… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020
Ausgabe 6/2020
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Sonderthema<br />
In Praxen läuft der „Normalbetrieb“ wieder an<br />
Niedergelassene Ärzte dürfen wieder den<br />
früheren Versorgungsumfang aufnehmen<br />
Foto: S. Rücker<br />
Nachdem aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie in den Arztpraxen<br />
verschiebbare Patientenkontakte zu unterlassen waren <strong>und</strong> die<br />
Zahnärzte zeitweise nur Notfälle behandeln durften, fahren die<br />
Praxen nun den Regelbetrieb wieder hoch, wie auch im Raum<br />
Vaihingen zu spüren ist. – Ein Bericht der Vaihinger Kreiszeitung<br />
vom 12. Mai.<br />
Behandlung in vollem Umfang. „Teilweise wissen die Patienten noch nicht, dass wir<br />
wieder in vollem Umfang behandeln dürfen“, stellt Dr. Udo Lenke fest.<br />
Die Praxen der niedergelassenen<br />
Ärzte <strong>und</strong> Psychotherapeuten können<br />
ab sofort wieder schrittweise<br />
den bisherigen Versorgungsumfang<br />
aufnehmen, allerdings unter strengen<br />
Hygieneanforderungen, heißt<br />
es hierzu in einer Pressemitteilung<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Baden-Württemberg (KVBW).<br />
„Wir freuen uns, dass die Patientinnen<br />
<strong>und</strong> Patienten wieder Behandlungen<br />
in Anspruch nehmen<br />
können, die aufgr<strong>und</strong> der Corona-Pandemie<br />
verschoben werden<br />
mussten“, wird der Vorstandsvorsitzende<br />
der KVBW, Dr. Norbert<br />
Metke, zitiert. In den Praxen werde<br />
der Betrieb aber weiterhin teilweise<br />
eingeschränkt bleiben müssen.<br />
Beispielsweise müssen die Praxen<br />
ihr Terminmanagement anpassen,<br />
damit sich immer nur wenige Patienten<br />
in den Praxisräumen aufhalten.<br />
Metke verwies auf strenge<br />
Hygieneanforderungen. „Wir<br />
haben bis Ende der letzten Woche<br />
400 .000 Masken an unsere Mitglieder<br />
verteilt <strong>und</strong> weit über eine Million<br />
M<strong>und</strong>-Nasenschutztücher <strong>und</strong><br />
weiteres Material. Gut die Hälfte<br />
davon haben wir selbst beschafft.<br />
Die Versorgung mit Schutzausrüstung<br />
ist eine Voraussetzung dafür,<br />
dass unsere Mitglieder wieder stärker<br />
in den Praxen tätig werden können.<br />
Das gilt für die eigene, insbesondere<br />
aber auch für die Sicherheit<br />
der Patienten.“<br />
Schutz der Praxen. Wichtig sei,<br />
so Metke, dass die Patienten selbst<br />
zum Schutz der Praxen beitragen.<br />
„Patienten, die ärztliche Hilfe in<br />
Anspruch nehmen, vereinbaren bitte<br />
telefonisch einen Termin in den<br />
Praxen. Wichtig ist ferner, dass die<br />
Patienten eine M<strong>und</strong>-Nasen-Bedeckung<br />
auch beim Besuch in den<br />
Arztpraxen tragen“, so der KVBW-<br />
Vorstandsvorsitzende Metke.<br />
Angebot der Fachärzte. Dass die<br />
Patienten Untersuchungen durch die<br />
Ärzte wieder mehr wahrnehmen, berichtet<br />
beispielsweise Sandra Klett,<br />
Praxismanagerin des Vaihinger Vaisana<br />
Ärztehauses. Es habe noch im<br />
April aufgr<strong>und</strong> der Corona-Ereignisse<br />
sehr viele Terminabsagen von<br />
den Patienten bei den Fachärzten gegeben,<br />
zum Beispiel im Zusammenhang<br />
mit Herzuntersuchungen oder<br />
Magen- beziehungsweise Darmspiegelungen.<br />
Dies sei nun im Mai nicht<br />
mehr der Fall.<br />
Seit 27. April sei der Regelbetrieb<br />
unter den Auflagen der Hygienebestimmungen<br />
wieder möglich, sagt<br />
Klett. Zu diesen Bestimmungen<br />
zählen unter anderem bei Patienten,<br />
Ärzten <strong>und</strong> Mitarbeitern das Tragen<br />
von M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz sowie<br />
die Händedesinfektion, ebenso die<br />
Einhaltung erforderlicher Abstände<br />
im Wartebereich. Der Betrieb laufe<br />
unter den Auflagen natürlich ein<br />
wenig eingeschränkt, sagt Klett. Infektpatienten<br />
werden zudem in der<br />
zeitlich <strong>und</strong> räumlich separierten<br />
COVID-Sprechst<strong>und</strong>e behandelt.<br />
Zahnarztpraxen. Auch<br />
bei den Zahnärzten im Ländle<br />
darf wieder ohne Einschränkung<br />
– unter Beachtung der<br />
Hygienemaßnahmen – praktiziert<br />
werden. In der siebten Änderung<br />
der Corona-Verordnung des Landes<br />
heißt es: „Zahnärzte dürfen wieder<br />
uneingeschränkt praktizieren.“ Am<br />
9. April habe die Landesregierung<br />
veröffentlicht, dass bei der zahnärztlichen<br />
Versorgung von Patienten<br />
nur noch akute Erkrankungen<br />
ZBW 6/<strong>2020</strong><br />
www.zahnaerzteblatt.de