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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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4.4 Durchführung der C-<strong>Probenahme</strong><br />

Vor der <strong>Probenahme</strong> ist das Gelände zu sichten und ein geeigneter <strong>Probenahme</strong>ort<br />

auszusuchen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es häufig auch zu nicht<br />

sichtbaren Kontaminationen kommen kann, wie z. B. Austritt von gasförmigen<br />

Substanzen. Die C-<strong>Probenahme</strong> kann direkt aus der Luft oder von beaufschlagten<br />

Oberflächen erfolgen. Be<strong>im</strong> Durchzug und Absetzen einer Gefahrstoffwolke<br />

werden Böden, Gewässer, Oberflächen von Gegenständen und Vegetation etc.<br />

kontaminiert.<br />

Die <strong>Probenahme</strong> <strong>zur</strong> Untersuchung einer Kontaminationsausbreitung in berechneter<br />

Zugrichtung erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

• Geeignete Flächen liegen <strong>im</strong> berechneten Ausbreitungsbereich einer Wolke,<br />

exponiert und vor Sonne geschützt.<br />

• Je nach Ort und Fläche der Ausbringung sollten gezielte Vorgaben durch <strong>die</strong><br />

zuständige Fachbehörde zu Art, Ort und Umfang der <strong>Probenahme</strong> gemacht<br />

werden.<br />

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