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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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<strong>Probenahme</strong>mpfehlungen <strong>zur</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong> <strong>im</strong> Bevölkerungsschutz I Band 5<br />

Ausnahmefälle: <strong>Probenahme</strong> bei Personen<br />

Bei Verdacht auf eine Aufnahme von biologischen Agenzien über den Respirationstrakt<br />

kann es sinnvoll sein, Nasen-/Rachenabstriche zu nehmen. Die<br />

<strong>Probenahme</strong> erfolgt nach Dekontamination von exponierten, ungeschützten<br />

Personen <strong>im</strong> grünen Bereich. Diese <strong>Probenahme</strong> erfolgt ausschließlich durch<br />

medizinisch ausgebildetes Personal.<br />

5.4.4 Flüssigproben B07/08/09<br />

Zur Gewinnung von Oberflächenwasserproben kann <strong>die</strong> Schöpfkelle oder der<br />

Messbecher verwendet werden (B07). Die abgeschöpfte Menge wird anschließend<br />

in eine Probenflasche gefüllt.<br />

Kleinere Flüssigkeitsmengen oder Beläge, <strong>die</strong> auf der Oberfläche von Flüssigkeiten<br />

schw<strong>im</strong>men, können mit der Spritze oder Einwegpasteurpipette (B08)<br />

abgesaugt werden. Ebenfalls bietet sich bei kleinen Flüssigkeitsmengen an,<br />

<strong>die</strong>se mit einer sterilen Kompresse aufzusaugen (B09). Die verwendeten<br />

Methoden sind <strong>im</strong> Protokoll zu vermerken.

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