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… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020

Ausgabe 6/2020

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22<br />

Sonderthema<br />

Engagement der Standesvertretung<br />

Aktiv in der Krise<br />

Foto: A. Mader<br />

Die Corona-Pandemie bestimmt seit Wochen unseren Alltag. Auch<br />

für die Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte im Land brachte sie erhebliche<br />

Einschnitte. Neben dem völlig überraschenden <strong>und</strong> unnötigen „Ostergeschenk“<br />

der Landesregierung, der Corona-Verordnung, mussten die<br />

Zahnärzteschaft <strong>und</strong> die beiden zahnärztlichen Körperschaften noch<br />

viele andere Herausforderungen bewältigen. Stetes Ziel von KZV BW<br />

<strong>und</strong> LZK BW: Die Interessen des Berufsstandes in der Politik zu vertreten,<br />

aber auch die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen zu entlasten <strong>und</strong> in der<br />

gegenwärtigen Krise zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen. Dazu gehört<br />

auch die permanente Kommunikation nach innen <strong>und</strong> nach außen. Wie<br />

sieht das Engagement der Körperschaften im Detail aus?<br />

Atemschutzmasken. Landeszahnärztekammer <strong>und</strong> Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

haben ein weiteres <strong>und</strong> letztes Kontingent an FFP2/KN95 Atemschutzmasken<br />

auf dem freien Markt beschafft.<br />

Kämpfen für Berufsfreiheit. Der<br />

Gründonnerstag dieses Jahres war<br />

für die Berufsfreiheit der Zahnärzteschaft<br />

in Baden-Württemberg ein<br />

schwarzer Tag: Die völlig überraschende<br />

Einführung des § 6a der<br />

vierten Corona-Verordnung reduzierte<br />

die zahnärztliche Versorgung<br />

auf akute Erkrankungen <strong>und</strong> Notfälle.<br />

In konsensualen Gesprächen<br />

mit Sozialminister Lucha über die<br />

Osterfeiertage konnten Dr. Ute<br />

Maier, Vorsitzende des Vorstandes<br />

der KZV BW, <strong>und</strong> Dr. Torsten<br />

Tomppert, Präsident der LZK BW,<br />

erreichen, dass durch ministerielle<br />

Auslegungshinweise medizinisch<br />

notwendige zahnärztliche Behandlungen<br />

weiter durchgeführt werden<br />

konnten. In einem zweiten Schritt<br />

wurde dann das standespolitische<br />

Ziel – die Aufhebung von § 6a –<br />

erreicht. „Nachdem auch die ausreichende<br />

Ausstattung der Zahnarztpraxen<br />

mit der in der Corona-<br />

Krise unverzichtbaren persönlichen<br />

Schutzausrüstung mittlerweile sichergestellt<br />

ist, können wir die Einschränkungen<br />

für zahnärztliche Behandlungen<br />

wieder aufheben. Ich<br />

bedanke mich bei allen Akteuren<br />

für die konstruktive <strong>und</strong> vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit in schwierigen<br />

Zeiten“, sagte Ges<strong>und</strong>heitsminister<br />

Lucha. Seit dem 4. Mai sind<br />

zahnärztliche Behandlungen daher<br />

wieder ohne Einschränkung möglich.<br />

Unterstützung für Praxisalltag.<br />

Große Unsicherheit herrschte auch<br />

in den Praxen: Wie komme ich an<br />

die dringend benötigte Schutzausrüstung?<br />

Wer liefert Atemschutzmasken?<br />

Können Zahnarztpraxen<br />

die Soforthilfe des Landes beantragen?<br />

Kann ich für meine Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />

der Praxis Kurzarbeit beantragen?<br />

Wer kann bei Liquiditätsengpässen<br />

aushelfen? Zur Beantwortung von<br />

Fragen wie diesen stehen in der<br />

LZK-Geschäftsstelle die Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter aus den<br />

Abteilungen Praxisführung, Recht<br />

<strong>und</strong> Finanzbuchhaltung telefonisch<br />

<strong>und</strong> für E-Mail-Anfragen zur Verfügung.<br />

Bei der KZV BW wurde<br />

eine Hotline eingerichtet, über<br />

die Mitarbeiter der KZV BW <strong>und</strong><br />

der Landesbeirat den Praxen, aber<br />

auch an COVID-19 erkrankten Patienten,<br />

beratend zur Seite standen<br />

<strong>und</strong> weiterhin stehen. Vielfältige<br />

Informationen wurden zudem auf<br />

den jeweiligen Webseiten beider<br />

Körperschaften zur Verfügung gestellt,<br />

u. a. auch eine FAQ-Liste auf<br />

der Website der KZV BW <strong>und</strong> eine<br />

Übersicht über die Schwerpunktpraxen<br />

<strong>und</strong> Corona-Ambulanzen<br />

für die Behandlung von COVID-<br />

19-Erkrankten. Die LZK BW hat<br />

auf ihrer Webseite einen neuen Bereich<br />

unter Zahnärzte – Praxisführung<br />

– Coronavirus eingerichtet <strong>und</strong><br />

sukzessive Informationen zum Umgang<br />

mit COVID-19 in der Praxis,<br />

zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen,<br />

behördlichen Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Hilfen erarbeitet.<br />

Beide Webseiten werden regelmäßig<br />

aktualisiert <strong>und</strong> überarbeitet.<br />

Interessen vertreten. Regelmäßig<br />

werden aktuelle Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> neue Informationen an die Kollegenschaft,<br />

aber auch an Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten in Baden-Württemberg<br />

kommuniziert <strong>und</strong> dabei<br />

verschiedene Kanäle wie R<strong>und</strong>-<br />

ZBW 6/<strong>2020</strong><br />

www.zahnaerzteblatt.de

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