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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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28<br />

Sonderthema<br />

In Praxen läuft der „Normalbetrieb“ wieder an<br />

Niedergelassene Ärzte dürfen wieder den<br />

früheren Versorgungsumfang aufnehmen<br />

Foto: S. Rücker<br />

Nachdem aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie in den Arztpraxen<br />

verschiebbare Patientenkontakte zu unterlassen waren <strong>und</strong> die<br />

Zahnärzte zeitweise nur Notfälle behandeln durften, fahren die<br />

Praxen nun den Regelbetrieb wieder hoch, wie auch im Raum<br />

Vaihingen zu spüren ist. – Ein Bericht der Vaihinger Kreiszeitung<br />

vom 12. Mai.<br />

Behandlung in vollem Umfang. „Teilweise wissen die Patienten noch nicht, dass wir<br />

wieder in vollem Umfang behandeln dürfen“, stellt Dr. Udo Lenke fest.<br />

Die Praxen der niedergelassenen<br />

Ärzte <strong>und</strong> Psychotherapeuten können<br />

ab sofort wieder schrittweise<br />

den bisherigen Versorgungsumfang<br />

aufnehmen, allerdings unter strengen<br />

Hygieneanforderungen, heißt<br />

es hierzu in einer Pressemitteilung<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Baden-Württemberg (KVBW).<br />

„Wir freuen uns, dass die Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten wieder Behandlungen<br />

in Anspruch nehmen<br />

können, die aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie<br />

verschoben werden<br />

mussten“, wird der Vorstandsvorsitzende<br />

der KVBW, Dr. Norbert<br />

Metke, zitiert. In den Praxen werde<br />

der Betrieb aber weiterhin teilweise<br />

eingeschränkt bleiben müssen.<br />

Beispielsweise müssen die Praxen<br />

ihr Terminmanagement anpassen,<br />

damit sich immer nur wenige Patienten<br />

in den Praxisräumen aufhalten.<br />

Metke verwies auf strenge<br />

Hygieneanforderungen. „Wir<br />

haben bis Ende der letzten Woche<br />

400 .000 Masken an unsere Mitglieder<br />

verteilt <strong>und</strong> weit über eine Million<br />

M<strong>und</strong>-Nasenschutztücher <strong>und</strong><br />

weiteres Material. Gut die Hälfte<br />

davon haben wir selbst beschafft.<br />

Die Versorgung mit Schutzausrüstung<br />

ist eine Voraussetzung dafür,<br />

dass unsere Mitglieder wieder stärker<br />

in den Praxen tätig werden können.<br />

Das gilt für die eigene, insbesondere<br />

aber auch für die Sicherheit<br />

der Patienten.“<br />

Schutz der Praxen. Wichtig sei,<br />

so Metke, dass die Patienten selbst<br />

zum Schutz der Praxen beitragen.<br />

„Patienten, die ärztliche Hilfe in<br />

Anspruch nehmen, vereinbaren bitte<br />

telefonisch einen Termin in den<br />

Praxen. Wichtig ist ferner, dass die<br />

Patienten eine M<strong>und</strong>-Nasen-Bedeckung<br />

auch beim Besuch in den<br />

Arztpraxen tragen“, so der KVBW-<br />

Vorstandsvorsitzende Metke.<br />

Angebot der Fachärzte. Dass die<br />

Patienten Untersuchungen durch die<br />

Ärzte wieder mehr wahrnehmen, berichtet<br />

beispielsweise Sandra Klett,<br />

Praxismanagerin des Vaihinger Vaisana<br />

Ärztehauses. Es habe noch im<br />

April aufgr<strong>und</strong> der Corona-Ereignisse<br />

sehr viele Terminabsagen von<br />

den Patienten bei den Fachärzten gegeben,<br />

zum Beispiel im Zusammenhang<br />

mit Herzuntersuchungen oder<br />

Magen- beziehungsweise Darmspiegelungen.<br />

Dies sei nun im Mai nicht<br />

mehr der Fall.<br />

Seit 27. April sei der Regelbetrieb<br />

unter den Auflagen der Hygienebestimmungen<br />

wieder möglich, sagt<br />

Klett. Zu diesen Bestimmungen<br />

zählen unter anderem bei Patienten,<br />

Ärzten <strong>und</strong> Mitarbeitern das Tragen<br />

von M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz sowie<br />

die Händedesinfektion, ebenso die<br />

Einhaltung erforderlicher Abstände<br />

im Wartebereich. Der Betrieb laufe<br />

unter den Auflagen natürlich ein<br />

wenig eingeschränkt, sagt Klett. Infektpatienten<br />

werden zudem in der<br />

zeitlich <strong>und</strong> räumlich separierten<br />

COVID-Sprechst<strong>und</strong>e behandelt.<br />

Zahnarztpraxen. Auch<br />

bei den Zahnärzten im Ländle<br />

darf wieder ohne Einschränkung<br />

– unter Beachtung der<br />

Hygienemaßnahmen – praktiziert<br />

werden. In der siebten Änderung<br />

der Corona-Verordnung des Landes<br />

heißt es: „Zahnärzte dürfen wieder<br />

uneingeschränkt praktizieren.“ Am<br />

9. April habe die Landesregierung<br />

veröffentlicht, dass bei der zahnärztlichen<br />

Versorgung von Patienten<br />

nur noch akute Erkrankungen<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de

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