… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020
Ausgabe 6/2020
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Sonderthema 21<br />
Standespolitische Arbeit erfolgreich – Aufhebung von Paragraf 6a<br />
Zahnärzte praktizieren wieder uneingeschränkt<br />
Kurz vor Ostern wurde das Behandlungsspektrum der Zahnärzteschaft<br />
durch Paragraf 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung<br />
Baden-Württemberg auf akute <strong>und</strong> Notfallbehandlungen reduziert.<br />
Nach wochenlangen Bemühungen <strong>und</strong> Interventionen seitens der<br />
Kammer <strong>und</strong> der KZV wurden die Vorgaben schließlich drei Wochen<br />
nach ihrem Erscheinen am 4. Mai <strong>2020</strong> vollständig aufgehoben.<br />
Eigentlich sollten die Vorgaben, die<br />
während der Osterfeiertage im Sozialministerium<br />
in Paragraf 6a Niederschlag<br />
fanden, bis 15. Juni <strong>2020</strong><br />
gelten – soweit sie nicht aufgr<strong>und</strong> der<br />
Entwicklungen hätten vorher aufgehoben<br />
werden können oder gegebenenfalls<br />
sogar noch verlängert werden<br />
müssen. Da KZV <strong>und</strong> Kammer aufgr<strong>und</strong><br />
dieser Verordnung unabsehbare<br />
Folgen auf die Zahnärzteschaft zukommen<br />
sahen, fanden seit Karfreitag<br />
regelmäßige Gespräche zwischen<br />
den Körperschaften <strong>und</strong> dem Ges<strong>und</strong>heitsministerium<br />
statt. Noch vor<br />
Ende der Osterfeiertage erfolgte ein<br />
erstes Einlenken, indem das Ministerium<br />
„Auslegungshinweise“ zur Einschränkung<br />
zahnärztlicher Behandlungen<br />
erarbeitete, wie die Regierung<br />
am 13. April mitteilte.<br />
Nur akute Notfälle. Diese besagten,<br />
dass „bei der zahnärztlichen Versorgung<br />
von Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
in den Fachgebieten Oralchirurgie,<br />
Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />
<strong>und</strong> Kieferorthopädie [...] nur akute<br />
Erkrankungen oder Schmerzzustände<br />
[Notfälle] behandelt werden [dürfen].<br />
Andere als Notfallbehandlungen sind<br />
auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten<br />
dieser Verordnung zu verschieben“,<br />
so die Corona-Verordnung.<br />
Zwar wurde damit das absolute<br />
Berufsverbot wieder aufgehoben,<br />
<strong>doch</strong> für zahlreiche Praxen im Land<br />
bedeuteten diese Einschränkungen<br />
eine Flut an Terminabsagen <strong>und</strong> eine<br />
große Verunsicherung sowohl bei<br />
den Patient*innen, als auch bei den<br />
Zahnärzt*innen selbst. Beide Körperschaften<br />
betrachteten diese Regelung<br />
von Beginn an als unverhältnismäßigen<br />
Eingriff in die gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />
geschützte Berufsausübungsfreiheit<br />
der Zahnärzteschaft <strong>und</strong> forderten<br />
deshalb ihre Streichung. Den mündlichen<br />
Verhandlungen folgte ein gemeinsames<br />
Schreiben an Ministerpräsident<br />
Kretschmann <strong>und</strong> Sozialminister<br />
Lucha. Darin bekräftigten Dr.<br />
Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />
erneut, dass die Zahnärzt*innen in<br />
Baden-Württemberg zu den systemrelevanten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsberufen zählen.<br />
Gerade in Zahnarztpraxen werden<br />
schon immer strenge Hygienevorschriften<br />
angewandt, die zu einem<br />
entsprechend hohen Schutzniveau bei<br />
der zahnärztlichen Behandlung beitragen,<br />
<strong>und</strong> zwar unabhängig von der<br />
derzeitigen Situation.<br />
Erfolgreiche <strong>Standespolitik</strong>. Bemühungen,<br />
die Erfolg zeigten: Sechs<br />
Wochen vor der geplanten Aufhebung<br />
des Paragrafen 6a änderte die Landesregierung<br />
ihre Rechtsverordnung über<br />
infektionsschützende Maßnahmen<br />
gegen die Ausbreitung des Coronavirus<br />
erneut, <strong>und</strong> hob die Bestimmungen,<br />
die zahnärztliche Behandlungen<br />
bis dato eingeschränkt hatten, auf.<br />
Damit bestehen seitdem keine Behandlungsbeschränkungen<br />
mehr.<br />
Gewisse Sorgen bleiben. Die<br />
Sorgen der zahnmedizinischen Familie<br />
sind damit je<strong>doch</strong> nicht vom Tisch,<br />
denn die Versorgungsstrukturen-<br />
Schutzverordnung, die das ursprüngliche<br />
Sozialschutzpaket für Zahnarztpraxen<br />
auf einen reinen Kredit reduziert,<br />
wird sich unmittelbar auf die<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätze auswirken.<br />
Die Gesamtvergütungen für<br />
Zahnärzte in diesem Jahr sollen auf 90<br />
Prozent der 2019 erfolgten Zahlungen<br />
festgeschrieben werden. Einzelleistungen<br />
werden weiterhin nach den für<br />
<strong>2020</strong> bereits vereinbarten Kriterien<br />
vergütet. Sollte es aufgr<strong>und</strong> von Nachholeffekten<br />
bei aufgeschobenen Leistungen<br />
wie etwa Zahnersatz kommen,<br />
müssen die Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen die von den Krankenkassen<br />
zu viel gezahlte Vergütung in<br />
den Jahren 2021 <strong>und</strong> 2022 vollständig<br />
ausgleichen. Der Referentenentwurf<br />
hingegen sah vor, dass die Zahnärzte<br />
30 Prozent möglicher Überzahlungen<br />
behalten dürfen. Aufgenommen wurde<br />
auch ein Passus, nachdem alle Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen „im<br />
Benehmen mit den Landesverbänden<br />
der Krankenkassen <strong>und</strong> den Ersatzkassen“<br />
im Honorarverteilungsmaßstab<br />
abweichende Regelungen in den<br />
Jahren <strong>2020</strong> bis 2022 vorsehen können.<br />
Schwerpunktpraxen. Bereits in<br />
der Anfangsphase der Pandemie wurden<br />
durch Bemühungen der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung mehrere<br />
Schwerpunktpraxen eingerichtet. Patienten,<br />
die an COVID-19 erkrankt<br />
sind oder sich in Quarantäne befinden,<br />
werden dort behandelt. Die Liste<br />
der infrage kommenden Universitätskliniken,<br />
Kliniken <strong>und</strong> Praxen wird<br />
regelmäßig aktualisiert <strong>und</strong> findet sich<br />
auf den Internetseiten der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung Baden-<br />
Württemberg <strong>und</strong> der Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg.<br />
Oberstes Gebot: M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit.<br />
Nicht zuletzt in Zeiten der Corona-<br />
Pandemie gilt, dass eine gute M<strong>und</strong>hygiene<br />
zum Schutz vor Krankheiten<br />
beitragen kann. Darauf wies<br />
auch die Deutsche Gesellschaft für<br />
Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />
(DGZMK) hin. „Prävention stärkt die<br />
Immunkompetenz am Entstehungsort<br />
der Virusinfektion <strong>und</strong> hilft über diese<br />
Fitmacherfunktion, sie zu vermeiden<br />
oder ihren Verlauf abzumildern“, betont<br />
der Präsident der DGZMK, Prof.<br />
Dr. Roland Frankenberger. Für die Patienten<br />
sei es wichtig, sich immunologisch<br />
bestmöglich gegen COVID-19<br />
zu wappnen. Dies schließe eine konsequente<br />
M<strong>und</strong>hygiene mit ein.<br />
Cornelia Schwarz<br />
www.zahnaerzteblatt.de<br />
ZBW 6/<strong>2020</strong>