Empfehlungen für die Probenahme zur Gefahrenabwehr im ...
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<strong>Probenahme</strong>mpfehlungen <strong>zur</strong> <strong>Gefahrenabwehr</strong> <strong>im</strong> Bevölkerungsschutz I Band 5<br />
Nicht sichtbare Kontamination:<br />
Zu nicht sichtbaren Kontaminationen kann es z. B. <strong>im</strong> Fall einer Aerosolausbringung<br />
(Ausbringung von Agenzien in Schwebstoffform) kommen. Dann<br />
kann eine <strong>Probenahme</strong> direkt aus der Luft oder von exponierten Oberflächen<br />
erforderlich sein. Be<strong>im</strong> Durchzug und Absetzen einer Partikelwolke können<br />
Böden, Gewässer und Oberflächen von Gegenständen (z. B. Vegetation) kontaminiert<br />
werden. Maßgeblich <strong>für</strong> Ort und Grad der Oberflächenkontamination<br />
sind u. a. Partikelkonzentrationen, Luftströmungsverhältnisse (Wind, Ventilatoren,<br />
Kl<strong>im</strong>aanlage etc.) verantwortlich.<br />
Für eine Priorisierung der Probenentnahme in Abhängigkeit vom Szenario<br />
werden folgende Dringlichkeitsstufen empfohlen.<br />
Dringlichkeitsstufe 1: Probengewinnung in Bereichen mit sehr großer Kontaminationswahrscheinlichkeit<br />
bzw. bei Personengefährdung.<br />
Diese Proben werden vorrangig genommen.<br />
Dringlichkeitsstufe 2: Probengewinnung ist erforderlich in Bereichen mit<br />
mög licher Kontaminationswahrscheinlichkeit.<br />
Dringlichkeitsstufe 3: Bei mäßiger, ungesicherter Kontaminationswahrscheinlichkeit<br />
erfolgt eine <strong>Probenahme</strong> nur bei vorhandenen<br />
<strong>Probenahme</strong>kapazitäten.