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Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin

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stimmt, das die Bezirke so wenig wie möglich belastet. Eine Kontrolle führt die IBB<br />

aus gegebenem Anlass und in einem regelmäßigen Turnus durch. Im Berichtsjahr<br />

wurden insgesamt 64 Objekte mit 987 Wohneinheiten in das Prüfverfahren einbezogen.<br />

Abgeschlossen wurden die Prüfungen bisher für 58 Objekte mit 859 Wohneinheiten.<br />

Beanstandungen hinsichtlich der Belegung gab es in diesen Fällen nicht.<br />

Sofern von Mietern durch Vorlage einer Bescheinigung die Wohnberechtigung<br />

gemäß § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) nachgewiesen wird, darf vom<br />

Vermieter keine höhere als die vergleichbare Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau<br />

verlangt werden. Die maßgeblich vergleichbare Durchschnittsmiete im<br />

sozialen Wohnungsbau wurde gemäß Verwaltungsvorschriften zur Änderung vorgenannter<br />

Richtlinien mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 als Mietobergrenze auf<br />

3,63 €/qm Wohnfläche monatlich festgesetzt. Die niedrigere Miete wird mit<br />

Beginn des Folgemonats wirksam, nachdem der Mieter eine entsprechende<br />

Bescheinigung dem Vermieter vorgelegt hat. Nach drei Jahren muss die Einkommensvoraussetzung<br />

durch die aktuelle Bescheinigung erneut nachgewiesen werden,<br />

anderenfalls ist wieder die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mieter zu entrichten.<br />

Für die berechtigten Mieter wird durch die IBB die Miete auf 3,63 €/qm Wohnfläche<br />

monatlich subventioniert. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.841 Wohnungen<br />

mit 4,3 Mio. € bezuschusst.<br />

Geförderte Wohneinheiten sowie Gesamtkosten 1952–<strong>2000</strong><br />

120.000<br />

110.000<br />

100.000<br />

90.000<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

Jahr<br />

Wohnungen insgesamt<br />

Gesamtkosten in Mio. €<br />

* Es sind keine Planzahlen für das WP <strong>2000</strong> enthalten.<br />

4.291<br />

99.079<br />

10.069<br />

104.136<br />

1952–57 1958–63 1964–69 1970–75 1976–81 1982–87 1988–93 1994–<strong>2000</strong>*<br />

103.370 114.205 111.056 83.929 47.511 41.046 59.572 60.305<br />

989,0 1.615,6 3.064,3 4.901,9 5.473,9 7.439,8 12.097,9<br />

Mietwohnungen<br />

11.144<br />

99.912<br />

1952–1968 Öffentliche Baudarlehen<br />

1969–1971 Annuitätshilfen<br />

1972–1976 Aufwendungsdarlehen<br />

1977–1988 Aufwendungshilfen<br />

1998–<strong>2000</strong> Aufwendungshilfen und Baudarlehen<br />

9.365<br />

74.564<br />

7.542<br />

39.969 10.255<br />

Eigentumsmaßnahmen<br />

30.791<br />

8.107<br />

51.465<br />

15.121<br />

45.184<br />

Immobilienförderung<br />

Förderung nach den „Richtlinien<br />

über die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur<br />

Instandsetzung und Modernisierung<br />

von Altbauten“ –<br />

Programmteil „Soziale Stadterneuerung“,„Wohnungspolitische<br />

Selbsthilfe“ sowie<br />

„Städtebaulicher Denkmalschutz“

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