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Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin

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Mietprüfungen<br />

Mietenkonzept des Senats<br />

Degressionsaussetzung <strong>2000</strong><br />

Im Berichtsjahr hat die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> die Mieten von 39.143 Neubauwohnungen<br />

des 1. Förderweges und des Steuerbegünstigten Wohnungsbaues überprüft.<br />

Dabei ergab sich für 910 Objekte folgendes Ergebnis:<br />

Korrekte Mieten bei 580 Objekten mit 23.440 Wohnungen = 63,7 %<br />

Zu hohe Mieten bei 171 Objekten mit 8.616 Wohnungen = 18,8 %<br />

Zu niedrige Mieten bei 159 Objekten mit 7.087 Wohnungen = 17,5 %<br />

Im Rahmen des Konzepts zum Abbau von Mietungerechtigkeiten im Bestand des<br />

Sozialen Wohnungsbaues (1. Förderweg) sämtlicher Wohnungsbauprogrammjahre<br />

wurden die Eigentümer angeschrieben und um Angabe der Durchschnittsmieten<br />

sowie der kalten und warmen Betriebskosten gebeten. Diese Daten werden von der<br />

IBB erfasst und dienen als Grundlage für die weitere Mietenpolitik des Senats.<br />

Das Mietkonzept wurde im Jahr <strong>2000</strong> fortgeführt. Die Daten werden zum Stichtag<br />

30. Oktober wieder aktualisiert.<br />

Das Mietenkonzept <strong>2000</strong> sah im Einzelnen vor:<br />

1. Förderbedingte Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen der Wohnungsbauprogrammjahre<br />

1969 bis 1971 entfallen.<br />

2. Auf die Kürzung der Sonderaufwendungszuschüsse für Wohnungen der Wohnungsbauprogrammjahre<br />

1967 bis 1971 wird verzichtet.<br />

3. Durch die Einführung von Kappungsgrenzen für die Wohnungsbauprogramme<br />

ab 1972 im Sozialen Wohnungsbau und die gebietsorientierte Aussetzung des<br />

Abbaus von Fördermitteln werden förderbedingte Mieterhöhungen ausgesetzt.<br />

4. Durch die Zusammenarbeit von IBB und Eigentümern soll weiterhin auf eine<br />

Abschwächung der Mietpreisspitzen hingewirkt werden.<br />

Für das Jahr 2001 werden sich die Kappungsgrenzen ändern.<br />

Zur Vermeidung förderbedingter Mietanhebungen im geförderten Wohnungsbau<br />

wurde im Jahr <strong>2000</strong> der planmäßige Abbau der Fördermittel durch Bewilligung<br />

weiterer Zuschüsse teilweise bzw. gänzlich aufgefangen, sofern folgende Kappungsgrenzen<br />

überschritten wurden:<br />

Einfache Wohnlage 4,27 €/qm Wfl. monatlich<br />

Mittlere Wohnlage 4,52 €/qm Wfl. monatlich<br />

Gute Wohnlage 4,78 €/qm Wfl. monatlich<br />

Die weitere Förderung umfasste 1.343 Objekte mit 59.936 Wohneinheiten. Hierfür<br />

wurden auf Antrag der Eigentümer 47,0 Mio. € bereitgestellt. Eine generelle Aussetzung<br />

des Förderabbaues erfolgte bei 226 Objekten mit 18.380 Wohneinheiten

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