Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol
Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol
Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
108<br />
kenntnisse informiert zu werden und Einschätzungen auszutauschen. Es wurden keine<br />
aufzeigepflichtigen Sachverhalte von diesen erhoben bzw. vorgebracht.<br />
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr <strong>2010</strong> im Sinne des gesetzlichen und<br />
statutarischen Auftrages seine Kontroll- und Überwachungs aufgaben wahrgenommen<br />
und insbesondere die Einhaltung der Gesetze, die Übereinstimmung der Geschäftsgebarung<br />
mit dem Statut und die Ausrichtung auf eine ordnungsgemäße Verwaltung, die<br />
Angemessenheit der Organisation sowie die Konzernanleitungen an die kontrollierten<br />
Gesellschaften, überwacht.<br />
Dies erfolgte durch Teilnahme an allen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie durch Treffen<br />
mit den Verantwortlichen der verschiedenen Betriebsfunktionen. Im Besonderen hat der<br />
Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr an der Vollversammlung (1), an allen Sitzungen<br />
des Verwaltungsrates (10) und des Vollzugsausschusses (10) teilgenommen sowie (5)<br />
eigene Sitzungen abgehalten und überwacht, dass Entscheidungen und Beschlüsse nach<br />
dem Prinzip der Vorsichtigkeit und der Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen<br />
werden. Es wurden keine Geschäftsvorfälle gegen die Beschlüsse des Verwaltungsrates,<br />
des Vollzugsausschusses und der Vollversammlung festgestellt.<br />
Zudem hat der Aufsichtsrat von den Verwaltungsorganen und der Geschäftsführung, die<br />
vorgeschriebenen Informationen über den Verlauf der Gebarung, der voraus sichtlichen<br />
Entwicklung sowie über die wichtigsten Geschäfte hinsichtlich Umfang und Art der Genossenschaft<br />
und der von ihr kontrollierten Unternehmen erhalten. In diesem Zusammenhang<br />
wird versichert, dass diese Geschäftsvorfälle gesetzes konform und den Satzungen entsprechend<br />
abgewickelt worden sind, dass keine Anzeichen von offenkundiger Unvorsichtigkeit<br />
festzustellen waren, dass diese nicht im Widerspruch zu den gefassten Beschlüssen der<br />
Vollversammlung stehen oder dazu geführt haben, maßgeblich die Integrität des Genossenschaftsvermögens<br />
zu beeinträchtigen. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat<br />
auf die Verfolgung und Umsetzung des im Jahre 2009 vom Verwaltungsrat beschlossenen<br />
Strategiepapiers 2013 betreffend die Entwicklung des <strong>Raiffeisenverband</strong>es.<br />
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat innerhalb seiner Kompetenzen auf die Einhaltung der Prinzipien<br />
einer korrekten Verwaltung und insbesondere die Angemessenheit und Zuverlässigkeit der<br />
Aufbau- und Ablauforganisation und der Verwaltung und der Buchhaltung geachtet und<br />
die Zuverlässigkeit dieser, die Geschäftsvorfälle korrekt darstellend, überwacht.<br />
In diesem Zusammenhang wurden von den Verantwortlichen und von den externen Kontrollorganen,<br />
Informationen eingeholt, die innerhalb ihrer Zuständigkeit bestätigen, dass<br />
weder anzeigepflichtige Sachverhalte oder Risiken, noch gravierende Schwachstellen<br />
festgestellt wurden.<br />
Es kann ebenso bestätigt werden, dass keine Maßnahmen durchgeführt wurden, welche<br />
zur Beeinträchtigung der vom Gesetz und vom Statut eingeräumten Rechte der Mitglieder<br />
geführt hätten.<br />
Der Aufsichtsrat bestätigt im Sinne des Artikels 2528 Abs. 5, ZGB, dass die Mitgliederpolitik