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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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Sonderthema 21<br />

Standespolitische Arbeit erfolgreich – Aufhebung von Paragraf 6a<br />

Zahnärzte praktizieren wieder uneingeschränkt<br />

Kurz vor Ostern wurde das Behandlungsspektrum der Zahnärzteschaft<br />

durch Paragraf 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung<br />

Baden-Württemberg auf akute <strong>und</strong> Notfallbehandlungen reduziert.<br />

Nach wochenlangen Bemühungen <strong>und</strong> Interventionen seitens der<br />

Kammer <strong>und</strong> der KZV wurden die Vorgaben schließlich drei Wochen<br />

nach ihrem Erscheinen am 4. Mai <strong>2020</strong> vollständig aufgehoben.<br />

Eigentlich sollten die Vorgaben, die<br />

während der Osterfeiertage im Sozialministerium<br />

in Paragraf 6a Niederschlag<br />

fanden, bis 15. Juni <strong>2020</strong><br />

gelten – soweit sie nicht aufgr<strong>und</strong> der<br />

Entwicklungen hätten vorher aufgehoben<br />

werden können oder gegebenenfalls<br />

sogar noch verlängert werden<br />

müssen. Da KZV <strong>und</strong> Kammer aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Verordnung unabsehbare<br />

Folgen auf die Zahnärzteschaft zukommen<br />

sahen, fanden seit Karfreitag<br />

regelmäßige Gespräche zwischen<br />

den Körperschaften <strong>und</strong> dem Ges<strong>und</strong>heitsministerium<br />

statt. Noch vor<br />

Ende der Osterfeiertage erfolgte ein<br />

erstes Einlenken, indem das Ministerium<br />

„Auslegungshinweise“ zur Einschränkung<br />

zahnärztlicher Behandlungen<br />

erarbeitete, wie die Regierung<br />

am 13. April mitteilte.<br />

Nur akute Notfälle. Diese besagten,<br />

dass „bei der zahnärztlichen Versorgung<br />

von Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

in den Fachgebieten Oralchirurgie,<br />

Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Kieferorthopädie [...] nur akute<br />

Erkrankungen oder Schmerzzustände<br />

[Notfälle] behandelt werden [dürfen].<br />

Andere als Notfallbehandlungen sind<br />

auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten<br />

dieser Verordnung zu verschieben“,<br />

so die Corona-Verordnung.<br />

Zwar wurde damit das absolute<br />

Berufsverbot wieder aufgehoben,<br />

<strong>doch</strong> für zahlreiche Praxen im Land<br />

bedeuteten diese Einschränkungen<br />

eine Flut an Terminabsagen <strong>und</strong> eine<br />

große Verunsicherung sowohl bei<br />

den Patient*innen, als auch bei den<br />

Zahnärzt*innen selbst. Beide Körperschaften<br />

betrachteten diese Regelung<br />

von Beginn an als unverhältnismäßigen<br />

Eingriff in die gr<strong>und</strong>gesetzlich<br />

geschützte Berufsausübungsfreiheit<br />

der Zahnärzteschaft <strong>und</strong> forderten<br />

deshalb ihre Streichung. Den mündlichen<br />

Verhandlungen folgte ein gemeinsames<br />

Schreiben an Ministerpräsident<br />

Kretschmann <strong>und</strong> Sozialminister<br />

Lucha. Darin bekräftigten Dr.<br />

Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />

erneut, dass die Zahnärzt*innen in<br />

Baden-Württemberg zu den systemrelevanten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsberufen zählen.<br />

Gerade in Zahnarztpraxen werden<br />

schon immer strenge Hygienevorschriften<br />

angewandt, die zu einem<br />

entsprechend hohen Schutzniveau bei<br />

der zahnärztlichen Behandlung beitragen,<br />

<strong>und</strong> zwar unabhängig von der<br />

derzeitigen Situation.<br />

Erfolgreiche <strong>Standespolitik</strong>. Bemühungen,<br />

die Erfolg zeigten: Sechs<br />

Wochen vor der geplanten Aufhebung<br />

des Paragrafen 6a änderte die Landesregierung<br />

ihre Rechtsverordnung über<br />

infektionsschützende Maßnahmen<br />

gegen die Ausbreitung des Coronavirus<br />

erneut, <strong>und</strong> hob die Bestimmungen,<br />

die zahnärztliche Behandlungen<br />

bis dato eingeschränkt hatten, auf.<br />

Damit bestehen seitdem keine Behandlungsbeschränkungen<br />

mehr.<br />

Gewisse Sorgen bleiben. Die<br />

Sorgen der zahnmedizinischen Familie<br />

sind damit je<strong>doch</strong> nicht vom Tisch,<br />

denn die Versorgungsstrukturen-<br />

Schutzverordnung, die das ursprüngliche<br />

Sozialschutzpaket für Zahnarztpraxen<br />

auf einen reinen Kredit reduziert,<br />

wird sich unmittelbar auf die<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätze auswirken.<br />

Die Gesamtvergütungen für<br />

Zahnärzte in diesem Jahr sollen auf 90<br />

Prozent der 2019 erfolgten Zahlungen<br />

festgeschrieben werden. Einzelleistungen<br />

werden weiterhin nach den für<br />

<strong>2020</strong> bereits vereinbarten Kriterien<br />

vergütet. Sollte es aufgr<strong>und</strong> von Nachholeffekten<br />

bei aufgeschobenen Leistungen<br />

wie etwa Zahnersatz kommen,<br />

müssen die Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen die von den Krankenkassen<br />

zu viel gezahlte Vergütung in<br />

den Jahren 2021 <strong>und</strong> 2022 vollständig<br />

ausgleichen. Der Referentenentwurf<br />

hingegen sah vor, dass die Zahnärzte<br />

30 Prozent möglicher Überzahlungen<br />

behalten dürfen. Aufgenommen wurde<br />

auch ein Passus, nachdem alle Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen „im<br />

Benehmen mit den Landesverbänden<br />

der Krankenkassen <strong>und</strong> den Ersatzkassen“<br />

im Honorarverteilungsmaßstab<br />

abweichende Regelungen in den<br />

Jahren <strong>2020</strong> bis 2022 vorsehen können.<br />

Schwerpunktpraxen. Bereits in<br />

der Anfangsphase der Pandemie wurden<br />

durch Bemühungen der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung mehrere<br />

Schwerpunktpraxen eingerichtet. Patienten,<br />

die an COVID-19 erkrankt<br />

sind oder sich in Quarantäne befinden,<br />

werden dort behandelt. Die Liste<br />

der infrage kommenden Universitätskliniken,<br />

Kliniken <strong>und</strong> Praxen wird<br />

regelmäßig aktualisiert <strong>und</strong> findet sich<br />

auf den Internetseiten der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung Baden-<br />

Württemberg <strong>und</strong> der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg.<br />

Oberstes Gebot: M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit.<br />

Nicht zuletzt in Zeiten der Corona-<br />

Pandemie gilt, dass eine gute M<strong>und</strong>hygiene<br />

zum Schutz vor Krankheiten<br />

beitragen kann. Darauf wies<br />

auch die Deutsche Gesellschaft für<br />

Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kieferheilk<strong>und</strong>e<br />

(DGZMK) hin. „Prävention stärkt die<br />

Immunkompetenz am Entstehungsort<br />

der Virusinfektion <strong>und</strong> hilft über diese<br />

Fitmacherfunktion, sie zu vermeiden<br />

oder ihren Verlauf abzumildern“, betont<br />

der Präsident der DGZMK, Prof.<br />

Dr. Roland Frankenberger. Für die Patienten<br />

sei es wichtig, sich immunologisch<br />

bestmöglich gegen COVID-19<br />

zu wappnen. Dies schließe eine konsequente<br />

M<strong>und</strong>hygiene mit ein.<br />

Cornelia Schwarz<br />

www.zahnaerzteblatt.de<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong>

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