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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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Sonderthema 23<br />

schreiben, Ges<strong>und</strong>heitstelegramm<br />

<strong>und</strong> KammerKOMPAKT genutzt.<br />

Über die Social-Media-Kanäle<br />

kommunizierten die Körperschaften<br />

das Angebot der Schwerpunktpraxen<br />

ebenso wie den politischen<br />

Erfolg der Abschaffung des § 6a<br />

der Corona-Verordnung. Um der<br />

durch die Corona-Verordnung<br />

<strong>und</strong> den damit zusammenhängenden<br />

Presseveröffentlichungen<br />

entstandenen Verunsicherung bei<br />

den Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

entgegenzuwirken, schaltete das<br />

Informationszentrum Zahn- <strong>und</strong><br />

M<strong>und</strong>ges<strong>und</strong>heit (IZZ) nahezu flächendeckend<br />

in den Gemeindeblättern<br />

Baden-Württembergs eine Anzeige,<br />

die deutlich zum Ausdruck<br />

brachte, dass alle medizinisch<br />

notwendigen zahnärztlichen Behandlungen<br />

auch trotz Corona-Verordnung<br />

erbracht werden dürfen.<br />

Verschiedene Presseinformationen<br />

wurden von der LZK BW <strong>und</strong> der<br />

KZV BW gemeinsam herausgegeben,<br />

so beispielsweise auch die<br />

Meldung zur vollständigen Streichung<br />

von § 6a der Corona-Verordnung,<br />

die an sämtliche Medien<br />

des Landes versendet <strong>und</strong> vielfach<br />

abgedruckt wurde. Auch Ministerpräsident<br />

Winfried Kretschmann<br />

war Adressat mehrerer Briefe der<br />

Körperschaften. So forderten Dr.<br />

Ute Maier <strong>und</strong> Dr. Torsten Tomppert<br />

unter anderem die Aufhebung<br />

des § 6a der Corona-Verordnung,<br />

die Notbetreuung von Kindern für<br />

Angehörige zahnmedizinischer Berufe<br />

<strong>und</strong> einen Schutzschirm für<br />

die Zahnärzteschaft.<br />

Schwerpunktpraxen. Auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer Abfrage der KZV<br />

BW konnte Mitte April ein Netz mit<br />

Schwerpunktpraxen eingerichtet<br />

werden. Zuvor hatten sich LZK BW<br />

<strong>und</strong> KZV BW bereits für die Einrichtung<br />

von Klinikambulanzen für<br />

COVID-19-Erkrankte eingesetzt.<br />

Für Corona-Patienten wird so eine<br />

zahnmedizinische Versorgung im<br />

Notfall gewährleistet <strong>und</strong> die Zahnarztpraxen<br />

gleichzeitig entlastet,<br />

da Patienten, die positiv auf CO-<br />

VID-19 getestet oder in Quarantäne<br />

sind, so ausschließlich in speziellen<br />

Zentren behandelt <strong>und</strong> an diese<br />

weiterverwiesen werden können.<br />

24 Standorte in Baden-Württemberg<br />

sind Teil des Netzwerks, darunter<br />

mit den Universitätskliniken<br />

Freiburg <strong>und</strong> Tübingen wie auch<br />

dem Katharinenhospital Stuttgart<br />

<strong>und</strong> dem Städtischen Klinikum<br />

Karlsruhe vier Klinikambulanzen.<br />

„Wir können somit für COVID-<br />

19-Erkrankte flächendeckend eine<br />

zahnmedizinische Notfallversorgung<br />

gewährleisten, die den besonderen<br />

Anforderungen dieser Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten gerecht wird“,<br />

so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende<br />

der KZV BW. Die Übersicht<br />

der teilnehmenden Praxen ist unter<br />

https://bit.ly/2WszzY9 einsehbar.<br />

Atemschutzmasken beschafft.<br />

Die Schutzausrüstung war seit Beginn<br />

der Pandemie ein knappes Gut<br />

<strong>und</strong> die Versorgungslage durch die<br />

weltweite Nachfrage extrem angespannt.<br />

Um die Versorgung in den<br />

baden-württembergischen Praxen<br />

zu gewährleisten, haben sich die<br />

Körperschaften entschlossen, FFP<br />

2/KN95-Atemschutzmasken auf<br />

dem freien Markt zu beschaffen <strong>und</strong><br />

an die Praxen zu verteilen. Ebenso<br />

wurden Gesichtsvisiere <strong>und</strong> FFP2-<br />

Masken an notdiensthabende Praxen<br />

<strong>und</strong> Desinfektionsmittel an die<br />

Sicherstellungspraxen versendet.<br />

Einsatz für die Existenz. Eine<br />

Blitz-Umfrage durch die KZV BW<br />

ergab, dass im April <strong>2020</strong> die KCH-<br />

Honorarumsätze im Vergleich zum<br />

Vorjahresmonat um durchschnittlich<br />

43,2 Prozent zurückgegangen sind.<br />

Am häufigsten wurde ein Rückgang<br />

zwischen 50 <strong>und</strong> 60 Prozent<br />

angegeben. Umso ernüchternder ist<br />

der Umstand, dass trotz intensiver<br />

Bemühungen auf den unterschiedlichen<br />

politischen Ebenen die Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />

(COVID-19-VSt-SchutzV)<br />

schlussendlich – im Gegensatz zum<br />

ursprünglichen Entwurf – lediglich<br />

Kredite für die Zahnarztpraxen<br />

statt echter Hilfen vorsieht. Dr. Ute<br />

Maier stellte hierzu klar: „Unter<br />

sehr widrigen Umständen stehen<br />

wir wie alle im Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

seit dem ersten Tag der Pandemie<br />

in unseren Praxen <strong>und</strong> sorgen für<br />

eine bestmögliche Versorgung der<br />

Patientinnen <strong>und</strong> Patienten. Der<br />

Umstand, dass viele Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen existenzgefährdende<br />

Umsatzeinbußen haben, wird vonseiten<br />

der Politik einfach vom Tisch<br />

gefegt“. Im gleichen Schritt kündigte<br />

die KZV BW eine Taskforce an,<br />

die Lösungen beschreiben soll, wie<br />

mit diesen Beschlüssen umzugehen<br />

ist. „Die Politik würdigt in keinster<br />

Weise unsere Systemrelevanz <strong>und</strong><br />

unsere wirtschaftliche Bedeutung.<br />

Wir stellen knapp eine halbe Million<br />

Arbeitsplätze in Deutschland.“<br />

Mit diesen Worten drückt LZK-<br />

Präsident Dr. Torsten Tomppert sein<br />

Missfallen über die am 4. Mai <strong>2020</strong><br />

vom B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />

erlassene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung<br />

aus.<br />

Andrea Mader &<br />

Benedikt Schweizer<br />

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