Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol
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3. Bericht des Aufsichtsrates<br />
Sehr geehrte Vertreter der Mitgliedsgenossenschaften!<br />
Der Ihnen zur Genehmigung vorgelegte Jahresabschluss <strong>2010</strong>, bestehend aus der Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie Lagebericht wurde vom Verwaltungsrat<br />
im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erstellt und dem Aufsichtsrat<br />
im Sinne des Artikels 2429 ZGB übergeben. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
ist gemäß den geltenden Bewertungs- und Bilan zie rungs regeln dargestellt und entspricht<br />
den Ergebnissen einer ordnungs gemäßen Buch führung. Die Jahresabschlussdaten <strong>2010</strong><br />
lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Die Vermögenssituation setzt sich laut Bilanz zum 31. Dezember <strong>2010</strong> wie folgt<br />
zusammen:<br />
Aktiva 83.696.804<br />
Passiva 36.127.289<br />
Eigenkapital 47.308.196<br />
Geschäftsergebnis 261.319<br />
Summe 83.696.804 83.696.804<br />
Aus der Erfolgsrechnung gehen folgende Daten hervor:<br />
Gesamtleistung 44.388.433<br />
Aufwendungen für die Gesamtleistung - 43.450.806<br />
Ergebnis der Betriebstätigkeit 937.627<br />
Kapitalerträge und -aufwendungen 419.315<br />
Wertberichtigung des Finanzvermögens 0<br />
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen - 8.035<br />
Steuern auf das Ergebnis - 1.087.588<br />
Jahresergebnis 261.319<br />
Der Lagebericht des Verwaltungsrates entspricht in Form und Inhalt den gesetzlichen<br />
Bestimmungen und gibt über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Entwicklung<br />
ausreichend Aufschluss.<br />
Im Anhang finden sich die notwendigen Erklärungen zu den einzelnen Posten der Aktiva<br />
und Passiva sowie zu den angewandten Bewertungskriterien. Alle Berichte tragen den<br />
Bestimmungen der Artikel 2423-bis, 2424, 2425 und 2427 des ZGB sowie jenen des<br />
Statutes der Genossenschaft Rechnung.<br />
Nachdem der Aufsichtsrat nicht mehr die analytische Kontrolle zum Jahresabschluss<br />
vorzunehmen hat, hat der Aufsichtsrat die allgemeine gesetzeskonforme Vorgangsweise<br />
zur Bildung und Gliederung des Jahresabschlusses überwacht, wozu keine besonderen<br />
Anmerkungen zu machen sind.