… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020
Ausgabe 6/2020
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Sonderthema 23<br />
schreiben, Ges<strong>und</strong>heitstelegramm<br />
<strong>und</strong> KammerKOMPAKT genutzt.<br />
Über die Social-Media-Kanäle<br />
kommunizierten die Körperschaften<br />
das Angebot der Schwerpunktpraxen<br />
ebenso wie den politischen<br />
Erfolg der Abschaffung des § 6a<br />
der Corona-Verordnung. Um der<br />
durch die Corona-Verordnung<br />
<strong>und</strong> den damit zusammenhängenden<br />
Presseveröffentlichungen<br />
entstandenen Verunsicherung bei<br />
den Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
entgegenzuwirken, schaltete das<br />
Informationszentrum Zahn- <strong>und</strong><br />
M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit (IZZ) nahezu flächendeckend<br />
in den Gemeindeblättern<br />
Baden-Württembergs eine Anzeige,<br />
die deutlich zum Ausdruck<br />
brachte, dass alle medizinisch<br />
notwendigen zahnärztlichen Behandlungen<br />
auch trotz Corona-Verordnung<br />
erbracht werden dürfen.<br />
Verschiedene Presseinformationen<br />
wurden von der LZK BW <strong>und</strong> der<br />
KZV BW gemeinsam herausgegeben,<br />
so beispielsweise auch die<br />
Meldung zur vollständigen Streichung<br />
von § 6a der Corona-Verordnung,<br />
die an sämtliche Medien<br />
des Landes versendet <strong>und</strong> vielfach<br />
abgedruckt wurde. Auch Ministerpräsident<br />
Winfried Kretschmann<br />
war Adressat mehrerer Briefe der<br />
Körperschaften. So forderten Dr.<br />
Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />
unter anderem die Aufhebung<br />
des § 6a der Corona-Verordnung,<br />
die Notbetreuung von Kindern für<br />
Angehörige zahnmedizinischer Berufe<br />
<strong>und</strong> einen Schutzschirm für<br />
die Zahnärzteschaft.<br />
Schwerpunktpraxen. Auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage einer Abfrage der KZV<br />
BW konnte Mitte April ein Netz mit<br />
Schwerpunktpraxen eingerichtet<br />
werden. Zuvor hatten sich LZK BW<br />
<strong>und</strong> KZV BW bereits für die Einrichtung<br />
von Klinikambulanzen für<br />
COVID-19-Erkrankte eingesetzt.<br />
Für Corona-Patienten wird so eine<br />
zahnmedizinische Versorgung im<br />
Notfall gewährleistet <strong>und</strong> die Zahnarztpraxen<br />
gleichzeitig entlastet,<br />
da Patienten, die positiv auf CO-<br />
VID-19 getestet oder in Quarantäne<br />
sind, so ausschließlich in speziellen<br />
Zentren behandelt <strong>und</strong> an diese<br />
weiterverwiesen werden können.<br />
24 Standorte in Baden-Württemberg<br />
sind Teil des Netzwerks, darunter<br />
mit den Universitätskliniken<br />
Freiburg <strong>und</strong> Tübingen wie auch<br />
dem Katharinenhospital Stuttgart<br />
<strong>und</strong> dem Städtischen Klinikum<br />
Karlsruhe vier Klinikambulanzen.<br />
„Wir können somit für COVID-<br />
19-Erkrankte flächendeckend eine<br />
zahnmedizinische Notfallversorgung<br />
gewährleisten, die den besonderen<br />
Anforderungen dieser Patientinnen<br />
<strong>und</strong> Patienten gerecht wird“,<br />
so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende<br />
der KZV BW. Die Übersicht<br />
der teilnehmenden Praxen ist unter<br />
https://bit.ly/2WszzY9 einsehbar.<br />
Atemschutzmasken beschafft.<br />
Die Schutzausrüstung war seit Beginn<br />
der Pandemie ein knappes Gut<br />
<strong>und</strong> die Versorgungslage durch die<br />
weltweite Nachfrage extrem angespannt.<br />
Um die Versorgung in den<br />
baden-württembergischen Praxen<br />
zu gewährleisten, haben sich die<br />
Körperschaften entschlossen, FFP<br />
2/KN95-Atemschutzmasken auf<br />
dem freien Markt zu beschaffen <strong>und</strong><br />
an die Praxen zu verteilen. Ebenso<br />
wurden Gesichtsvisiere <strong>und</strong> FFP2-<br />
Masken an notdiensthabende Praxen<br />
<strong>und</strong> Desinfektionsmittel an die<br />
Sicherstellungspraxen versendet.<br />
Einsatz für die Existenz. Eine<br />
Blitz-Umfrage durch die KZV BW<br />
ergab, dass im April <strong>2020</strong> die KCH-<br />
Honorarumsätze im Vergleich zum<br />
Vorjahresmonat um durchschnittlich<br />
43,2 Prozent zurückgegangen sind.<br />
Am häufigsten wurde ein Rückgang<br />
zwischen 50 <strong>und</strong> 60 Prozent<br />
angegeben. Umso ernüchternder ist<br />
der Umstand, dass trotz intensiver<br />
Bemühungen auf den unterschiedlichen<br />
politischen Ebenen die Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />
(COVID-19-VSt-SchutzV)<br />
schlussendlich – im Gegensatz zum<br />
ursprünglichen Entwurf – lediglich<br />
Kredite für die Zahnarztpraxen<br />
statt echter Hilfen vorsieht. Dr. Ute<br />
Maier stellte hierzu klar: „Unter<br />
sehr widrigen Umständen stehen<br />
wir wie alle im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
seit dem ersten Tag der Pandemie<br />
in unseren Praxen <strong>und</strong> sorgen für<br />
eine bestmögliche Versorgung der<br />
Patientinnen <strong>und</strong> Patienten. Der<br />
Umstand, dass viele Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen existenzgefährdende<br />
Umsatzeinbußen haben, wird vonseiten<br />
der Politik einfach vom Tisch<br />
gefegt“. Im gleichen Schritt kündigte<br />
die KZV BW eine Taskforce an,<br />
die Lösungen beschreiben soll, wie<br />
mit diesen Beschlüssen umzugehen<br />
ist. „Die Politik würdigt in keinster<br />
Weise unsere Systemrelevanz <strong>und</strong><br />
unsere wirtschaftliche Bedeutung.<br />
Wir stellen knapp eine halbe Million<br />
Arbeitsplätze in Deutschland.“<br />
Mit diesen Worten drückt LZK-<br />
Präsident Dr. Torsten Tomppert sein<br />
Missfallen über die am 4. Mai <strong>2020</strong><br />
vom B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />
erlassene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />
aus.<br />
Andrea Mader &<br />
Benedikt Schweizer<br />
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ZBW 6/<strong>2020</strong>