Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kapitalkostenerhöhungen können sich aus einer Umfinanzierung oder Zinsanpassung<br />
ergeben, deren Umstände der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sie können auf<br />
die Miete umgelegt werden und diese so verteuern, dass sie für den Mieter nicht<br />
mehr tragbar ist. Deshalb wurden zunächst bis zum Jahresende 1999 zinsänderungsbedingte<br />
Mietpreissteigerungen in der Weise durch Zuschüsse reguliert, dass<br />
die Durchschnittsmiete einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigt. Im Berichtsjahr<br />
konnte die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> im Rahmen dieser Fördermaßnahme<br />
keine Zuschüsse bewilligen, weil erst durch das „Mietenkonzept 2001“ die Fortsetzung<br />
dieser Fördermaßnahme über das Jahresende 1999 hinaus beschlossen wurde<br />
und die Fördermittel für das Jahr <strong>2000</strong> erst im Haushalt 2001 eingestellt sind.<br />
Auf Antrag der berechtigten Grundstückseigentümer wird in 2001 eine Bewilligung<br />
auch für das Jahr <strong>2000</strong> erfolgen.<br />
Im Jahr <strong>2000</strong> wurden in 545 Fällen die einkommensabhängigen Aufwendungszuschüsse<br />
im Steuerbegünstigten Wohnungsbau auf Grund von Mieterwechseln<br />
oder einer Änderung der persönlichen Einkommensverhältnisse angepasst. Eine<br />
Überprüfung erfolgt außerdem alle vier bzw. fünf Jahre und wurde im Berichtsjahr<br />
für 47 Fälle vorgenommen.<br />
Wohnungen, bei denen der Förderzeitraum innerhalb der nächsten fünf Jahre endet,<br />
können bei nachgewiesenen Vermietungsschwierigkeiten auch an Personen vermietet<br />
werden, deren Gesamteinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen um<br />
mehr als 85 vom Hundert überschreitet. Im Berichtszeitraum erteilte die <strong>Investitionsbank</strong><br />
<strong>Berlin</strong> für 146 Wohnungen die hierfür erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.<br />
Bei Objekten, die nach § 88 d II. WoBauG gefördert wurden, ist der Eigentümer<br />
verpflichtet, der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> einen Mieterwechsel mitzuteilen und eine<br />
gültige Bescheinigung des Mieters vorzulegen, die ihn als Bezugsberechtigten der<br />
Wohnung ausweist. Die Prüfung der Belegungsbindung erfolgte im Berichtsjahr<br />
bei 958 Mieterwechseln. Außerdem wurden für 988 Wohnungen Ausnahmegenehmigungen<br />
erteilt, die eine Überschreitung der entsprechend dem Familienverhältnis<br />
zulässigen Wohnfläche oder eine Einkommensüberschreitung zuließen.<br />
Im Berichtsjahr erfolgten 79 Umwandlungen (Vorjahr: 86) von Miet- in Eigentumswohnungen.<br />
Diese Umwandlungen betrafen insgesamt 2.084 Wohnungen<br />
(Vorjahr: 4.047), und zwar 1.284 (Vorjahr: 2.890) Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau,<br />
471 (Vorjahr: 1.014) Wohnungen im ehemals Steuerbegünstigten Wohnungsbau<br />
sowie der Vereinbarten Förderung und 329 (Vorjahr: 143) Wohnungen<br />
im 3. Förderungsweg.<br />
Immobilienförderung<br />
Begrenzung zinsänderungsbedingterMietpreissteigerungen<br />
im Sozialen Wohnungsbau<br />
Einkommensabhängige<br />
Aufwendungszuschüsse<br />
im Steuerbegünstigten<br />
Wohnungsbau<br />
Prüfung der<br />
Belegungsbindung in der<br />
Vereinbarten Förderung<br />
Umwandlung von Miet- in<br />
Eigentumswohnungen