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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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Sonderthema 25<br />

willigung, sondern beispielsweise<br />

auch durch einen entsprechenden<br />

aussagekräftigen Vermerk<br />

in der Patientenakte geführt werden.<br />

Was ist einer Praxis angeraten,<br />

die den konkreten Verdacht hat,<br />

dass ein Patient mit Corona infiziert<br />

ist? Darf ich hier Meldungen<br />

an dritte, beispielsweise das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt, weitergeben?<br />

Wie verhält es sich mit einem Datenaustausch<br />

beispielsweise zwischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />

Polizeibehörden?<br />

Einer Praxis ist mit Blick auf datenschutzrechtliche<br />

Aspekte u. a.<br />

anzuraten, insbesondere auch die<br />

einschlägigen Vorschriften des<br />

Infektionsschutzgesetzes (IfSG)<br />

zu beachten. Danach besteht bei<br />

Verdacht einer solchen Erkrankung<br />

für Meldungen an Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

nicht nur eine Meldebefugnis,<br />

sondern sogar eine<br />

Meldepflicht. Welche Daten dabei<br />

gemeldet werden müssen ergibt<br />

sich aus § 9 IfSG. Danach müssen<br />

Zahnärzte <strong>und</strong> andere Meldepflichtige<br />

diese Daten allerdings<br />

nur melden „soweit vorliegend“;<br />

sie sind somit nach diesen infektionsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

also nicht verpflichtet, vor<br />

Erstattung ihrer (in der Regel wohl<br />

eilbedürftigen) Meldung bei ihnen<br />

nicht vorliegende Daten erst noch<br />

aufwändig zu erheben.<br />

Auch der Datenaustausch zwischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />

Polizeibehörden darf nur im datenschutzrechtlich<br />

zulässigen<br />

Rahmen stattfinden. Das Innen<strong>und</strong><br />

das Sozialministerium haben<br />

zur näheren Ausgestaltung der<br />

Datenverarbeitung in diesen Fällen<br />

eine Rechtsverordnung (ab<br />

dem 4. Mai <strong>2020</strong> in Kraft) zur<br />

Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten zwischen Ges<strong>und</strong>heitsbehörden,<br />

Ortspolizeibehörden <strong>und</strong><br />

Polizeivollzugsdienst aus Gründen<br />

des Infektionsschutzes (Corona-<br />

Verordnung Datenverarbeitung)<br />

erlassen.<br />

Was ist Ihre Haltung zur Diskussion<br />

um die Corona Tracking-App?<br />

Ist der nun eingeschlagene Weg<br />

der dezentralen Speicherung<br />

ein guter Kompromiss zwischen<br />

Datenschutz <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz?<br />

Aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />

ist der dezentrale Abgleich, ob<br />

man mit jemandem, der erkrankt<br />

ist, im Inkubationszeitraum Kontakt<br />

hatte, sicherlich einer zentralen<br />

Zusammenführung der Daten<br />

vorzuziehen. Kritisch an der dezentralen<br />

Variante wird gesehen,<br />

dass er mehr „Einsatz“ von der<br />

Bevölkerung verlangt. Nicht nur<br />

der Neu-Infizierte muss seine Erkrankung<br />

aktiv melden, auch alle<br />

anderen Nutzer*innen der App<br />

müssen regelmäßig selbst abgleichen,<br />

ob die in ihrem Smartphone<br />

hinterlegten Codes mit einem<br />

der als infiziert gemeldeten Codes<br />

übereinstimmt. Aus unserer Sicht<br />

sollte man in erster Linie auf das<br />

Verantwortungsbewusstsein der<br />

Bürger*innen setzen, welche die<br />

App ja ganz bewusst nutzen möchten,<br />

um sich selbst <strong>und</strong> andere zu<br />

schützen. Aus unserer Sicht problematisch<br />

sind die immer wieder<br />

neu aufkommenden Vorstöße,<br />

die freiwillige Nutzung der App<br />

auszuhebeln, indem man an deren<br />

Nutzung bestimmte Vorteile<br />

knüpft, wie beispielsweise Restaurantbesuch<br />

oder Reisefreiheit.<br />

Freiheit darf nicht als Privileg oder<br />

als Belohnung für Wohlverhalten<br />

verstanden werden, Freiwilligkeit<br />

muss freiwillig bleiben. Das gilt<br />

besonders für die Corona-App.<br />

Vielen Dank für dieses Gespräch!<br />

Info<br />

Die Fragen stellte<br />

Benedikt Schweizer<br />

Fragen r<strong>und</strong> um das Thema<br />

Datenschutz <strong>und</strong> Infektionsschutzgesetz<br />

werden auch in<br />

den FAQ des LFDI Baden-Württemberg<br />

beantwortet:<br />

www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/<br />

faq-corona/.<br />

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ZBW 6/<strong>2020</strong>

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