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Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

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3. Bericht des Aufsichtsrates<br />

Sehr geehrte Vertreter der Mitgliedsgenossenschaften!<br />

Der Ihnen zur Genehmigung vorgelegte Jahresabschluss <strong>2010</strong>, bestehend aus der Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie Lagebericht wurde vom Verwaltungsrat<br />

im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erstellt und dem Aufsichtsrat<br />

im Sinne des Artikels 2429 ZGB übergeben. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

ist gemäß den geltenden Bewertungs- und Bilan zie rungs regeln dargestellt und entspricht<br />

den Ergebnissen einer ordnungs gemäßen Buch führung. Die Jahresabschlussdaten <strong>2010</strong><br />

lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Die Vermögenssituation setzt sich laut Bilanz zum 31. Dezember <strong>2010</strong> wie folgt<br />

zusammen:<br />

Aktiva 83.696.804<br />

Passiva 36.127.289<br />

Eigenkapital 47.308.196<br />

Geschäftsergebnis 261.319<br />

Summe 83.696.804 83.696.804<br />

Aus der Erfolgsrechnung gehen folgende Daten hervor:<br />

Gesamtleistung 44.388.433<br />

Aufwendungen für die Gesamtleistung - 43.450.806<br />

Ergebnis der Betriebstätigkeit 937.627<br />

Kapitalerträge und -aufwendungen 419.315<br />

Wertberichtigung des Finanzvermögens 0<br />

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen - 8.035<br />

Steuern auf das Ergebnis - 1.087.588<br />

Jahresergebnis 261.319<br />

Der Lagebericht des Verwaltungsrates entspricht in Form und Inhalt den gesetzlichen<br />

Bestimmungen und gibt über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Entwicklung<br />

ausreichend Aufschluss.<br />

Im Anhang finden sich die notwendigen Erklärungen zu den einzelnen Posten der Aktiva<br />

und Passiva sowie zu den angewandten Bewertungskriterien. Alle Berichte tragen den<br />

Bestimmungen der Artikel 2423-bis, 2424, 2425 und 2427 des ZGB sowie jenen des<br />

Statutes der Genossenschaft Rechnung.<br />

Nachdem der Aufsichtsrat nicht mehr die analytische Kontrolle zum Jahresabschluss<br />

vorzunehmen hat, hat der Aufsichtsrat die allgemeine gesetzeskonforme Vorgangsweise<br />

zur Bildung und Gliederung des Jahresabschlusses überwacht, wozu keine besonderen<br />

Anmerkungen zu machen sind.

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