… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020
Ausgabe 6/2020
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Sonderthema 25<br />
willigung, sondern beispielsweise<br />
auch durch einen entsprechenden<br />
aussagekräftigen Vermerk<br />
in der Patientenakte geführt werden.<br />
Was ist einer Praxis angeraten,<br />
die den konkreten Verdacht hat,<br />
dass ein Patient mit Corona infiziert<br />
ist? Darf ich hier Meldungen<br />
an dritte, beispielsweise das<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt, weitergeben?<br />
Wie verhält es sich mit einem Datenaustausch<br />
beispielsweise zwischen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />
Polizeibehörden?<br />
Einer Praxis ist mit Blick auf datenschutzrechtliche<br />
Aspekte u. a.<br />
anzuraten, insbesondere auch die<br />
einschlägigen Vorschriften des<br />
Infektionsschutzgesetzes (IfSG)<br />
zu beachten. Danach besteht bei<br />
Verdacht einer solchen Erkrankung<br />
für Meldungen an Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />
nicht nur eine Meldebefugnis,<br />
sondern sogar eine<br />
Meldepflicht. Welche Daten dabei<br />
gemeldet werden müssen ergibt<br />
sich aus § 9 IfSG. Danach müssen<br />
Zahnärzte <strong>und</strong> andere Meldepflichtige<br />
diese Daten allerdings<br />
nur melden „soweit vorliegend“;<br />
sie sind somit nach diesen infektionsschutzrechtlichen<br />
Vorschriften<br />
also nicht verpflichtet, vor<br />
Erstattung ihrer (in der Regel wohl<br />
eilbedürftigen) Meldung bei ihnen<br />
nicht vorliegende Daten erst noch<br />
aufwändig zu erheben.<br />
Auch der Datenaustausch zwischen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsämtern <strong>und</strong><br />
Polizeibehörden darf nur im datenschutzrechtlich<br />
zulässigen<br />
Rahmen stattfinden. Das Innen<strong>und</strong><br />
das Sozialministerium haben<br />
zur näheren Ausgestaltung der<br />
Datenverarbeitung in diesen Fällen<br />
eine Rechtsverordnung (ab<br />
dem 4. Mai <strong>2020</strong> in Kraft) zur<br />
Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten zwischen Ges<strong>und</strong>heitsbehörden,<br />
Ortspolizeibehörden <strong>und</strong><br />
Polizeivollzugsdienst aus Gründen<br />
des Infektionsschutzes (Corona-<br />
Verordnung Datenverarbeitung)<br />
erlassen.<br />
Was ist Ihre Haltung zur Diskussion<br />
um die Corona Tracking-App?<br />
Ist der nun eingeschlagene Weg<br />
der dezentralen Speicherung<br />
ein guter Kompromiss zwischen<br />
Datenschutz <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz?<br />
Aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />
ist der dezentrale Abgleich, ob<br />
man mit jemandem, der erkrankt<br />
ist, im Inkubationszeitraum Kontakt<br />
hatte, sicherlich einer zentralen<br />
Zusammenführung der Daten<br />
vorzuziehen. Kritisch an der dezentralen<br />
Variante wird gesehen,<br />
dass er mehr „Einsatz“ von der<br />
Bevölkerung verlangt. Nicht nur<br />
der Neu-Infizierte muss seine Erkrankung<br />
aktiv melden, auch alle<br />
anderen Nutzer*innen der App<br />
müssen regelmäßig selbst abgleichen,<br />
ob die in ihrem Smartphone<br />
hinterlegten Codes mit einem<br />
der als infiziert gemeldeten Codes<br />
übereinstimmt. Aus unserer Sicht<br />
sollte man in erster Linie auf das<br />
Verantwortungsbewusstsein der<br />
Bürger*innen setzen, welche die<br />
App ja ganz bewusst nutzen möchten,<br />
um sich selbst <strong>und</strong> andere zu<br />
schützen. Aus unserer Sicht problematisch<br />
sind die immer wieder<br />
neu aufkommenden Vorstöße,<br />
die freiwillige Nutzung der App<br />
auszuhebeln, indem man an deren<br />
Nutzung bestimmte Vorteile<br />
knüpft, wie beispielsweise Restaurantbesuch<br />
oder Reisefreiheit.<br />
Freiheit darf nicht als Privileg oder<br />
als Belohnung für Wohlverhalten<br />
verstanden werden, Freiwilligkeit<br />
muss freiwillig bleiben. Das gilt<br />
besonders für die Corona-App.<br />
Vielen Dank für dieses Gespräch!<br />
Info<br />
Die Fragen stellte<br />
Benedikt Schweizer<br />
Fragen r<strong>und</strong> um das Thema<br />
Datenschutz <strong>und</strong> Infektionsschutzgesetz<br />
werden auch in<br />
den FAQ des LFDI Baden-Württemberg<br />
beantwortet:<br />
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/<br />
faq-corona/.<br />
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ZBW 6/<strong>2020</strong>