Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
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Allgemeines,<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ (gewerblicher Teil)<br />
Seit Mai 1993 führt die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> den gewerblichen Teil der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durch. Sie berät<br />
die Investoren, bereitet die Förderanträge auf, entscheidet über die Anträge mit und<br />
verwaltet die Fördermittel.<br />
Das Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur war 1969 als<br />
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen worden.<br />
Das zu diesem Zweck erlassene und noch heute gültige Gesetz sieht Fördermaßnahmen<br />
für die gewerbliche Wirtschaft in Gebieten vor, deren Wirtschaftskraft<br />
erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder darunter zu sinken droht. Die<br />
Abgrenzung der Fördergebiete, die Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung,<br />
die Festlegung konkreter Förderziele sowie die einzelnen Fördermaßnahmen<br />
werden in einem Rahmenplan festgelegt, den Bund und Länder gemeinsam aufstellen.<br />
Die Fördermittel werden durch den Bund und das Land <strong>Berlin</strong> sowie aus<br />
dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen<br />
Union (EU) bereitgestellt. Im Jahr 2001 soll der 30. Rahmenplan in Kraft treten,<br />
der gegenüber dem 29. Rahmenplan voraussichtlich nur geringfügige redaktionelle<br />
Änderungen enthält.<br />
Das Fördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) war in <strong>Berlin</strong> bis<br />
zum Ende des Jahres 1993 auf die Ostbezirke beschränkt und wurde zum Jahresanfang<br />
1994 auf genau bezeichnete Gebiete in den Westbezirken ausgedehnt. Seit<br />
dem Jahresanfang 1997 gelten einheitliche GA-Förderbedingungen in beiden<br />
Stadthälften.<br />
Die von der EU für <strong>Berlin</strong> genehmigte EFRE-Förderperiode endet zum 31. Dezember<br />
2006. Die östlichen Bezirke <strong>Berlin</strong>s erhalten in dieser Förderperiode eine Ziel-1-<br />
Förderung im Rahmen der Übergangsregelungen aus dem europäischen Strukturfonds.<br />
Teile der westlichen Bezirke sind weiterhin Ziel-2-Fördergebiet, zum Teil<br />
Ziel-2-Übergangsgebiet.