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Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...

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6.5 Transport RN-Proben<br />

Da es sich bei den zu transportierenden Proben <strong>im</strong> Sinne <strong>die</strong>ser Empfehlung um<br />

einen Transport zum Schutz von Mensch und Umwelt handelt, gilt <strong>die</strong> Freistellung<br />

nach ADR Teil 1: 1.1.3.1 e („Notfallbeförderung <strong>zur</strong> Rettung menschlichen<br />

Lebens oder zum Schutz der Umwelt“). Siehe dazu auch Kapitel 2.10.<br />

Die Probenbehälter und Probenbeutel sind entsprechend zu beschriften (Dokumentation).<br />

Hierbei ist <strong>die</strong> Besonderheit <strong>für</strong> radioaktive Proben zu beachten,<br />

dass sowohl <strong>die</strong> äußere Kontaminationsfreiheit der Pr<strong>im</strong>ärverpackung als auch<br />

<strong>die</strong> Ortsdosisleistung am Probenbehälter ohne zusätzlichen Abstand zwischen<br />

Behälter und Messgerät (Kontaktmessung) zu messen ist. Dabei ist darauf zu<br />

achten, dass das verwendete Messgerät nicht kontaminiert wird.<br />

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