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Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

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kenntnisse informiert zu werden und Einschätzungen auszutauschen. Es wurden keine<br />

aufzeigepflichtigen Sachverhalte von diesen erhoben bzw. vorgebracht.<br />

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr <strong>2010</strong> im Sinne des gesetzlichen und<br />

statutarischen Auftrages seine Kontroll- und Überwachungs aufgaben wahrgenommen<br />

und insbesondere die Einhaltung der Gesetze, die Übereinstimmung der Geschäftsgebarung<br />

mit dem Statut und die Ausrichtung auf eine ordnungsgemäße Verwaltung, die<br />

Angemessenheit der Organisation sowie die Konzernanleitungen an die kontrollierten<br />

Gesellschaften, überwacht.<br />

Dies erfolgte durch Teilnahme an allen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie durch Treffen<br />

mit den Verantwortlichen der verschiedenen Betriebsfunktionen. Im Besonderen hat der<br />

Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr an der Vollversammlung (1), an allen Sitzungen<br />

des Verwaltungsrates (10) und des Vollzugsausschusses (10) teilgenommen sowie (5)<br />

eigene Sitzungen abgehalten und überwacht, dass Entscheidungen und Beschlüsse nach<br />

dem Prinzip der Vorsichtigkeit und der Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen<br />

werden. Es wurden keine Geschäftsvorfälle gegen die Beschlüsse des Verwaltungsrates,<br />

des Vollzugsausschusses und der Vollversammlung festgestellt.<br />

Zudem hat der Aufsichtsrat von den Verwaltungsorganen und der Geschäftsführung, die<br />

vorgeschriebenen Informationen über den Verlauf der Gebarung, der voraus sichtlichen<br />

Entwicklung sowie über die wichtigsten Geschäfte hinsichtlich Umfang und Art der Genossenschaft<br />

und der von ihr kontrollierten Unternehmen erhalten. In diesem Zusammenhang<br />

wird versichert, dass diese Geschäftsvorfälle gesetzes konform und den Satzungen entsprechend<br />

abgewickelt worden sind, dass keine Anzeichen von offenkundiger Unvorsichtigkeit<br />

festzustellen waren, dass diese nicht im Widerspruch zu den gefassten Beschlüssen der<br />

Vollversammlung stehen oder dazu geführt haben, maßgeblich die Integrität des Genossenschaftsvermögens<br />

zu beeinträchtigen. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat<br />

auf die Verfolgung und Umsetzung des im Jahre 2009 vom Verwaltungsrat beschlossenen<br />

Strategiepapiers 2013 betreffend die Entwicklung des <strong>Raiffeisenverband</strong>es.<br />

Zusätzlich hat der Aufsichtsrat innerhalb seiner Kompetenzen auf die Einhaltung der Prinzipien<br />

einer korrekten Verwaltung und insbesondere die Angemessenheit und Zuverlässigkeit der<br />

Aufbau- und Ablauforganisation und der Verwaltung und der Buchhaltung geachtet und<br />

die Zuverlässigkeit dieser, die Geschäftsvorfälle korrekt darstellend, überwacht.<br />

In diesem Zusammenhang wurden von den Verantwortlichen und von den externen Kontrollorganen,<br />

Informationen eingeholt, die innerhalb ihrer Zuständigkeit bestätigen, dass<br />

weder anzeigepflichtige Sachverhalte oder Risiken, noch gravierende Schwachstellen<br />

festgestellt wurden.<br />

Es kann ebenso bestätigt werden, dass keine Maßnahmen durchgeführt wurden, welche<br />

zur Beeinträchtigung der vom Gesetz und vom Statut eingeräumten Rechte der Mitglieder<br />

geführt hätten.<br />

Der Aufsichtsrat bestätigt im Sinne des Artikels 2528 Abs. 5, ZGB, dass die Mitgliederpolitik

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