31.03.2023 Aufrufe

… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

Ausgabe 6/2020

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30<br />

Sonderthema<br />

Bericht aus einer Schwerpunktpraxis<br />

Verantwortung übernehmen, Versorgung<br />

aufrechterhalten<br />

Zahnschmerzen nehmen keine Rücksicht auf die Coronakrise. Auch<br />

Personen, die selbst an COVID-19 erkrankt sind, können zahnmedizinische<br />

Notfälle darstellen, die trotz bestehender Infektionsrisiken akut<br />

<strong>und</strong> dringend zahnärztlich behandelt werden müssen. Die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hat daher für<br />

die Notfallversorgung von COVID-19-Infizierten bzw. in Quarantäne befindlichen<br />

Patienten flächendeckend ein Netz von Klinikambulanzen <strong>und</strong><br />

Schwerpunktpraxen organisiert. Doch wie funktioniert die zahnärztliche<br />

Behandlung dieser Patient*innen in der Praxis <strong>und</strong> welche Erfahrungen<br />

gibt es bisher? Dr. Christian Pfau aus Rottweil gibt Auskunft darüber.<br />

Für die zahnärztliche Versorgung ist<br />

es eine doppelte Herausforderung:<br />

Einerseits schließt eine lückenlose<br />

Versorgung die Notfallbehandlung<br />

von an COVID-19 erkrankten<br />

bzw. in Quarantäne befindlichen<br />

Personen ein. Andererseits hat<br />

der ges<strong>und</strong>heitliche Schutz von<br />

Zahnärzt*innen, Zahnmedizinischen<br />

Fachangestellten sowie den<br />

anderen Patient*innen höchste Priorität.<br />

Dies soll mit dem Netz von<br />

Klinikambulanzen <strong>und</strong> Schwerpunktpraxen<br />

bestmöglich gewährleistet<br />

werden. Insgesamt stehen<br />

landesweit 20 Zahnarztpraxen für<br />

das Netzwerk der Schwerpunktpraxen<br />

zur Verfügung. Ergänzend dazu<br />

haben die Unikliniken Freiburg <strong>und</strong><br />

Tübingen sowie das Katharinenhospital<br />

in Stuttgart <strong>und</strong> das Städtische<br />

Klinikum Karlsruhe sogenannte<br />

Corona-Ambulanzen eingerichtet.<br />

Erfahrungen. Dr. Christian Pfau<br />

ist Inhaber der Praxis Rottweil<br />

Zahnärzte (MVZ) Dr. Pfau & Kollegen,<br />

die zu den Schwerpunktpraxen<br />

gehört. Seiner Auskunft nach<br />

halten sich die Fälle von Corona-infizierten<br />

Patient*innen bislang sehr<br />

in Grenzen, deren Versorgung läuft<br />

hingegen problemlos. Die Kontaktaufnahme<br />

funktioniere gut, bislang<br />

habe es keine Fälle gegeben, in denen<br />

betroffene Patient*innen unangekündigt<br />

in der Praxis aufgetaucht<br />

seien. Auch wenn das Netzwerk<br />

von Schwerpunktpraxen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für bestätigte COVID-19-Fälle<br />

vorgesehen war, würden in diesem<br />

Rahmen auch Patienten ohne positives<br />

Testergebnis behandelt. „Wer<br />

Halsschmerzen oder andere Symptome<br />

bekommt, begibt sich vorsorglich<br />

in Quarantäne. Bei akuten<br />

Zahnschmerzen kann man aber oft<br />

nicht so lange warten, bis ein Testergebnis<br />

vorliegt“, erläutert Praxisinhaber<br />

Dr. Christian Pfau.<br />

Praxisalltag. Während sich die<br />

Praxis um die Versorgung dieser<br />

speziellen Zielgruppe kümmert,<br />

wird nach dem Einbruch im April<br />

gleichzeitig auch der Normalbetrieb<br />

wieder hochgefahren – unter<br />

den Hygienebedingungen entsprechend<br />

der RKI-Empfehlungen.<br />

Die Patient*innen kommen langsam<br />

wieder zurück, so Dr. Pfau:<br />

„Wir haben gut zu tun <strong>und</strong> unsere<br />

eigenen Patienten sind sehr froh,<br />

dass wir für sie zur Verfügung<br />

stehen.“ Das Nebeneinander von<br />

Praxisalltag <strong>und</strong> dem Betrieb als<br />

Schwerpunktpraxis lässt sich gut<br />

organisieren. „Ich mache damit keine<br />

Werbung, aber jede*r Patient*in<br />

sollte mit akuten Schmerzen eine<br />

Anlaufstation haben“, betont Dr.<br />

Pfau. Einerseits übernehme die Praxis<br />

bewusst Verantwortung in einer<br />

schwierigen Zeit, damit nicht eine<br />

Gruppe durch das Netz der Versorgung<br />

fällt. Andererseits soll vermieden<br />

werden, dass die eigenen<br />

Patienten wegbleiben, weil sie sich<br />

unbegründet einem höheren Infektionsrisiko<br />

ausgesetzt sehen. Und<br />

wie sieht es mit dem Praxispersonal<br />

<strong>und</strong> deren Bereitschaft aus? „Ich<br />

habe das offen kommuniziert“, betont<br />

Dr. Pfau. Wer nicht in diesem<br />

Rahmen behandeln möchte, habe<br />

sich melden können <strong>und</strong> werde hier<br />

nicht eingesetzt. Alle Kolleg*innen<br />

in der Praxis <strong>und</strong> genügend Angestellte<br />

erklärten sich je<strong>doch</strong> sofort<br />

bereit, für diese Behandlungen zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Schutzmaßnahmen. Dass die<br />

Sicherheit aller Beteiligten in dieser<br />

Praxis höchste Priorität hat, zeigt<br />

sich an dem Konzept der Praxisorganisation<br />

von Dr. Pfau & Kollegen.<br />

Reguläre Behandlungen <strong>und</strong><br />

die Versorgung der von Corona<br />

betroffenen Patient*innen erfolgen<br />

räumlich <strong>und</strong> zeitlich getrennt. Potenziell<br />

an COVID-19-Erkrankte<br />

werden nur abends an drei Tagen in<br />

der Woche behandelt. In dringenden<br />

Fällen kann an andere Schwerpunktpraxen<br />

vermittelt werden. Die<br />

konsequente Trennung der Patientengruppen<br />

sei wichtig, um die Abläufe<br />

zu vereinfachen <strong>und</strong> Risiken<br />

zu senken. Beispielsweise müsse<br />

man so nicht ständig die spezielle<br />

Schutzkleidung für die Behandlung<br />

von Risikopatienten aus- <strong>und</strong> wieder<br />

anziehen.<br />

Das Problem mangelnder Schutzausrüstung<br />

konnte ebenfalls gelöst<br />

werden. Die Bestände, die zu Beginn<br />

der Coronakrise noch vorrätig<br />

waren, seien angesichts der riesigen<br />

Nachfrage schnell sehr knapp<br />

geworden. Die Ausrüstung, die die<br />

Praxis zwischenzeitlich von der<br />

KZV erhalten habe, sei bei dem bisherigen<br />

Aufkommen an Patienten<br />

aber völlig ausreichend. Eine reguläre<br />

Behandlung ist also möglich,<br />

der Schutz der beteiligten Personen<br />

bleibt gewährleistet.<br />

Dr. Holger Simon-Denoix<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!