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Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin

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Allgemeines,<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ (gewerblicher Teil)<br />

Seit Mai 1993 führt die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> den gewerblichen Teil der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durch. Sie berät<br />

die Investoren, bereitet die Förderanträge auf, entscheidet über die Anträge mit und<br />

verwaltet die Fördermittel.<br />

Das Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur war 1969 als<br />

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen worden.<br />

Das zu diesem Zweck erlassene und noch heute gültige Gesetz sieht Fördermaßnahmen<br />

für die gewerbliche Wirtschaft in Gebieten vor, deren Wirtschaftskraft<br />

erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder darunter zu sinken droht. Die<br />

Abgrenzung der Fördergebiete, die Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung,<br />

die Festlegung konkreter Förderziele sowie die einzelnen Fördermaßnahmen<br />

werden in einem Rahmenplan festgelegt, den Bund und Länder gemeinsam aufstellen.<br />

Die Fördermittel werden durch den Bund und das Land <strong>Berlin</strong> sowie aus<br />

dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen<br />

Union (EU) bereitgestellt. Im Jahr 2001 soll der 30. Rahmenplan in Kraft treten,<br />

der gegenüber dem 29. Rahmenplan voraussichtlich nur geringfügige redaktionelle<br />

Änderungen enthält.<br />

Das Fördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) war in <strong>Berlin</strong> bis<br />

zum Ende des Jahres 1993 auf die Ostbezirke beschränkt und wurde zum Jahresanfang<br />

1994 auf genau bezeichnete Gebiete in den Westbezirken ausgedehnt. Seit<br />

dem Jahresanfang 1997 gelten einheitliche GA-Förderbedingungen in beiden<br />

Stadthälften.<br />

Die von der EU für <strong>Berlin</strong> genehmigte EFRE-Förderperiode endet zum 31. Dezember<br />

2006. Die östlichen Bezirke <strong>Berlin</strong>s erhalten in dieser Förderperiode eine Ziel-1-<br />

Förderung im Rahmen der Übergangsregelungen aus dem europäischen Strukturfonds.<br />

Teile der westlichen Bezirke sind weiterhin Ziel-2-Fördergebiet, zum Teil<br />

Ziel-2-Übergangsgebiet.

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