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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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6.4.1 Bewuchsproben (Vegetation) – RN01<br />

Kapitel 6.4<br />

Blätter vom Außenbereich des Baumes/Strauches sind mit dem Seitenschneider<br />

oder dem Messer abzuschneiden und in einen Probenbeutel zu verpacken<br />

und dicht zu verschließen.<br />

Um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden, ist der Beutel über der<br />

Hand auf links zu drehen. Die durch den Beutel gefassten Blätter werden abgeschnitten<br />

und durch Überstülpen des Beutels verpackt. Eine mechanische<br />

Beschädigung des Beutels ist zu vermeiden. Bei harten und spitzen Vegetationsbestandteilen<br />

ist dem Beutel ein fester PE-Behälter vorzuziehen. Bei der<br />

Verwendung von PE-Beuteln besteht sonst <strong>die</strong> Gefahr der Perforation.<br />

6.4.2 Wischprobe – RN02<br />

Radiologische Wischproben können nur auf trockenen und möglichst glatten<br />

Flächen genommen werden. Die Wischprobe wird trocken mit Filterpapier<br />

(Durchmesser: 55 mm) durchgeführt. Dabei ist eine Fläche von mindestens<br />

100 cm 2 mit sanftem Druck zu wischen (Abb. 4, Seite 48). Das Wischtestpapier<br />

ist vorher mit einer Nummer zu versehen, damit der Wischtest den Protokollangaben<br />

zugeordnet werden kann. Die Wischprobe ist mit der so markierten<br />

Papierseite zu nehmen. Der Wischtest darf weder stark geknickt noch mechanisch<br />

beschädigt werden. Die Wischproben werden in Pergamenttaschen einzeln<br />

verpackt, an der Absperrgrenze in einem Transportbeutel gesammelt, der<br />

anschließend auf Kontaminationsfreiheit geprüft werden muss. Diese Kontaminationsfreiheit<br />

ist auf dem Beutel zu dokumentieren. Die Angabe der Oberflächenbeschaffenheit<br />

und der gewischten Fläche ist <strong>im</strong> Protokoll zusammen<br />

mit dem Auswerteauftrag unbedingt zu vermerken.<br />

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