Jahresbericht 2010 - Raiffeisenverband Südtirol
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Änderung des Bankwesengesetzes<br />
Anfang Herbst hat der italienische Gesetzgeber<br />
die Vorgaben der EU zum Konsumentenkredit<br />
umgesetzt und dabei im<br />
Bankwesengesetz (Legislativdekret Nr.<br />
141/<strong>2010</strong>) auch jenen Abschnitt neu<br />
abgefasst, in dem das Verhältnis der Bank<br />
zum Kunden, also die Bankverträge und die<br />
Transparenz, geregelt sind. Während die Bestimmungen<br />
zum Konsumentenkredit erst<br />
mit Erlass der entsprechenden Durchführungsbestimmungen<br />
in Kraft treten werden,<br />
gelten die anderen teils einschneidenden<br />
Änderungen bereits. Die Rechtsabteilung<br />
arbeitete die Neuerungen auf, informierte<br />
die Raiffeisenkassen darüber und passte<br />
die Vertragsvorlagen an.<br />
Jahresabschlussprüfung<br />
Im Sinne der EU-Vorgaben hat der italienische<br />
Gesetzgeber durch das Legislativdekret<br />
Nr. 39/<strong>2010</strong> auch die gesetzliche<br />
Rechnungsprüfung neu geregelt. Da diese<br />
Neuregelung sich auch auf die Genossenschaften<br />
auswirkt, hat die Rechtsabteilung,<br />
die Materie gebührend aufgearbeitet und<br />
die Mitgliedsgenossenschaften darüber<br />
informiert. Dadurch dass der regionale<br />
Gesetzgeber die Materie bereits geregelt<br />
hat, war es nötig, die Verbindung zwischen<br />
den beiden Gesetzen herzustellen.<br />
Besondere Projekte<br />
Die Rechtsabteilung hat über die neuen<br />
Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />
der Abfälle (Sistri), die Maßnahme der<br />
Datenschutzbehörde zur Videoüberwachung,<br />
Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />
der Finanzflüsse bei öffentlichen<br />
Aufträgen sowie die Pflicht zur Angabe der<br />
Katasterdaten in Miet- und Kaufverträgen<br />
informiert.<br />
Eine besondere Herausforderung stellte<br />
das Projekt „VOG <strong>2010</strong>“ des Verbandes<br />
der Obstgenossenschaften <strong>Südtirol</strong>s und<br />
seiner Mitgliedsgenossenschaften dar. In<br />
diesem Projekt unterstützte die Rechtsabteilung<br />
die Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung,<br />
welche die Abwicklung<br />
der Geschäfte zwischen dem Verband und<br />
seiner Mitgliedsgenossenschaften auf eine<br />
neue Basis stellt.