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Das Stadtgespräch Ausgabe April 2024 auf der Rheda-Wiedenbrück App

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1 Günter Arlt, Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freien Linken (Fraktionsgemeinschaft von<br />

»Freie Wähler« und »Die Linke« in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>) sowie <strong>der</strong> Rechtssprecher <strong>der</strong><br />

Freien Wähler, Antonius Westhoff F(r.), bezeichnen die Einbeziehung von Kosten von<br />

Schadensereignissen in die Gebührenberechnung als unzulässig.<br />

Finanzspritze aus<br />

Abwassergebühren<br />

für leere Stadtkasse?<br />

Freie Linke kritisiert Mischfinanzierung<br />

(Kem) »Gebühren dienen <strong>der</strong> Deckung <strong>der</strong> entstandenen Kosten. Dieser<br />

Grundsatz gilt ebenfalls bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Abwassergebühren. Es<br />

dürfen demnach durch die Gebührenerhebung keine Gewinne erzielt<br />

werden. Dennoch entstandene Gewinne dürfen folgerichtig nicht in an<strong>der</strong>e<br />

Haushalte einer Kommune (Stadt, Gemeinde) abgeführt werden.<br />

Zu hohe Gebührenvorauszahlungen <strong>der</strong> Gebührenzahler sind vielmehr<br />

in <strong>der</strong> Endabrechnung den Gebührenzahlenden wie<strong>der</strong> zu erstatten.«<br />

Diese Auffassung unterstrichen vehement Günter Arlt, Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Freien Linken (Fraktionsgemeinschaft von »Freie Wähler«<br />

und »Die Linke« in <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong>) sowie <strong>der</strong> Rechtssprecher <strong>der</strong><br />

Freien Wähler, Antonius Westhoff, bei einem Ortstermin vor dem Tor<br />

des städtischen Klärwerks (Eigenbetrieb Abwasser).<br />

Konkreter Anlass für die öffentliche Positionierung war die Sitzungsvorlage<br />

für den Betriebsausschuss V-288-2023.pdf – Zeile 180 ff. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Vorlage hat <strong>der</strong> Betriebsausschuss einer Überführung eines<br />

Teils des Gewinns in Höhe von rund 300.000 Euro an den städtischen<br />

Haushalt zugestimmt.<br />

Arlt und Westhoff kritisierten darüber hinaus, dass <strong>der</strong> Eigenbetrieb<br />

Abwasser die Kosten für die Aufräumarbeiten an <strong>der</strong> Ems nach <strong>der</strong> Plastikplättchen-Havarie<br />

<strong>der</strong> vierten Reinigungsstufe in die Abwassergebühren<br />

eingerechnet hatte.<br />

Außerdem wurden nach Erkenntnissen Arlts und Westhoffs unzulässiger<br />

Weise Strafzahlungen an die Bezirksregierung in <strong>der</strong> Gebührenberechnung<br />

einbezogen. Die Stadt musste diese Zahlungen nach<br />

mindestens einem weiteren Störfall <strong>auf</strong>grund von Schadstoffeintragungen<br />

in die Ems leisten. »Nach unserer Rechts<strong>auf</strong>fassung ist es keine<br />

Angelegenheit <strong>der</strong> Gebührenzahlenden für <strong>der</strong>lei Schadensereignisse<br />

mit höheren Gebühren einstehen zu müssen. Gebühren <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand dienen lediglich <strong>der</strong> Deckung <strong>der</strong> Kosten.«<br />

Wie viel Gebührenzahlende vor diesem Hintergrund dem Aufruf <strong>der</strong><br />

Freien Linken folgend einen Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Abwassergebührenrechnung<br />

erhoben haben, ist nicht bekannt, berichtete uns <strong>auf</strong> Anfrage<br />

Günter Arlt. Er konnte aber angeben, dass rund 30 Einsprüche über die<br />

Webseite seiner Fraktion liefen.<br />

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