06.01.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

setzlichen Rechnungsprüfung (Art. 9 Abs.<br />

1 Pkt. F) wurde durch eine entsprechende<br />

Ergänzung der Satzung geregelt. Der Artikel<br />

32bis der Satzung bestimmt, dass<br />

der Revisionsdirektor und die Revisoren<br />

bei der Ausübung ihrer Prüfungstätigkeit<br />

sowohl gegenüber dem Generaldirektor<br />

als auch gegenüber den Verwaltungs- und<br />

Aufsichtsräten des <strong>Raiffeisenverband</strong>es<br />

weisungsungebunden und unabhängig<br />

sind. Diese Bestimmung entspricht genau<br />

dem Hinweis, der im „Erwägungsgrund 11“<br />

der EU-Prüferrichtlinie 2006/43 vom 17.<br />

Mai 2006 enthalten ist. Mit dem Legislativdekret<br />

vom 27. Januar <strong>2010</strong> Nr. 39 sind<br />

in Italien die Bestimmungen zur Bilanzabschlussprüfung<br />

gemäß genannter Richtlinie<br />

mit zweijähriger Verspätung eingeführt<br />

worden und für die operative Umsetzung<br />

desselben bedarf es jedoch noch einiger<br />

Durchführungsbestimmungen. Besagtes<br />

Dekret hat jedoch die Vorgaben des „Erwägungsgrundes<br />

11“ der EU-Richtlinie nicht<br />

berücksichtigt. Dieser besagt u. a. dass:<br />

„Wenn eine Genossenschaft nach nationalen<br />

Regelungen Mitglied einer Prüfungsorganisation<br />

sein kann oder muss, kann ein objektiver,<br />

sachverständiger und informierter Dritter nicht<br />

zu dem Schluss gelangen, dass die Unabhängigkeit<br />

des Abschlussprüfers oder der<br />

Prüfungsgesellschaft durch die Mitgliedschaft<br />

bei der Durchführung einer Abschlussprüfung<br />

bei einem der Mitglieder gefährdet sein<br />

kann, vorausgesetzt, dass die Grundsätze<br />

der Unabhängigkeit auf die Abschlussprüfer,<br />

die die Abschlussprüfung durchführen, sowie<br />

auf die Personen, die gegebenenfalls in der<br />

Lage sind, Einfluss auf die Abschlussprüfer<br />

zu nehmen, angewandt werden“.<br />

Dieser Tatbestand ist im Falle der Revisionsdirektion<br />

des <strong>Raiffeisenverband</strong>es gegeben,<br />

sodass auch in Ermangelung eines spezifischen<br />

Hinweises im Legislativdekret in<br />

jedem Fall das Regionalgesetz angewandt<br />

werden muss, da es in diesem Punkt der<br />

EU-Richtlinie genau entspricht. Zudem<br />

gelten laut Meinung namhafter Rechtsexperten<br />

in diesem Fall die Bestimmungen<br />

des Regio-nalgesetzes, weil die Region im<br />

Bereich der Genossenschaftsüberwachung<br />

primäre Gesetzgebungsbefugnis hat.<br />

Im Übrigen ist diese EU-Richtlinie in Österreich<br />

und Deutschland bereits vor Jahren<br />

umgesetzt worden und die genossenschaftlichen<br />

Revisionsverbände sind allesamt<br />

ermächtigt, durch die Verbandsrevisoren<br />

die Bilanzabschlussprüfung bei ihren Mitgliedsgenossenschaften<br />

durchzuführen.<br />

Ordentliche und außerordentliche<br />

Revisionen<br />

In der Revisionsdirektion waren zu Jahresende<br />

29 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind<br />

12 Revisoren vorwiegend mit Prüfungen<br />

der Raiffeisenkassen und 13 Revisoren<br />

mit der Prüfung der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften<br />

beauftragt und<br />

die restlichen Mitarbeiter im internen Dienst.<br />

Im Rahmen der zweijährigen Revision waren<br />

unter Berücksichtigung des Übertrages aus<br />

dem Vorjahr von 16 Revisionen, insgesamt<br />

156 Revisionen geplant. Zum Jahresende<br />

<strong>2010</strong> waren alle geplanten Revisionen<br />

durchgeführt. Demzufolge ist das Planziel,<br />

bezogen auf die Anzahl der zu prüfenden<br />

Genossenschaften, zu 100 Prozent erfüllt<br />

worden. Die durchschnittliche Dauer<br />

einer Revision ist im letzten Jahr von 7,38<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!