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Das Stadtgespräch Ausgabe April 2024 auf der Rheda-Wiedenbrück App

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B<br />

(Kem) Die Bezirksregierung Detmold hat am 10. Oktober 2023 den<br />

Bürgerbefragung anstatt<br />

Bürgerentscheid<br />

Beim Südringschluss werden die Bürger befragt<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

erlassen. Vereinfacht besteht nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses<br />

ein Baurecht für das Vorhaben »Südringschluss«. Genau zum Ende<br />

<strong>der</strong> nach den Rechtsmitteln möglichen Klagefrist, am 14.12.2023, ist eine<br />

Klage<br />

gegen das Land NRW gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben<br />

worden. Der Planfeststellungsbeschluss konnte somit keine Bestandskraft<br />

erlangen. Der Planfeststellungsbeschluss ist erst bestandskräftig,<br />

wenn rechtskräftig über die erhobene Klage gegen den Beschluss entschieden<br />

wurde.<br />

Bürgerentscheid<br />

In <strong>der</strong> Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 7.<br />

Dezember 2023 schlug die CDU-Fraktion einen von <strong>der</strong> Mehrheit des Ratsgremiums<br />

mitgetragenen Bürgerentscheid vor bezüglich <strong>der</strong> Umsetzung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses zum Südringschluss. Unter Einbindung<br />

<strong>Das</strong> neue Team<br />

<strong>der</strong> DKV<br />

<strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

1 Mit dem Ringschluss einher soll an <strong>der</strong> Kreuzung Ostring–Rietberger Straße ein<br />

großer Kreisverkehr entstehen.<br />

<strong>der</strong> Kommunal<strong>auf</strong>sichtsbehörde klärte die Verwaltung ab, dass ein Ratsbürgerentscheid<br />

nicht zulässig ist.<br />

Bürgerbefragung<br />

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages <strong>der</strong> Fraktionen von CDU, SPD und<br />

Bündnisgrüne beschloss <strong>der</strong> Rat dar<strong>auf</strong>hin in seiner Sitzung vom 19. Februar<br />

<strong>2024</strong> zum Südringschluss eine Bürgerbefragung einzuleiten. <strong>Das</strong> städtische<br />

Wahlamt als zuständige Stelle <strong>der</strong> Stadtverwaltung legte in <strong>der</strong> Ratssitzung<br />

vom 18. März <strong>2024</strong> die für die Durchführung <strong>der</strong> Bürgerbefragung<br />

erfor<strong>der</strong>liche rechtliche Grundlage – einen Satzungs-Entwurf zur Durchführung<br />

von Bürgerbefragungen – vor. Im Dialog mit dem Wahlamt legen<br />

die Ratsfraktionen u. a. den Modus <strong>der</strong> Bürgerbefragung (z. B. Dauer <strong>der</strong><br />

Befragung: ein Tag o<strong>der</strong> mehrere Tage, Quorum <strong>der</strong> Beteiligung etc., reine<br />

Briefwahl o<strong>der</strong> auch Wahllokale), den einzubeziehenden Personenkreis (alle<br />

Wahlberechtigten, alle volljährigen Einwohner? Alle ab 16 Jahren?) und die<br />

genauen Fragestellungen fest. Die Aspekte (z. B. Verhalten <strong>der</strong> Verkehrsströme,<br />

grobe Kostenermittlung nach heutigem Kenntnisstand) bereiten<br />

<strong>der</strong>zeit die technischen Bereiche <strong>der</strong> Geschäftsbereiche III und IV in <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung vor. Die wesentlichen Informationen zum Südringschluss<br />

sollen <strong>der</strong> Bürgerschaft bei <strong>der</strong> Befragung bekannt sein. Der Stadtrat hat<br />

nach Erhalt des Befragungsergebnisses öffentlich zu erklären, inwiefern er<br />

dieses bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat.<br />

Was sagen die Fraktionen zur Bürgerbefragung?<br />

In <strong>der</strong> Ratssitzung vom 19. Februar stellte die stv. CDU-Fraktionsvorsitzende<br />

Christina Coban klar: »Auf eine Gerichtsentscheidung in dem Klageverfahren<br />

müssen wir nicht warten. Es ist ja auch möglich, dass sich die Klage durch<br />

unseren Ratsbeschluss erübrigt«. Bürgermeister Theo Mettenborg (CDU)<br />

sagte, dass die Befragung soweit machbar möglichst schnell erfolgen soll.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> noch zahlreich zu klärenden Detailfragen bezweifelte er, sie<br />

zeitgleich mit <strong>der</strong> Europawahl im Mai durchführen zu können.<br />

Verbindlichkeit<br />

Entgegen dem Bürgerentscheid geht von einer Bürgerbefragung keine rechtliche<br />

Bindung für den Rat aus. Die stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Christina<br />

Coban führt aus, dass alle Fraktionen dem Antrag <strong>der</strong> CDU, einen Ratsbürgerentscheid<br />

zu prüfen, gefolgt sind. Folglich würden sich doch auch alle Fraktionen<br />

für die Durchführung aussprechen, wenn <strong>der</strong> Ratsbürgerentscheid<br />

rechtlich möglich wäre. Wieso also, sollte das Ergebnis <strong>der</strong> Bürgerbefragung<br />

nicht auch die Entscheidung des Rates darstellen? Wichtig, auch für das<br />

gesellschaftliche Miteinan<strong>der</strong> bei diesem kontrovers diskutierten Thema ist<br />

doch, dass wir nun möglichst umfänglich und transparent informieren und<br />

eine hohe Wahlbeteiligung erreichen. Für die Bündnisgrünen teilte uns <strong>der</strong><br />

Fraktionsvorsitzende Volker Brüggenjürgen mit, dass mit dem möglichen<br />

16 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>

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