Taxi Times DACH - 3. Quartal 2023
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TARIFREGELUNGEN<br />
hält Grätz auch die Option, bei Mindestentgelten für Mietwagen<br />
zugleich auch Höchstpreise zu definieren. Dies verhindere in nachfragestarken<br />
Zeiten eine „Rosinenpickerei“.<br />
Wichtig sei bei der Einführung eines Mindestentgelts auch,<br />
dass sich die Genehmigungsbehörden die Option des „Nachschärfens“<br />
offenhalten, wenn trotz des Festlegens eines vorsichtigen<br />
Mindestentgelts das öffentliche Verkehrssystem leidet. Man könne<br />
in diesem Fall dann bei der Höhe des Mindestentgelts durchaus<br />
bis zum vergleichbaren <strong>Taxi</strong>tarif gehen, empfiehlt Grätz, warnt<br />
zugleich aber davor, ihn oberhalb des <strong>Taxi</strong>tarifs anzusetzen, da<br />
dies prohibitiv wirken könne.<br />
Als Symptome für die Notwendigkeit eines Nachschärfens<br />
nennt er eine übermäßige Zahl von Mietwagen im Verhältnis zum<br />
<strong>Taxi</strong> (unter Verweis auf die Erfahrungen in Berlin und Düsseldorf),<br />
die zunehmende Anzahl an Rückgaben von <strong>Taxi</strong>genehmigungen<br />
bzw. Betriebsaufgaben, aufkommende Beschwerden über<br />
fehlende <strong>Taxi</strong>s oder Beobachtungen eines zeitlich eingeschränkten<br />
Verkehrsbetriebes, eine hohe Zahl der Umlandmietwagen,<br />
permanent anhaltende Verstöße gegen die Rückkehrpflicht oder<br />
auch die Beobachtung eines substituierten Linienverkehrs. Ein<br />
Behördenvertreter aus einer großstädtischen Umlandgemeinde<br />
warf in diesem Zusammenhang ein, dass auch Verstöße von<br />
Mietwagen gegen die Arbeitszeiterfassung zum Zweck der Wirtschaftlichkeitsherstellung<br />
ein typisches Symptom für eine Nachschärfung<br />
sein können.<br />
Als „Verwaltungswerkzeuge“ empfiehlt Grätz, Mindestentgelte<br />
per Allgemeinverfügung zu definieren und dies zweifach bekannt<br />
zu geben, indem man sowohl die örtlichen Unternehmen per<br />
Zustellung informiert, gleichzeitig aber auch eine öffentliche<br />
Bekanntgabe vornimmt, damit auch die auswärtigen Unternehmen<br />
informiert sind. Ganz wichtig sei auch, in der Regelung zum Mindestentgelt<br />
für Mietwagen auf die Bußgeldbewehrung über § 61,<br />
Absatz 1, Nr. 4 hinzuweisen. Mietwagen, die über eine Befreiung<br />
eines Wegstreckenzählers verfügen, sollten zur Ermittlung der<br />
Streckenpreise zur Nutzung von Google Maps oder ähnlichen Systemen<br />
verpflichtet werden. <br />
jh<br />
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