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Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin

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Kapitalkostenerhöhungen können sich aus einer Umfinanzierung oder Zinsanpassung<br />

ergeben, deren Umstände der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sie können auf<br />

die Miete umgelegt werden und diese so verteuern, dass sie für den Mieter nicht<br />

mehr tragbar ist. Deshalb wurden zunächst bis zum Jahresende 1999 zinsänderungsbedingte<br />

Mietpreissteigerungen in der Weise durch Zuschüsse reguliert, dass<br />

die Durchschnittsmiete einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigt. Im Berichtsjahr<br />

konnte die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> im Rahmen dieser Fördermaßnahme<br />

keine Zuschüsse bewilligen, weil erst durch das „Mietenkonzept 2001“ die Fortsetzung<br />

dieser Fördermaßnahme über das Jahresende 1999 hinaus beschlossen wurde<br />

und die Fördermittel für das Jahr <strong>2000</strong> erst im Haushalt 2001 eingestellt sind.<br />

Auf Antrag der berechtigten Grundstückseigentümer wird in 2001 eine Bewilligung<br />

auch für das Jahr <strong>2000</strong> erfolgen.<br />

Im Jahr <strong>2000</strong> wurden in 545 Fällen die einkommensabhängigen Aufwendungszuschüsse<br />

im Steuerbegünstigten Wohnungsbau auf Grund von Mieterwechseln<br />

oder einer Änderung der persönlichen Einkommensverhältnisse angepasst. Eine<br />

Überprüfung erfolgt außerdem alle vier bzw. fünf Jahre und wurde im Berichtsjahr<br />

für 47 Fälle vorgenommen.<br />

Wohnungen, bei denen der Förderzeitraum innerhalb der nächsten fünf Jahre endet,<br />

können bei nachgewiesenen Vermietungsschwierigkeiten auch an Personen vermietet<br />

werden, deren Gesamteinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen um<br />

mehr als 85 vom Hundert überschreitet. Im Berichtszeitraum erteilte die <strong>Investitionsbank</strong><br />

<strong>Berlin</strong> für 146 Wohnungen die hierfür erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.<br />

Bei Objekten, die nach § 88 d II. WoBauG gefördert wurden, ist der Eigentümer<br />

verpflichtet, der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> einen Mieterwechsel mitzuteilen und eine<br />

gültige Bescheinigung des Mieters vorzulegen, die ihn als Bezugsberechtigten der<br />

Wohnung ausweist. Die Prüfung der Belegungsbindung erfolgte im Berichtsjahr<br />

bei 958 Mieterwechseln. Außerdem wurden für 988 Wohnungen Ausnahmegenehmigungen<br />

erteilt, die eine Überschreitung der entsprechend dem Familienverhältnis<br />

zulässigen Wohnfläche oder eine Einkommensüberschreitung zuließen.<br />

Im Berichtsjahr erfolgten 79 Umwandlungen (Vorjahr: 86) von Miet- in Eigentumswohnungen.<br />

Diese Umwandlungen betrafen insgesamt 2.084 Wohnungen<br />

(Vorjahr: 4.047), und zwar 1.284 (Vorjahr: 2.890) Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau,<br />

471 (Vorjahr: 1.014) Wohnungen im ehemals Steuerbegünstigten Wohnungsbau<br />

sowie der Vereinbarten Förderung und 329 (Vorjahr: 143) Wohnungen<br />

im 3. Förderungsweg.<br />

Immobilienförderung<br />

Begrenzung zinsänderungsbedingterMietpreissteigerungen<br />

im Sozialen Wohnungsbau<br />

Einkommensabhängige<br />

Aufwendungszuschüsse<br />

im Steuerbegünstigten<br />

Wohnungsbau<br />

Prüfung der<br />

Belegungsbindung in der<br />

Vereinbarten Förderung<br />

Umwandlung von Miet- in<br />

Eigentumswohnungen

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