Das Stadtgespräch Ausgabe April 2024 auf der Rheda-Wiedenbrück App
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1 Günter Arlt, Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freien Linken (Fraktionsgemeinschaft von<br />
»Freie Wähler« und »Die Linke« in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>) sowie <strong>der</strong> Rechtssprecher <strong>der</strong><br />
Freien Wähler, Antonius Westhoff F(r.), bezeichnen die Einbeziehung von Kosten von<br />
Schadensereignissen in die Gebührenberechnung als unzulässig.<br />
Finanzspritze aus<br />
Abwassergebühren<br />
für leere Stadtkasse?<br />
Freie Linke kritisiert Mischfinanzierung<br />
(Kem) »Gebühren dienen <strong>der</strong> Deckung <strong>der</strong> entstandenen Kosten. Dieser<br />
Grundsatz gilt ebenfalls bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Abwassergebühren. Es<br />
dürfen demnach durch die Gebührenerhebung keine Gewinne erzielt<br />
werden. Dennoch entstandene Gewinne dürfen folgerichtig nicht in an<strong>der</strong>e<br />
Haushalte einer Kommune (Stadt, Gemeinde) abgeführt werden.<br />
Zu hohe Gebührenvorauszahlungen <strong>der</strong> Gebührenzahler sind vielmehr<br />
in <strong>der</strong> Endabrechnung den Gebührenzahlenden wie<strong>der</strong> zu erstatten.«<br />
Diese Auffassung unterstrichen vehement Günter Arlt, Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Freien Linken (Fraktionsgemeinschaft von »Freie Wähler«<br />
und »Die Linke« in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>) sowie <strong>der</strong> Rechtssprecher <strong>der</strong><br />
Freien Wähler, Antonius Westhoff, bei einem Ortstermin vor dem Tor<br />
des städtischen Klärwerks (Eigenbetrieb Abwasser).<br />
Konkreter Anlass für die öffentliche Positionierung war die Sitzungsvorlage<br />
für den Betriebsausschuss V-288-2023.pdf – Zeile 180 ff. Entsprechend<br />
<strong>der</strong> Vorlage hat <strong>der</strong> Betriebsausschuss einer Überführung eines<br />
Teils des Gewinns in Höhe von rund 300.000 Euro an den städtischen<br />
Haushalt zugestimmt.<br />
Arlt und Westhoff kritisierten darüber hinaus, dass <strong>der</strong> Eigenbetrieb<br />
Abwasser die Kosten für die Aufräumarbeiten an <strong>der</strong> Ems nach <strong>der</strong> Plastikplättchen-Havarie<br />
<strong>der</strong> vierten Reinigungsstufe in die Abwassergebühren<br />
eingerechnet hatte.<br />
Außerdem wurden nach Erkenntnissen Arlts und Westhoffs unzulässiger<br />
Weise Strafzahlungen an die Bezirksregierung in <strong>der</strong> Gebührenberechnung<br />
einbezogen. Die Stadt musste diese Zahlungen nach<br />
mindestens einem weiteren Störfall <strong>auf</strong>grund von Schadstoffeintragungen<br />
in die Ems leisten. »Nach unserer Rechts<strong>auf</strong>fassung ist es keine<br />
Angelegenheit <strong>der</strong> Gebührenzahlenden für <strong>der</strong>lei Schadensereignisse<br />
mit höheren Gebühren einstehen zu müssen. Gebühren <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand dienen lediglich <strong>der</strong> Deckung <strong>der</strong> Kosten.«<br />
Wie viel Gebührenzahlende vor diesem Hintergrund dem Aufruf <strong>der</strong><br />
Freien Linken folgend einen Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Abwassergebührenrechnung<br />
erhoben haben, ist nicht bekannt, berichtete uns <strong>auf</strong> Anfrage<br />
Günter Arlt. Er konnte aber angeben, dass rund 30 Einsprüche über die<br />
Webseite seiner Fraktion liefen.<br />
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