… und Standespolitik wirkt doch, Kammerwahl 2020
Ausgabe 6/2020
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Sonderthema<br />
Engagement der Standesvertretung<br />
Aktiv in der Krise<br />
Foto: A. Mader<br />
Die Corona-Pandemie bestimmt seit Wochen unseren Alltag. Auch<br />
für die Zahnärztinnen <strong>und</strong> Zahnärzte im Land brachte sie erhebliche<br />
Einschnitte. Neben dem völlig überraschenden <strong>und</strong> unnötigen „Ostergeschenk“<br />
der Landesregierung, der Corona-Verordnung, mussten die<br />
Zahnärzteschaft <strong>und</strong> die beiden zahnärztlichen Körperschaften noch<br />
viele andere Herausforderungen bewältigen. Stetes Ziel von KZV BW<br />
<strong>und</strong> LZK BW: Die Interessen des Berufsstandes in der Politik zu vertreten,<br />
aber auch die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen zu entlasten <strong>und</strong> in der<br />
gegenwärtigen Krise zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen. Dazu gehört<br />
auch die permanente Kommunikation nach innen <strong>und</strong> nach außen. Wie<br />
sieht das Engagement der Körperschaften im Detail aus?<br />
Atemschutzmasken. Landeszahnärztekammer <strong>und</strong> Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
haben ein weiteres <strong>und</strong> letztes Kontingent an FFP2/KN95 Atemschutzmasken<br />
auf dem freien Markt beschafft.<br />
Kämpfen für Berufsfreiheit. Der<br />
Gründonnerstag dieses Jahres war<br />
für die Berufsfreiheit der Zahnärzteschaft<br />
in Baden-Württemberg ein<br />
schwarzer Tag: Die völlig überraschende<br />
Einführung des § 6a der<br />
vierten Corona-Verordnung reduzierte<br />
die zahnärztliche Versorgung<br />
auf akute Erkrankungen <strong>und</strong> Notfälle.<br />
In konsensualen Gesprächen<br />
mit Sozialminister Lucha über die<br />
Osterfeiertage konnten Dr. Ute<br />
Maier, Vorsitzende des Vorstandes<br />
der KZV BW, <strong>und</strong> Dr. Torsten<br />
Tomppert, Präsident der LZK BW,<br />
erreichen, dass durch ministerielle<br />
Auslegungshinweise medizinisch<br />
notwendige zahnärztliche Behandlungen<br />
weiter durchgeführt werden<br />
konnten. In einem zweiten Schritt<br />
wurde dann das standespolitische<br />
Ziel – die Aufhebung von § 6a –<br />
erreicht. „Nachdem auch die ausreichende<br />
Ausstattung der Zahnarztpraxen<br />
mit der in der Corona-<br />
Krise unverzichtbaren persönlichen<br />
Schutzausrüstung mittlerweile sichergestellt<br />
ist, können wir die Einschränkungen<br />
für zahnärztliche Behandlungen<br />
wieder aufheben. Ich<br />
bedanke mich bei allen Akteuren<br />
für die konstruktive <strong>und</strong> vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit in schwierigen<br />
Zeiten“, sagte Ges<strong>und</strong>heitsminister<br />
Lucha. Seit dem 4. Mai sind<br />
zahnärztliche Behandlungen daher<br />
wieder ohne Einschränkung möglich.<br />
Unterstützung für Praxisalltag.<br />
Große Unsicherheit herrschte auch<br />
in den Praxen: Wie komme ich an<br />
die dringend benötigte Schutzausrüstung?<br />
Wer liefert Atemschutzmasken?<br />
Können Zahnarztpraxen<br />
die Soforthilfe des Landes beantragen?<br />
Kann ich für meine Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter in<br />
der Praxis Kurzarbeit beantragen?<br />
Wer kann bei Liquiditätsengpässen<br />
aushelfen? Zur Beantwortung von<br />
Fragen wie diesen stehen in der<br />
LZK-Geschäftsstelle die Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter aus den<br />
Abteilungen Praxisführung, Recht<br />
<strong>und</strong> Finanzbuchhaltung telefonisch<br />
<strong>und</strong> für E-Mail-Anfragen zur Verfügung.<br />
Bei der KZV BW wurde<br />
eine Hotline eingerichtet, über<br />
die Mitarbeiter der KZV BW <strong>und</strong><br />
der Landesbeirat den Praxen, aber<br />
auch an COVID-19 erkrankten Patienten,<br />
beratend zur Seite standen<br />
<strong>und</strong> weiterhin stehen. Vielfältige<br />
Informationen wurden zudem auf<br />
den jeweiligen Webseiten beider<br />
Körperschaften zur Verfügung gestellt,<br />
u. a. auch eine FAQ-Liste auf<br />
der Website der KZV BW <strong>und</strong> eine<br />
Übersicht über die Schwerpunktpraxen<br />
<strong>und</strong> Corona-Ambulanzen<br />
für die Behandlung von COVID-<br />
19-Erkrankten. Die LZK BW hat<br />
auf ihrer Webseite einen neuen Bereich<br />
unter Zahnärzte – Praxisführung<br />
– Coronavirus eingerichtet <strong>und</strong><br />
sukzessive Informationen zum Umgang<br />
mit COVID-19 in der Praxis,<br />
zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen,<br />
behördlichen Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> finanziellen Hilfen erarbeitet.<br />
Beide Webseiten werden regelmäßig<br />
aktualisiert <strong>und</strong> überarbeitet.<br />
Interessen vertreten. Regelmäßig<br />
werden aktuelle Entwicklungen<br />
<strong>und</strong> neue Informationen an die Kollegenschaft,<br />
aber auch an Patientinnen<br />
<strong>und</strong> Patienten in Baden-Württemberg<br />
kommuniziert <strong>und</strong> dabei<br />
verschiedene Kanäle wie R<strong>und</strong>-<br />
ZBW 6/<strong>2020</strong><br />
www.zahnaerzteblatt.de