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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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5.2 Schutz der Einsatzkräfte<br />

Das größte Risiko einer Infektion mit biologischen Agenzien besteht über <strong>die</strong><br />

Atemwege und Schle<strong>im</strong>häute, durch Nahrungsaufnahme und bei einigen Erregern<br />

auch über <strong>die</strong> verletzte Haut (z. B. Hautmilzbrand). Vordringlich ist daher<br />

der Schutz der Atemwege und Augen. Zudem muss der Körper durch adäquate<br />

Kleidung geschützt werden. Geeignete Schutzkleidung muss in der Planung<br />

von Einsätzen bereitgestellt und deren Nutzung regelmäßig trainiert werden.<br />

<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> Schutzausrüstung sind unter anderem der vfdb 0806, GUV<br />

R 189, GUV R 190 und dem Handbuch „Biologische Gefahren I“ zu entnehmen.<br />

Auf fachgerechte Dekontamination und Ablegen der Schutzkleidung ggf. Entkleidung<br />

ist nach Beendigung des Einsatzes zu achten. Best<strong>im</strong>mte Vorgehensmaßnahmen<br />

und <strong>die</strong> Reihenfolge des Entkleidens <strong>zur</strong> Min<strong>im</strong>ierung einer<br />

Kontaminationsverschleppung sind dem Handbuch „Biologische Gefahren I“<br />

und weitergehender Literatur zu entnehmen. Die Wahl der zu verwendenden<br />

Schutzausrüstung ist <strong>im</strong> Einsatzfall von der Einsatzleitung festzulegen.<br />

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