Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
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stimmt, das die Bezirke so wenig wie möglich belastet. Eine Kontrolle führt die IBB<br />
aus gegebenem Anlass und in einem regelmäßigen Turnus durch. Im Berichtsjahr<br />
wurden insgesamt 64 Objekte mit 987 Wohneinheiten in das Prüfverfahren einbezogen.<br />
Abgeschlossen wurden die Prüfungen bisher für 58 Objekte mit 859 Wohneinheiten.<br />
Beanstandungen hinsichtlich der Belegung gab es in diesen Fällen nicht.<br />
Sofern von Mietern durch Vorlage einer Bescheinigung die Wohnberechtigung<br />
gemäß § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) nachgewiesen wird, darf vom<br />
Vermieter keine höhere als die vergleichbare Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau<br />
verlangt werden. Die maßgeblich vergleichbare Durchschnittsmiete im<br />
sozialen Wohnungsbau wurde gemäß Verwaltungsvorschriften zur Änderung vorgenannter<br />
Richtlinien mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 als Mietobergrenze auf<br />
3,63 €/qm Wohnfläche monatlich festgesetzt. Die niedrigere Miete wird mit<br />
Beginn des Folgemonats wirksam, nachdem der Mieter eine entsprechende<br />
Bescheinigung dem Vermieter vorgelegt hat. Nach drei Jahren muss die Einkommensvoraussetzung<br />
durch die aktuelle Bescheinigung erneut nachgewiesen werden,<br />
anderenfalls ist wieder die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mieter zu entrichten.<br />
Für die berechtigten Mieter wird durch die IBB die Miete auf 3,63 €/qm Wohnfläche<br />
monatlich subventioniert. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.841 Wohnungen<br />
mit 4,3 Mio. € bezuschusst.<br />
Geförderte Wohneinheiten sowie Gesamtkosten 1952–<strong>2000</strong><br />
120.000<br />
110.000<br />
100.000<br />
90.000<br />
80.000<br />
70.000<br />
60.000<br />
50.000<br />
40.000<br />
30.000<br />
20.000<br />
10.000<br />
Jahr<br />
Wohnungen insgesamt<br />
Gesamtkosten in Mio. €<br />
* Es sind keine Planzahlen für das WP <strong>2000</strong> enthalten.<br />
4.291<br />
99.079<br />
10.069<br />
104.136<br />
1952–57 1958–63 1964–69 1970–75 1976–81 1982–87 1988–93 1994–<strong>2000</strong>*<br />
103.370 114.205 111.056 83.929 47.511 41.046 59.572 60.305<br />
989,0 1.615,6 3.064,3 4.901,9 5.473,9 7.439,8 12.097,9<br />
Mietwohnungen<br />
11.144<br />
99.912<br />
1952–1968 Öffentliche Baudarlehen<br />
1969–1971 Annuitätshilfen<br />
1972–1976 Aufwendungsdarlehen<br />
1977–1988 Aufwendungshilfen<br />
1998–<strong>2000</strong> Aufwendungshilfen und Baudarlehen<br />
9.365<br />
74.564<br />
7.542<br />
39.969 10.255<br />
Eigentumsmaßnahmen<br />
30.791<br />
8.107<br />
51.465<br />
15.121<br />
45.184<br />
Immobilienförderung<br />
Förderung nach den „Richtlinien<br />
über die Gewährung<br />
von Zuwendungen zur<br />
Instandsetzung und Modernisierung<br />
von Altbauten“ –<br />
Programmteil „Soziale Stadterneuerung“,„Wohnungspolitische<br />
Selbsthilfe“ sowie<br />
„Städtebaulicher Denkmalschutz“