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Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

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C. Die Jahresrechnung<br />

Es wird vorausgeschickt, dass der Verwaltungsrat<br />

in seiner Sitzung vom 26. April<br />

2011 beschlossen hat, nachstehenden<br />

Bilanzentwurf der Vollversammlung zur Genehmigung<br />

vorzulegen. Er wurde zusammen<br />

mit dem Bilanzanhang dem Aufsichtsrat zur<br />

Überprüfung übergeben. Der Aufsichtsrat<br />

hat diesen in der Sitzung vom 3. Mai 2011<br />

überprüft. Gemäß Art. 2429 des ZGB lag<br />

dieser Bilanzentwurf samt Bilanzanhang<br />

und dem Bericht des Aufsichtsrates mit den<br />

vollständigen Bilanzen der kontrollierten Gesellschaften<br />

und der konsolidierten Bilanz<br />

am Sitz des Verbandes zur Einsichtnahme<br />

durch die Mitglieder auf.<br />

Der Jahresabschluss <strong>2010</strong> ist gemäß den<br />

Bilanzierungsrichtlinien des ZGB (Art. 2423<br />

u. ff.) erstellt worden. Der Anhang entspricht<br />

den Inhalten der Artt. 2427 und 2427-bis<br />

ZGB und bildet integrierenden Bestandteil<br />

des Jahresabschlusses im Sinne des Art.<br />

2423. Die ausgewiesenen Beträge in Euro<br />

entsprechen den gerundeten Werten der<br />

Buchhaltung.<br />

Der Jahresabschluss ist ausschließlich<br />

nach zivilrechtlichen Bestimmungen erstellt<br />

worden, wobei der Substanz der Vorrang vor<br />

der Form gegeben worden ist. Er ist nach<br />

denselben Kriterien des Vorjahres unter<br />

Wahrung des Prinzips der Bilanzklarheit,<br />

der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

und der Einzelbewertung sowie des Stetigkeits-,<br />

Vorsichts- und Kompetenzprinzips<br />

und ohne Wahrung von Sonderinteressen<br />

erstellt worden. Grundsätzlich wurden als<br />

Bewertungsansatz die Anschaffungs- und<br />

die Herstellungskosten herangezogen.<br />

Ausnahmen dazu sind im vorliegenden<br />

Anhang ausdrücklich angeführt. Die angewandten<br />

Prinzipien sind, wo dies von<br />

den Gesetzesnormen vorgesehen ist, mit<br />

dem Aufsichtsrat vereinbart worden. Im<br />

vorliegenden Anhang werden alle für notwendig<br />

erachteten zusätzlichen Informationen<br />

geliefert, um eine wahre und korrekte<br />

Darstellung der Vermögens-, der Ertrags-<br />

und der Finanzlage der Genossenschaft<br />

sicherzustellen.<br />

Die Bewertungsgrundsätze sind beibehalten<br />

worden, sodass die Vergleichbarkeit<br />

mit dem Jahresabschluss des Vorjahres<br />

gegeben ist.<br />

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