Tätigkeitsbericht 2000 Investitionsbank Berlin
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Programmübersicht<br />
Förderbestimmungen<br />
Wohneigentumsprogramme<br />
Im Berichtszeitraum wurde die <strong>Berlin</strong>er Wohneigentumsförderung um ein Programm<br />
erweitert: Nachdem 1999 die „Förderung zum Erwerb von Eigentumswohnungen<br />
aus dem <strong>Berlin</strong>er Wohnungsbestand“ und die „Richtlinien zur Förderung<br />
eigentumsorientierter Genossenschaften“ mit den Segmenten „Gründungsfinanzierung“<br />
und „Finanzierung von Genossenschaftsanteilen“ in Kraft traten,<br />
kann seit dem vergangenen Jahr auch der Erwerb von bestehendem Wohnraum<br />
durch Genossenschaften gefördert werden.<br />
1999 hat das Land <strong>Berlin</strong> eine Modifizierung seiner Förderpolitik eingeleitet:<br />
Während in den vergangenen Jahren vorrangig neugebaute Eigenheime und Eigentumswohnungen<br />
gefördert wurden, soll die Erhöhung der Wohneigentumsquote<br />
nun primär über die Bestandserwerbsförderung angestrebt werden. Die veränderte<br />
Förderpolitik muss vor dem speziellen Hintergrund des <strong>Berlin</strong>er Immobilienmarktes<br />
gesehen werden: Während Bauland knapp und damit relativ teuer ist, gibt es in<br />
<strong>Berlin</strong> ein differenziertes Angebot im Bestandsbereich zu moderaten Preisen. Für<br />
breite Schichten der Bevölkerung ist die Bildung von Wohneigentum in Verbindung<br />
mit der IBB-Förderung damit wesentlich preiswerter – entweder über den<br />
Einzelerwerb oder über den Zwischenschritt des genossenschaftlichen Wohnens.<br />
Im Jahr <strong>2000</strong> standen im Rahmen der Planvorgaben für die Bestandsförderung Mittel<br />
für insgesamt 1.750 Wohneinheiten (WE) bereit. Die Vorgabe für die Neubauförderung<br />
(A-Programm und B-Programm) wurde auf 500 WE deutlich reduziert.<br />
Im Rahmen der Neubau- und Bestandsförderung waren Haushalte förderberechtigt,<br />
deren Familieneinkommen die Grenzen des § 25 II. WoBauG um bis zu 90 % überschreiten.<br />
Die Zinssätze der Förderdarlehen betrugen in beiden Förderprogrammen<br />
je nach Einkommen zwischen 2,0 % und 3,8 %. Die Programme unterscheiden sich<br />
jedoch in den Förderlaufzeiten und im Darlehensbetrag. So wird jeder Quadratmeter<br />
förderfähige Wohnfläche im Neubau mit einem Darlehen von bis zu 2.045 €<br />
finanziert, beim Erwerb bestehenden Wohnraums hingegen mit 920 €. Die Förderlaufzeiten<br />
liegen in der Neubauförderung zwischen 12 und 20 Jahren in der<br />
Bestandsförderung hingegen nur zwischen 10 und 16 Jahren.<br />
Die Förderung des Bestandserwerbs für eigentumsorientierte Genossenschaften<br />
erfolgte mittels zinsverbilligter Darlehen von bis zu 409 €/qm Wohnfläche zu<br />
einem über 15 Jahre konstanten Zinssatz von 2,5 %. Die Auswahl der Förderinteressenten<br />
wird ab 2001 gemäß den Richtlinien zu verschiedenen Stichtagen im<br />
Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens entschieden. Die Gründungsförderung und<br />
die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch Einzelpersonen<br />
wurden zum Vorjahr unverändert fortgeführt.