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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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2.7 Allgemeines <strong>zur</strong> Durchführung der <strong>Probenahme</strong><br />

Allgemein gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Probenahme</strong>:<br />

• Die Probe sollte <strong>für</strong> das beprobte Material und den Bereich repräsentativ sein.<br />

Diese Forderung lässt sich <strong>im</strong> Ernstfall nicht <strong>im</strong>mer einhalten. Proben können<br />

fest, flüssig, gas- bzw. dampfförmig sein, was das Entnehmen einer repräsentativen<br />

Teilmenge erschwert.<br />

• Die <strong>Probenahme</strong>gefäße und -geräte müssen beständig und sauber sein. Je<br />

nach Ereignis muss entschieden werden, ob nur eine oder mehrere Formen<br />

der <strong>Probenahme</strong> nötig sind.<br />

• Austretendes unbekanntes Gefahrgut soll grundsätzlich beprobt werden.<br />

Eine <strong>Probenahme</strong> <strong>im</strong> Gefahrenfall <strong>die</strong>nt dazu, einen schnellen Nachweis über<br />

An- bzw. Abwesenheit des Gefahrstoffes liefern zu können und <strong>zur</strong> dessen<br />

Identifizierung beizutragen. Es handelt sich in der Regel um einen qualitativen<br />

Nachweis. Eine Norm <strong>für</strong> eine <strong>Probenahme</strong> <strong>im</strong> Gefahrenfall gibt es zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht. Für den Feuerwehrbereich finden <strong>die</strong> vfdb-Richt linien<br />

in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Existierende Normen <strong>für</strong> z. B.<br />

qualitätsgerechte <strong>Probenahme</strong> <strong>für</strong> Chemie und Umwelt oder aus dem Lebensmittelbereich<br />

können <strong>im</strong> Gefahrfall nur bedingt umgesetzt werden. Dies benötigt<br />

umfangreiche und zeitaufwändige Planung und liegt in Zuständigkeit<br />

der jeweiligen Fachbehörden bzw. Institutionen.<br />

Je nach Ausbringungsart kann eine sichtbare bzw. nicht sichtbare Kontamination<br />

vorliegen.<br />

Sichtbare Kontamination:<br />

Bei sichtbarer Kontamination sollte <strong>die</strong> <strong>Probenahme</strong> der verdächtigen Substanz<br />

möglichst ohne Be<strong>im</strong>ischung von sonstigem am <strong>Probenahme</strong>ort vorkommendem<br />

Material erfolgen.<br />

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