zur Behandlung einer aktiven<br />

Infektion geeignet wäre.<br />

Das RKI hat bereits verschiedene<br />

b<strong>und</strong>esweite Antikörper-<br />

Studien begonnen, um Verlauf <strong>und</strong><br />

Schwere der Pandemie genauer abschätzen<br />

<strong>und</strong> die Wirksamkeit der<br />

getroffenen Maßnahmen besser bewerten<br />

zu können. Erste Ergebnisse<br />

werden im Juni <strong>2020</strong> erwartet.<br />

Claudia Richter<br />

Foto: Roche/Huber<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


28<br />

Sonderthema<br />

In Praxen läuft der „Normalbetrieb“ wieder an<br />

Niedergelassene Ärzte dürfen wieder den<br />

früheren Versorgungsumfang aufnehmen<br />

Foto: S. Rücker<br />

Nachdem aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie in den Arztpraxen<br />

verschiebbare Patientenkontakte zu unterlassen waren <strong>und</strong> die<br />

Zahnärzte zeitweise nur Notfälle behandeln durften, fahren die<br />

Praxen nun den Regelbetrieb wieder hoch, wie auch im Raum<br />

Vaihingen zu spüren ist. – Ein Bericht der Vaihinger Kreiszeitung<br />

vom 12. Mai.<br />

Behandlung in vollem Umfang. „Teilweise wissen die Patienten noch nicht, dass wir<br />

wieder in vollem Umfang behandeln dürfen“, stellt Dr. Udo Lenke fest.<br />

Die Praxen der niedergelassenen<br />

Ärzte <strong>und</strong> Psychotherapeuten können<br />

ab sofort wieder schrittweise<br />

den bisherigen Versorgungsumfang<br />

aufnehmen, allerdings unter strengen<br />

Hygieneanforderungen, heißt<br />

es hierzu in einer Pressemitteilung<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Baden-Württemberg (KVBW).<br />

„Wir freuen uns, dass die Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten wieder Behandlungen<br />

in Anspruch nehmen<br />

können, die aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie<br />

verschoben werden<br />

mussten“, wird der Vorstandsvorsitzende<br />

der KVBW, Dr. Norbert<br />

Metke, zitiert. In den Praxen werde<br />

der Betrieb aber weiterhin teilweise<br />

eingeschränkt bleiben müssen.<br />

Beispielsweise müssen die Praxen<br />

ihr Terminmanagement anpassen,<br />

damit sich immer nur wenige Patienten<br />

in den Praxisräumen aufhalten.<br />

Metke verwies auf strenge<br />

Hygieneanforderungen. „Wir<br />

haben bis Ende der letzten Woche<br />

400 .000 Masken an unsere Mitglieder<br />

verteilt <strong>und</strong> weit über eine Million<br />

M<strong>und</strong>-Nasenschutztücher <strong>und</strong><br />

weiteres Material. Gut die Hälfte<br />

davon haben wir selbst beschafft.<br />

Die Versorgung mit Schutzausrüstung<br />

ist eine Voraussetzung dafür,<br />

dass unsere Mitglieder wieder stärker<br />

in den Praxen tätig werden können.<br />

Das gilt für die eigene, insbesondere<br />

aber auch für die Sicherheit<br />

der Patienten.“<br />

Schutz der Praxen. Wichtig sei,<br />

so Metke, dass die Patienten selbst<br />

zum Schutz der Praxen beitragen.<br />

„Patienten, die ärztliche Hilfe in<br />

Anspruch nehmen, vereinbaren bitte<br />

telefonisch einen Termin in den<br />

Praxen. Wichtig ist ferner, dass die<br />

Patienten eine M<strong>und</strong>-Nasen-Bedeckung<br />

auch beim Besuch in den<br />

Arztpraxen tragen“, so der KVBW-<br />

Vorstandsvorsitzende Metke.<br />

Angebot der Fachärzte. Dass die<br />

Patienten Untersuchungen durch die<br />

Ärzte wieder mehr wahrnehmen, berichtet<br />

beispielsweise Sandra Klett,<br />

Praxismanagerin des Vaihinger Vaisana<br />

Ärztehauses. Es habe noch im<br />

April aufgr<strong>und</strong> der Corona-Ereignisse<br />

sehr viele Terminabsagen von<br />

den Patienten bei den Fachärzten gegeben,<br />

zum Beispiel im Zusammenhang<br />

mit Herzuntersuchungen oder<br />

Magen- beziehungsweise Darmspiegelungen.<br />

Dies sei nun im Mai nicht<br />

mehr der Fall.<br />

Seit 27. April sei der Regelbetrieb<br />

unter den Auflagen der Hygienebestimmungen<br />

wieder möglich, sagt<br />

Klett. Zu diesen Bestimmungen<br />

zählen unter anderem bei Patienten,<br />

Ärzten <strong>und</strong> Mitarbeitern das Tragen<br />

von M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz sowie<br />

die Händedesinfektion, ebenso die<br />

Einhaltung erforderlicher Abstände<br />

im Wartebereich. Der Betrieb laufe<br />

unter den Auflagen natürlich ein<br />

wenig eingeschränkt, sagt Klett. Infektpatienten<br />

werden zudem in der<br />

zeitlich <strong>und</strong> räumlich separierten<br />

COVID-Sprechst<strong>und</strong>e behandelt.<br />

Zahnarztpraxen. Auch<br />

bei den Zahnärzten im Ländle<br />

darf wieder ohne Einschränkung<br />

– unter Beachtung der<br />

Hygienemaßnahmen – praktiziert<br />

werden. In der siebten Änderung<br />

der Corona-Verordnung des Landes<br />

heißt es: „Zahnärzte dürfen wieder<br />

uneingeschränkt praktizieren.“ Am<br />

9. April habe die Landesregierung<br />

veröffentlicht, dass bei der zahnärztlichen<br />

Versorgung von Patienten<br />

nur noch akute Erkrankungen<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Sonderthema 29<br />

<strong>und</strong> Notfälle behandelt werden dürfen<br />

<strong>und</strong> alle anderen Behandlungen<br />

zu verschieben seien, berichtet die<br />

Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg auf ihrer Homepage.<br />

Wenige Tage später sei es aufgr<strong>und</strong><br />

von Gesprächen zwischen<br />

der zahnärztlichen Körperschaft<br />

<strong>und</strong> der Führung des Sozialministeriums<br />

zur Konkretisierung gekommen:<br />

Danach konnten medizinisch<br />

notwendige zahnärztliche Behandlungen,<br />

insbesondere solche zur<br />

Vermeidung einer Verschlechterung<br />

des Ges<strong>und</strong>heitszustands im Falle<br />

chronischer Zahnerkrankungen,<br />

weiterhin durchgeführt werden.<br />

Nun sind also wieder alle Behandlungen,<br />

auch die Professionelle<br />

Zahnreinigung <strong>und</strong> Prophylaxe,<br />

möglich. „Ich begrüße die Klarstellung“,<br />

sagt der Vaihinger Zahnarzt<br />

Dr. Udo Lenke, Ehrenpräsident der<br />

Landeszahnärztekammer. Notwendig<br />

seien ja eigentlich immer alle<br />

Zahnbehandlungen. Die Patienten<br />

müssten keine Angst davor haben,<br />

in die Praxis zu kommen. „Weil<br />

die Sicherheitsmaßnahmen in den<br />

Zahnarztpraxen schon immer sehr<br />

gut waren <strong>und</strong> durch die Corona-<br />

Pandemie erweitert wurden“, führt<br />

Lenke aus. So gebe es zum Beispiel<br />

einen aufgestockten Fragebogen für<br />

jeden Patienten, „um Risikofälle<br />

auszusortieren“.<br />

Behandlung in vollem Umfang.<br />

Inzwischen kämen schon wieder<br />

mehr Patienten, „aber teilweise<br />

wissen die Patienten noch nicht,<br />

dass wir wieder in vollem Umfang<br />

behandeln dürfen“, stellt der Zahnmediziner<br />

in seiner Praxis fest. Die<br />

allgemeinen Hygienemaßnahmen<br />

halte man natürlich – sofern möglich<br />

– ein. „Die Abstandsregelung<br />

geht leider nicht, weil wir ja nicht<br />

per Homeoffice behandeln können“,<br />

verdeutlicht Lenke. Zur neuesten<br />

Entwicklung meint der Vaihinger<br />

Zahnarzt: „Natürlich arbeiten<br />

wir gerne <strong>und</strong> sind auch gerne<br />

für unsere Patienten da.“ Bei der<br />

Gelegenheit muss er einen großen<br />

Dank an die Mitarbeiter loswerden.<br />

Diese kümmerten sich um die Patienten<br />

<strong>und</strong> die Abläufe <strong>und</strong> seien<br />

eine ganz große Stütze für die Praxis,<br />

„speziell auch jetzt in Corona-<br />

Zeiten“. Eine Anmeldung beim<br />

Zahnarzt sollte, wie auch bei den<br />

Kollegen der Haus- <strong>und</strong> Facharztpraxen,<br />

auf jeden Fall telefonisch<br />

erfolgen. Dann könne auch geregelt<br />

werden, ob im Falle eines Zahnarztbesuchs<br />

die Praxis oder der Corona-<br />

Stützpunkt im Stuttgarter Katharinenhospital<br />

zuständig sei.<br />

Sabine Rücker<br />

Nachdruck mit fre<strong>und</strong>licher Genehmigung der Vaihinger Kreiszeitung<br />

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teilen, um es zu<br />

multiplizieren.“<br />

Marie von Ebner-Eschenbach<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


30<br />

Sonderthema<br />

Bericht aus einer Schwerpunktpraxis<br />

Verantwortung übernehmen, Versorgung<br />

aufrechterhalten<br />

Zahnschmerzen nehmen keine Rücksicht auf die Coronakrise. Auch<br />

Personen, die selbst an COVID-19 erkrankt sind, können zahnmedizinische<br />

Notfälle darstellen, die trotz bestehender Infektionsrisiken akut<br />

<strong>und</strong> dringend zahnärztlich behandelt werden müssen. Die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hat daher für<br />

die Notfallversorgung von COVID-19-Infizierten bzw. in Quarantäne befindlichen<br />

Patienten flächendeckend ein Netz von Klinikambulanzen <strong>und</strong><br />

Schwerpunktpraxen organisiert. Doch wie funktioniert die zahnärztliche<br />

Behandlung dieser Patient*innen in der Praxis <strong>und</strong> welche Erfahrungen<br />

gibt es bisher? Dr. Christian Pfau aus Rottweil gibt Auskunft darüber.<br />

Für die zahnärztliche Versorgung ist<br />

es eine doppelte Herausforderung:<br />

Einerseits schließt eine lückenlose<br />

Versorgung die Notfallbehandlung<br />

von an COVID-19 erkrankten<br />

bzw. in Quarantäne befindlichen<br />

Personen ein. Andererseits hat<br />

der ges<strong>und</strong>heitliche Schutz von<br />

Zahnärzt*innen, Zahnmedizinischen<br />

Fachangestellten sowie den<br />

anderen Patient*innen höchste Priorität.<br />

Dies soll mit dem Netz von<br />

Klinikambulanzen <strong>und</strong> Schwerpunktpraxen<br />

bestmöglich gewährleistet<br />

werden. Insgesamt stehen<br />

landesweit 20 Zahnarztpraxen für<br />

das Netzwerk der Schwerpunktpraxen<br />

zur Verfügung. Ergänzend dazu<br />

haben die Unikliniken Freiburg <strong>und</strong><br />

Tübingen sowie das Katharinenhospital<br />

in Stuttgart <strong>und</strong> das Städtische<br />

Klinikum Karlsruhe sogenannte<br />

Corona-Ambulanzen eingerichtet.<br />

Erfahrungen. Dr. Christian Pfau<br />

ist Inhaber der Praxis Rottweil<br />

Zahnärzte (MVZ) Dr. Pfau & Kollegen,<br />

die zu den Schwerpunktpraxen<br />

gehört. Seiner Auskunft nach<br />

halten sich die Fälle von Corona-infizierten<br />

Patient*innen bislang sehr<br />

in Grenzen, deren Versorgung läuft<br />

hingegen problemlos. Die Kontaktaufnahme<br />

funktioniere gut, bislang<br />

habe es keine Fälle gegeben, in denen<br />

betroffene Patient*innen unangekündigt<br />

in der Praxis aufgetaucht<br />

seien. Auch wenn das Netzwerk<br />

von Schwerpunktpraxen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für bestätigte COVID-19-Fälle<br />

vorgesehen war, würden in diesem<br />

Rahmen auch Patienten ohne positives<br />

Testergebnis behandelt. „Wer<br />

Halsschmerzen oder andere Symptome<br />

bekommt, begibt sich vorsorglich<br />

in Quarantäne. Bei akuten<br />

Zahnschmerzen kann man aber oft<br />

nicht so lange warten, bis ein Testergebnis<br />

vorliegt“, erläutert Praxisinhaber<br />

Dr. Christian Pfau.<br />

Praxisalltag. Während sich die<br />

Praxis um die Versorgung dieser<br />

speziellen Zielgruppe kümmert,<br />

wird nach dem Einbruch im April<br />

gleichzeitig auch der Normalbetrieb<br />

wieder hochgefahren – unter<br />

den Hygienebedingungen entsprechend<br />

der RKI-Empfehlungen.<br />

Die Patient*innen kommen langsam<br />

wieder zurück, so Dr. Pfau:<br />

„Wir haben gut zu tun <strong>und</strong> unsere<br />

eigenen Patienten sind sehr froh,<br />

dass wir für sie zur Verfügung<br />

stehen.“ Das Nebeneinander von<br />

Praxisalltag <strong>und</strong> dem Betrieb als<br />

Schwerpunktpraxis lässt sich gut<br />

organisieren. „Ich mache damit keine<br />

Werbung, aber jede*r Patient*in<br />

sollte mit akuten Schmerzen eine<br />

Anlaufstation haben“, betont Dr.<br />

Pfau. Einerseits übernehme die Praxis<br />

bewusst Verantwortung in einer<br />

schwierigen Zeit, damit nicht eine<br />

Gruppe durch das Netz der Versorgung<br />

fällt. Andererseits soll vermieden<br />

werden, dass die eigenen<br />

Patienten wegbleiben, weil sie sich<br />

unbegründet einem höheren Infektionsrisiko<br />

ausgesetzt sehen. Und<br />

wie sieht es mit dem Praxispersonal<br />

<strong>und</strong> deren Bereitschaft aus? „Ich<br />

habe das offen kommuniziert“, betont<br />

Dr. Pfau. Wer nicht in diesem<br />

Rahmen behandeln möchte, habe<br />

sich melden können <strong>und</strong> werde hier<br />

nicht eingesetzt. Alle Kolleg*innen<br />

in der Praxis <strong>und</strong> genügend Angestellte<br />

erklärten sich je<strong>doch</strong> sofort<br />

bereit, für diese Behandlungen zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Schutzmaßnahmen. Dass die<br />

Sicherheit aller Beteiligten in dieser<br />

Praxis höchste Priorität hat, zeigt<br />

sich an dem Konzept der Praxisorganisation<br />

von Dr. Pfau & Kollegen.<br />

Reguläre Behandlungen <strong>und</strong><br />

die Versorgung der von Corona<br />

betroffenen Patient*innen erfolgen<br />

räumlich <strong>und</strong> zeitlich getrennt. Potenziell<br />

an COVID-19-Erkrankte<br />

werden nur abends an drei Tagen in<br />

der Woche behandelt. In dringenden<br />

Fällen kann an andere Schwerpunktpraxen<br />

vermittelt werden. Die<br />

konsequente Trennung der Patientengruppen<br />

sei wichtig, um die Abläufe<br />

zu vereinfachen <strong>und</strong> Risiken<br />

zu senken. Beispielsweise müsse<br />

man so nicht ständig die spezielle<br />

Schutzkleidung für die Behandlung<br />

von Risikopatienten aus- <strong>und</strong> wieder<br />

anziehen.<br />

Das Problem mangelnder Schutzausrüstung<br />

konnte ebenfalls gelöst<br />

werden. Die Bestände, die zu Beginn<br />

der Coronakrise noch vorrätig<br />

waren, seien angesichts der riesigen<br />

Nachfrage schnell sehr knapp<br />

geworden. Die Ausrüstung, die die<br />

Praxis zwischenzeitlich von der<br />

KZV erhalten habe, sei bei dem bisherigen<br />

Aufkommen an Patienten<br />

aber völlig ausreichend. Eine reguläre<br />

Behandlung ist also möglich,<br />

der Schutz der beteiligten Personen<br />

bleibt gewährleistet.<br />

Dr. Holger Simon-Denoix<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Fortbildung 31<br />

Phonetische Funktion des orofazialen Systems<br />

Störungen der Sprachentwicklung<br />

Zu den Aufgaben eines Zahnarztes gehört die regelmäßige Kontrolle der Gebissentwicklung in den<br />

Phasen des Milch- <strong>und</strong> Wechselgebisses. Bei diesbezüglichen Auffälligkeiten sollte eine Überweisung zu<br />

einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ausgestellt werden, welcher den rechtzeitigen Beginn <strong>und</strong><br />

die erforderliche kieferorthopädische Therapie einleiten kann. Häufig sind Zahn- oder Kieferfehlstellungen<br />

mit anderen Störungen im orofazialen Bereich vergesellschaftet. Hierbei steht natürlich die<br />

Entwicklung der Sprache im Vordergr<strong>und</strong>, aber auch der Blick auf myofunktionelle Störungen, Stimme,<br />

Haltung <strong>und</strong> das Schluckmuster. In diesem Übersichtsartikel werden Störungen der Entwicklung<br />

der Sprache, sogenannte Dyslalien oder Artikulationsstörungen, genauer beleuchtet. Sämtliche<br />

Bezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.<br />

Physiologische Sprachentwicklung. Fehlstellungen<br />

der Zähne <strong>und</strong> des Kiefers können mit Beeinträchtigungen<br />

der Sprachentwicklung <strong>und</strong> damit<br />

Auswirkungen auf die Lautbildung assoziiert sein.<br />

Die Erkenntnis, ob eine solche Störung vorliegt,<br />

verlangt Kenntnisse über Gr<strong>und</strong>züge der kindlichen<br />

Sprachentwicklung. Daher werden im Folgenden<br />

Etappen der kindlichen Sprachentwicklung in Kurzform<br />

dargestellt. Als vorsprachliche Fähigkeiten im<br />

Rahmen der sogenannten zwei Lallphasen bis ca. zum<br />

12. Lebensmonat treten zunächst schreiende <strong>und</strong> gurrende<br />

Laute auf, welche vom Lachen abgelöst werden,<br />

auch Gurgel-, Schmatz- <strong>und</strong> Vokallaute werden<br />

produziert. In dieser Entwicklungsphase wird die<br />

Umwelt im Wesentlichen über den Tastsinn erschlossen.<br />

Diese Taktilität fördert insgesamt die Motorik<br />

des heranwachsenden Kindes.<br />

Im späteren Verlauf, der sog. 2. Lallphase (6. bis<br />

12. Monat), nähert sich die Lautgebung der eigentlichen<br />

Muttersprache an, was darauf schließen lässt,<br />

dass hier das Hören eine wesentliche Rolle spielt.<br />

Auffällig sind sogenannte Lallmonologe, d.h. die<br />

Produktion von muttersprachlichen Silben <strong>und</strong> Silbenketten<br />

(„dada“, „baba“). Außerdem können auch<br />

die Nachahmung von Geräuschen <strong>und</strong> die Produktion<br />

erster Wörter, wie z. B. „Mama“, „nein“, „wau-wau“,<br />

beobachtet werden.<br />

Bis zum 2. Lebensjahr bilden sich bilabiale Laute,<br />

wie z. B. /m/, /b/, /d/ <strong>und</strong> der Wortschatz beginnt sich<br />

zu etablieren, sodass erste Worte gesprochen werden<br />

können. Ein aktiver Wortschatz von ca. fünfzig Wörtern<br />

wird aufgebaut.<br />

Bezeichnend ist ebenso, dass Kinder nun sogenannte<br />

Einwortsätze nutzen, um sich zu verständigen, zum<br />

Beispiel: „Ball“. Dies entwickelt sich am Anfang des<br />

2. Lebensjahres zu Zwei- <strong>und</strong> selten auch Dreiwortsätzen.<br />

Im dritten Lebensjahr umfasst der Wortschatz<br />

circa 450 Worte <strong>und</strong> einfache Aufforderungen werden<br />

verstanden. Mit vollendetem vierten Lebensjahr sollten<br />

alle Laute bis auf das /s/ <strong>und</strong> /sch/ korrekt ausgesprochen<br />

werden <strong>und</strong> komplexere Mehrfachaufgaben<br />

werden nun verstanden. Außer dem S-Laut werden<br />

bis zum Alter von fünf Jahren üblicherweise alle Laute<br />

korrekt ausgesprochen.<br />

Abb. 1<br />

Abb. 2<br />

Apikale Bildungsweise des S-Lautes, aus Fiukowski, 1992,<br />

S. 270.<br />

Dorsale Bildungsweise des S-Lautes, aus Fiukowski, 1992,<br />

S. 269).<br />

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32<br />

Fortbildung<br />

Abb. 3<br />

Aussprache. Nicht normgerechte Aussprache des /sch/.<br />

Artikulation. Der Begriff „Artikulation“ meint<br />

die Formung der Sprachlaute im Vokaltrakt, wobei<br />

die Laute durch die Bewegung der Artikulationsorgane<br />

zu den Artikulationsorten entstehen. Artikulationsorgane<br />

im Vokaltrakt, also bewegliche<br />

Elemente, sind hierbei Lippen (labia), Unterkiefer<br />

(mandibula), Zunge (lingua), Gaumensegel (velum),<br />

Rachen (pharynx). Als Artikulationsorte werden<br />

Bereiche im Ansatzraum bezeichnet, auf die sich die<br />

Artikulationsorgane zubewegen können: Lippen (labial),<br />

Zähne (dental), Zahndamm (alveolar), weicher<br />

Gaumen (velar), harter Gaumen (palatal), Gaumenzäpfchen<br />

(uvular), Rachen (pharyngeal), Kehlkopf<br />

(laryngeal).<br />

Artikulationsstörungen. Derartige Störungen liegen<br />

vor, wenn es signifikante zeitliche <strong>und</strong> inhaltliche<br />

Abweichungen von der Altersnorm nach unten gibt.<br />

Dabei kann die Sprachentwicklung isoliert oder im<br />

Zusammenhang mit weiteren Störungen bzw. Primärerkrankungen<br />

auftreten <strong>und</strong> zur Beeinträchtigung<br />

der Entwicklung des Kindes führen. Beispiele hierfür<br />

sind Intelligenzminderungen, Hörstörungen, andere<br />

Sinnesbehinderungen, Entwicklungsstörungen (z. B.<br />

Autismus oder auch Syndrome).<br />

So ist es beispielsweise bei fehlender akustischer<br />

Rückkopplung im Rahmen einer Hörminderung nicht<br />

selten der Fall, dass Sibilanten wie /s/ oder /sch/<br />

häufig <strong>und</strong>eutlich <strong>und</strong> verwaschen ausgesprochen<br />

werden. Bei Spaltbildungen im Gaumen (submukösen<br />

Gaumenspalten) stehen die Bildung von velaren<br />

Laute (/g/, /k/, /ng/, /r/) <strong>und</strong> ein offenes Näseln im<br />

Vordergr<strong>und</strong>. Anamnestisch kann hierbei schon eine<br />

erste Information erlangt werden, zum Beispiel beim<br />

Erfragen eines späten Sprachbeginnes, langsamen<br />

Spracherwerbs oder anderen Komorbiditäten.<br />

S-Laut. Störungen der Artikulation sind phonetische<br />

Störungen. Die häufigsten Artikulationsstörungen<br />

in der deutschen Sprache sind Fehlbildung der<br />

S- <strong>und</strong> Zischlaute. Dabei ist der S-Laut ein sogenannter<br />

Frikativ, also ein Reibelaut/Engelaut. Hierbei entsteht<br />

die Lautbildung dadurch, dass die Luft durch<br />

eine Enge entweicht. Zu unterscheiden sind die apikale<br />

<strong>und</strong> die dorsale Bildungsweise des S-Lautes. Bei<br />

der apikalen Bildungsweise bewegt sich die Zungenspitze<br />

in Richtung der oberen Schneidezähne, welche<br />

je<strong>doch</strong> nicht berührt werden (regio Papilla incisiva).<br />

Es drängt sich der Phonationsstrom durch die entstandene<br />

Öffnung.<br />

Bei der dorsalen Bildungsweise des S-Lautes liegt<br />

die Zungenspitze an Innenkante der Unterzahnreihe.<br />

Der anteriore Anteil der Zunge wölbt sich zu den palatinalen<br />

Flächen der oberen Frontzähne <strong>und</strong> deren<br />

Zahndamm, wodurch eine Enge gebildet wird. Außerdem<br />

sind die seitlichen Zungenränder angehoben<br />

<strong>und</strong> liegen so an den palatinalen Flächen der oberen<br />

Seitenzähne. Die Zungenoberfläche wird dadurch zu<br />

einer Längsrinne geformt, wo der Luftstrom entweichen<br />

kann.<br />

Ursachen <strong>und</strong> Symptome. Patienten mit Artikulationsstörungen<br />

sind nicht in der Lage den motorischen<br />

Vorgang der Lautbildung korrekt auszuführen. Das<br />

heißt, die Fähigkeit, einen Laut korrekt zu bilden, ist<br />

nicht gegeben. Dabei kann es sich unter Umständen<br />

auch um die Lautbildungsstörung eines oder mehrerer<br />

Laute handeln, die dann nicht der Normphonetik<br />

unserer Muttersprache entsprechen. Ursachen können<br />

sowohl organischer (z. B. audiogene oder kraniofaziale<br />

Anomalien) als auch funktioneller Natur sein.<br />

Im Falle der Fehlbildung der S- <strong>und</strong> Zischlaute sprechen<br />

wir von einem Sigmatismus (umgangssprachlich<br />

oft als „Lispeln“ bezeichnet). Hierbei fällt vor allem<br />

die interdentale oder laterale Bildungsweise akustisch<br />

auf.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich unterscheidet man verschiedene Formen<br />

des Sigmatismus. Die Unterscheidung liegt hier<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Fortbildung 33<br />

vorrangig in der Positionierung der Zunge <strong>und</strong> dem<br />

Entweichen des gebildeten Luftstromes. Die gängigsten<br />

Sigmatismen werden im Folgenden aufgezählt.<br />

Sigmatismus interdentalis: Hier wird die Spitze<br />

der Zunge nach vorne vorgestreckt, zwischen die<br />

geöffneten Zahnreihen. Wahrzunehmen ist dabei ein<br />

eher flächiges <strong>und</strong> stumpfes Reibegeräusch. Dieses<br />

ist akustisch sehr deutlich wahrzunehmen. Auch visuell<br />

ist er deutlich erkennbar.<br />

Sigmatismus addentalis: Bei dieser Auffälligkeit<br />

wird die Enge nicht wie üblich an den Alveolen<br />

gebildet, sondern an den Zähnen. Es erfolgt ein eher<br />

fächerförmiges Entweichen des Luftstromes über den<br />

vorderen Zungenrücken. Akustisch ist ein stumpfes,<br />

gar flächiges /s/ wahrzunehmen, welches mit dem<br />

englischen stimmlosen /th/ verglichen werden kann.<br />

Sigmatismus lateralis: Hier entweicht der Luftstrom<br />

an den Zahnrändern, das heißt im lateralen<br />

Bereich. Akustisch klingt es, also würde mit viel<br />

Speichel gesprochen werden, also eher „schlürfend“.<br />

Sigmatismus stridens: Als scharfes, zischendes<br />

<strong>und</strong>/oder pfeifendes Geräusch wahrzunehmen entsteht<br />

diese Form durch einen zu kräftigen Luftstrom<br />

bei der S-Lautbildung. Die nicht normgerechte Aussprache<br />

des /sch/ wird dabei als Schetismus bezeichnet.<br />

Therapieansätze. Sprachentwicklungsstörungen<br />

sollten von einem Sprachtherapeuten abgeklärt werden.<br />

Eine fachärztliche Untersuchung kann durch einen<br />

Phoniater <strong>und</strong> Pädaudiologen oder durch einen<br />

HNO-Arzt erfolgen. Im Fokus stehen hierbei der Ausschluss<br />

einer Hörstörung, einer lavierten/submukösen<br />

Gaumenspalte <strong>und</strong> die Beurteilung der adenoiden Vegetation.<br />

Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob der<br />

Laut motorisch gebildet oder aber nicht in seiner Lautumgebung<br />

korrekt wiedergegeben werden kann <strong>und</strong><br />

durch einen anderen Laut ersetzt wird.<br />

Seit dem 1.7.2017 ist die Heilmittelverordnung<br />

durch Zahnärzte in eigener Richtlinie geregelt (z. B.<br />

www.kzbv.de). Laut diesem Katalog ist zum Beispiel<br />

eine Sprech- <strong>und</strong> Sprachtherapie bei Störungen des<br />

Sprechens (SPZ, z. B. durch Zahn- <strong>und</strong> Kieferfehlstellungen)<br />

möglich. Erstverordnungen dürfen über<br />

zehn Sitzungen ausgeschrieben werden. Diese sind bis<br />

zu dreimal wöchentlich durchzuführen, jeweils über<br />

30 oder 45 Minuten. Für eine Folgeverordnung sind<br />

nochmals zehn Sitzungen verschreibbar. In der Regel<br />

sollten zur Behebung der Auffälligkeit nicht mehr als<br />

30 Einheiten notwendig sein.<br />

Abb. 4<br />

Distalbiss seitliche Ansicht.<br />

Kieferorthopädisch- logopädische Auffälligkeiten.<br />

Häufige Kombinationen aus kieferorthopädisch <strong>und</strong><br />

sprachlichen Auffälligkeiten werden im Folgenden<br />

dargestellt. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass hier nur regelmäßig auftretende Zusammenhänge<br />

dargestellt werden, die keinesfalls bei jedem<br />

Patienten zutreffen müssen.<br />

Distalbiss. Die vergrößerte sagittale Stufe, welche<br />

nicht selten mit einer mandibulären Retrognathie einhergeht,<br />

ist eine sehr häufig auftretende Zahnfehlstellung.<br />

Dabei ist in habitueller Okklusion ein deutlich<br />

vergrößerter Overjet zu erkennen. Neben der genetischen<br />

Komponente spielen auch Habits <strong>und</strong> Parafunktionen<br />

(Daumenlutschen, Lippeneinlagerung o. ä.)<br />

eine große Rolle. Eine Kombination mit protrudierten<br />

Frontzähnen sowie ein (potenziell) inkompetenter<br />

Lippenschluss zeigen sich in gesteigerter Häufigkeit.<br />

Der am häufigsten anzutreffende Sigmatismus ist<br />

hier der Sigmatismus addentalis. Hierbei stößt die<br />

Zunge bei der Lautbildung an die Unterkieferschneidezähne<br />

<strong>und</strong> das /s/ wird an den Zähnen gebildet. Als<br />

Nebenbef<strong>und</strong> bei fehlendem Lippenkontakt gibt es<br />

Auffälligkeiten bei der Bildung der Labiallaute (/b/,<br />

/p/, /m/).<br />

Im Rahmen einer Therapie mittels kieferorthopädischer<br />

Geräte gilt es hier, die sagittale Stufe zu verringern<br />

<strong>und</strong> eine stabile <strong>und</strong> funktionelle Okklusion zu<br />

schaffen. Oft ist es vorher notwendig, den Oberkiefer<br />

transversal nachzuentwickeln <strong>und</strong> die Frontzähne im<br />

Oberkiefer aufzurichten. Eine sagittale Nachentwicklung<br />

des Unterkiefers erfolgt häufig mittels funktionskieferorthopädischen<br />

Geräten, kann aber mit festsitzenden<br />

kieferorthopädischen Behandlungsmitteln<br />

therapiert werden.<br />

Auf die Abgewöhnung bestehender Habits, zum<br />

Beispiel das Lippenbeißen, muss konsequent geachtet<br />

werden. Erforderlich ist dann zusätzlich auch eine logopädische<br />

Begleittherapie (Übungen zur Zungenmotorik,<br />

Lippenmotorik/Verbesserung des Lippenschlusses,<br />

Abgewöhnung bestehender Habits, Korrektur<br />

Schluckmuster etc.).<br />

Offener Biss. Als offenen Biss bezeichnet man eine<br />

Zahn- oder Kieferfehllage, bei welcher kein Kontakt<br />

von Zähnen im Front- <strong>und</strong>/oder Seitenzahngebiet bei<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


34<br />

Fortbildung<br />

Abb. 5 Abb. 6<br />

Skelettal offener Biss. Ansicht von frontal.<br />

Skelettal offener Biss. Seitliche Ansicht.<br />

habitueller Okklusion besteht. Dabei ist der Zahnwechsel<br />

als solcher ausgenommen. Der offene Biss<br />

kann sowohl genetisch als auch umweltbedingt bzw.<br />

habituell vorkommen, in seltenen Fällen auch rachitisch<br />

bedingt sein. Bei den Therapieansätzen muss<br />

festgestellt werden, ob ein vertikales Wachstumsmuster<br />

des Gesichtsskelettes besteht. In diesem Fall spricht<br />

man von einem skelettal-offenem Biss. Bei vorrangig<br />

neutralem Wachstumsmuster mit habitueller Ätiologie,<br />

wie zum Beispiel bei infantilem Schluckmuster<br />

oder exzessivem Gebrauch von Schnullern oder auch<br />

beim Fingerlutschen, handelt es sich um einen dentoalveolär-offenen<br />

Biss.<br />

Hierbei hilft schon ein extraoraler Eindruck, denn<br />

bei dem vorwiegend erblich bedingten offenen Biss ist<br />

meist eine vergrößerte Untergesichtshöhe charakteristisch.<br />

Häufig auftretende artikulatorische Auffälligkeiten<br />

in Kombination mit einem offenen Biss sind der<br />

Sigmatismus interdentalis bzw. eine interdentale Bildungsweise<br />

des /sch/ <strong>und</strong>/oder /ch/. Auch ein lateraler<br />

Sigmatismus sowie die laterale Bildungsweise des<br />

/sch/ sind keine Seltenheit.<br />

Häufig findet man ebenso eine interdentale Bildungsweise<br />

der Laute /l/, /d/, /t/ <strong>und</strong> /n/. Therapeutisch<br />

gesehen liegt die Priorität bei einem dentoalveoläroffenen<br />

Biss in der Ursachenbeseitigung, das heißt<br />

der Umstellung des infantilen Schluckmusters, bei<br />

welchem die Zunge tausendfach am Tag (also beim<br />

Schluckakt) zwischen die Zahnreihen der Front gepresst<br />

wird, sodass der offene Biss persistieren kann.<br />

Nicht selten entsteht bereits beim Abstellen des infantilen<br />

Schluckens bereits eine Besserung der Bisssituation.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird der Schluss des offenen<br />

Bisses angestrebt.<br />

Im Rahmen des skelettal-offenen Bisses kann es auf<br />

gr<strong>und</strong> von ungünstigen Wachstumsverläufen erforderlich<br />

sein, den strukturell-offenen Biss durch eine Operation<br />

im Rahmen der kombiniert kieferorthopädischkieferchirurgischen<br />

Behandlung zu schließen. Inhalte<br />

einer logopädischen Begleittherapie sollten beispielsweise<br />

die Abgewöhnung von Habits, die Regulierung<br />

der Zungen, Wangen- <strong>und</strong> Lippenmuskulatur, aber<br />

auch ganzkörperliche Übungen zur Verbesserung der<br />

Körperstatik sein. Beim habituell bedingten offenem<br />

Biss ist es teilweise auch sinnvoll, eine logopädische<br />

Behandlung voranzusetzen, um ggf. die Eigenregulierung<br />

des Körpers zum Schluss des offenen Bisses zu<br />

fördern.<br />

Kraniofaziale Anomalien. Kraniofaziale Anomalien<br />

sind anlagebedingte oder erworbene Fehlbildungen,<br />

welche einer interdisziplinären Behandlung bedürfen.<br />

Hierbei spielen Anomalien wie Lippen-, Kiefer- <strong>und</strong><br />

Gaumenspaltbildungen oder auch Syndrome, wie<br />

z. B. das Goldenhar-Syndrom oder Morbus Crouzon<br />

etc., eine Rolle. Die Rehabilitation dieser Patienten ist<br />

nicht selten eine Herausforderung für die Behandler.<br />

Stets bedarf es eines umfassenden therapeutischen Behandlungskonzeptes.<br />

Beispielhaft soll sich hier dem Thema der Lippen-,<br />

Kiefer- <strong>und</strong> Gaumenspalten zugewandt werden.<br />

Im Laufe des Wachstums werden meist eine<br />

maxilläre Hypoplasie unter anderem durch den Narbenzug<br />

im Oberkiefer <strong>und</strong> ggf. auftretende Nichtanlagen<br />

oberer seitlicher Schneidezähne deutlich. In<br />

der Folge entsteht oft eine progene Verzahnung der<br />

Frontzähne.<br />

Die kieferorthopädische Behandlung dieser Patienten<br />

beginnt, neben dem präoperativen Einsatz von<br />

M<strong>und</strong>-Nasen-Trennplatten im Säuglingsalter, häufig<br />

schon in der ersten Phase des Wechselgebisses mit<br />

dem Versuch der transversalen Weitung <strong>und</strong> sagittalen<br />

Nachentwicklung des Oberkiefers sowie einer Überstellung<br />

der Frontzähne.<br />

Häufige sprachliche Auffälligkeiten beim Vorliegen<br />

einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte sind die sogenannte<br />

Rhinophonie oder Rhinolalie (umgangssprachlich<br />

auch unter Näseln bekannt). Hierbei tritt zu viel<br />

oder zu wenig Luft bei der Stimmbildung/beim Sprechen<br />

über die Nase aus. Treten durch diese Einschränkungen<br />

auch Lautfehlbildungen auf, wird dies als Rhi-<br />

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Fortbildung 35<br />

Abb. 7 Abb. 8<br />

Abbildungen: Dr. Riemekasten<br />

Linksseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Seitliche Ansicht.<br />

Aufsicht. Linksseitige Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Aufsichtsaufnahme.<br />

nolalie bezeichnet. Bei kraniofazialen Anomalien ist<br />

aber auch eine Abklärung der Hörstörung unbedingt<br />

anzuraten.<br />

Betrachtet man die Artikulation, so ist ein Sigmatismus<br />

addentalis bei progener Verzahnung häufig. Ein<br />

Schetismus ergänzt nicht selten dieses Bild. Auch sind<br />

oft die nasalen Laute (/m/, /n/, /ng/) oder velaren Laute<br />

auffällig. Bei Vorliegen von Lippenspalten ist der Lippenkontakt<br />

der Labiallaute /b/, /p/, /m/ <strong>und</strong> der Vokale<br />

wie /o/, /u/ oft nur eingeschränkt oder nicht möglich.<br />

Logopädische/sprachtherapeutische Intervention ist<br />

hier unbedingt anzuraten, wobei die Myofunktion aktiviert<br />

werden muss, die Stimmfunktion verbessert <strong>und</strong><br />

die Artikulation, wenn möglich, korrigiert werden sollte.<br />

Zusammenfassung. Im Rahmen des Zahnwechsels<br />

sollte ein Zahnarzt regelmäßig auch die Zahn<strong>und</strong><br />

Kieferstellung kontrollieren. Abweichungen von<br />

der normalen Gebissentwicklung sollten notiert <strong>und</strong><br />

bei auffälligen Unregelmäßigkeiten <strong>und</strong> progredienten<br />

Veränderungen dem Kieferorthopäden vorgestellt<br />

werden, welcher den optimalen Behandlungszeitpunkt<br />

individuell bestimmen kann.<br />

Zudem können eine Überprüfung der Sprachbildung<br />

unter Kenntnis der kindlichen Sprachentwicklung<br />

<strong>und</strong> die Beurteilung einer myofunktionellen Störung<br />

durchgeführt werden. Wichtige Anhaltspunkte bieten<br />

hierbei die Lautbildung, der Schluckvorgang oder<br />

noch vorhandene Habits. Eine sorgfältige Anamnese<br />

bildet dabei stets die Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Falls sprachliche Normabweichungen auffallen,<br />

sollte eine Überweisung <strong>und</strong> Rezeptierung für die entsprechende<br />

Fachdisziplin erfolgen.<br />

Das Literaturverzeichnis finden Sie unter www.<br />

zahnaerzteblatt.de oder kann beim IZZ bestellt<br />

werden unter Tel: 0711/222966-14 oder E-Mail:<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


36<br />

Praxis<br />

Der GOZ-Ausschuss der LZK BW informiert<br />

Zweierlei Maß<br />

„Nach langer Durststrecke sollen Anwälte 10 Prozent mehr Geld<br />

bekommen“ titelt die FAZ am 15.04.<strong>2020</strong>.<br />

Die Präsidentin des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) Edith Kindermann<br />

verweist auf den langen<br />

Zeitraum von sieben Jahren seit<br />

der letzten Erhöhung, in der die<br />

Tariflöhne um fast 19 Prozent gestiegen<br />

seien, ohne dass sich bei<br />

der Anwaltsvergütung etwas getan<br />

hätte. Und weiter: „Die Fraktionen<br />

in B<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Länderparlamenten<br />

signalisieren schon seit<br />

langer Zeit, dass sie eine Gebührenanpassung<br />

befürworten. Auch<br />

im B<strong>und</strong>esjustizministerium hält<br />

man die Forderungen der Anwälte<br />

für berechtigt“.<br />

Seit dem 14. Februar <strong>2020</strong> gilt<br />

auch die neue GO-Tierarzt. Für<br />

eine wirtschaftliche Praxisführung<br />

wird der 2-fache Satz angesehen.<br />

Die Extraktion eines<br />

Zahnes beim H<strong>und</strong> wird dann mit<br />

51,30 Euro bemessen.<br />

Zahnärztliche Realität. Davon<br />

können die Zahnärzte seit<br />

1988 nur träumen. Angesichts des<br />

Kostendrucks <strong>und</strong> der sich verändernden<br />

Nachfrage nach zahnärztlichen<br />

Leistungen in einer<br />

Zeit des wirtschaftlichen Wandels<br />

während <strong>und</strong> nach der Corona-<br />

Pandemie auf Anhebung des<br />

GOZ-Punktwerts zu warten, stellt<br />

für die zahnärztlichen Praxen auf<br />

absehbare Zeit immer noch keine<br />

Lösung dar.<br />

Novellierung der GOZ. Zuletzt<br />

war 2012 mit der Novellierung<br />

der GOZ ein Anlass gegeben,<br />

dem jahrelangen Drängen<br />

der Zahnärzte nachzugeben, <strong>und</strong><br />

den Punktwert anzuheben. Das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministerium richtete<br />

je<strong>doch</strong> sein Augenmerk nicht auf<br />

die Anpassung der Gebührenhöhe<br />

an die allgemeine Preisentwicklung,<br />

sondern auf die globalen<br />

Ausgaben der Kostenerstatter <strong>und</strong><br />

befand, dass das zahnärztliche<br />

Honorar auch ohne Anhebung des<br />

Punktwertes „durch Mengen- <strong>und</strong><br />

Struktureffekte“ gestiegen sei.<br />

Aus Sicht der Zahnärzte kommt<br />

der Verordnungsgeber schon lange<br />

nicht mehr seiner gesetzlichen<br />

Pflicht, einen fairen Ausgleich<br />

zwischen den Interessen von Ärzten<br />

<strong>und</strong> Patienten herbeizuführen,<br />

nach.<br />

Gerichtsverfahren. Bereits<br />

zur Jahrtausendwende klagten<br />

die Zahnärzte vor dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

gegen die<br />

fehlende Punktwertanpassung.<br />

Damals wurde die Verfassungsbeschwerde<br />

nicht zur Entscheidung<br />

angenommen <strong>und</strong> das Gericht<br />

beschied, „Eine Verletzung von<br />

Gr<strong>und</strong>rechten <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>rechtsgleichen<br />

Rechten ist nicht ersichtlich,<br />

solange der Beschwerdeführer<br />

von den Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

die ihm die GOZ<br />

eröffnet, keinen Gebrauch macht“<br />

(BVerfG, 1 BvR 2311/00 vom<br />

13.2.2001).<br />

Die Richter legten den Finger<br />

in die W<strong>und</strong>e: Die Mehrzahl der<br />

Zahnärzte scheut den Konflikt<br />

mit ihren Patienten, denn nicht<br />

allein die Anhebung des Punktwertes,<br />

auch die Wahl des Steigerungsfaktors<br />

<strong>und</strong> die abweichende<br />

Vereinbarung des zahnärztlichen<br />

Honorars nach § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2<br />

sind Stellschrauben zum Erzielen<br />

gerechter Honorare. Allerdings<br />

bergen die beiden letzteren ein<br />

erhebliches Konfliktpotenzial gegenüber<br />

der Anhebung des Punktwerts<br />

bei der Rechnungslegung,<br />

<strong>und</strong> selbst heute noch liegt der<br />

durchschnittliche Steigerungsfaktor<br />

über alle Leistungen bei knapp<br />

2,5.<br />

Nach dem Willen des Verordnungsgebers<br />

bildet „der 2,3fache<br />

Gebührensatz die nach Schwierigkeit<br />

<strong>und</strong> Zeitaufwand durchschnittliche<br />

Leistung ab“ <strong>und</strong> für<br />

ihre Bemessung mittels der im<br />

§ 5 Absatz 2 GOZ genannten Kriterien<br />

sind enge Grenze gezogen.<br />

Mit Steigerungsfaktoren unter 3,6<br />

fällt es den Zahnärzten heute immer<br />

schwerer, noch ein gerechtes<br />

Honorar zu generieren.<br />

Entscheidung. Das sehen<br />

auch die Richter in Karlsruhe.<br />

In der letzten Entscheidung hierzu<br />

(BVerfG, 1 BvR 1437/02 vom<br />

25.10.2004) räumen sie ein, „dass<br />

die Gebührenmarge bei Zahnärzten<br />

besonders schmal ist“. Für<br />

überdurchschnittliche Fälle stehe<br />

nur der Rahmen zwischen 2,4<br />

<strong>und</strong> 3,5 zur Verfügung, „weil ein<br />

Absinken unter die Honorierung,<br />

die auch die gesetzliche Krankenversicherung<br />

zur Verfügung stellt,<br />

wohl kaum noch als angemessen<br />

zu bezeichnen ist“.<br />

Letztlich sei diese „schmale<br />

Marge“ je<strong>doch</strong> unbeachtlich, weil<br />

der Zahnarzt eine abweichende<br />

Vereinbarung treffen kann, die<br />

nur den Formalia des § 2 entsprechen<br />

muss. Ausdrücklich bekräftigen<br />

sie, dass das Gr<strong>und</strong>recht aus<br />

Artikel 12 Absatz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

auch die Freiheit umfasst, „das<br />

Entgelt für berufliche Leistungen<br />

selbst festzusetzen oder mit<br />

denen, die an diesen Leistungen<br />

interessiert sind, auszuhandeln“.<br />

Fazit. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

sollten die Zahnärzte keine Mühe<br />

scheuen, von ihrem verfassungsrechtlich<br />

garantierten Recht auf<br />

eine gerechte Bezahlung für ihre<br />

Leistungen Gebrauch zu machen!<br />

Autorenteam des<br />

GOZ-Ausschusses der<br />

Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Praxis 37<br />

Antworten, Orientierung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

MPG-Praxisbegehung:<br />

Neue FAQ <strong>und</strong> Leitfaden-Neuversion<br />

Foto: AdobeStock/Gajus<br />

Die anlassunabhängigen Regelüberwachungen der<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen<br />

werfen unterschiedlichste Fragen auf. Wie z. B.: „Welche<br />

Hygiene-Qualitätssicherungsdokumente sind wirklich<br />

notwendig <strong>und</strong> wie müssen diese aufgebaut sein?“,<br />

„Welche Qualifikation benötigen die Mitarbeiter/innen<br />

für die Aufbereitung <strong>und</strong> Freigabe von Medizinprodukten?“<br />

<strong>und</strong> “Welche Anforderungen werden an den Aufbereitungsraum<br />

gestellt bzw. was ist bei der Bereichstrennung<br />

zu beachten?“ Ein neuer Fragen- <strong>und</strong> Antwortkatalog<br />

<strong>und</strong> eine Neuversion des Leitfadens des Landes<br />

Baden-Württemberg bieten die optimale Orientierung<br />

<strong>und</strong> schaffen Klarheit bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />

Leitfaden. Im Oktober 2019 ist der überarbeitete<br />

„Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur hygienischen<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten“ (Version 3,<br />

gültig ab 16.10.2019) veröffentlicht worden. Dieser gibt<br />

einen Überblick über die aktuell gültigen Anforderungen<br />

sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur hygienischen<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten.<br />

FAQ. In Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer<br />

<strong>und</strong> den Regierungspräsidien unter dem Dach<br />

des Sozialministeriums sind im „Arbeitskreis Aufbereitung<br />

zahnärztlicher Instrumente“ (AKAZI) Fragen <strong>und</strong><br />

Antworten zur Aufbereitung von Medizinprodukten in<br />

Bereich Zahnheilk<strong>und</strong>e (FAQ-Endfassung 16.10.2019)<br />

erarbeitet worden.<br />

Inhalt Leitfaden. Um eine Übersicht im „Leitfaden<br />

des Landes Baden-Württemberg“ zu erhalten, werden<br />

einzelne Kapitel beispielhaft aufgeführt: 1. Rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen, 2. Qualitätsmanagement, 4. Personenqualifikation,<br />

5. Raum- <strong>und</strong> Zonenkonzept, 6. Schutzausrüstung<br />

<strong>und</strong> Personalhygiene, 7. Risikobewertung <strong>und</strong><br />

Einstufung von Medizinprodukten, 8. Herstellerangaben,<br />

9. Verfahrensvalidierung, 11. Manuelle Reinigung<br />

<strong>und</strong> Ultraschallreinigung, 12. Chemische Desinfektion,<br />

13. Maschinelle Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion, 14. Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Funktionskontrolle, Pflege, 15. Sterilgutverpackung<br />

<strong>und</strong> Kennzeichnung, 16. Sterilisation, 17.<br />

Sterilgutfreigabe, 18. Lagerung, 23. Hinweise zu Übertragungsinstrumenten<br />

(z. B. Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke),<br />

24. Hinweise zu wasserführenden Systemen <strong>und</strong> Behandlungseinheiten.<br />

Inhalt FAQ. Der im AKAZI erstellte Katalog umfasst einige<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>und</strong> häufig aus den Praxen gestellte<br />

Fragen r<strong>und</strong> um die Praxisbegehung <strong>und</strong> die Aufbereitung<br />

von Medizinprodukten. Die FAQ sollen einem ersten<br />

Überblick <strong>und</strong> einer ersten Information dienen. Die<br />

Vielzahl der individuell in der Inspektionspraxis anfallenden<br />

Aspekte können sie nicht abdecken.<br />

PRAXIS-Handbuch. Die Neuversion des Leitfadens<br />

<strong>und</strong> den neuen Fragen- <strong>und</strong> Antwortkatalog finden Sie<br />

im PRAXIS-Handbuch auf der Homepage der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg unter https://<br />

lzk-bw.de wie folgt: „ZAHNÄRZTE“ >>> unter der Rubrik<br />

„Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>><br />

nochmal auf „PRAXIS-Handbuch“ >>> Schaltfläche „5.<br />

Praxisbegehung - Was nun?“ >>> 5.2 Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

(FAQ) zur Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />

>>> „5.2.1 Fragen <strong>und</strong> Antworten zur Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten im Bereich Zahnheilk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> unter<br />

„5.3 Gesetze & Vorschriften“ >>> „5.3.6 Leitfaden des<br />

Landes Baden-Württemberg zur hygienischen Aufbereitung<br />

von Medizinprodukten“. Ihre LZK-Geschäftsstelle<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


Kursprogramm Juli / November <strong>2020</strong><br />

Jetzt online<br />

anmelden unter<br />

fortbildung.kzvbw.de<br />

Strukturierte Fortbildung PARODONTOLOGIE & PERIIMPLANTÄRE THERAPIE, Teil 1-3<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ40501) 25.11.-28.11.<strong>2020</strong><br />

Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg (für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 3.400.-<br />

27.01.-30.01.2021<br />

19.03.-20.03.2021<br />

101 Fortbildungspunkte<br />

Rehabilitation tief zerstörter Zähne mittels Komposit<br />

- Königsdisziplin der Zahnerhaltung<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ31016)<br />

Prof. Dr. Dr. Diana Wolff, Tübingen<br />

9 Fortbildungspunkte<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 375.-<br />

Erfolgreiche Praxisführung für Niedergelassene Zahnärzte<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ20217)<br />

Dirk Nayda, Titisee-Neustadt<br />

5 Fortbildungspunkte<br />

Update Kinderzahnheilk<strong>und</strong>e<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ31318)<br />

Prof. Dr. Christian H. Splieth, Greifswald<br />

7 Fortbildungspunkte<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 95.-<br />

Minimalinvasive vollkeramische Therapiekonzepte<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ30920)<br />

Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Düsseldorf<br />

8 Fortbildungspunkte<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 275.-<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 375.-<br />

OnyxCeph 3 Basisseminar: FRS-Analyse <strong>und</strong> digitale Bildverwaltung<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ30221)<br />

DI Mag. Christian Url, Wien<br />

9 Fortbildungspunkte<br />

Digitale 3D KFO CAD/CAM in der Orthodontie<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ30222)<br />

Dr. Dr. Silvia M. Silli, Wien<br />

8 Fortbildungspunkte<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 275.-<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 325.-<br />

EXTRUSION - REPLANTATION - INTERAKTION<br />

Geweberegeneration mit dem Tissure Master Concept<br />

(Kurs-Nr.: 20FKZ30523)<br />

Dr. Gernot Mörig, ZA Robert Svoboda,<br />

Düsseldorf<br />

(für Zahnärztinnen / Zahnärzte)<br />

€ 595.-<br />

9 Fortbildungspunkte<br />

11.7.<strong>2020</strong><br />

18.7.<strong>2020</strong><br />

23.9.<strong>2020</strong><br />

26.9.<strong>2020</strong><br />

9.10.<strong>2020</strong><br />

10.10.<strong>2020</strong><br />

10.10.<strong>2020</strong><br />

FFZ Fortbildungsforum<br />

Zahnärzte<br />

Merzhauser Straße 114-116<br />

79100 Freiburg<br />

Fon: 0761 4506-160/-161<br />

Fax: 0761 4506-460<br />

Mail: info@ffz-fortbildung.de<br />

Web: www.ffz-fortbildung.de


Kultur 39<br />

Werke der Sammlungen Frieder, Hubert <strong>und</strong> Franz Burda<br />

Meisterwerke des Expressionismus<br />

Abbildung: © VG Bild-Kunst, Bonn <strong>2020</strong><br />

Mit der Ausstellung „Die Bilder der Brüder. Eine Sammlungsgeschichte<br />

der Familie Burda“ öffnet das Museum Frieder Burda<br />

nach der Corona-Schließung nun wieder. Gezeigt werden bis zum<br />

4. Oktober expressionistische Meisterwerke, die die Brüder Frieder,<br />

Hubert <strong>und</strong> Franz Burda im Lauf der Zeit zusammentrugen, darunter<br />

Gemälde von Kirchner, Schmidt-Rottluff, Münter <strong>und</strong> Beckmann.<br />

US-Künstler Carl Ostendarp hat sie in farbige Wandmalereien gebettet.<br />

Was die Eltern Aenne <strong>und</strong> Franz<br />

Burda sammelten, förderte die Begeisterung<br />

der drei Brüder Franz,<br />

Frieder <strong>und</strong> Hubert für die Kunst.<br />

Eine Leidenschaft fürs Leben entstand.<br />

Gesichter leuchten in starkem<br />

Pink, Körper räkeln sich in grellem<br />

Gelb, bunte Landschaften breiten<br />

sich vor dem Betrachter aus, schwarze<br />

Ränder fassen die Flächen holzschnittartig<br />

ein: Es ist der deutsche<br />

Expressionismus, dem die Farben<br />

ihre Emanzipation von den Dingen<br />

<strong>und</strong> der Wirklichkeit verdanken, der<br />

sie in den Dienst des unmittelbaren<br />

subjektiven Ausdrucks von Emotionen,<br />

von Seelenwelten <strong>und</strong> Welterfahrung<br />

stellt. Von Ernst Ludwig<br />

Kirchner, Karl Schmidt-Rottluff<br />

<strong>und</strong> Gabriele Münter bis hin zu Max<br />

Beckmann: Es ist genau auch der<br />

deutsche Expressionismus, dem die<br />

drei Brüder Franz, Frieder <strong>und</strong> Hubert<br />

ihre erste Begegnung mit Kunst<br />

verdanken. Die Sammlung der Eltern,<br />

beide erfolgreiche Verleger <strong>und</strong><br />

Medienunternehmer in Offenburg,<br />

lässt sie die unmittelbare Macht der<br />

Expressionismus.<br />

Das Museum<br />

Frieder Burda<br />

öffnet wieder mit<br />

Meisterwerken<br />

des Expressionismus<br />

aus den drei<br />

Sammlungen<br />

Frieder, Hubert<br />

<strong>und</strong> Franz Burda.<br />

Zu sehen ist<br />

auch das Gemälde<br />

„Nordsee III“ (1937)<br />

von Max Beckmann.<br />

Farben erleben – als ein Versprechen<br />

auf eine faszinierende Welt hinter<br />

<strong>und</strong> mit den Bildern. Und gleichzeitig<br />

bestärkt <strong>und</strong> befeuert die Sammlung<br />

die drei Brüder auch, sich vom<br />

elterlichen Erbe zu emanzipieren<br />

<strong>und</strong> ihren eigenen Weg in die Kunst<br />

ihrer Zeit zu finden.<br />

Sammlungstätigkeit. Die Ausstellung<br />

im Museum Frieder Burda<br />

spürt den Wurzeln der Sammlungstätigkeit<br />

der drei Brüder nach. Damit<br />

schlüsselt sie auch auf, was ein Leben<br />

mit <strong>und</strong> für die Kunst bedeuten<br />

kann. Sie wurde noch zu Lebzeiten<br />

von Frieder Burda geplant <strong>und</strong><br />

spiegelt seinen großen persönlichen<br />

Wunsch wider, die Kunst der drei<br />

Geschwister einmal in seinem Museum<br />

in einer gemeinsamen Ausstellung<br />

zu vereinen. Den Auftakt<br />

der Ausstellung bildet das bekannte<br />

Gruppenporträt „The Three Gentlemen“<br />

der drei Brüder Burda von<br />

Andy Warhol, der amerikanischen<br />

Pop Art-Legende, in seinen drei<br />

farblich unterschiedlichen Varian-<br />

ten, von denen jeder der Brüder eine<br />

erhielt.<br />

Inszenierung. Expressiv <strong>und</strong><br />

farbig ist auch die Inszenierung der<br />

Ausstellung, die die klassisch weiße<br />

Architektur des Gebäudes von<br />

Richard Meier der Macht der Farben<br />

überantwortet. Dazu wurde der<br />

amerikanische zeitgenössische Maler<br />

Carl Ostendarp (geboren 1961<br />

in Massachusetts) eingeladen. Seine<br />

Wandmalerei baut auf ein ausgeklügeltes<br />

Farbkodierungssystem.<br />

Gleichzeitig zitiert er einen flächigen<br />

Comic-Stil, der die Farbe voll<br />

zur Geltung kommen lässt, indem<br />

er sie wie eine delikate Glasur über<br />

die Wände laufen lässt. Die davor<br />

angebrachten Werke erscheinen als<br />

zentrale Etappen im Verlauf dieser<br />

imaginären Lebenslinien mit all ihren<br />

Höhen <strong>und</strong> Tiefen. Sie fügen<br />

sich ein in die spielerisch entstehenden<br />

Kurvungen <strong>und</strong> Amplituden <strong>und</strong><br />

werden so humorvoll in ihrer Wirkung<br />

bereichert <strong>und</strong> gesteigert. Das<br />

gesamte Museum verwandelt sich<br />

in einen für den Betrachter erlebbaren,<br />

umfassenden Farbkosmos. Ein<br />

eigener Raum wird den jungen Besuchern<br />

gewidmet sein: Die Kunstwerke<br />

werden auf deren Augenhöhe<br />

gehängt, wie es auch Andy Warhol<br />

für eine seiner Ausstellungen realisiert<br />

hat.<br />

Museum Frieder Burda/IZZ<br />

Info<br />

Die Bilder der Brüder<br />

Eine Sammlungsgeschichte<br />

der Familie Burda<br />

bis 4. Oktober <strong>2020</strong><br />

Museum Frieder Burda<br />

Lichtentaler Allee 8b<br />

76530 Baden-Baden<br />

Tel: 07221/39898-0<br />

www.museum-frieder-burda.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di. bis So. 10-18 Uhr<br />

Mo. geschlossen<br />

an allen Feiertagen geöffnet<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


40<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Einladung zur Vertreterversammlung<br />

Die Vertreterversammlung der<br />

Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg findet statt am<br />

Samstag, 25. Juli <strong>2020</strong>, 10.00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr im Hotel Maritim<br />

in Stuttgart.<br />

Die Tagesordnung wird auf Anforderung<br />

übermittelt. Die Kammermitglieder<br />

werden hiermit<br />

zur Vertreterversammlung eingeladen.<br />

Im Falle einer Teilnahme<br />

wird eine vorherige Anmeldung<br />

bei der LZK-Geschäftsstelle<br />

aus organisatorischen Gründen<br />

(per Fax 07 11 / 2 28 45 40 oder<br />

E-Mail an falk@lzk-bw.de) erbeten.<br />

Für den Fall, dass die o. g. Vertreterversammlung<br />

beschlussunfähig<br />

ist, wird bereits heute zu<br />

einer zweiten Vertreterversammlung<br />

über dieselben Gegenstände<br />

eingeladen. Diese findet statt<br />

am Samstag, 25. Juli <strong>2020</strong>, 10.30<br />

bis 16.30 Uhr im Hotel Maritim<br />

in Stuttgart.<br />

Für den Fall, dass bis zum<br />

Termin der Vertreterversammlung<br />

die Durchführung der Vertreterversammlung<br />

in Präsenz<br />

aufgr<strong>und</strong> der Einschränkungen<br />

durch die Corona-Verordnung<br />

Baden-Württemberg rechtlich<br />

nicht zulässig sein sollte, wird<br />

die Vertreterversammlung als<br />

Videokonferenz abgehalten. Wir<br />

werden für diesen Fall rechtzeitig<br />

darüber informieren, wie die<br />

interne Öffentlichkeit trotzdem<br />

gewährleistet werden kann.<br />

Dr. Torsten Tomppert, Präsident<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Baden-Württemberg<br />

Versorgungsanteilsabhängige Gründungsbefugnis von Krankenhäusern bezüglich<br />

Z-MVZ gemäß § 95 Abs. 1b SGB V<br />

Mit der Einführung des § 95<br />

Abs. 1b in das SGB V wurde<br />

eine spezielle Regelung zur<br />

Gründung zahnärztlicher MVZ<br />

– sogenannte Zahnarzt-MVZ<br />

(Z-MVZ) – durch Krankenhäuser<br />

geschaffen. Deren Gründungsbefugnis<br />

für Z-MVZ ist<br />

künftig von der Wahrung bestimmter<br />

Versorgungsanteile<br />

abhängig, die durch die von<br />

einem Krankenhaus gegründeten,<br />

beziehungsweise betriebenen<br />

Z-MVZ nur noch maximal<br />

erreicht werden dürfen. Diese<br />

Anteile richten sich prozentual<br />

gestaffelt nach dem Versorgungsgrad<br />

des jeweiligen Planungsbereiches:<br />

• In gr<strong>und</strong>sätzlich bedarfsgerecht<br />

versorgten Planungsbereichen<br />

(entspricht einem<br />

Versorgungsgrad von 50 % bis<br />

110 %) beträgt der zulässige<br />

Versorgungsanteil eines Krankenhauses<br />

beziehungsweise<br />

„seiner“ Z-MVZ in dem betreffenden<br />

Planungsbereich<br />

maximal 10 %, mindestens<br />

je<strong>doch</strong> fünf Z-MVZ-Sitze/<br />

Zahnarztstellen in Planungsbereichen<br />

mit einem Versorgungsgrad<br />

zwischen 50 % <strong>und</strong><br />

99,9 %.<br />

• In unterversorgten Planungsbereichen<br />

(entspricht einem<br />

Versorgungsgrad von unter<br />

50 %) erhöht sich der zulässige<br />

Versorgungsanteil auf maximal<br />

20 %.<br />

• In überversorgten Planungsbereichen<br />

(entspricht einem<br />

Versorgungsgrad ab 110 %)<br />

reduziert sich der zulässige<br />

Versorgungsanteil auf maximal<br />

5 %.<br />

Die Begrenzung auf bestimmte<br />

Versorgungsanteile gilt entsprechend<br />

auch für die Erweiterung<br />

bereits bestehender Z-MVZ, so<br />

dass auch hier der maximal zulässige<br />

Versorgungsanteil des<br />

betreffenden Krankenhauses<br />

nicht überschritten werden<br />

darf.<br />

Auf die MVZ-Gründungsbefugnis<br />

von Vertragszahnärztinnen <strong>und</strong><br />

Vertragszahnärzten bezieht sich<br />

die Neuregelung hingegen nicht.<br />

Gemäß § 95 Abs. 1b Sätze 5,6<br />

SGB V haben die Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen jährlich<br />

umfassende <strong>und</strong> vergleichbare<br />

Übersichten zum allgemeinen bedarfsgerechten<br />

Versorgungsgrad<br />

<strong>und</strong> zum Stand der vertragszahnärztlichen<br />

Versorgung zu erstellen<br />

<strong>und</strong> zu veröffentlichen.<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Amtliche Mitteilungen 41<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Baden-Württemberg<br />

Übersicht nach § 95 Abs. 1b Satz 5 SGB V zum allgemeinen bedarfsgerechten<br />

Versorgungsgrad <strong>und</strong> zum Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung<br />

Veröffentlichung der KZV Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2019 Bezirksdirektion Freiburg<br />

Stand Zahnärzte: 31.12.2019, Stand Einwohner: 30.06.2019 (Zahnärztliche Versorgung) / 31.12.2018 (Kieferorthopädische Versorgung)<br />

Zahnärztliche Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Stadtkreis Freiburg 179,9 106,6<br />

G<strong>und</strong>elfingen/Breisach 68,9 101,3<br />

Titisee-Neustadt 25,2 73,4<br />

Müllheim 62,6 103,5<br />

Emmendingen 74,1 106,3<br />

Waldkirch 24,5 95,9<br />

Lahr 68,6 105,7<br />

Wolfach 31,8 91,2<br />

Offenburg 58,9 94,2<br />

Achern 56,7 94,0<br />

Kehl 40,1 109,7<br />

Oberndorf/Schramberg 49,8 85,3<br />

Rottweil 33,4 102,7<br />

Donaueschingen 27,5 87,3<br />

Furtwangen 22,8 76,8<br />

Villingen-Schwenningen 76,3 109,4<br />

Spaichingen-Trossingen 37,9 73,9<br />

Tuttlingen 45,8 96,7<br />

Konstanz 57,9 137,3<br />

Radolfzell/Stockach 46,3 126,3<br />

Singen 66,0 130,3<br />

Lörrach 79,5 106,0<br />

Rheinfelden 29,9 155,5<br />

Schopfheim 26,8 81,3<br />

Bad Säckingen 44,4 112,2<br />

Waldshut-Tiengen 57,4 144,6<br />

Kieferorthopädische Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Stadtkreis Freiburg 9,1 263,7<br />

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 11,4 109,6<br />

Landkreis Emmendingen 7,1 260,6<br />

Landkreis Ortenaukreis 18,5 125,9<br />

Landkreis Rottweil 6,1 73,8<br />

Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis 8,8 136,4<br />

Landkreis Tuttlingen 6,5 100,0<br />

Landkreis Konstanz 11,7 209,4<br />

Landkreis Lörrach 10,1 138,6<br />

Landkreis Waldshut 7,6 131,6<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


42<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Veröffentlichung der KZV Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2019 Bezirksdirektion Karlsruhe<br />

Stand Zahnärzte: 31.12.2019, Stand Einwohner: 30.06.2019 (Zahnärztliche Versorgung) / 31.12.2018 (Kieferorthopädische Versorgung)<br />

Zahnärztliche Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Baden-Baden 32,8 138,7<br />

Heidelberg 125,0 104,2<br />

Karlsruhe 244,0 89,1<br />

Mannheim 241,5 97,7<br />

Pforzheim 98,3 88,3<br />

Stadt-Calw 14,0 107,1<br />

Stadt-Nagold 13,4 130,6<br />

Calw-Land 67,1 59,3<br />

Stadt Mühlacker 15,6 83,3<br />

Enzkreis-Land 103,0 64,6<br />

Stadt-Freudenstadt 14,0 100,0<br />

Stadt-Horb 14,9 70,5<br />

Freudenstadt-Land 41,4 65,2<br />

Stadt-Bretten 17,6 108,0<br />

Stadt-Bruchsal 26,6 120,3<br />

Stadt-Ettlingen 23,4 159,4<br />

Karlsruhe Land 197,4 77,4<br />

Stadt-Buchen 10,6 134,9<br />

Stadt-Mosbach 15,7 151,6<br />

NOK-Land 59,2 84,5<br />

Stadt-Bühl 17,2 119,2<br />

Stadt-Gaggenau 17,8 91,6<br />

Stadt-Rastatt 29,7 95,3<br />

Rastatt-Land 73,2 82,0<br />

Stadt-Leimen 16,1 108,7<br />

Stadt-Schwetzingen 12,8 136,7<br />

Stadt-Sinsheim 21,1 110,4<br />

Stadt-Weinheim 27,0 143,7<br />

Stadt-Wiesloch 16,0 153,1<br />

RNK-Land 233,4 98,5<br />

Kieferorthopädische Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Baden-Baden 2,0 265,0<br />

Heidelberg 5,6 196,4<br />

Karlsruhe 11,2 205,4<br />

Mannheim 11,9 170,6<br />

Pforzheim 5,6 205,4<br />

Calw 6,8 73,5<br />

Enzkreis 8,5 64,7<br />

Freudenstadt 5,1 107,8<br />

Karlsruhe 18,5 86,5<br />

Neckar-Odenwald-Kreis 5,9 84,7<br />

Rastatt 9,5 94,7<br />

Rhein-Neckar-Kreis 23,1 140,7<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Amtliche Mitteilungen 43<br />

Veröffentlichung der KZV Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2019 Bezirksdirektion Stuttgart<br />

Stand Zahnärzte: 31.12.2019, Stand Einwohner: 30.06.2019 (Zahnärztliche Versorgung) / 31.12.2018 (Kieferorthopädische Versorgung)<br />

Zahnärztliche Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Stuttgart-Mitte 149,5 154,7<br />

S-Feuerbach/S-Zuffenhausen 109,9 78,3<br />

S-Bad Cannstatt 105,7 73,3<br />

S-Vaihingen/S-Degerloch 114,8 93,9<br />

Böblingen/Sindelfingen 134,3 114,9<br />

Herrenberg 36,9 99,5<br />

Leonberg 62,6 91,1<br />

Esslingen 93,0 114,0<br />

Plochingen 56,7 82,9<br />

Kirchheim/Teck 49,9 114,2<br />

Nürtingen 67,3 97,3<br />

Filderstadt/Leinfelden-Echterdingen 51,2 110,9<br />

Göppingen 82,9 97,9<br />

Geislingen 35,2 71,9<br />

Eislingen/Donzdorf/Süssen 35,3 128,9<br />

Ludwigsburg 177,3 111,4<br />

Bietigheim-Bissingen 76,5 89,9<br />

Marbach 70,7 70,4<br />

Waiblingen 125,1 106,2<br />

Backnang 62,2 80,4<br />

Schorndorf 66,6 102,1<br />

Heilbronn 98,6 102,4<br />

Brackenheim/Eppingen 66,8 85,3<br />

Neckarsulm 86,4 82,5<br />

Weinsberg 51,6 88,8<br />

Künzelsau 32,5 69,8<br />

Öhringen 34,4 101,2<br />

Schwäbisch Hall 64,9 90,6<br />

Crailsheim 52,1 89,8<br />

Tauberbischofsheim 25,8 100,8<br />

Bad Mergentheim 34,2 84,8<br />

Wertheim 18,9 136,5<br />

Heidenheim 52,1 99,2<br />

Giengen 27,0 87,0<br />

Aalen 77,9 93,1<br />

Ellwangen 29,4 81,6<br />

Schwäbisch Gmünd 79,7 110,4<br />

Kieferorthopädische Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Stadtkreis Stuttgart 24,4 176,2<br />

Landkreis Böblingen 17,5 154,3<br />

Landkreis Esslingen 22,5 128,0<br />

Landkreis Göppingen 10,9 137,6<br />

Landkreis Ludwigsburg 24,0 153,3<br />

Landkreis Rems-Murr 18,2 147,3<br />

Stadtkreis Heilbronn 5,5 232,7<br />

Landkreis Heilbronn 15,0 130,0<br />

Landkreis Hohenlohe 4,8 72,9<br />

Landkreis Schwäbisch Hall 8,7 92,0<br />

Landkreis Main-Tauber 5,4 175,9<br />

Landkreis Heidenheim 5,7 87,7<br />

Landkreis Ostalb 13,5 114,8<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


44<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Veröffentlichung der KZV Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2019 Bezirksdirektion Tübingen<br />

Stand Zahnärzte: 31.12.2019, Stand Einwohner: 30.06.2019 (Zahnärztliche Versorgung) / 31.12.2018 (Kieferorthopädische Versorgung)<br />

Zahnärztliche Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Reutlingen 108,4 109,3<br />

Metzingen/Münsingen 62,2 98,1<br />

Tübingen 102,8 102,4<br />

Rottenburg 32,6 85,9<br />

Albstadt 42,8 101,6<br />

Balingen 33,9 91,4<br />

Hechingen 35,9 85,0<br />

Stadtkreis Ulm 98,8 119,9<br />

Alb-Donau-Nord 60,6 86,6<br />

Alb-Donau-Süd 56,5 85,0<br />

Biberach/Laupheim 96,1 81,7<br />

Riedlingen 23,3 82,8<br />

Friedrichshafen 90,7 127,3<br />

Überlingen 38,8 103,9<br />

Ravensburg/Weingarten/Bad Waldsee 100,1 122,4<br />

Wangen/Leutkirch 62,9 94,6<br />

Sigmaringen/Pfullendorf 60,6 85,0<br />

Bad Saulgau 24,2 98,3<br />

Kieferorthopädische Versorgung<br />

1 2 3<br />

Planungsbereich allg. bedarfsgerechter Versorgungsgrad Stand der vertragszahnärztl. Versorgung<br />

Kreis Reutlingen 12,4 145,2<br />

Kreis Tübingen 9,6 197,9<br />

Zollernalbkreis 7,7 90,9<br />

Stadtkreis Ulm 5,1 162,7<br />

Alb-Donau-Kreis 8,9 73,0<br />

Kreis Biberach 9,3 129,0<br />

Bodenseekreis 9,0 186,7<br />

Kreis Ravensburg 12,5 136,0<br />

Kreis Sigmaringen 5,7 166,7<br />

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„Es ist schön zu erfahren, dass man<br />

den Menschen als Arzt direkt <strong>und</strong><br />

effektiv helfen kann.“<br />

Oliver Ostermeyer<br />

German Doctors e.V.<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

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Personalia 45<br />

LZK-Direktor Axel Maag feiert seinen 60. Geburtstag<br />

Ein umtriebiger Mensch <strong>und</strong><br />

geselliger Unterhalter<br />

Axel Maag ist nicht Trainer einer Fußballweltmeister-Mannschaft wie<br />

Jogi Löw, kann nicht so gut singen wie Nena <strong>und</strong> ist nicht so<br />

diplomatisch wie Sigmar Gabriel. Eine Gemeinsamkeit haben alle<br />

drei dennoch: Sie wurden 1960 geboren. Ein Jahr, in dem<br />

John F. Kennedy Präsident der USA wird, Europa durch Zollsenkung<br />

innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft enger<br />

zusammenwächst <strong>und</strong> Kurt Georg Kiesinger als Ministerpräsident in<br />

Baden-Württemberg wiedergewählt wird.<br />

Axel Maag wurde in Ulm geboren<br />

<strong>und</strong> studierte Rechtswissenschaft<br />

in Tübingen. Nach dem zweiten<br />

Staatsexamen im Jahr 1991 arbeitete<br />

er kurze Zeit bei einer Versicherung<br />

bevor er am 1. Oktober<br />

1992 in die Dienste der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-<br />

Württemberg trat. Im März<br />

dieses Jahres feierte Axel<br />

Maag seinen 60. Geburtstag.<br />

Nun ist 60 heute kein Alter<br />

für einen mitten im aktiven<br />

Leben stehenden Mann,<br />

<strong>und</strong> besonders nicht für Axel<br />

Maag.<br />

Aktiv – eine bessere Bezeichnung<br />

für Axel Maags<br />

umtriebigen Lebensstil existiert<br />

wohl nicht. Ob zu Hause,<br />

ob am Arbeitsplatz oder im<br />

Urlaub – immer geht es r<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> zwar immer nicht schnell<br />

genug. An den zahlreichen<br />

Mahlzeiten, die wir gemeinsam<br />

eingenommen haben,<br />

war es fast so, als ginge es um<br />

ein Wettessen, Axel war als Erster<br />

fertig – <strong>und</strong> zwar immer.<br />

Selbst zu Hause ist häufig Aktivität<br />

angesagt, beispielsweise<br />

das weniger beliebte Rasenmähen<br />

oder Autowaschen. Mehr Freude<br />

bereitet die Zubereitung eines<br />

mehrgängigen Menüs. Mit feinem<br />

Geschmack für lukullische Speisen<br />

<strong>und</strong> einer vorbildlichen Ordnung<br />

in der Küche kreiert er gerne ein<br />

vorzügliches Gericht.<br />

Ordnung ist Prinzip <strong>und</strong> gilt nicht<br />

nur in der Küche. Auch an seinem<br />

Arbeitsplatz. Trotz fortgeschrittener<br />

Digitalisierung erreicht Papier<br />

noch stapelweise den Schreibtisch<br />

des Direktors der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg.<br />

Dennoch vermittelt das gesamte<br />

Büro jederzeit den Eindruck von<br />

strukturierter Ordnung als wäre es<br />

ein Demons trationsraum für Ergonomie.<br />

Der Eindruck täuscht über<br />

die Menge an Arbeit, die der Jurist<br />

Axel Maag hier zügig leistet,<br />

geflissentlich hinweg. Schriftliche<br />

Vorgänge werden möglichst unverzüglich<br />

erledigt <strong>und</strong> nur ungern,<br />

wenn es sich gar nicht vermeiden<br />

lässt, auf Wiedervorlage gesetzt.<br />

Entscheidungen trifft Axel Maag<br />

am liebsten gleich, wenn sie anstehen,<br />

denn deren Vertagung ist ihm<br />

ein Graus. Beim Telefonieren gilt<br />

für ihn der alte Spruch: Fasse Dich<br />

kurz.<br />

Die in seinem Arbeitsleben stets<br />

gegenwärtige Effizienz sollte nicht<br />

darüber hinwegtäuschen, dass Axel<br />

Maag ein geselliger Mensch <strong>und</strong><br />

charmanter Unterhalter ist. Nach<br />

erledigter Arbeit plaudert er gerne<br />

in gemütlicher R<strong>und</strong>e mit seinen<br />

Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kollegen.<br />

Dann ist da noch der Sport, für<br />

den leider zu wenig Zeit bleibt.<br />

Außer im Urlaub. Ein paar Tage<br />

Golf-Urlaub mit Fre<strong>und</strong>en waren<br />

vor der Pandemie fest in seinem<br />

Jahresprogramm eingeplant. Über<br />

Skipisten aller Farben rauscht<br />

er, bei jeder Gelegenheit die<br />

sich bietet, wie der Norweger<br />

Aleksander Aamodt Kilde,<br />

norwegischer Skiläufer <strong>und</strong><br />

Gewinner des Gesamtweltcups.<br />

Gelegentlich trainiert er<br />

im Fitnessstudio, um seinen<br />

sportlichen Körper in definierter<br />

Form zu halten, ohne<br />

den übertriebenen Ehrgeiz,<br />

die Figur von Ivan Leonel,<br />

dem Natural Bodybuilder <strong>und</strong><br />

Deutschen Meister Men`s<br />

Physique erreichen zu wollen.<br />

Und Yoga. Yoga war ein<br />

Versuch wert, wurde aber<br />

nicht weiterverfolgt, was seine<br />

Frau Karin sehr bedauert.<br />

Sie hatte sich erhofft, dass<br />

Axel mit Yoga einen Gang<br />

herunterschaltet.<br />

Bis zum Eintritt ins numerische<br />

Rentenalter bleiben Axel Maag<br />

noch einige Jahre. Bis dahin <strong>und</strong><br />

darüber hinaus wird er noch einiges<br />

bewegen. Dazu wünsche ich<br />

ihm alles Gute <strong>und</strong> viel Kraft, aber<br />

auch reichlich Freude am Leben –<br />

<strong>und</strong> ein bisschen Gelassenheit. Ad<br />

multos annos.<br />

Foto: A. Mader<br />

Dr. Udo Lenke,<br />

Ehrenpräsident der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>


50<br />

Namen <strong>und</strong> Nachrichten<br />

Cyberwehr Baden-Württemberg<br />

Unterstützung für Praxen<br />

bei IT-Sicherheitsangriffen<br />

In der Corona-Krise wächst die Gefahr<br />

von Cyber-Angriffen auf Arztpraxen,<br />

Krankenhäuser <strong>und</strong> andere<br />

Einrichtungen der medizinischen<br />

Versorgung. Die Cyberwehr des Landes<br />

Baden-Württemberg weitet nun<br />

ihr Angebot aus <strong>und</strong> bietet kostenlos<br />

Unterstützung bei IT-Sicherheitsvorfällen.<br />

Die Hotline der Cyberwehr<br />

Baden-Württemberg bietet Ges<strong>und</strong>heitsunternehmen<br />

nun landesweit<br />

Hilfe bei IT-Sicherheitsangriffen.<br />

Wer einen IT-Sicherheitsvorfall feststellt<br />

oder ungewöhnliche Aktivitäten<br />

auf den Servern beobachtet, kann<br />

sich jetzt r<strong>und</strong> um die Uhr an die<br />

kostenlose Hotline unter der Telefonnummer<br />

0800-29237947 wenden.<br />

Die Vorfälle werden aufgenommen<br />

<strong>und</strong> von einem IT-Sicherheitsexperten<br />

analysiert. Auf dieser Basis<br />

werden mögliche sinnvolle Schritte<br />

für das weitere Vorgehen geklärt.<br />

Die Gespräche werden dabei selbstverständlich<br />

vertraulich behandelt.<br />

Informationen werden nicht an Dritte<br />

weitergegeben, können aber auf<br />

eigenen Wunsch hin mit den Ermittlungsbehörden<br />

geteilt werden.<br />

Ursprünglich war ein stufenweiser<br />

Ausbau des Angebots der Cyberwehr<br />

für <strong>2020</strong> geplant. Mit der kurzfristigen<br />

Erweiterung des Aktionsradius,<br />

die zunächst für drei Monate gilt,<br />

reagiert das Konsortium des Forschungsprojekts<br />

auf das gestiegene<br />

Gefahrenpotenzial durch Angriffe<br />

auf die IT-Infrastruktur im Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />

Das Gefahrenpotenzial<br />

hat sich in der Corona-Krise unter<br />

anderem durch den veränderten Arbeitsalltag<br />

erhöht: Kommunikation<br />

findet vermehrt auf digitalen Wegen<br />

statt. Cyberkriminelle nutzen diese<br />

Situation aus, um sensible Daten<br />

abzugreifen <strong>und</strong> Schadsoftware wie<br />

etwa Verschlüsselungstrojaner zu installieren.<br />

Erst nach einer Lösegeldzahlung<br />

werden die Systeme eventuell<br />

wieder freigegeben.<br />

Die Cyberwehr Baden-Württemberg<br />

ist ein b<strong>und</strong>esweit einmaliges<br />

Pilotprojekt. Das Ministerium für<br />

Inneres, Digitalisierung <strong>und</strong> Migration<br />

Baden-Württemberg fördert das<br />

Projekt als Teil der Digitalisierungsstrategie.<br />

<br />

digital@bw<br />

COVID-19-Pandemie<br />

Universität Tübingen<br />

startet Vorlesungsreihen<br />

Die Universität Tübingen wird im<br />

aktuellen Sommersemester mehrere<br />

Vorlesungsreihen zur COVID-<br />

19-Pandemie anbieten, die sich an<br />

Studierende, aber auch an alle interessierten<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

richten. Veranstaltet werden die Vorlesungsreihen<br />

von der Medizinischen<br />

Fakultät, der Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftlichen<br />

Fakultät sowie<br />

vom Seminar für Allgemeine<br />

Rhetorik. „Wir sehen ein enormes<br />

Interesse in der breiten Öffentlichkeit<br />

an verlässlichen Informationen<br />

über die Besonderheiten des neuartigen<br />

Coronavirus, Krankheitsbilder,<br />

Therapiemöglichkeiten sowie die<br />

möglichen Folgen der Pandemie“,<br />

sagte der Studiendekan der Medizinischen<br />

Fakultät, Professor Stephan<br />

Zipfel. Themen der von der Medizinischen<br />

Fakultät veranstalteten<br />

Reihe sind unter anderem mögliche<br />

Medikamententherapien gegen CO-<br />

VID-19, Impfstoffentwicklung, psychische<br />

Folgen einer Infektion sowie<br />

ethische Fragen. Die Vorlesungen<br />

werden live über die Webseite der<br />

Sectio Chirurgica ausgestrahlt <strong>und</strong><br />

können auch von Personen, die nicht<br />

Studierende oder Beschäftigte der<br />

Universität sind, ohne Login mitverfolgt<br />

werden. Alle diejenigen, die<br />

die Live-Ausstrahlung über die Webseite<br />

der Sectio Chirurgica verpasst<br />

haben, können sich die Vorlesungen<br />

zeitversetzt auf dem Youtube-Kanal<br />

der Universität ansehen. Dort wurde<br />

für die Vorlesungsreihe eine eigene<br />

Playlist eingerichtet. Eine zweite<br />

Vorlesungsreihe zu den politischen,<br />

sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Folgen<br />

der Corona-Pandemie bereitet derzeit<br />

die Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftliche<br />

Fakultät der Universität<br />

Tübingen vor.<br />

Weitere Informationen über die<br />

Vorlesungsreihe der Medizinischen<br />

Fakultät unter https://www.sectiochirurgica.de/<br />

<strong>und</strong> über die Vorlesungsreihe<br />

der Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaftlichen<br />

Fakultät unter<br />

https://uni-tuebingen.de/de/177084.<br />

Den Youtube-Kanal der Universität<br />

finden Sie unter https://www.youtu-<br />

be.com/channel/UCfqmh9cUkSo-<br />

-IVhnO7Lo2A. Uni Tübingen<br />

Zitat<br />

Jetzt verlangt uns die<br />

Coronakrise gerade<br />

alles ab <strong>und</strong> sie erschüttert<br />

Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Gesellschaft weltweit.<br />

Aber der Klimawandel<br />

beschäftigt mich weiterhin<br />

sehr, auch wenn er<br />

gerade nicht die Schlagzeilen<br />

beherrscht. Wenn<br />

wir den nicht gebremst<br />

kriegen, wird er die<br />

Coronakrise in den Auswirkungen<br />

noch in den<br />

Schatten stellen. Vor<br />

dem Klimawandel hab‘<br />

ich weit mehr Respekt<br />

als vor der Coronakrise.<br />

Der Klimawandel kann<br />

die ganze Welt nachhaltig<br />

erschüttern <strong>und</strong> ihn<br />

können wir nicht irgendwann<br />

einfach wegimpfen.<br />

Ministerpräsident Winfried<br />

Kretschmann im Gespräch mit der<br />

Deutschen Presse-Agentur (dpa)<br />

Foto: Staatsministerium<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de


Zu guter Letzt 51<br />

Karikatur: Grolik<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg (LZK BW), <strong>und</strong><br />

Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-<br />

Württemberg (KZV BW),<br />

für das Informationszentrum Zahnges<strong>und</strong>heit Baden-<br />

Württemberg – eine Einrichtung der LZK BW <strong>und</strong><br />

KZV BW.<br />

Redaktion:<br />

Cornelia Schwarz (Cos) (ChR, verantw.)<br />

E-Mail: cornelia.schwarz@izz-online.de<br />

Telefon: 0711/222 966-10<br />

Gabriele Billischek (Bi),<br />

E-Mail: gabi.billischek@izz-online.de<br />

Andrea Mader (am),<br />

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg<br />

Telefon: 0711/228 45-29<br />

E-Mail: mader@lzk-bw.de<br />

Guido Reiter (gr),<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-<br />

Württemberg<br />

Telefon: 0711/78 77-220<br />

E-Mail: guido.reiter@kzvbw.de<br />

Anschrift der Redaktion:<br />

Informationszentrum Zahnges<strong>und</strong>heit<br />

Baden-Württemberg<br />

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Redaktionsassistenz: Gabriele Billischek<br />

Layout: Gabriele Billischek, Armin Fischer<br />

Autoren dieser Ausgabe: Thorsten Beck, Dr. Udo Lenke,<br />

Andrea Mader, Claudia Richter, Dr. Sandra Riemekasten,<br />

Sabine Rücker, Cornelia Schwarz, Benedikt Schweizer,<br />

Dr. Holger Simon-Denoix, Dr. Torsten Tomppert<br />

Titelseite: Abbildung: AdobeStock/beeboys;<br />

IZZ/Armin Fischer<br />

Verantwortlich für Amtliche Mitteilungen der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Baden-Württemberg (KZV BW):<br />

Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstands der<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg<br />

(KZV BW), KdöR<br />

Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart<br />

Verantwortlich für Amtliche Mitteilungen der<br />

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg<br />

(LZK BW):<br />

Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg (LZK BW), KdöR<br />

Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart<br />

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gekürzt zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf<br />

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die Redaktion wird der vollen oder auszugsweisen<br />

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werden, da die Redaktion nur mit wissenschaftlichen<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>


FONDATION BEYELER<br />

26. 1. – 17. 5. <strong>2020</strong><br />

RIEHEN / BASEL<br />

Edward Hopper, Cape Cod Morning, 1950 (Detail), Oil on canvas, 86,7 × 102,3 cm, Smithsonian American Art Museum, Gift of the Sara Roby Fo<strong>und</strong>ation, © Heirs of Josephine Hopper / 2019, ProLitteris, Zurich, Photo: Smithsonian American Art Museum, Gene Young

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