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Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin

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Programmübersicht<br />

Förderbestimmungen<br />

Wohneigentumsprogramme<br />

Im Berichtszeitraum wurde die <strong>Berlin</strong>er Wohneigentumsförderung um ein Programm<br />

erweitert: Nachdem 1999 die „Förderung zum Erwerb von Eigentumswohnungen<br />

aus dem <strong>Berlin</strong>er Wohnungsbestand“ und die „Richtlinien zur Förderung<br />

eigentumsorientierter Genossenschaften“ mit den Segmenten „Gründungsfinanzierung“<br />

und „Finanzierung von Genossenschaftsanteilen“ in Kraft traten,<br />

kann seit dem vergangenen Jahr auch der Erwerb von bestehendem Wohnraum<br />

durch Genossenschaften gefördert werden.<br />

1999 hat das Land <strong>Berlin</strong> eine Modifizierung seiner Förderpolitik eingeleitet:<br />

Während in den vergangenen Jahren vorrangig neugebaute Eigenheime und Eigentumswohnungen<br />

gefördert wurden, soll die Erhöhung der Wohneigentumsquote<br />

nun primär über die Bestandserwerbsförderung angestrebt werden. Die veränderte<br />

Förderpolitik muss vor dem speziellen Hintergrund des <strong>Berlin</strong>er Immobilienmarktes<br />

gesehen werden: Während Bauland knapp und damit relativ teuer ist, gibt es in<br />

<strong>Berlin</strong> ein differenziertes Angebot im Bestandsbereich zu moderaten Preisen. Für<br />

breite Schichten der Bevölkerung ist die Bildung von Wohneigentum in Verbindung<br />

mit der IBB-Förderung damit wesentlich preiswerter – entweder über den<br />

Einzelerwerb oder über den Zwischenschritt des genossenschaftlichen Wohnens.<br />

Im Jahr <strong>2000</strong> standen im Rahmen der Planvorgaben für die Bestandsförderung Mittel<br />

für insgesamt 1.750 Wohneinheiten (WE) bereit. Die Vorgabe für die Neubauförderung<br />

(A-Programm und B-Programm) wurde auf 500 WE deutlich reduziert.<br />

Im Rahmen der Neubau- und Bestandsförderung waren Haushalte förderberechtigt,<br />

deren Familieneinkommen die Grenzen des § 25 II. WoBauG um bis zu 90 % überschreiten.<br />

Die Zinssätze der Förderdarlehen betrugen in beiden Förderprogrammen<br />

je nach Einkommen zwischen 2,0 % und 3,8 %. Die Programme unterscheiden sich<br />

jedoch in den Förderlaufzeiten und im Darlehensbetrag. So wird jeder Quadratmeter<br />

förderfähige Wohnfläche im Neubau mit einem Darlehen von bis zu 2.045 €<br />

finanziert, beim Erwerb bestehenden Wohnraums hingegen mit 920 €. Die Förderlaufzeiten<br />

liegen in der Neubauförderung zwischen 12 und 20 Jahren in der<br />

Bestandsförderung hingegen nur zwischen 10 und 16 Jahren.<br />

Die Förderung des Bestandserwerbs für eigentumsorientierte Genossenschaften<br />

erfolgte mittels zinsverbilligter Darlehen von bis zu 409 €/qm Wohnfläche zu<br />

einem über 15 Jahre konstanten Zinssatz von 2,5 %. Die Auswahl der Förderinteressenten<br />

wird ab 2001 gemäß den Richtlinien zu verschiedenen Stichtagen im<br />

Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens entschieden. Die Gründungsförderung und<br />

die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch Einzelpersonen<br />

wurden zum Vorjahr unverändert fortgeführt.

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