05.01.2013 Aufrufe

Verbandsvereine/Sekretariat/Tierheime Präsidium - Krax

Verbandsvereine/Sekretariat/Tierheime Präsidium - Krax

Verbandsvereine/Sekretariat/Tierheime Präsidium - Krax

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 47 -<br />

o Die falknerische Haltung von Greifvögeln ist in Schaubetrieben nicht zu bewilligen, da<br />

sich die Vögel bei Beunruhigung durch das Publikum die Beine an der Fessel verletzen<br />

können.<br />

o An der Fessel gehaltene Vögel sollen ausser in der Mauser täglich Gelegenheit zum<br />

Freiflug haben.<br />

o Bei Haltung in Flugdrahtanlagen können die Freiflugintervalle grösser sein.<br />

o Die Geschühriemen sollen aus weichem Leder bestehen.<br />

Wachteln 800.111.15 (2)<br />

o Das gewerbsmässige Halten von Wachteln zur Eier- und Fleischgewinnung bedarf einer<br />

kantonalen Bewilligung (Art. 6 Abs. 1 TSchG i. V. m. Art. 38 Abs. 1 lit. b TSchV).<br />

o In der Bewilligung werden die Gehegegrösse, die zulässige Belegdichte, die Mindestzahl<br />

der Tierpfleger/innen mit Fähigkeitsausweis und die Verfahren für das Betäuben<br />

und Töten der Tiere festgelegt.<br />

o Zudem kann die Bewilligung Fütterung, Pflege und Unterkunft näher regeln sowie Bedingungen<br />

und Auflagen bestimmen (Art. 43 Abs. 4 TSchV).<br />

o Die kantonale Behörde kann ein Praktikum in einem Wachtelbetrieb verlangen.<br />

o Als gewerbsmässige Haltung gilt das Halten von Wachteln zur regelmässigen Abgabe<br />

von Fleisch oder Eiern gegen Entgelt.<br />

o Wachteln sind in strukturierten Gehegen zu halten.<br />

o Die herkömmliche Käfighaltung auf Gitterboden mit einem Flächenangebot von ca.<br />

100 cm 2 pro Tier ist nicht tiergerecht und nicht mehr erlaubt.<br />

o Alle Gehege für Wachteln müssen mind. 5000 cm 2 begehbare Fläche aufweisen, wobei<br />

jedem Tier ab einem Alter von 6 Wochen mindestens 450 cm 2 zur Verfügung stehen<br />

müssen.<br />

o Damit eine ausreichende Strukturierung des Geheges möglich ist, muss das Gehege<br />

mindestens 40 cm hoch sein.<br />

o Der Gitteranteil des Bodens darf maximal 50% betragen.<br />

o Zur tierschutzkonformen Einrichtung eines Wachtelgeheges gehören Futter- und Tränkevorrichtungen,<br />

Rückzugsmöglichkeiten, Staubbademöglichkeit und für die Legehennen<br />

die Möglichkeit zu einer ungestörten Eiablage.<br />

o Falls Nippeltränken eingesetzt werden, müssen mind. 2 Tränken pro Gehege vorhanden<br />

sein, damit die Wasserversorgung auch dann sichergestellt ist, wenn ein Nippel<br />

verstopft ist.<br />

o Bei Neu- und Umbauten muss der Wachtelstall durch natürliches Tageslicht beleuchtet<br />

sein. Die Beleuchtungsstärke muss im Bereich der Tiere mind. 15 Lux betragen.<br />

o Die Lichtphase darf nicht künstlich auf über 16 Stunden pro Tag ausgedehnt werden.<br />

o Küken muss in der ersten Lebenswoche (durch Wärmelampe oder -platte) eine Temperatur<br />

von 35 - 37 °C gewährleistet werden.<br />

o Die Staubbelastung im Wachtelstall muss durch gute Belüftung und regelmässige Reinigung<br />

tief gehalten werden.<br />

o Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche ist mit geeignetem Material einzustreuen<br />

(z. B. Spreu, Sägemehl). Die Einstreu muss durch geeignete Massnahmen trocken und<br />

sauber gehalten werden.<br />

o Unverträgliche Tiere, erkennbar am Auftreten schwerer Verletzungen, dürfen nicht in<br />

der gleichen Gruppe gehalten werden.<br />

o Die Tiere sind fachgerecht zu töten, z. B. mittels Dekapitation. Als Methoden für eine<br />

allfällige Betäubung geeignet sind Elektrizität oder ein stumpfer, kräftiger Schlag auf den<br />

Kopf (Art. 64f und 64g TSchV).<br />

o Das gewerbliche Schlachten von Wachteln muss in bewilligten Schlachtanlagen erfolgen;<br />

davon ausgenommen sind die Schlachtungen zum Eigengebrauch und gelegentliche<br />

Schlachtungen (Art. 4 Abs. 1 lit. b und Art. 15 FHyV, Fleischhygieneverordnung, SR<br />

817.190).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!