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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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<strong>Probenahme</strong>mpfehlungen <strong>zur</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong> <strong>im</strong> Bevölkerungsschutz I Band 5<br />

Mindestens eines der Gefäße muss eine Zulassung als Verpackung Klasse 6.2<br />

aufweisen. Dieses bedeutet unabhängig von der Versandtemperatur:<br />

– Beständigkeit bei einem Innendruck von 95 kPa,<br />

– Bestand von Temperaturen von – 40° C bis + 55° C ohne Undichtigkeiten,<br />

bescheinigt durch das Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialprüfung und Materialforschung<br />

(BAM).<br />

Bei käuflichen Verpackungen ist <strong>die</strong>ses zugelassene Gefäß i. d. R. das Sekundärgefäß<br />

der inneren Verpackung.<br />

Außenverpackung<br />

Die Außenverpackung ist eine ausreichend starre und feste Hülle (z. B. Kartonage<br />

mit Aufdruck).<br />

Pr<strong>im</strong>ärgefäß<br />

Die innere Verpackung besteht aus dem Pr<strong>im</strong>ärgefäß, das können eine Flasche<br />

(Glas oder Plastik), Beutel oder Spezialverpackungen <strong>für</strong> Abstrichröhrchen sein.<br />

Da <strong>die</strong> Probe <strong>im</strong> kontaminierten Bereich in das Pr<strong>im</strong>ärgefäß gefüllt wird, ist<br />

<strong>die</strong> äußere Oberfläche je nach den <strong>für</strong> RN, B oder C festgelegten Maßnahmen<br />

zu behandeln (siehe Teil I, II oder III). Das Pr<strong>im</strong>ärgefäß wird an der <strong>Probenahme</strong>stelle<br />

mit dem <strong>Probenahme</strong>protokoll <strong>im</strong>mer in einen auslaufsicheren, versiegelbaren<br />

PE-Beutel verpackt. Dieser wird be<strong>im</strong> Verlassen des roten Bereichs<br />

an der Dekontaminationsstelle (Übergang rot/gelb bzw. schwarz/weiß) in<br />

Desinfektionsmittel getaucht. Das Probenmaterial selber darf nicht mit dem<br />

Desinfektionsmittel in Kontakt kommen.<br />

Nach Ablauf der benötigten Einwirkzeit werden <strong>die</strong> Probenbeutel dem Tauchbad<br />

entnommen, <strong>die</strong> Oberfläche getrocknet und <strong>die</strong> Proben an der Probensammelstelle<br />

in das Sekundärgefäß der inneren Verpackung gegeben. Der da<strong>für</strong> zuständige<br />

Helfer befindet sich <strong>im</strong> Weißbereich.<br />

Das Sekundärgefäß wird mit der Außenverpackung separat von der restlichen<br />

<strong>Probenahme</strong>ausstattung gelagert. Es wird nicht mit in den Gefahrenbereich genommen,<br />

sondern verbleibt <strong>im</strong> Absperrbereich. Somit wird eine Kontamination<br />

von außen vermieden.

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